Arbeitslosenberatung des JobCenters für Langzeitarbeitslose - Analyse und Synthese



Analyse und Synthese
0. Allgemeines
1. normierte Förderung von Langzeitarbeitslosen
2. nicht normierte Förderung von Langzeitarbeitslosen
3. normierte Eingliederung in Arbeit als Verwaltungsakt der Eingliederungsvereinbarung
4. Heranziehung des Arbeitsmarktes als Maßgabe für Arbeitsvermittlung von selektieren Langzeitarbeitslosen
5. Veränderungen der JobCenter-Bedingungen für die Arbeitsvermittlung
6. fortgesetzte Synthese, die auf JobCenter-Gesprächsinhalte beruhen
7. Analyse und Synthese zu Intentionen, Zweck, Motive, Absichten etc. der "Vermittlungs"gespräche
7.1. Allgemeine Ziele
7.2. Qualifizierungsmaßnahmen vor und während Hartz 4
7.3. Infiltration und Mobbing als Methode der Gesprächsführung
7.4. Herbeiführung einer Bedürftigkeit im Bereich Qualifizierung des Arbeitslosen
7.5. Interessenskonflikt, Willkür und sanktionsfähige Zwangsverpflichtung (zur Zwangsarbeit) als Methoden der Gesprächsführung
7.6. Charakter der zwangszugewiesenen Maßnahme des Coachens
7.7. Kostensenkung Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit
7.8. Kostensenkung Arbeitsvermittlung - Vermittlungsgutschein
7.9. Anschlussqualifizierung
7.10. Arbeitsgelegenheit als Zwangsmaßnahme und Sklavenarbeit
8. Fazit
Impressum



Analyse und Synthese             (Übersicht)

In der Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen im Bereich SGB II wurde ein Systemwechsel vollzogen.

Es wird u.a. bewiesen, dass Arbeitslosigkeit sich nicht vererbt, sondern systemisch
implementiert ist, um z.B. den Niedriglohnsektor für Unternehmen, die ohne
Niedriglohn nicht marktfähig sind, am Leben zu halten: Steuersubvention des
Marktes per steuersubventioniertem Hartz 4 für Aufstocker - Eine Form
des offenen Faschismus.

0. Allgemeines             (Übersicht)

Der 1. Arbeitsmarkt ist der reguläre, über den die Arbeitslosenquote ermittelt wird. Es ist derjenige Markt, den es in allen
Wirtschaftssystemen gibt.

Die vom JobCenter im Bereich ALG II angesetzten Vorladungen des Arbeitslosen sind systemisch mit der Rechtswirksamkeit in
mündlicher und oder schriftlicher Form der Ergebnisse des Gespräches verbunden und somit für den vorgeladenen Arbeitslosen
als bare Münze zu nehmen, so dass Verhalten, das nicht der vom Gesetzgeber auch im Hartz-4-Vollzug implementierten Norm,
also nicht den aus Sicht des JobCenters zu erzielenden (anhand des Gespräches) Ergebnissen entspricht, grundsätzlich
(systemisch) der Prüfung auf eine Sanktionierung des von der Norm abweichenden Verhaltens des Arbeitslosen unterliegt.
Sanktionen sind Grundbausteine des SGB II.

Die Masche, JobCenter-Mitarbeiter befristet anzustellen, beruht nicht etwa auf Armut
der Arbeitsämter und JobCenter, sondern auf perfide Systematik.

Der regelmäßige Betreuerwechsel verhindert zwar Nachhaltigkeit, hat aber einen
anderen Zweck: Wegen regelmäßig erschwerter Beweislage zu Gesprächen
zwischen "Kunden", also z.B. Langzeitarbeitslosen, und Kunden"betreuer"
ist die Integration nachhaltig flexibel und wunschgemäß manipulierbar.
Wer geht schon immer mit einem Zeugen in das Gespräch auf Basis einer
Vorladung des Arbeitslosen durch das JobCenter. Welcher Arbeitsloser
kann begründet sagen, welche Daten über ihn wann und wo erhoben und
gespeichert werden ... Dieser Kontext macht u.a. die Kostensenkung der
Integration in Arbeit umsetzbar, so dass Gelder verfallen. Und: Der Gesetzgeber
hat die Integration in Arbeit als Freiwild deklariert, weil o.g. Kontext legal ist
UND SO die Beweislage für vom SGB II-Normierte optimiert erschwert wird.

Dazu ist es ebenfalls nötig, das Arbeitsamt bzw. JobCenter vor nachweisbarem
Fehlverhalten der "Kundenbetreuer" nachhaltig zu schützen: Wenn wegen
Befristung der Mitarbeiter schon längst aus dem Kontext der Integration in
Arbeit entlassen ist (und das JobCenter keine Aktenlage vorweisen kann),
kann der Arbeitslose beweisen was er will, wenn der Kontext nicht beweisbar
ist: Der Wechsel der Kundenbetreuer UND deren Entscheidungshistorie mit
Begründungen - und sei es z.B., dass keine Begründung ausgeführt wurde.

Diese Systematik ist die des offenen Faschismus.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II und dessen Kontext Verfassungsmaßgaben
durch Einführung des Ermessensspielraumes systematisch unterlaufen: Rechtsbeugung.
Durch diesen Systemwechsel im Vollzug von u.a. Verfassungsrecht konnte die Normierung
von Menschen aus reiner elitärer Sicht implementiert werden: Das Gnadenbrot im
Armenhaus BRD bei systematischer Sanktionierung und subjektiv bestimmter Eingliederung
wie z.B. Integration in Arbeit (SGB III etc.). Und: Systematisch Intransparenz bei Prüfung der
Normen im SGB II unter Einbezug des Ermessensspielraumes eines Normierenden
(u.a. Ergebnis sind die massenhaften Klagen vor Sozialgerichten).
Die Umgehung der Verfassung ist direktes mittel der gesellschaftlichen
Zersetzung als offener Faschismus eines Staates und im Dasein der
Bevölkerung.

1. normierte Förderung von Langzeitarbeitslosen             (Übersicht)

1.1. Selektion von Arbeitslosen nach Förderungswürdigkeit

Das JobCenter selektiert Langzeitarbeitslose, die aus Sicht des JobCenters zu lange nicht am 1. Arbeitsmarkt tätig waren,
heraus und wertet diese un- und gering qualifizierte Arbeitnehmer mit vom 1. Markt nachgefragten Kenntnissen bzw. mit
förderungswürdigem Potenzial, das die Nachfrage am Markt nach Hilfsarbeiten befriedigen kann. Entscheidend ist, dass diese
Selektion unter Vernachlässigung der bisherigen Qualifikationen, die am Markt nicht nachgefragt werden, erfolgt. Die
Langzeitarbeitslosen werden als auf Hilfsarbeiten spezialisierte Arbeitnehmer am Markt platziert - alle anderen vom Markt
nicht nachgefragten Qualifikationen sind mangels Relevanz für eine Jobaufnahme im Bereich Hilfstätigkeiten nicht förderungswürdig.

1.2. Bewerbungspflicht von selektieren Langzeitarbeitslosen

Diese selektierten Langzeitarbeitslose haben die Pflicht, sich NUR auf SV-pflichtige Hilfstätigkeit zu bewerben, wobei der Zugang
zu diesen Job per Minijob zulässig sein kann. Die Dauerhafte Nutzung des Minijobs ohne SV-Pflicht-Abgaben wird vom JobCenter
nicht angestrebt. (Damit fallen also diese Jobs bei der dauerhaften Aufstockung von Hartz 4 heraus.)

1.3. Limitierte Förderung von selektierten Langzeitarbeitslosen

Eine Förderung dieser selektieren Arbeitslosen kann NUR noch im Zuge der Beschaffung zum Zweck eines aus Sicht des JobCenters
aussichtsreichen Antrittes einer SV-pflichtigen Entgelttätigkeit am 1. Arbeitsmarkt erfolgen.

Eine Förderung ist also an die Existenz einer Arbeitgeberofferte an den Langzeitarbeitslosen gebunden.

Die Förderung des Langzeitarbeitslosen hängt NUR von der Nachfrage am Arbeitsmarkt an SV-pflichtiger Entgelttätigkeit als
Hilfstätigkeit ab, denn ohne Jobangebot keine Förderung.

2. nicht normierte Förderung von Langzeitarbeitslosen             (Übersicht)

Der Bezug einer nicht nach 1.1 bis 1.3. normierten Förderung steht jedem Langzeitarbeitslosen frei, ist aber grundsätzlich nicht
mit Leistungen des Trägers der Grundsicherung verknüpfbar, da am Markt Hilfsarbeiten derart nachgefragt werden, dass Arbeitsaufnahme
als Hilfskraft möglich ist und somit eine weitergehende Förderung aus Sicht des JobCenters nicht notwendig, also nicht wirtschaftlich ist.

Die Beschaffung und Übernahme der Kosten für nicht normierte Fortbildung muss aus dem Regelsatz oder aus Privaten Finanzquellen,
die - wenn kein Darlehen - wegen Zufluss bereits an das ALG II anzurechnen sind, finanziert werden.

3. normierte Eingliederung in Arbeit als Verwaltungsakt der Eingliederungsvereinbarung             (Übersicht)

Eine vom Arbeitsvermittler als notwendig erachtete Eingliederung in Arbeit, die nicht zwingend den vom Arbeitslosen bekundeten Interessen
entspricht und oder die vom Arbeitslose begründet angezweifelt wird, ist per Verwaltungsakt in Form der Eingliederungsvereinbarung im
Zusammenhang mit der Zuweisung zur Eingliederung zur Arbeit erlassbar (Zwangsmaßnahme mit unaufschiebbarer Wirkung).

Beispiel für diese Norm ist die Anwendung des SGB II Paragraf 16, Absatz 3a, Nummer 2 als Zwangsmaßnahme per Eingliederungsvereinbarung
mit Verwaltungsaktcharakter:

Zwangsüberstellung des Arbeitslosen zur Verwertung an ein externes Unternehmen, dass die Eingliederung in Arbeit übernimmt. Dieses
Unternehmen kann als Ausbilder und Arbeitsvermittler den zwangszugewiesenen Arbeitslosen doppelt verwerten, wenn das Profiling auf
Unternehmensinteressen ausgerichtet UND am Arbeitsmarkt vermittelt wird, dessen Nachfrage es erlaubt, dass eine Arbeitsaufnahme
tatsächlich möglich sein kann.

Die Normierung schließt eine Variabilität aus Sicht der Arbeitsvermittlung ein, in dem Interessenskonflikte gezielt gesetzt werden.

Beispiel für u.a. Willkürgegenüber dem selektierten Langzeitarbeitslosen

In Nachfolge zum Gespräches hat die Arbeitsvermittlerin die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nach Beruf "Datenerfasser" scannen
lassen und Jobangebote postalisch an den Arbeitslosen verschickt - 3 Angebote von 2 Arbeitgebern (1 Arbeitgeber sucht mehrfach).

Die Arbeitsvermittlerin kann in keinem Fall eine Begründung für die von der Arbeitsvermittlerin festgelegte Tätigkeit "Datenerfasser"
aus dem Werdegang des Arbeitslosen hergeleitet haben, denn der Werdegang wurde ignoriert.

Die Festlegung der Tätigkeit ist zusätzlich 100% divergent zur für den Langzeitarbeitslosen ZUVOR angesetzten Zwangsmaßnahme auf
Coaching, denn dort erst sollen die Fähigkeiten des Arbeitslosen mit dem gecheckten Arbeitsmarkt erst fachkundig ermittelt und
abgeglichen werden.

Damit liegt sogar ein doppelter Interessenskonflikt vor:

Der Arbeitslose erhält den mit Sanktionen verbundenen Zwang zur Bewerbung als "Datenerfasser" und hat den Zwangsauftrag, die Fähigkeiten
des Arbeitslosen vom Fachmann prüfen und an den Arbeitsmarkt heranführen lassen, so dass nach diesem Coachen eine Arbeitsaufnahme als
Hilfskraft vollzogen wird.

4. Heranziehung des Arbeitsmarktes als Maßgabe für Arbeitsvermittlung von selektieren Langzeitarbeitslosen             (Übersicht)

Sanktionsrecht als Eingliederung in Arbeit (Job-Offerten-Sanktionssystematik)

Das Sanktionsrecht ist systemisch an vom JobCenter an den Langzeitarbeitlose überstellte Offerten (z.B. aus der BA-Jobbörse) gebunden.

Der Gesetzgeber hat zum Ziel, das Fordern allein schon durch Sanktionsandrohung zu optimieren.
Was der Gesetzgeber nicht regelt, ist der Gebrauch des Sanktionsrechtes mittels o.g. Job-Offerten.

Im Zuge der Eingliederung in Arbeit von Langzeitarbeitlosen nutzt das JobCenter die bereits weiter oben gennanten
Methoden, um Job-Offerten an den Langzeitarbeitlosen zu überstellen. Dabei nutzt das JobCenter die
Sanktionsandrohung systematisch: Wird aus Sicht des JobCenters eine übergeben Offerte aus
Gründen, die das JobCenter bewertet, nicht korrekt durch den Arbeitslosen bedient, oder
stellt der Arbeitslose Bedingungen ein, die einen Entgeltbezug durch Arbeit, die aus der Job-Offerte
realisierbar wäre oder ist, verhindert, dann kann das JobCenter den Sanktionsmechanismus auslösen.

Das JobCenter wird dem Langzeitarbeitslosen in der Regel Job-Offerten bzw. den Zugang zu diesen
überstellen bzw. ermöglichen. Im Fall der Nutzung der Offerten aus der Jobbörse
der BA stellt sich das JobCenter von der Qualität der Jobofferten frei: Es ist nicht
Sache Desjenigen, der die Jobofferten der BA-Jobbörse nutzt, die Richtigkeit etc.
der Joboofferten zu prüfen.

Das Sanktionsrecht nutzt eine Fremdbestimmung durch Denjenigen, der die Sanktionen nicht ausspricht.
EXAKT DAS öffnet dem Vollzug des Sanktionsrechtes erheblich mehr Möglichkeiten.

Die o.g. Freistellung des JobCenters ist nicht mit einer Pflicht verbunden, nur Job-Offerten
zu überstellen, die nicht nur nach Auffassung des JobCenters zum Arbeitslosen passen MÜSSEN.
Das JobCenter ist damit in der Lage, Sanktionen gezielt einleitbar zu stellen, ohne dass
der Arbeitslose aussergerichtlich eine Chance hat, einer Sanktion ausweichen zu können.

Das JobCenter implementiert mit Job-Offerten, die der ArBeitslose nicht bedienen KANN,
den psychologischen Druck der Fremdbestimmung und erpresst so den Arbeitslosen gezielt.

4.1. Abbildung der Ressourcen des 1. Arbeitsmarktes

Das JobCenter geht davon aus, dass der 1. Arbeitsmarkt regelmäßig Hilfskräfte in folgendem Umfang nachfragt:

- Qualifizierung des Wertschöpfenden ist für die Arbeitsaufnahme nicht zwingend maßgebend.

- Regelmäßig werden Fachkräfte, die ab 2 Jahre nicht mehr am ERSTE Arbeitsmarkt aktiv waren, nicht mehr als Fachkräfte,
sondern als Hilfskräfte am 1. Arbeitsmarkt nachgefragt.

4.2. Verwendung der abgebildeten Ressourcen des 1. Arbeitsmarktes

Die vom JobCenter abgebildeten und damit normierten Ressourcen des 1. Arbeitsmarktes ermöglichen es dem JobCenter, die Integration von
Langzeitarbeitslosen in Arbeit ohne aus Sicht des JobCenters aufwendige Qualifikationen zu vereinfachen.

- Wegen verfügbarer Nachfrage am Arbeitsmarkt muss der Arbeitslose per kostengünstigem Profiling z.B. Coaching an verfügbare Arbeit
herangeführt werden.

- Die Zumutbarkeit von Arbeit ist mit der Selektion des Langzeitarbeitslosen in Hilfskräfte (siehe 1.1. bis 1.3) so gestiegen,
dass die für den Arbeitslosen willkürliche Arbeitsvermittlung zulässig wird.

- Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sich in jeden Job am 1. Arbeitsmarkt, den der Arbeitnehmer annehmen kann, einlernen.

- Beispiel für diese Norm ist die Anwendung des SGB II Paragraf 16, Absatz 3a, Nummer 2 als Zwangsmaßnahme per Eingliederungsvereinbarung
mit Verwaltungsaktcharakter:

Zwangsüberstellung des Arbeitslosen zur Verwertung an ein externes Unternehmen, dass die Eingliederung in Arbeit übernimmt. Dieses
Unternehmen kann als Ausbilder und Arbeitsvermittler den zwangszugewiesenen Arbeitslosen doppelt verwerten, wenn das Profiling auf
Unternehmensinteressen ausgerichtet wird UND am Arbeitsmarkt vermittelt wird, dessen Nachfrage es erlaubt, dass eine Arbeitsaufnahme
tatsächlich möglich sein kann.

- Beispiel für u.a. Willkür gegenüber dem selektierten Langzeitarbeitslosen

In Nachfolge zum Gespräches hat die Arbeitsvermittlerin die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nach Beruf "Datenerfasser" scannen
lassen und Jobangebote postalisch an den Arbeitslosen verschickt - 3 Angebote von 2 Arbeitgebern (1 Arbeitgeber sucht mehrfach).

Die Arbeitsvermittlerin kann in keinem Fall eine Begründung für die von der Arbeitsvermittlerin festgelegte Tätigkeit "Datenerfasser"
aus dem Werdegang des Arbeitslosen hergeleitet haben, denn der Werdegang wurde ignoriert.

- Sanktionsfähige Kundenbetreuung mit Selektion in den Niedriglohnbereich Helfer trotz dort vorhandener Massenarbeitslosigkeit

Die unter Anwendung von Sanktionsrecht des SGB II vollzogene Vorgabe, Bewerbungen im Bereich Helfer zu tätigen,
obwohl dort Massenarbeitslosigkeit herrscht, kann nicht den Zweck der Eingliederung in Arbeit haben.
Die Selektion per SGB-II-Recht ermöglicht den Wegfall von Anpassungsqualifizierungen, die das JobCenter
finanzieren müsste. Kundenbetreuung ist ein Element der Kostenkontrolle. Wegen einem Primat des SGB II
nach Wirtschaftlichkeit rechnet es sich also für das JobCenter, anstelle Eingliederung in Arbeit
den Status "Langzeitarbeitslosigkeit" kostengünstig zu halten. Man beachte, dass Hartz-4-Zeiten
keinerlei Rentenanwartschaften aus Beiträgen begründen, so dass sich Altersarmut ebenfalls
rechnet. - Und: Das JobCenter kann sich sicher sein, dass eine Systemklage vor Gericht nicht so schnell
eintritt und wenn, dann lange dauert (Analogprinzip der biologischen Lösung im Rentenrecht).

Es handelt sich also NICHT allein um Willkür gegenüber dem selektierten Langzeitarbeitslosen.

16.06.2014 morgenpost.de und www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k140606j01

Studie Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für 2013

Arbeitslosigkeit in BRD von Menschen ab 25 Lebensjahren

Bundesweit 45% dieser Menschen haben eine Qualifikation auf Niveau von Hilfsarbeiten (Helfertätigkeiten).

Im Beitrittsgebiet sind es 34%, wobei Frauen mir 50% und Migranten 63%.

In der BRD-West sind es bei Frauen 52% und Migranten 60%.

Angebot an Helfertätigkeiten

Z.Z. sind in der BRD ca. 4 Millionen Helferjobs am Markt: 25% im produzierenden Gewerbe, ansonsten Zeitarbeitsbranche,
Reinigungs- und Wachdienste, Agrarsektor und das Gastgewerbe.

09.07.2014 morgenpost.de

Langzeitarbeitslosigkeit in BRD

Anteil der Langzeitarbeitslosen an Arbeitslosen im Jahr

2001 35,1%
2002 33,7%
2003 34,8%
2004 38,4%
2005 36,2%
2006 41,6%
2007 46,1%
2008 40,7%
2009 33,3%
2010 34,9%
2011 35,5%
2012 35,6%
2013 35.6%

Laut Bundesagentur für Arbeit gilt für 2013:

Es gab es 1,05 Millionen Langzeitarbeitslose, davon 0,55 Millionen ab 2 Jahre arbeitslos.

Es kamen

1,4 Millionen Langzeitarbeitslose in Arbeit.

1,5 Millionen Menschen in die Langzeitarbeitslosigkeit.

0,7 Millionen Langzeitarbeitslose nur für kurzen Zeitraum in Arbeit.

0,184 Millionen Langzeitarbeitslose dauerhaft in Arbeit.

0,064 Millionen Langzeitarbeitslose in geförderte Arbeit.

0,266 Millionen Langzeitarbeitslose in Ausbildung oder in arbeitspolitische Maßnahme, davon

20% nach Ende der Maßnahme in SV-pflichtiger Arbeit (Minijobs ab 450 Euro und Jobs mit höheren Entgelten).

im Jahresdurchschnitt 112.000 Langzeitarbeitslose in Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, davon

33% in Aktivierungsmaßnahmen.
23% in Arbeitsgelegenheiten nach SGB II.

Es waren

0,78 Millionen Langzeitarbeitslose nicht erwerbsfähig, davon
über 0,5 Millionen arbeitsunfähig
0,158 Millionen nicht in Arbeit integrierbar.

ca. 50% der 55-Jährigen Arbeitslosen langzeitarbeitslos.

52% der Langzeitarbeitslosen ohne Berufsausbildung.

29.04.2015 morgenpost.de

Die wegen Not mögliche Inanspruchnahme eines aus dem Regelsatz finanzieren Geldvorschusses (zinsloses Darlehen) nach SGB II
hat sich wie folgt entwickelt:

In 2010 pro Monat 15.500 neue Darlehen (365 Euro durchschnittlich pro Darlehen).

In 2013 pro Monat 17.800 neue Darlehen (341 Euro durchschnittlich pro Darlehen).

In 2014 pro Monat 18.700 neue Darlehen (259 Euro durchschnittlich pro Darlehen).

30.04.2015 bundestag.de

In 2014 haben 22% aller Arbeitslosen eine Arbeit am 1. Arbeitsmarkt gefunden.

In 2014 sind 8% aller Arbeitslosen, die am 1. Arbeitsmarkt Arbeit gefunden haben, ehemalige Langzeitarbeitslose, wobei deren
aufgenommene Arbeit auch bedeuten kann: 24.000 Personen arbeiten wegen einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme wie
Eingliederungszuschuss. Oder Förderung der Weiterbildung.

Niedriglohnsystematik

Die Niedriglohnsystematik ist eine Herzensangelegenheit von SPD und Grünen,
die neben Hartz 4 Gründungsväter dieser Sozial-Systemkomponenten sind.
Inzwischen sind SPD und Grüne vollständig christjüdisch assimiliert und
daher völlig überflüssige Parteien, die den schwarz-braunen Christjuden
und ihrem zur Tarnung als unerwünscht deklariertem braunen Partner AfD
schlichtweg ein Klotz am Bein sind.

Waren die rot-grünen Christjuden unter Kanzler a.D. Schröder - damals
ohne schwartz-braune Christjuden - Vorreiter im Umbau eines
als bis dahin sozial genannten Staates, sind die Christjuden heutzutage
damit beschäftigt, gesellschaftliche Zersetzung zu optimieren und
Ergebnisse der bisherigen Staatszersetzung zu genießen.

Die Systemkomponente "Niedriglohn" wurde von Anfang an massenwirksam
implementiert und zwar ohne Mindestlohn. Dieser ist bis heute eine
Stellschraube christjüdischer Politik, ohne die Systematik je zu ändern.

Herumdoktoren ist ebenfalls ein Markenzeichen der Christjuden, denn
Systemänderungen sind nur, wenn nachhaltig manipulierbar, erwünscht.
Die Bevölkerung in ihrer Dummheit damit beschäftigt, welche
Ausgüsse das Christjudentum der regierenden Eliten gerade liefert,
werden Ressourcen der Bevölkerung, die nicht Frage von Intelligenz
sind, ausgelaugt oder sogar nachhaltig verstärkt. Z.B. ist die
Radikalisierung der Deutschen im Zuge der Masseneinwanderung in
die EU ein optimales Instrument, neue Feindbilder zu schaffen,
die von der Intelligenz der Deutschen erfassbar sind: Die AfD
bedient sich dieser Infiltrationsmethode ausgiebig. Das Christjudentum
nutzt die Radikalisierung, um gegen den Religionsfeind, das Judentum,
vorzugehen (denn schließlich haben ja die Juden den Jesus an das
Messer geliefert): Der blanke Antisemitismus.

Die wichtigsten Konsequenzen des Niedriglohnsektors für den Binnenmarkt sind
bekannt - u.a.: Umstellung des Marktes auf Importe von Billigwaren und
nachhaltige Reduzierung von Ressourcen des Binnenmarktes, Waren
am Binnenmarkt für diesen herzustellen.
Bekannt ist auch, dass die BRD inzwischen unfähig ist, aufgrund
eigener Binnenmarkt-Ressourcen wirtschaftlich zu überleben:
Die Konditionen für den Exportmarkt sind allesamt fremdbestimmt,
so dass z.B. ein US-Präsident Trump die deutsche Wirtschaft
nach Bedarf in den Arsch tritt, um diesen zu verwerten - und
das ausgiebig. (Trump ist selber Christjude einer elitären Strömung).

Bekannt ist auch der Begriff "Service-Wüste". Das Klagen der Konsumenten
über gewerbliches Verhalten von Unternehmen am Binnenmarkt, die
diesen verwerten. Die Reinkultur der Service-Wüste ist z.B. der gewerbliche
Betrug durch Autobauer auch aus der BRD, die die Sau im deutschen
Binnenmarkt rauslassen können und auch rauslassen, denn die
Systemänderungen, um solche Zersetzung zu verhindern, werden
durch Christjuden von rot über grün bis braun herumdoktorend
verhindert. Z.B. ist das Argument, dass die deutsche Kfz-Steuer
auf CO2-Ausstoß anstelle Hubraum umgestellt werden soll,
vollendeter Schwachsinn, denn der alltägliche CO2-Ausstoß
wird nicht gemessen und Kilometerstände für die Steuererhebung
werden nicht erfasst. Das Christjudentum als schleichendes Gift der
Deutschen in Sachen Klimawandel. .... Wenn also der betrogene
Autokäufer anstelle Umrüstung der Hardware auf Kosten
der Autohersteller nun Service-Wüste erlebt, so ist das fast
ein Analogon zur Servicewüste per Niedriglohnsektor: Menschen
werden gnadenlos verwertet und dazu fremdbestimmt.

Servicewüste per Niedriglohnsektor ist so alltäglich, wie die Masseneinwanderung
in die BRD - beides sind nur durch einen Systemwechsel, der das elitäre
Christjudentum mit Stumpf und Stiel ausrottet, vermeidbar: Die
Hinwendung eines Staates zur erweiterten Reproduktion von Jedermann
ohne Grundmaßstab der "Leistungsfähigkeit" - ein Begriff der Verwertung.
Aber mit Maßstab des systemischen Humanismus.

Der deutsche Niedriglohnsektor erlaubt es, den dort tätigen Unternehmen
aus aller Welt, Wertschöpfende aus aller Welt - u.a. aus Euro-freien Zonen
der EU - so zu verwerten, dass die Erzielung von Gewinn nicht am Niveau
der Ergebnisse der Wertschöpfung sondern am z.B. Umsatz von Ergebnissen
jeder Art der Wertschöpfungen ausgerichtet ist.
Ganz alltägliches Beispiel: Der missgelaunte Verkäufer an einem Bäckerstand,
oder der fachlich unbedarfte Verkäufer in einem "Fachmarkt" wie Mediamarkt,
oder die einfach der nicht verfügbare Verkäufer für Kundenberatung. Der
alltägliche Sumpf.

OBI ist eine Kette, die Service-Wüste kreativ ausgestaltet: Das Warenangebot
ist auf rendite-orientierten Lagerabverkauf umgestellt worden, so dass es
schon mal passiert, dass eine OBI-Mitarbeiter auf die Entrüstung eines
Kunden (in dem Fall was es der Autor dieser Dokumentation), der den
Wegfall von grundlegenden Warensorten im Bereich "Garten" kritisiert
und feststellt, dass er bisher alles bei OBI gekauft hat, antwortet:
"Rouladen gibt es auch nicht bei OBI." .... Klar, OBI gibt diesem
Mitarbeiter nicht die Papiere am Ende des Arbeitstages. Klar, der
OBI-Kunden wird bewusst verarscht. Und klar, dass derselbe OBI-
Mitarbeiter auf eine größere OBI-Filiale in Wildau, bei Berlin,
hingewiesen hat, wo der OBI-Kunde mehr Warenangebote als im
Stadt-Baumarkt hat.

Servicewüste durch Niedriglohn zeigt sich nicht nur in der Motivation,
für geringes Entgelt qualitativ hochwertig zu arbeiten. Selbst wenn
das Entgelt für Wertschöpfung regional passt (wo in anderen Regionen
ein Arbeitnehmer morgens nicht aufstehen würde), ist Service-Wüste der
Alltags-Standard in der BRD.

Die Mischung aus Service-Wüste in Ermangelung fähiger Mitarbeiter
und Motivation schlecht bezahlter Mitarbeitet gipfelt auch z.B. im
Bereich Datenschutz. Beispiel Zalando, wo der Autor dieser
Dokumentation als Zeitarbeiter für ca. 3 Monate - bis zur Massenabmeldung
von Zeitarbeitern durch Zalando (vermutlich um die Entgeltanpassung
nach 9 Monaten Zeitarbeit an das Niveau der Zalando-eigenen
Angestellten zu verhindern) - arbeiten konnte. Zalando hat
absolutes Handy-Verbot am Arbeitsplatz. Nur dran gehalten hat
sich - und zwar sichtbar - nicht jeder: Der betroffenen Zeitarbeiter
gab als Grund, warum sein Handy am SAP-Arbeitsplatz, wo in SAP
Kundenbuchungen geklärt werden, angeschaltet ist: Das Handy
dient als Taschenrechner. ... Klar, Zalando arbeitet mit 64-Bit
Windows, sehr schnellem Internet, schnellen Mini-PC's und
fast immer stabiler Cloud-Anbindung. ... Es gibt nur einen Grund,
wieso das Handy aktiv sein konnte: Die Motivation des
Zeitarbeiters, der mit Niedriglohn bezahlt wird. .... Mit anderen
Worten: In Callcentern kommen Niedriglöhner problemlos an
Daten heran, die wegen der geringen Motivation des Zeitarbeiters
und desen monatlichen Entgeltes nicht gerade als sicher verwaltet
gelten können. - Diese Problem ist ein Systemproblem des
Niedriglohnsektors. ... Zalando ist da klar von betroffen:
Dem Zeitarbeiter bei Zalando, der in seinen Pausen- und Toilettenzeiten
und im Durchsatz seiner erfolgreich bearbeiteten Kundenfälle
systematisch kontrolliert wird, kommt es innerlich sauer hoch,
wenn neben dem Zeitarbeiter zwei Zalando-Mitarbeiterinnen
(Alter ca. 20 bis 2 Jahre) ihre Pausenzeiten ausdehnen, um über
private Probleme so deutlich laut zu diskutieren, dass
den stramm arbeitenden Zeitarbeiter, der natürlich seinen Job
behalten wollen will. durch Zalando zum kontinuierlichen
Arbeiten täglich angehalten (kontrolliert) wird, begreift, wer hier
das Sagen hat und wer hier für Niedriglohn schuftet. Krönung:
Die Anfrage eines Zeitarbeiters, der wegen noch zu geringer
Erfahrung einen Zalando-Mitarbeiter befragt, nämlich einen
von den o.g. 2 Palaver-Zalando-Angestellten, wurde mit
Ablehnung beantwortet: Der Gefragte macht gerade Pause,
die nicht unterborchen wird. - Klar, der fragende Zeitarbeiter
wurde sitzen gelassen, konnte den Kundenfall nicht beenden
und gab diesen in den Fall-Stapel zurück, wobei diese Rückgabe
von Zalando als negativ für den Zeitarbeiter registriert wurde.

Service-Wüste in Kombination mit Niedriglohn hat neben
der Gewinnerzielung als Profit bzw. sogar Extra-Profit
den Sinn, dass Menschen und Waren so verwertbar kombiniert
werden, dass jede Kostenstelle rentabel wird, solange der
Binnenmarkt diese Waren und Wertschöpfung so nachfragt,
dass z.B. trotz geringer Preise Gewinne realisiert werden können.
Preisdruck aus z.B. China kann eine Rolle spielen.
Der Konzern Lidl huldigt einer anderen Strategie: Lagerwirtschaft
mit Lagerabverkauf zu hohen Einzelhandelspreisen in Konkurrenz
zu Einzelhändlern wie Edeka. - Die Methode, im Zuge
des wirtschaftlichen Niederganges des Einzelhandel z.B. in
städtischen Zonen (z.B. Berlin und Slumbildung) eine
Verknappung der Warenvielfalt zu verwerten, ist auch beliebt,
wenn Konzerne sich dort locker gegen kleinere Einzelhändler
durchsetzen und damit auch Monopolabsichten verfolgen.
Um bei Lidl zu bleiben: Kaufland hat im Bereich Wareneinsortierung
Fremdarbeiter und an den Kassen Pauschalkräfte.

Wie o.g. Beispiele, die nur die Spitze des Eisberges sind, zeigen,
dient der Niedriglohnsektor auch zur systemischen Radikalisierung
der Bevölkerung und der eingewanderten Arbeitnehmer, um
Wirkungsbedingungen zu schaffen, die z.B. die AfD benötigt,
um radikale Bevölkerungsgruppen an deren Verwertung durch
die christjüdischen Eliten zu koppeln. Antisemitismus ist
ein Bauernopfer, also ein Kavaliersdelikt. Selektion und
Vernichtung von Existenzen sind andere Ziele: Von der
Kommune bezahlte Schreibtischtäter vernichten planmäßig
Existenzen: Selektion, Diskriminierung, Sanktionen als Erpressung ...

Der Gesetzgeber hat im Bereich Grundsicherung ALG II die
systematische Einbindung von Arbeitslosen in den
Niedriglohnsektor implementiert und dazu u.a. das SGB II
und SGB III angepasst: Besonders selektiv für arbeitsfähige
Hartz-4-Empfänger. Dabei werden Berufsleben von so
Normierten gezielt gekappt und die Finanzierung
der Berufsausbildung und -anpassung so eingespart, dass
z.B. Verwaltungsausgaben der JobCenter finanzierbar sind.
Der Autor dieser Dokumentation hat den Zusammenhang
Hartz-4 und Niedriglohnsektor ausführlich dargestellt und
an einem konkreten realen Fall, der über viele Jahre geht,
bewiesen: Das JobCenter agiert skrupellos und darf das
nachhaltig bis heute. Die Eichmann-Methode wurde
bewiesen.

Der Niedriglohnsektor hat auch im Bereich Service-Wüste
eine katastrophale Ausrichtung, die der Gesetzgeber unter
der Führung des Christjudentums vorschreibt, um
gesellschaftliche Verhältnisse systematisch so zu zersetzen,
dass deren Verwertung, solange wie es geht, elitär vollzogen
werden kann. - Deutschland ist ein Pulverfass und wieder
auf dem Weg zum Deutschen Reich. Die EU ist bereits
erfolgreich manipuliert worden: Das europäische Christjudentum
bestimmt das Europa-Parlament umfassend, wobei
Deutschland die Stimme angibt. ... Nebeneffekt ist das
massenweise Verrecken von Menschen auf dem Mittelmeer,
da das europäische Christjudentum natürlich auch diese
Toten verwerten will: Radikalisierung in der EU.

Der Kreis schließt sich nicht: Das nächste Niveau der
Spirale ist erreicht.

5. Veränderungen der JobCenter-Bedingungen für die Arbeitsvermittlung             (Übersicht)

Es besteht die Pflicht des selektieren Langzeitarbeitslosen , sich an Änderungen im JobCenter bezüglich Wechsel des Arbeitsvermittlers
zu halten, auch wenn sich damit die Arbeitsvermittlung ändert.

Es besteht kein Anspruch auf personell zwingend gesicherte Konstanz der Arbeitsvermittlung, geschweige auf eine kontinuierliche UND
ganzheitliche Arbeitsvermittlung.

Auch kurzfristigen Änderungen, die vom Arbeitslosen unerwartet sind, müssen vom selektieren Langzeitarbeitslosen hingenommen werden.

Niedriglohnsystematik

Die Niedriglohnsystematik ist eine Herzensangelegenheit von SPD und Grünen,
die neben Hartz 4 Gründungsväter dieser Sozial-Systemkomponenten sind.
Inzwischen sind SPD und Grüne vollständig christjüdisch assimiliert und
daher völlig überflüssige Parteien, die den schwarz-braunen Christjuden
und ihrem zur Tarnung als unerwünscht deklariertem braunen Partner AfD
schlichtweg ein Klotz am Bein sind.

Waren die rot-grünen Christjuden unter Kanzler a.D. Schröder - damals
ohne schwartz-braune Christjuden - Vorreiter im Umbau eines
als bis dahin sozial genannten Staates, sind die Christjuden heutzutage
damit beschäftigt, gesellschaftliche Zersetzung zu optimieren und
Ergebnisse der bisherigen Staatszersetzung zu genießen.

Die Systemkomponente "Niedriglohn" wurde von Anfang an massenwirksam
implementiert und zwar ohne Mindestlohn. Dieser ist bis heute eine
Stellschraube christjüdischer Politik, ohne die Systematik je zu ändern.

Herumdoktoren ist ebenfalls ein Markenzeichen der Christjuden, denn
Systemänderungen sind nur, wenn nachhaltig manipulierbar, erwünscht.
Die Bevölkerung in ihrer Dummheit damit beschäftigt, welche
Ausgüsse das Christjudentum der regierenden Eliten gerade liefert,
werden Ressourcen der Bevölkerung, die nicht Frage von Intelligenz
sind, ausgelaugt oder sogar nachhaltig verstärkt. Z.B. ist die
Radikalisierung der Deutschen im Zuge der Masseneinwanderung in
die EU ein optimales Instrument, neue Feindbilder zu schaffen,
die von der Intelligenz der Deutschen erfassbar sind: Die AfD
bedient sich dieser Infiltrationsmethode ausgiebig. Das Christjudentum
nutzt die Radikalisierung, um gegen den Religionsfeind, das Judentum,
vorzugehen (denn schließlich haben ja die Juden den Jesus an das
Messer geliefert): Der blanke Antisemitismus.

Die wichtigsten Konsequenzen des Niedriglohnsektors für den Binnenmarkt sind
bekannt - u.a.: Umstellung des Marktes auf Importe von Billigwaren und
nachhaltige Reduzierung von Ressourcen des Binnenmarktes, Waren
am Binnenmarkt für diesen herzustellen.
Bekannt ist auch, dass die BRD inzwischen unfähig ist, aufgrund
eigener Binnenmarkt-Ressourcen wirtschaftlich zu überleben:
Die Konditionen für den Exportmarkt sind allesamt fremdbestimmt,
so dass z.B. ein US-Präsident Trump die deutsche Wirtschaft
nach Bedarf in den Arsch tritt, um diesen zu verwerten - und
das ausgiebig. (Trump ist selber Christjude einer elitären Strömung).

Bekannt ist auch der Begriff "Service-Wüste". Das Klagen der Konsumenten
über gewerbliches Verhalten von Unternehmen am Binnenmarkt, die
diesen verwerten. Die Reinkultur der Service-Wüste ist z.B. der gewerbliche
Betrug durch Autobauer auch aus der BRD, die die Sau im deutschen
Binnenmarkt rauslassen können und auch rauslassen, denn die
Systemänderungen, um solche Zersetzung zu verhindern, werden
durch Christjuden von rot über grün bis braun herumdoktorend
verhindert. Z.B. ist das Argument, dass die deutsche Kfz-Steuer
auf CO2-Ausstoß anstelle Hubraum umgestellt werden soll,
vollendeter Schwachsinn, denn der alltägliche CO2-Ausstoß
wird nicht gemessen und Kilometerstände für die Steuererhebung
werden nicht erfasst. Das Christjudentum als schleichendes Gift der
Deutschen in Sachen Klimawandel. .... Wenn also der betrogene
Autokäufer anstelle Umrüstung der Hardware auf Kosten
der Autohersteller nun Service-Wüste erlebt, so ist das fast
ein Analogon zur Servicewüste per Niedriglohnsektor: Menschen
werden gnadenlos verwertet und dazu fremdbestimmt.

Servicewüste per Niedriglohnsektor ist so alltäglich, wie die Masseneinwanderung
in die BRD - beides sind nur durch einen Systemwechsel, der das elitäre
Christjudentum mit Stumpf und Stiel ausrottet, vermeidbar: Die
Hinwendung eines Staates zur erweiterten Reproduktion von Jedermann
ohne Grundmaßstab der "Leistungsfähigkeit" - ein Begriff der Verwertung.
Aber mit Maßstab des systemischen Humanismus.

Der deutsche Niedriglohnsektor erlaubt es, den dort tätigen Unternehmen
aus aller Welt, Wertschöpfende aus aller Welt - u.a. aus Euro-freien Zonen
der EU - so zu verwerten, dass die Erzielung von Gewinn nicht am Niveau
der Ergebnisse der Wertschöpfung sondern am z.B. Umsatz von Ergebnissen
jeder Art der Wertschöpfungen ausgerichtet ist.
Ganz alltägliches Beispiel: Der missgelaunte Verkäufer an einem Bäckerstand,
oder der fachlich unbedarfte Verkäufer in einem "Fachmarkt" wie Mediamarkt,
oder die einfach der nicht verfügbare Verkäufer für Kundenberatung. Der
alltägliche Sumpf.

OBI ist eine Kette, die Service-Wüste kreativ ausgestaltet: Das Warenangebot
ist auf rendite-orientierten Lagerabverkauf umgestellt worden, so dass es
schon mal passiert, dass eine OBI-Mitarbeiter auf die Entrüstung eines
Kunden (in dem Fall was es der Autor dieser Dokumentation), der den
Wegfall von grundlegenden Warensorten im Bereich "Garten" kritisiert
und feststellt, dass er bisher alles bei OBI gekauft hat, antwortet:
"Rouladen gibt es auch nicht bei OBI." .... Klar, OBI gibt diesem
Mitarbeiter nicht die Papiere am Ende des Arbeitstages. Klar, der
OBI-Kunden wird bewusst verarscht. Und klar, dass derselbe OBI-
Mitarbeiter auf eine größere OBI-Filiale in Wildau, bei Berlin,
hingewiesen hat, wo der OBI-Kunde mehr Warenangebote als im
Stadt-Baumarkt hat.

Servicewüste durch Niedriglohn zeigt sich nicht nur in der Motivation,
für geringes Entgelt qualitativ hochwertig zu arbeiten. Selbst wenn
das Entgelt für Wertschöpfung regional passt (wo in anderen Regionen
ein Arbeitnehmer morgens nicht aufstehen würde), ist Service-Wüste der
Alltags-Standard in der BRD.

Die Mischung aus Service-Wüste in Ermangelung fähiger Mitarbeiter
und Motivation schlecht bezahlter Mitarbeitet gipfelt auch z.B. im
Bereich Datenschutz. Beispiel Zalando, wo der Autor dieser
Dokumentation als Zeitarbeiter für ca. 3 Monate - bis zur Massenabmeldung
von Zeitarbeitern durch Zalando (vermutlich um die Entgeltanpassung
nach 9 Monaten Zeitarbeit an das Niveau der Zalando-eigenen
Angestellten zu verhindern) - arbeiten konnte. Zalando hat
absolutes Handy-Verbot am Arbeitsplatz. Nur dran gehalten hat
sich - und zwar sichtbar - nicht jeder: Der betroffenen Zeitarbeiter
gab als Grund, warum sein Handy am SAP-Arbeitsplatz, wo in SAP
Kundenbuchungen geklärt werden, angeschaltet ist: Das Handy
dient als Taschenrechner. ... Klar, Zalando arbeitet mit 64-Bit
Windows, sehr schnellem Internet, schnellen Mini-PC's und
fast immer stabiler Cloud-Anbindung. ... Es gibt nur einen Grund,
wieso das Handy aktiv sein konnte: Die Motivation des
Zeitarbeiters, der mit Niedriglohn bezahlt wird. .... Mit anderen
Worten: In Callcentern kommen Niedriglöhner problemlos an
Daten heran, die wegen der geringen Motivation des Zeitarbeiters
und desen monatlichen Entgeltes nicht gerade als sicher verwaltet
gelten können. - Diese Problem ist ein Systemproblem des
Niedriglohnsektors. ... Zalando ist da klar von betroffen:
Dem Zeitarbeiter bei Zalando, der in seinen Pausen- und Toilettenzeiten
und im Durchsatz seiner erfolgreich bearbeiteten Kundenfälle
systematisch kontrolliert wird, kommt es innerlich sauer hoch,
wenn neben dem Zeitarbeiter zwei Zalando-Mitarbeiterinnen
(Alter ca. 20 bis 2 Jahre) ihre Pausenzeiten ausdehnen, um über
private Probleme so deutlich laut zu diskutieren, dass
den stramm arbeitenden Zeitarbeiter, der natürlich seinen Job
behalten wollen will. durch Zalando zum kontinuierlichen
Arbeiten täglich angehalten (kontrolliert) wird, begreift, wer hier
das Sagen hat und wer hier für Niedriglohn schuftet. Krönung:
Die Anfrage eines Zeitarbeiters, der wegen noch zu geringer
Erfahrung einen Zalando-Mitarbeiter befragt, nämlich einen
von den o.g. 2 Palaver-Zalando-Angestellten, wurde mit
Ablehnung beantwortet: Der Gefragte macht gerade Pause,
die nicht unterborchen wird. - Klar, der fragende Zeitarbeiter
wurde sitzen gelassen, konnte den Kundenfall nicht beenden
und gab diesen in den Fall-Stapel zurück, wobei diese Rückgabe
von Zalando als negativ für den Zeitarbeiter registriert wurde.

Service-Wüste in Kombination mit Niedriglohn hat neben
der Gewinnerzielung als Profit bzw. sogar Extra-Profit
den Sinn, dass Menschen und Waren so verwertbar kombiniert
werden, dass jede Kostenstelle rentabel wird, solange der
Binnenmarkt diese Waren und Wertschöpfung so nachfragt,
dass z.B. trotz geringer Preise Gewinne realisiert werden können.
Preisdruck aus z.B. China kann eine Rolle spielen.
Der Konzern Lidl huldigt einer anderen Strategie: Lagerwirtschaft
mit Lagerabverkauf zu hohen Einzelhandelspreisen in Konkurrenz
zu Einzelhändlern wie Edeka. - Die Methode, im Zuge
des wirtschaftlichen Niederganges des Einzelhandel z.B. in
städtischen Zonen (z.B. Berlin und Slumbildung) eine
Verknappung der Warenvielfalt zu verwerten, ist auch beliebt,
wenn Konzerne sich dort locker gegen kleinere Einzelhändler
durchsetzen und damit auch Monopolabsichten verfolgen.
Um bei Lidl zu bleiben: Kaufland hat im Bereich Wareneinsortierung
Fremdarbeiter und an den Kassen Pauschalkräfte.

Wie o.g. Beispiele, die nur die Spitze des Eisberges sind, zeigen,
dient der Niedriglohnsektor auch zur systemischen Radikalisierung
der Bevölkerung und der eingewanderten Arbeitnehmer, um
Wirkungsbedingungen zu schaffen, die z.B. die AfD benötigt,
um radikale Bevölkerungsgruppen an deren Verwertung durch
die christjüdischen Eliten zu koppeln. Antisemitismus ist
ein Bauernopfer, also ein Kavaliersdelikt. Selektion und
Vernichtung von Existenzen sind andere Ziele: Von der
Kommune bezahlte Schreibtischtäter vernichten planmäßig
Existenzen: Selektion, Diskriminierung, Sanktionen als Erpressung ...

Der Gesetzgeber hat im Bereich Grundsicherung ALG II die
systematische Einbindung von Arbeitslosen in den
Niedriglohnsektor implementiert und dazu u.a. das SGB II
und SGB III angepasst: Besonders selektiv für arbeitsfähige
Hartz-4-Empfänger. Dabei werden Berufsleben von so
Normierten gezielt gekappt und die Finanzierung
der Berufsausbildung und -anpassung so eingespart, dass
z.B. Verwaltungsausgaben der JobCenter finanzierbar sind.
Der Autor dieser Dokumentation hat den Zusammenhang
Hartz-4 und Niedriglohnsektor ausführlich dargestellt und
an einem konkreten realen Fall, der über viele Jahre geht,
bewiesen: Das JobCenter agiert skrupellos und darf das
nachhaltig bis heute. Die Eichmann-Methode wurde
bewiesen.

Der Niedriglohnsektor hat auch im Bereich Service-Wüste
eine katastrophale Ausrichtung, die der Gesetzgeber unter
der Führung des Christjudentums vorschreibt, um
gesellschaftliche Verhältnisse systematisch so zu zersetzen,
dass deren Verwertung, solange wie es geht, elitär vollzogen
werden kann. - Deutschland ist ein Pulverfass und wieder
auf dem Weg zum Deutschen Reich. Die EU ist bereits
erfolgreich manipuliert worden: Das europäische Christjudentum
bestimmt das Europa-Parlament umfassend, wobei
Deutschland die Stimme angibt. ... Nebeneffekt ist das
massenweise Verrecken von Menschen auf dem Mittelmeer,
da das europäische Christjudentum natürlich auch diese
Toten verwerten will: Radikalisierung in der EU.

Der Kreis schließt sich nicht: Das nächste Niveau der
Spirale ist erreicht.

6. fortgesetzte Synthese, die auf JobCenter-Gesprächsinhalte beruhen             (Übersicht)

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist damit auf Konditionen des Binnenmarktes und deren Abhängigkeit vom Binnenmarkt
und dessen wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit umgestellt worden.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist systemisch so fremdbestimmt worden, dass die Normierung ein der Normierung
entsprechendes Verhalten des Langzeitarbeitslosen wegen systemischer Sanktionierungsprüfung des Verhaltens erzwingt.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist systemisch politisch steuerbar, auch mit planwirtschaftlichen Instrumenten einer
Volkswirtschaft.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose unterliegt den politischen Interessen der aktuell regierenden Kaste und deren angegliederten
Lobbysysteme.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist Teil der Verwertung von Arbeitskräften geworden, wobei nicht nur Verwertungsbedingungen
die Grundsicherung direkt normen, sondern der Gesetzgeber über die Grundsicherung direkten Einfluss auf den Binnenmarkt und dessen
Wertschöpfung per Arbeitskräfte, also auf deren Verwertung, Einfluss nimmt.

Diese Kombination muss Planwirtschaft sein:

Die Förderung Langzeitarbeitslose erfolgt nur bei Nachfrage des Binnenmarktes, also der Jobofferte eines Arbeitgebers ab einen
Langzeitarbeitslosen, der seitens JobCenter als Hilfskraft eingestuft wird. Der Markt muss also, damit Förderung der Grundsicherung
besteht, (ausreichend) Hilfskräfte nachfragen SV-pflichtige , wobei - wie am Markt üblich - Fachkräfte als Minijobs nachgefragt
werden, deren SV-Pflicht bei Wahlrecht der Rentenanteiles eine Abführung in die SV-Komponente Rente ermöglichen kann.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose wird - wie alle steuerfinanzieren SV-System - schrittweise privatisiert

Unter Heranziehung des nach SGB II bereits normieren Vermögen und der normieren Einkünfte werden diese nun in der Förderung für
Langzeitarbeitslose verwertet - die Förderung wird privatisiert. Und: Förderung hängt von der normierten Finanz-Leistungsfähigkeit
des Langzeitarbeitslosen ab.

Qualifizierungen, die also nach SGB II nicht normiert sind, sind aus dem Regelsatz zu begleichen. Diese Maßgabe gilt auch dann, wenn
eine Qualifizierung zum Zweck der Erhöhung der Fertigkeiten auf Vorrat erfolgen soll, z.B. Finanzierung des Ausbilderscheines wegen
zukünftig finanzierter Schulischer- und Ausbildungsmaßnahmen am Binnenmarkt. Es reicht also nicht mehr aus, MÖGLICHER Jobantritte
zu offerieren, sondern erfolgte Offerten des Arbeitgeber ab den Langzeitarbeitslosen zu beschaffen, so dass der Zufluss in den
Arbeitsmarkt nicht nur theoretisch bzw. auf Vorrat möglich ist, sondern der Zufluss auf den Arbeitsmarkt nach SGB II als normiert gilt.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose wurde im Bereich Förderung so umgestellt, dass die am Binnenmarkt offerierten Jobs
Regelmaßgabe für die Förderung des Arbeitslosen werden.

Dabei unterliegt das JobCenter einem bewusst gesetzten Interessenskonflikt:

Wenn, wie das JobCenter grundsätzlich annimmt, Fachkräfte ab 2 Jahren Abstinenz vom Arbeitsmarkt (z.B. Mütterschaft nach
Geburt mit Erziehungszeiten nach erfolgreicher Kündigung / Abfindung der Mutter als Erwerbstätige) nicht mehr als Fachkräfte
entgolten werden, dann wandern Fachkräfte in den selben Lohnbereich hinein, wo Langzeitarbeitslose angegliedert werden:
SV-pflichtiger Niedriglohn.

Da die Lohnform SV-pflichtiger Niedriglohn in der BRD systematisch abgeschafft worden sind (man erinnere sich daran,
dass die Arbeitsvermittlerin im Gespräch klar zeigte, dass die Vermittlerin nicht wusste, dass es SV-pflichtigen Minijoba
gibt: Die Abführung von Rentenbeiträgen ist eine Abführung in die SV), treffen sich also unterbezahlte Fachkräfte mit
Langzeitarbeitslosen am selben Arbeitsmarkt.

Die vom JobCenter normierte Abbildung des Arbeitsmarktes steht in direkter Divergenz zu am Arbeitsmarkt systematisch und
massiv durchgesetzte Nachfrage von Arbeitskräften am wachsenden Niedriglohnbereich.

Damit ist bewiesen, dass der Gesetzgeber der SGB II als Steuerungsinstrument des Binnenmarktes verwendet, der per Gesetzgebung
und (steuerfinanzierten) Haushaltsmittel den Binnenmarkt planwirtschaftlich beeinfluss.

- Selektierte Langzeitarbeitslose müssen als Hilfskräfte bei nicht vorhandener Nachfrage der Jobart am Arbeitsmarkt auftreten,
um in Arbeit integriert zu werden.

Dazu kommt nun der gesetzliche Mindestlohn ab dem Jahr 2017, wobei der ebenfalls für Fachkräfte gilt, aber Hilfskräfte am Markt
immer gering entgolten werden müssen.

Der Mindestlohn tritt in direkte Konkurrenz

zum Job, der gleiche Arbeit mehr entgeltet. Diese Jobs werden zunehmend in Mindestlohnjobs umgewandelt - also z.B. in Minijobs.

zu allen Lohnformen tritt, die ein Entgelt unterhalb des Mindestlohnes bewirken:

Liegt das Entgelt für Auszubildende unterhalb des Mindestlohnes, werden die Auszubildenden als Ungelernte arbeiten,
wenn damit mehr Entgelt erzielt wird. Ausbildung lohnt dann nicht mehr.

aktuelle Daten zum gesetzliche Mindestlohn:

wird je nach Branche aktiviert, so dass ab 2017 der Lohn flächendeckend sein soll.

wird angewendet für bundesweit z.Z.

6,927 Millionen Arbeitnehmer, davon 1,884 aus dem Beitrittsgebiet.
25,5% aller berufstätigen Frauen.
15,8% aller berufstätigen Männer.
12,2% aller Vollzeitjobs
19,5% aller SV-pflichtiger Teilzeitjobs
67,3% aller Minijobs.

- Die Änderung im Vollzug des SGB II für Langzeitarbeitslose sind elementar für das Klientel von Singles, ältere Arbeitslose,
arbeitslose Alleinerziehende oder pflegende Angehörige.

Dabei beachte man

die Relation zum Elterngeld für Menschen in Arbeit, wo ebenfalls eine Abwesenheit von Arbeitsjob zwar vorhanden ist, aber eben
nicht zu o.g. Problemen im Bereich Hartz 4 führt. Es liegt auch dort eine klare Selektion per SGB II vor.

dass ältere Arbeitslose durch eine vom Arbeitsvermittler getroffene Fehlentscheidung bewirkter Ausschluss der Qualifizierung
oberhalb Hilfsarbeit ein Verlust an Jahren bedeutet, in denen eine Qualifikation oberhalb der Hilfsarbeit noch Sinn macht
UND am Arbeitsmarkt nachgefragt wird. In Deutschland herrscht bekanntlich massive Altersdiskriminierung am Arbeitsmarkt.


7. Analyse und Synthese zu Intentionen, Zweck, Motive, Absichten etc. der "Vermittlungs"gespräche             (Übersicht)

7.1. Allgemeine Ziele             (Übersicht)


- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist damit auf Konditionen des Binnenmarktes und deren Abhängigkeit vom Binnenmarkt
und dessen wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit umgestellt worden.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist systemisch so fremdbestimmt worden, dass die Normierung ein der Normierung
entsprechendes Verhalten des Langzeitarbeitslosen wegen systemischer Sanktionierungsprüfung des Verhaltens erzwingt.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist systemisch politisch steuerbar, auch mit planwirtschaftlichen Instrumenten einer
Volkswirtschaft.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose unterliegt den politischen Interessen der aktuell regierenden Kaste und deren angegliederten
Lobbysysteme.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose ist Teil der Verwertung von Arbeitskräften geworden, wobei nicht nur Verwertungsbedingungen
die Grundsicherung direkt normen, sondern der Gesetzgeber über die Grundsicherung direkten Einfluss auf den Binnenmarkt und dessen
Wertschöpfung per Arbeitskräfte, also auf deren Verwertung, Einfluss nimmt.

Diese Kombination muss Planwirtschaft sein:

Die Förderung Langzeitarbeitslose erfolgt nur bei Nachfrage des Binnenmarktes, also der Jobofferte eines Arbeitgebers ab einen
Langzeitarbeitslosen, der seitens JobCenter als Hilfskraft eingestuft wird. Der Markt muss also, damit Förderung der Grundsicherung
besteht, (ausreichend) Hilfskräfte nachfragen SV-pflichtige , wobei - wie am Markt üblich - Fachkräfte als Minijobs nachgefragt
werden, deren SV-Pflicht bei Wahlrecht der Rentenanteiles eine Abführung in die SV-Komponente Rente ermöglichen kann.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose wird - wie alle steuerfinanzieren SV-System - schrittweise privatisiert

Unter Heranziehung des nach SGB II bereits normieren Vermögen und der normieren Einkünfte werden diese nun in der Förderung für
Langzeitarbeitslose verwertet - die Förderung wird privatisiert. Und: Förderung hängt von der normierten Finanz-Leistungsfähigkeit
des Langzeitarbeitslosen ab.

Qualifizierungen, die also nach SGB II nicht normiert sind, sind aus dem Regelsatz zu begleichen. Diese Maßgabe gilt auch dann, wenn
eine Qualifizierung zum Zweck der Erhöhung der Fertigkeiten auf Vorrat erfolgen soll, z.B. Finanzierung des Ausbilderscheines wegen
zukünftig finanzierter Schulischer- und Ausbildungsmaßnahmen am Binnenmarkt. Es reicht also nicht mehr aus, MÖGLICHER Jobantritte
zu offerieren, sondern erfolgte Offerten des Arbeitgeber ab den Langzeitarbeitslosen zu beschaffen, so dass der Zufluss in den
Arbeitsmarkt nicht nur theoretisch bzw. auf Vorrat möglich ist, sondern der Zufluss auf den Arbeitsmarkt nach SGB II als normiert gilt.

- Die Grundsicherung SGB II für Langzeitarbeitslose wurde im Bereich Förderung so umgestellt, dass die am Binnenmarkt offerierten Jobs
Regelmaßgabe für die Förderung des Arbeitslosen werden.

Dabei unterliegt das JobCenter einem bewusst gesetzten Interessenskonflikt:

Wenn, wie das JobCenter grundsätzlich annimmt, Fachkräfte ab 2 Jahren Abstinenz vom Arbeitsmarkt (z.B. Mütterschaft nach
Geburt mit Erziehungszeiten nach erfolgreicher Kündigung / Abfindung der Mutter als Erwerbstätige) nicht mehr als Fachkräfte
entgolten werden, dann wandern Fachkräfte in den selben Lohnbereich hinein, wo Langzeitarbeitslose angegliedert werden:
SV-pflichtiger Niedriglohn.

Da die Lohnform SV-pflichtiger Niedriglohn in der BRD systematisch abgeschafft worden sind (man erinnere sich daran,
dass die Arbeitsvermittlerin im Gespräch klar zeigte, dass die Vermittlerin nicht wusste, dass es SV-pflichtigen Minijoba
gibt: Die Abführung von Rentenbeiträgen ist eine Abführung in die SV), treffen sich also unterbezahlte Fachkräfte mit
Langzeitarbeitslosen am selben Arbeitsmarkt.

Die vom JobCenter normierte Abbildung des Arbeitsmarktes steht in direkter Divergenz zu am Arbeitsmarkt systematisch und
massiv durchgesetzte Nachfrage von Arbeitskräften am wachsenden Niedriglohnbereich.

Damit ist bewiesen, dass der Gesetzgeber der SGB II als Steuerungsinstrument des Binnenmarktes verwendet, der per Gesetzgebung
und (steuerfinanzierten) Haushaltsmittel den Binnenmarkt planwirtschaftlich beeinfluss.

- Selektierte Langzeitarbeitslose müssen als Hilfskräfte bei nicht vorhandener Nachfrage der Jobart am Arbeitsmarkt auftreten,
um in Arbeit integriert zu werden.

Dazu kommt nun der gesetzliche Mindestlohn ab dem Jahr 2017, wobei der ebenfalls für Fachkräfte gilt, aber Hilfskräfte am Markt
immer gering entgolten werden müssen.

Der Mindestlohn tritt in direkte Konkurrenz

zum Job, der gleiche Arbeit mehr entgeltet. Diese Jobs werden zunehmend in Mindestlohnjobs umgewandelt - also z.B. in Minijobs.

zu allen Lohnformen tritt, die ein Entgelt unterhalb des Mindestlohnes bewirken:

Liegt das Entgelt für Auszubildende unterhalb des Mindestlohnes, werden die Auszubildenden als Ungelernte arbeiten,
wenn damit mehr Entgelt erzielt wird. Ausbildung lohnt dann nicht mehr.

aktuelle Daten zum gesetzliche Mindestlohn:

wird je nach Branche aktiviert, so dass ab 2017 der Lohn flächendeckend sein soll.

wird angewendet für bundesweit z.Z.

6,927 Millionen Arbeitnehmer, davon 1,884 aus dem Beitrittsgebiet.
25,5% aller berufstätigen Frauen.
15,8% aller berufstätigen Männer.
12,2% aller Vollzeitjobs
19,5% aller SV-pflichtiger Teilzeitjobs
67,3% aller Minijobs.

- Die Änderung im Vollzug des SGB II für Langzeitarbeitslose sind elementar für das Klientel von Singles, ältere Arbeitslose,
arbeitslose Alleinerziehende oder pflegende Angehörige.

Dabei beachte man

die Relation zum Elterngeld für Menschen in Arbeit, wo ebenfalls eine Abwesenheit von Arbeitsjob zwar vorhanden ist, aber eben
nicht zu o.g. Problemen im Bereich Hartz 4 führt. Es liegt auch dort eine klare Selektion per SGB II vor.

dass ältere Arbeitslose durch eine vom Arbeitsvermittler getroffene Fehlentscheidung bewirkter Ausschluss der Qualifizierung
oberhalb Hilfsarbeit ein Verlust an Jahren bedeutet, in denen eine Qualifikation oberhalb der Hilfsarbeit noch Sinn macht
UND am Arbeitsmarkt nachgefragt wird. In Deutschland herrscht bekanntlich massive Altersdiskriminierung am Arbeitsmarkt.

7.2. Qualifizierungsmaßnahmen vor und während Hartz 4             (Übersicht)


Die Arbeitsvermittlerin war nicht in der Lage, sich im Gespräch einen Überblick über die reale Lage der Qualifizierung des
Arbeitslosen zu beschaffen, die über die Selektionsnormen (siehe oben) hinausgeht. Zugleich liefert der Vollzug der
Selektionsnorm eine Vermutung über den Status des Arbeitslosen bezüglich Hilfsarbeitaufnahme am 1. Arbeitsmarkt, denn der
Arbeitslose bekam eine Zwangsmaßnahmen Coaching zugeordnet. Andererseits wurde die Berechtigung zur willkürlichen Festlegung
der Qualifizierung bezüglich Hilfsarbeit in einer allein von der Arbeitsvermittlerin festgelegten Tätigkeit vollzogen, in
dem wegen Sanktionsfähigkeit des Verhaltens, dass dieser Willkür nicht nachkommt, der Arbeitslose gezwungen ist, sich zu
beugen - das SGB II ist damit ein Instrument der Selektion auch zum Zweck der willkürlichen und erpresserischen Forderung
an den Arbeitslosen.

Das deutet klar darauf hin, dass das Gesprächsergebnis bereits vor dem Gespräch feststand.

7.3. Infiltration und Mobbing als Methode der Gesprächsführung             (Übersicht)


Interessant ist der Versuch der Arbeitsvermittlerin, das Anliegen des Arbeitslosen in die von der Arbeitsvermittlerin gewünschte
Sicht zu pressen: Anwendung der hammerartigen Beschwörung eines Kontextes, der gezielt nicht dem Anliegen des Arbeitslosen
entspricht. Das ist schlicht weg Infiltration, die zugleich systematisch in anderen Formen zur Anwendung kam.

Man beachte die permanente Verweigerung der Arbeitsvermittlerin
zum Datenabgleich.
zur Heranziehung einer vom Arbeitslosen als Soll zu überbringenden Sachlage.

Als Mobbing lassen sich klar unsachliche Antworten der Arbeitsvermittlerin ansehen:

Verlangen des Arbeitslosen, den auf dem Schreibitisch liegenden Lebenslauf, den der Arbeitslose also als "unser" im Sinne von
gemeinsam vorliegend, also im Kontext als "unser" bezeichnet. Das Verlangen wurde mit der Behauptung beantwortet, dass der
Lebenslauf der Arbeitsvermittlerin keiner Kommentierung bedarf.

Infiltration und Mobbing wurden durch den Umstand begünstigt und fortgeführt, dass die Arbeitsvermittlerin nicht wusste,
was eine ganzheitliche Beratung ist, obwohl sich diese mindestens bereits aus der Systematik der Einzelfallprüfung,
die von der Arbeitsvermittlerin konsequent verweigert wurde, ergibt.

Der Versuch, den nach der durch den Arbeitslosen erbrachten Begriffsklärung zur ganzheitlichen Beratung diese als
Qualitätsmerkmal der Gesprächsführung der Arbeitsvermittlerin zu gebrauchen, belegt klar: Das Ergebnis des Gespräches stand
bereits vor dem Gespräch fest.

Dass die Behauptung der Arbeitsvermittlerin, die Basisvermittlung identisch mit der Vermittlung von 50plus ist, lässt sich
im gesamten Gespräch an unzähligen Stellen EXPLIZIT als Lüge klassifizieren.

Der durch die Arbeitsvermittlerin vollzogene Ausschluss der JobCenter-Sparte 50plus betrifft 50plus-Angebote zu

Ein-Euro-Jobs,
Bürgerarbeit (in Berlin nur in einigen Stadtbezirken),
Praktika,
Vermittlungsgutscheine,
Fortbildungen,

um den Arbeitslosen am ERSTEN Arbeitsmarkt zu platzieren und zwar explizit NICHT als Hilfskraft.

Ein ganz klares Mobbing ist die Andeutung eines instabilen psychologischen Zustandes des Arbeitslosen, der energisch mehrfach
eine klare Situationsabgrenzung und Erklärung verlangt, die z.T. nur nach Intervention des Arbeitslosen gegeben wurden.


Passend dazu wurde die Anfrage des Arbeitslosen, Wieso jetzt erst ein Coaching möglich ist, und welchen Sinn das für den
Arbeitslosen macht hat, unter 50plus eben nicht den benötigten Coach, dafür jetzt in der Basisberatung, wo die betroffene
Qualifizierung egal ist, eine Coach bereitzustellen, von der Arbeitsvermittlerin mit dem Hinweis beantwortet, dass der
Arbeitslose den Sinn seines Lebens selbst klären muss.

Die Mehrfachverwendung einer Lüge ist eine Methode der Infiltration und des Mobbings.

Die nachhaltige, weil systematische Beleidigung des Arbeitslosen
durch das JobCenter - Arbeitsfaulheit und damit Asozialität -
ist ohne Verwaltungsakt forciertes Mobbing, wobei das mobbende
JobCenter sich sicher sein kann, dass der Arbeitslose dieses
Mobbing regelmäßig nicht beweisen und damit nicht verhindern kann.

Beispiel JobCenter-Maßgabe zur Anmeldung eines Arbeitslosen bei dessen Vorladung

Das SGB II ermächtigt das JobCenter, versäumte Wahrnehmung einer Vorladung
mit z.B. mehrmonatiger Kürzung des ALÖG II zu sanktionieren (keine Mahnung zuvor).
Zu diesem Zweck ist im Schreiben des JobCenters, das die Vorladung
des Arbeitslosen offeriert, eine Sanktionsbelehrung integriert.

17.11.2015 gegen-hartz.de

Urteil - Bezieher der Grundsicherung ALG II sind verpflichtet, den vom Träger der Grundsicherung angesetzen Meldeterminen
Folge zu leisten, da der Bezieher ALG II ausserdem verpflichtet ist, für eine Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu wirken,
so dass der Meldetermin im letzteren Sinn auch wegen diesem pflichtgemäß wahrgenommen werden muss. Diesen Pflichten
entgegenstehnde UND vom Bezieher des ALG II vor Eintritt des Meldetermines nachgewiesene äußere, unabwendbare oder
schwerwiegende Umstände dürfen vom Träger der Grundsicherung nicht santioniert werden. Alle anderen Umstände,
die zur Verletzung der o.g. Pflichten führen, können vom Träger der Grundsicherung sanktioniert werden, z.B. Vergessen
eines Meldetermines oder die Überschneidung des Meldetermines mit einem Termin aus ehrenamtlicher Tätigkeit des
Beziehers ALG II. ( Sozialgericht Stuttgart Az: S 2 AS 790/15)

7.4. Herbeiführung einer Bedürftigkeit im Bereich Qualifizierung des Arbeitslosen             (Übersicht)


Die Arbeitsvermittlerin hat von Anfang an und anschließend permanent festgestellt, dass wegen Abwesenheit (4 Monate waren es)
aus dem ALG II eine Bedürftigkeit des Arbeitslosen entstanden ist, die auch von Änderungen im JobCenter begleitet wurden.

Die Behauptung einer Bedürftigkeit erfolgte, obwohl die Arbeitsvermittlerin im Zuge der Verweigerung der Nutzung des Lebenslaufes
nicht wissen konnte und wollte, was in der zeit der Abwesenheit vom ALG II passiert ist.

In Handlungseinheit der Verweigerung zur Nutzung von Daten des Arbeitslosen erfolgte die Verweigerung der Beschaffung und
Bewertung der Ergebnisse der bisherigen Arbeitsvermittlung im JobCenter-Bereich 50plus. Es wurde der Anschluss an diese
Vermittlung nicht nur verweigert sondern grundsätzlich ausgeschlossen. Auch hier beruft sich die Arbeitsvermittlerin
auf ihre Entscheidungsfreiheit.

Damit ist klar: Die von Arbeitsvermittler behauptete Bedürftigkeit ist deren Herbeiführung, die im Kontext des SGB II-Primates
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit NUR aus Sicht des JobCenters steht: Senkung der Kosten der Fortbildung.

Damit ist klar: Das Ergebnis des Gespräches stand vor dem Gespräch fest.

7.5. Interessenskonflikt, Willkür und sanktionsfähige Zwangsverpflichtung (zur Zwangsarbeit) als Methoden der Gesprächsführung             (Übersicht)

und resultierenden Arbeitsvermittlung

Im Zuge der von der Arbeitsvermittlung erfolgten Verweigerungen und des Abbruches der Kontinuität der Arbeitsvermittlung zum Nachteil
des Arbeitslosen, der diesem Abbruch mehrmals widersprochen hat, wurden Argumente der Arbeitsvermittlerin methodisch nicht nur als
Infiltration und Mobbing implementiert, sondern auch mit mehrfachen Interessenskonflikten verbunden.

Ein sehr wesentlicher Interessenskonflikt, der für den Arbeitslosen nie gelöst werden sollte, war der Abbruch der Kontinuität
der Arbeitsvermittlung des Arbeitslosen.

Der mehrmalige Versuch, den datenseitig nicht abgeklärten Lebenslauf für genau 1 Tatsache, dass - schwankend zwischen 16 bis 18
Jahren - eine solche zeitliche Lücke zur letzten Arbeitsaufnahme am ERSTEN Arbeitsmarkt besteht, heranzuziehen, beweist, dass dem
Arbeitslosen bewusst vorher explizit abgelehnte Benutzung des Lebenslaufes suggeriert wurde - eine Methode der Infiltration.
Die Verwendung dieses Interessenskonfliktes: Ablehnung der Heranziehung des Lebenslaufes und vorgegaukelte spätere Heranziehung
desselben sind nichts anderes als Mobbing und Terror.

Dass die Behauptung der Arbeitsvermittlerin, dass die Basisvermittlung identisch mit der Vermittlung von 50plus ist, lässt sich
im gesamten Gespräch an unzähligen Stellen EXPLIZIT als Lüge klassifizieren.

In Nachfolge zum Gespräches hat die Arbeitsvermittlerin die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nach Beruf "Datenerfasser" scannen
lassen und Jobangebote postalisch an den Arbeitslosen verschickt - 3 Angebote von 2 Arbeitgebern (1 Arbeitgeber sucht mehrfach).
Die Arbeitsvermittlerin kann in keinem Fall eine Begründung für die von der Arbeitsvermittlerin festgelegte Tätigkeit "Datenerfasser"
aus dem Werdegang des Arbeitslosen hergeleitet haben. Die Festlegung ist nicht nur willkürlich sondern 100% divergent zur Zwangsmaßnahme
auf Coaching, denn dort sollen die Fähigkeiten des Arbeitslosen mit dem gecheckten Arbeitsmarkt abgeglichen werden. Damit liegt ein
doppelter Interessenskonflikt vor: Der Arbeitslose erhalt den mit Sanktionen verbundenen Zwang zur Bewerbung als "Datenerfasser"
und soll zugleich seine Fähigkeiten vom Fachmann prüfen und an den Arbeitsmarkt heranführen lassen, wobei die Fähigkeit eines
"Datenerfassers" erst dann klar wird.

Damit ist klar: Mit der sanktionsfähigen Zwangsverpflichtung auf Bewerbung auf aus Sicht der Arbeitsvermittlung festgelegten Tätigkeiten
wird die damit resultierenden Zumutbarkeit jeder Arbeit, die per Definition nicht im Kontext des Werdeganges des Arbeitslosen liegt,
zur Zwangsarbeit formiert.

7.6. Charakter der zwangszugewiesenen Maßnahme des Coachens             (Übersicht)


Die Arbeitsvermittlerin weiß über die zwangsverordnete Maßnahmen nur so viel, wie der Flyer offeriert. Im Zuge der verweigerten
Feststellung der vom Arbeitslosen offerierten Interessen an Arbeitsvermittlung und in Kombination mit der von der Arbeitsvermittlerin
konstruierten Bedürftigkeit muss zwingend davon ausgegangen werden, das entgegen der für den Vollzug des SGB II Paragraf 16, Absatz 3a,
Nummer 2 ermöglichten Heranziehung eines externen Trägers, der von der Arbeitsvermittlerin unter o.g. Umständen festgestellten Defizite
zur Eingliederung in Arbeit angehen soll, eben die Begründung des Vollzuges nichtig und damit die Zwangszuweisung und
Eingliederungsvereinbarung anzuzweifeln sind.

Welche konkreten Maßnahmen der weiter unten genannten Coaching-Module den Arbeitslosen zwangsverordnet wurden, kann die Arbeitsvermittlerin
nicht sagen, da sie ja in dem Unternehmen nicht arbeitet.

Die per Zwangsmaßnahme verordnete "Fortbildung" per externen Träger macht exakt dasselbe wie die vom Arbeitslosen bereits abgelegte "Fortbildung"
im Rahmen 50plus, an die sich dann die Arbeitsvermittlung durch 50plus-Vermittler des JobCenters anschloss.

Analysen des derzeitigen Arbeitsmarktes.
Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse des Arbeitslosen.
Reflexion und Aufarbeitung der bisherigen Bewerbungsaktivitäten.
Zielentwicklung und Strategieplanung für eine Arbeitsaufnahme.
Arbeitsvermittlung.

Der per Zwangsmaßnahme verordnete Träger ist auf Gewinnerzielung aus u.a. Verwertung der zwangszugewiesenen Arbeitslosen aus:
Erst Profiling zur Arbeitsmarktfähigkeit, dann am Arbeitsmarkt vermitteln - alles natürlich (wegen GmbH-Status) gewinnbringend.
Ausbildung und Arbeitsvermittlung liegen in 1 Hand. Und das JobCenter zahlt.

Laut Webseite des externen Unternehmens erfasst das Coaching u.a. Bereiche wie

- Ausgangssituation klären, Ziele für das Coaching definieren, Aktivitäten planen, Aufgaben verteilen.
- Lebenslauf und Berufserfahrungen auswerten, Persönlichkeit einschätzen, Fach- und Persönlichkeitsprofil erstellen.
- aktuellen Arbeitsmarkt kennen (Bedingungen, Anforderungen, Nachfrage), Fördermöglichkeiten berücksichtigen.
- Bewerbungsaktivitäten bewerten und neu ausrichten.
- passendes Bewerbungsformat auswählen.
- Methoden der Stellensuche kennen und anwenden.
- Vorstellungsgespräche vorbereiten und trainieren.
...
- Haushaltsführerschein
- Gesundheitsorientierung
- Sprachstandsfeststellung
- Aktivierung zur beruflichen Qualifizierung, Weiterbildungsbereitschaft fördern, Angebote auswählen.
- Vermittlung betriebliche Erprobung
- betriebliche Erprobung im Zielberuf / -tätigkeitsbereich vorbereiten und in passende Betriebe vermitteln,
auf Übernahme hinwirken, Erfahrungen auswerten.
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme

Laut Webseite des externen Unternehmens wird eine Ausbildung in Gebäudediedienstleistung angeboten, die nur
für Menschen mit folgenden Kennzeichen geeignet ist:

"Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen:
Sie beziehen ALG I oder ALG II
Sie haben keine Allergien und sind leistungsfähig
Sie sind motiviert und wollen arbeiten!"

7.7. Kostensenkung Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit             (Übersicht)


Der Arbeitslos soll sich bei Zeitarbeitsunternehmen bewerben.

Kosten des JobCenters für private Arbeitsvermittlung sind zu umgehen
bzw. die Notwendigkeit der Nutzung der privaten Arbeitsvermittlung
unterliegt der Maßgabe des JobCenters.

Alternativ kann der Arbeitslose die private Arbeitsvermittlung
selbst finanzieren.

7.8. Kostensenkung Arbeitsvermittlung - Vermittlungsgutschein             (Übersicht)


Private Arbeitsvermittlung, die den Vermittlungsgutschein benötigt,
unterliegt der Einzelfallprüfung durch das JobCenter und benötigt
den Antrag vorab, der mit einem Job verknüpft sein muss. Die
Vorabausstellung des Vermittlungsgutscheines gibt es nicht.

Zum Zweck der Kostensenkung für den Träger der Grundsicherung
hat der Arbeitslose, solle er die Kosten der privaten Arbeitsvermittlung
nicht aus dem Regelsatz finanzieren wollen oder können, den Bereich
der kostenlosen Jobvermittlung zu nutzen: Zeitarbeit und
Personalvermittlung.

7.9. Anschlussqualifizierung             (Übersicht)


Eine vom JobCenter zu finanzierende Anschlussqualifizierung unterliegt der
Einzelfallprüfung durch das JobCenter und benötigt den Antrag vorab, der
mit einer Jobofferte, für die die Qualifizierung erfolgen soll,
verknüpft sein muss. Es ist nicht erheblich, dass der Besitz einer
Anschlussqualifizierung am Arbeitsmarkt besser zum Erfolg durch Bewerbung
führen kann.

7.10. Arbeitsgelegenheit als Zwangsmaßnahme und Sklavenarbeit             (Übersicht)


SGB II 31.07.2016

"§2 Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine
erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit
mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte
Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des
Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen."

...

"§ 16d Arbeitsgelegenheiten

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer
Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten
zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen
und wettbewerbsneutral sind."

...

"(5) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung
in Arbeitsgelegenheiten."

...

"(7) Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum
Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen
zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein
Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das
Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden.
Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

...

Damit gilt also:

Die Eingliederung in Arbeit kann für Dauerarbeitslose auf Arbeitsgelegenheiten reduziert werden,
wenn andere Maßnahme der Eingliederung durch das JobCenter nicht vorgesehen bzw. abgelehnt werden.
Exakt dann die die zumutbare Arbeitsgelegenheit eine Form der Zwangsarbeit.

Durch die Zuweisung der zumutbaren Arbeitsgelegenheit bezieht der Wertschöpfende neben der Grundsicherung,
die wegen Bedürftigkeit geleistet wird, eine wegen entgeltloser Arbeit erbrachte Mehraufwandentschädigung.

Die Zuweisung ist ein Verwaltungsakt, der nicht aufschiebbar ist, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Ergibt die Prüfung anhand eingelegter Rechtsmittel die Zumutbarkeit der Wertschöpfung - und diese
Zumutbarkeit ist das einzigste Kriterium für die Zuweisbarkeit der zumutbaren Arbeitsgelegenheit. Dann
muss der Langzeitarbeitslose seine Arbeitskraft zur Verwertung zwingend verfügbar machen, oder er wird
sanktioniert (Sanktionsrecht als Verwaltungsakt).

In Verbindung mit dem Zeitraum für eine Arbeitsgelegenheit ist das Sanktionsrecht umfassen und begründet
nachhaltige Rechtlosigkeit des Wertschöpfenden.

Das ist Sklavenarbeit.

11.01.2017 gegen-hartz.de

Urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Die Anwendung der Arbeitsgelegenheit nach SGB II muss der Beachtung von
Tätigkeit des Ein-Euro-Jobs in Bezug auf die vom Bezieher SGB II verfügbaren Qualifikationen und Erfahrungen unterliegen.
Die Tätigkeit in einem Ein-Euro-Job, die nicht die vom Bezieher SGB II verfügbaren Qualifikationen und Erfahrungen
heranzieht, ist unzulässig. Es gilt: Arbeitsgelegenheiten müssen auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein.
(Az: L 3 AS 99/15 B ER)

8. Fazit             (Übersicht)

Die Ausweitung der Planwirtschaft ist im vollen Gange:

Die Einzelfallprüfung ist die nach Verwertung ausgerichtete Selektion von Menschen und deren Leben,
um Kosten der Grundsicherung refinanzieren zu können. Wegen finanzieller Relevanz für den Staats- und
Kommunenhaushalt ist das SGBII ein planwirtschaftliches Instrument, anhand dessen Niedriglohn erweiterbar
wird (staatliche Steuerung in der Gestaltung des Binnenmarktes).

Der Gesetzgeber normiert anhand des SGB II die Lebensverhältnisse der Bezieher der Grundsicherung unterhalb der
Armutsgrenze, so dass die Grundsicherung eine einfache Reproduktion der Arbeitskraft ausschließen kann.
Zugleich soll die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft - z.B. die Qualifizierung auf "Vorrat" zur Erhöhung
der Arbeitsfähigkeit aus den Mitteln erfolgen, die die einfache Reproduktion nicht sichern. Damit ist die
Normierung der Grundsicherung unterhalb der Armutsgrenze nun auch in der Förderung von Längszeitarbeitslosen
vollzogen worden, die somit normiert-eingeschränkt in Arbeit integrierbar sind. Die Förderung der Langzeitarbeitslosen
normiert somit Teile des Arbeitsmarktes und damit des Binnenmarktes. Das ist Planwirtschaft.

Man beachte auch:

Der Staat ist in der Lage, anhand der Altersstruktur der Hartz-4-Bezieher abzuschätzen,
welche Erbmasse wann frei wird und bei Dauerbezug von Hartz 4, also bei einem Heer von
strukturell ausgegrenzten Langzeitarbeitslosen der älteren Garde im Zuge der am
Markt vorhandenen massiven Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern, so zuverlässig
Hartz-4-Kosten mit Vermögen des Erblassers, der an einen Hartz-4-Bezieher erbt,
zu refinanzieren. Analog ist dazu die Zwangsrente ab 63, die bei Abschlag von
erworbenen Entgeltpunken die Rentenkosten senkt und die Differenz von
Rente bis Hartz-Satz der Altersgrundsicherung sich dann rechnet, wenn der
Abschlag nicht von der Differenz aufgefressen wird - bei passender Lebenserwartung
(Methode der biologischen Lösung). Ein weiteres Analogon ist der Zwangsverkauf von
Rentenvorsorge oder deren Verwertungsausschluss bis zum vom Gesetzgeber, der auch
SGB II regelt, festgelegten Alter des Renteneintrittes wegen Alter.
Ein anderes Analogon ist die Refinazierung von jungen Arbeitslosen aus Vermögen
der Familienmitgliedern, wobei die kleinteilige Schenkung Hartz 4-relevant sein kann.
Es ist daher elementar, das Vermögen von Erben als Hartz-4-Bezieher effektiv
und nachhaltig zu Gunsten der Grundsicherung SGB II zu reglementieren. Diese
Motivation ist von der Richterschaft gegenüber dem Volk zu verteidigen.
Diesem muss aber dabei nicht klar sein: Hartz 4 dient vor allem dem Ausbau
des Niedriglohnsektors, des Lohndruckes, also der aus Steuermitteln subventionierten
Gewinnerzielung, also dem Plündern von Volksvermögen per Umverteilung
OHNE Wertschöpfung zum Zweck der Reproduktion des Volksvermögens.
Mit anderen Worten: Eine exzellente Form des Sozialfaschismus - genannt "Sozialstaat".




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