Arbeitslosenberatung des JobCenters für Langzeitarbeitslose - Nachträge



Nachträge
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Nachträge             (Übersicht)

Finanzierung

Die Integration in Arbeit durch Anwendung von Finanzen aus dem Vermittlungsbudget
basieren auf der Erschließung der Förderungsmöglichkeiten und deren Umsetzung
als Ermessensausübung. Die Ermessensausübung richtet sich nach Kann- und Sollkriterien
der entsprechenden (z.T. detaillosen) Implementation von Recht und dessen Vollzuges.
Z.B. sind Förderungen aus dem Vermittlungsbudget wie folgt gekennzeichnet.
"Sie" (die Förderungen) "können erbracht werden, wenn sie notwendig und angemessen sind.
Die Angemessenheit bildet die Obergrenze der individuellen Hilfestellung."

Die Implementation von Recht muss im Vollzug der Vermittlung umgesetzt werden.
Das betrifft z.B. die folgende Implementation zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget:
"Sie" (die Förderungen) ... "haben die deutliche Verbesserung dessen" (des Kunden)
"Eingliederungsaussichten als Ziel."

Mit der Verknüpfung einer "Deutlichkeit" mit der Kappungsgrenze "Angemessenheit" kann
ein Interessenskonflikt z.B. in einer Eingliederungsvereinbarung gezielt gesetzt werden,
wenn diese Vereinbarung als Verwaltungsakt erlassen ist, wobei jede Eingliederungsvereinbarung
grundsätzlich als Verwaltungsakt zu erlassen ist, wenn der Kunde nicht freiwillig die
"Vereinbarung" unterschreibt, es also zu einer Vereinbarung nicht kommt.

Der gezielte Interessenskonflikt kann alltäglich und regelmäßig durch die Benennung
der SOLL-Anzahl von Bewerbungen erfolgen, da der betroffene Arbeitslose regelmäßig
in Tätigkeitsbereichen arbeitslos ist, die am 1. Arbeitsmarkt abweichend nachgefragt
werden. Der Fall, dass die Anzahl der SOLL-Bewerbungen höher ist, als die Anzahl
der auffindbaren Job-Offerten, die dem Stand des Arbeitslosen (annähernd) entsprechen,
ist also real möglich. Bei Eintreten des Falles werden also Bewerbungen des Arbeitslosen
getätigt, die eventuelle vorhandene Job-Offerten mehrmals bedienen. Diese Bewerbungen
sind alles andere als für eine deutliche Verbesserung der Eingliederungsaussichten
dienlich. Mit anderen Worten: Alle Bewerbungen, die NICHT deutlich im o.g. Sinne
wirken, können nicht gefördert werden. Der Arbeitslose wird also ohne Probleme
die Kosten Bewerbungen auf Minijobs unter 450 Euro aus dem Regelsatz übernehmen müssen,
wenn der Arbeitsvermittler den Interessenskonflikt erweitert und dabei den Arbeitslosen
schlichtweg im Regen stehen lässt: Nach SGB II ist jede Art von Arbeit zu berücksichtigen,
also auch die nicht-SV-pflichtige Entgelttätigkeit, wobei es also egal ist, wie deutlich
die Verbesserung der Eingliederungsaussichten ist. Neben dem Interessenskonflikt als
Mittel zum Zweck wird der Arbeitslose angesichts der Sanktionsgefahr gezwungen, eine
Liste der Abweichungen von Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitslosen bezüglich
Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes zu erstellen, um diese Liste mit Forderungen nach
Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit dem JobCenter mit der Maßgabe auszuhändigen,
dass die JobCenter-Ablehnung der geforderten Maßnahmen so zu begründen sind, dass
sie dem Arbeitslosen eine Rechtsprüfung der Ablehnung erlauben: Prüfung von
Ermessen, Angemessenheit, Notwendigkeit, Deutlichkeit. Die Aufstellung der Liste
sollte auch dann erfolgen, wenn der o.g. Interessenkonflikt nicht gesetzt ist, da
nur mit Nachweis der Notwendigkeit der Anpassung an den 1. Arbeitsmarkt diese
auch gefördert werden könnte.

Eine weitere Begründung der Unterlassung einer Beihilfe zu den Kosten der Bewerbung
für Mini-Jobs ist:

Mini-Jobs sind regelmäßig bei Hartz-4-Aufstockern zu finden, da das JobCenter
dann bereits Krankenkassenbeiträge zahlt. Da aber Mini-Jobs keine Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung bewirken, zahlt das JobCenter drauf, wenn Kosten der Bewerbungen
für Mini-Jobs aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden. Außerdem gilt: Die
Kosten der Integration in Arbeit für Hartz-4-Arbeitslose werden systemisch gesenkt.

Diese Eigenschaften des Vollzuges des SGB II begründen ebenfalls die weitere Notwendigkeit
der Setzung des o.g. Interessenkonfliktes für den Arbeitslosen.

Mit anderen Worten: Sanktionen nach SGB II sind über gesetzte Interessenkonflikte im
Bereich Ermessen, Angemessenheit, Notwendigkeit, Deutlichkeit der Integration in
Arbeit per Förderungen aus dem Vermittlungsbudget möglich. Ermessen etc. sind auch
Methoden der Sanktionierung.

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Sanktionierung und Job-Offerten aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Job-Offerten werden u.a. durch einen Suchlauf, den der Arbeitsvermittler zu den
Kundendaten im Informationssystem der BA startet, ermittelt und per Post dem
arbeitslosen Kunden so zugesendet, dass dessen Mangel an Mitwirkung sanktionsfähig ist.

Der Arbeitsvermittler kann sich dabei sicher sein, dass die in der Jobbörse der BA
befindlichen Offerten ungeprüft offeriert sind und somit zu ungeprüften Suchergebnissen
führen, die dem Arbeitslosen als sanktionierbare Mitwirkungspflicht zugeführt werden.

Der betroffene Arbeitslose muss also prüfen

Zusammenstellung und Inhalt der Jobofferte bezüglich

Arbeitsaufgabe und ev. Stellenbeschreibung etc., z.B. auch unter
Einbeziehung der Ermittlung einer tatsächlichen Konformität der
Jobofferte bei dort behaupteter tariflicher Entgeltung der
Tätigkeit (Anwendung der Tarifvertragsinformationen laut
Register der Tarifverträge), oder die Feststellung von Mängeln
der Jobofferte z.B. bezüglich klarer Angaben zu Tätigkeit,
Entgelt, Arbeitsort. Erheblich ist dann die Erkenntnis, dass
im Bewerbungsgespräch diese Mängel behoben werden müssen (der
Arbeitslose muss um Bestandteile des Arbeitsvertrages wissen,
z.B. Pflicht des Arbeitgebers zu Herausgabe der Stellenbeschreibung,
anhand derer der potenzielle Arbeitnehmer möglichst vor
Arbeitsvertragsabschluss ermitteln kann, ob die Stellenbeschreibung
zusammen mit den Entgeltvorstellungen auch den tatsächlichen
tariflichen Vorgaben entsprechen).

rechtliche Gültigkeit der Job-Offerten wegen Ausschluss der Zumutbarkeit
aus Mangel an Einhaltung von Recht wie z.B. Sittsamkeit der Offerte.

Zumutbarkeit im Kontext des Arbeitslosen (Fähig- und Fertigkeiten und Eignung).

Begründung der Ablehnung der Jobofferte wegen Ausschluss der Sanktion.

Damit gilt: Das Sanktionsrecht des SGB II wird gebraucht, um Arbeitslose über
ungeprüfte Offerten der Jobbörse fremd zu bestimmen und der BA
Vorteile in der Job-Offerten zu beschaffen: Kostensenkung der Jobbörse
wegen ungeprüfter Einstellung von Arbeitgeberofferten an Jobs.
Und: Refinanzierung ALG II durch Sanktionen.

Ein weiteres Ziel ist zwangsweise, dass Job-Offerten im Bereich der
Grauzone bzw. Job-Offerten mit Täuschungen etc. ins Internet gelangen
können. Diese Möglichkeit stärkt den Niedriglohnbereich, z.B. Mini-Jobs
ohne SV-Abgaben des Arbeitnehmers. Ausserdem wird der Sanktionsdruck
effizient erhöht, auch wenn es real keine (sittlich bezahlte) Arbeit gibt.

07.04.2014 vom Autor dieser Dokumentation

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt ungeprüft Offerten von einem Arbeitgeber, der seinen Onlinekontakt
als Webseite benutzt, obwohl diese real nicht existent ist UND auch noch per HTTPS-Protokoll zu aktivieren ist, das ein Mozilla-
basierter Browser prompt bemeckert: Das Zertifikat für den Sicheren Zugang ist nicht vertrauenswürdig. Öfnet man den Link
im Browser, wird man auf eine com-Domain umgeleitet, die nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hat, außer dass dieser nicht
erreichbar ist. Die Kombination von HTTPS-Zugang, Nichterreichbarkeit und Umlenkung auf eine andere Domain zeigen klar:
Der Arbeitgeber hat anderes im Sinn.
Im Zuge der Sanktionierung nach SGB II in Verbindung mit Zwangsbewerbungen setzt die BA-Jobbörse den betroffenen
Hartz-4-Bezieher einem unverhältnismäßigen Risiko aus, da der Arbeitslose keine Wahl hat - abgesehen von Kenntnissen
über HTTPS und Domains.

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt ungeprüft Offerten von einem Arbeitgeber, der bei angestrebter
Festanstellung des Arbeitnehmers erst dessen Eignung nicht durch eine Probezeit, sondern durch einen befristeten Arbeitsvertrag
ermitteln will. Da wegen der gesetzlichen Möglichkeit der Probezeit (und der darin möglichen Kündigung) die Befristung eines
Arbeitsverhältnisses nichts mit der Eignung des Arbeitnehmers zu tun haben kann, denn egal welche Befristung: Der Arbeitnehmer
muss geeignet sein oder on-th-Job antrainiert werden, ist Arbeitgeberofferte auf Festanstellung bei ermittelter Eignung des
Arbeitnehmers hinfällig. Der Arbeitgeber hat klar andere Ziele also laut Offerte in der Jobbörse in der BA.

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Kostendruck der Grundsicherung in Berlin

Hier die Erklärung, wieso in Berlin massiv gefordert wird: Kostendruck in Berlin.

09.05.2014 morgenpost.de

Subventionierung sittenwidriger Löhne durch Hartz 4 in Berlin.

Berliner JobCenter haben keine Daten über Entgeltzahlungen und deren Sittenwidrigkeit, die durch Aufstockung per Hartz 4
refinanziert werden.

In Berlin gibt es 105.000 Hartz-4-Aufstocker, davon

über 50% SV-pflichtig (also kein Minijob ohne SV-Abgaben).
19.000 Personen in Vollzeit SV-pflichtig.
33.000 Personen mit Entgelt über 850 Euro pro Monat.

Bisher kamen 55 Gerichtverfahren wegen sittenwidriger Löhne zu Stande (33.000 Euro Regressvolumen an Arbeitgeber).

Kinderarmut in Berlin Dezember 2013

169.016 Berliner Kinder (ca. 33% der Berliner Kinder) leben Hartz-4-Bezug.
2000 Berliner Kinder leben in Sozialhilfe-Bezug.
83.000 Berliner Kinder unter 7 Jahren leben im Sozialtransfer.
53.000 Berliner Kinder von 8 bis 13 Jahre leben im Sozialtransfer.
31.500 Berliner Kinder von 14 bis 17 Jahren leben im Sozialtransfer.
45% der armen Kinder leben bei Alleinerziehenden Eltern.
ca. 50% der Hartz-4-Bedarfsgemeinschaften haben mindestens 1 nicht-deutsches Elternteil.

16.09.2015 morgenpost.de

In Berlin wurden Januar bis 15. September 2015 ca. 23.100 Flüchtlinge registriert. Der berliner Senat erwartet in 2015 ca.
40.000 Asylsuchende. Z.Z. sind 21.800 Asylanten in Heimen und der Rest in Hostels untergebracht.

04.02.2016 Flüchtlingschaos in Berlin (ARD-Radio)

In Berlin gibt es z.Z. 55.000 Flüchtlinge.

In Berlin gehören noch nicht vollzogene Registrierungen von Flüchtlingen der Vergangenheit an.
Dafür kommt die Leistungsabteilung des LaGeSo nicht hinterher.

04.02.2016 Flüchtlingsdörfer in Berlin (ARD-Radio)

In 2016 werden 50.000 Flüchtlinge als Zugang, davon 20.000 als Abgang aus Berlin erwartet.

Berlin wird 15.000 Flüchtlinge in 30 Container-Dörfern für maximal 10 Jahre unterbringen.
Als Flächen werden Parkplätze, die Freifläche des Autobahnbau A100 geprüft.

Hier weitere Beispiele für das Chaos in Berlin

09.12.2014 morgenpost.de

Die Hauptstadt der BRD, Berlin, ist nun endgültig nicht mehr in der Lage, aus kommunalen Mitteln die ökologische Gestaltung
der Baumpflanzen in Berlin zu finanzieren. Grundsätzlich werden seit Jahren mehr Bäume gefällt, als neue Bäume gepflanzt.
Berlin hat daher die ökologische Gestaltung der Baumpflanzen in Berlin auf Spendenbasis finanziert: Pro neu zu pflanzenden
Baum anfallende 1200 Euro sollen für 10.000 neu zu pflanzende Bäume (12.000.000 Euro) aus Privathand beschafft werden.

11.01.2015 morgenpost.de

Das landeseigene Unternehmen "BVG" in Berlin wird die im Zuge des Beitrittes der ehemaligen DDR, also des Beitrittes des
Ostzonenteiles Berlin-Ost zu Berlin-West, verursachten 800 Millionen Euro Schulden aus den Gewinnen des Unternehmens tilgen,
wobei die Kommune Berlin aus ihrem Unternehmen BVG die Gewinne nicht entnehmen will. 2013 kostete diese "Altlast" die BVG
noch mehr als 62 Millionen Euro, bei Gesamtpersonalkosten von 500 Millionen Euro.' Berlin hatte in 20017 die Existenz des
Unternehmens BVG nur bis zum Jahr 2020 abgesichert.

11.01.2015 morgenpost.de

Berlin muss also die BVG dazu befähigen, pro Jahr 160 Millionen Euro Schulden tilgen zu können, oder die BVG mit Schulden
also mit Verlusten zu verkaufen. Vermutlich wird die von Berlin an die BVG vor Jahren weitergereichte Abhängigkeit von
Investmittel-Beschaffer, die Gewinne einfahren, aber der BVG das Risiko überlassen, erfolgreich weiter fortgeführt. In Berlin
ist es standardgemäß üblich, fremdes Vermögen zu verwerten - ob im Bankenskandal, im BER-Skandal, oder bei der BVG,
dem Verkehrsunternehmen der deutschen Hauptstadt, die pleite ohne Ende ist (z.Z. weder schwul regiert noch "arm aber sexy"
sondern einfach nur noch heruntergekommen-nuttig und provinziell-kleingeistig verelendet: Die Skandal-Hurenstadt Berlin)).

Berlin als Armutszone: www.markt.de/berlin/categoryId,1303000000/keywords,taschengeld/userUsedAutocompletion,true/suche.htm
dort kann man die berliner Taschengeld-Prostitution gedeihen sehen - Schwarzarbeit ohne Ende.

08.04.2015 morgenpost.de

Das berliner landeseigene Unternehmen Vivantes baut die tariflichen Arbeitsplätze ab, um Lohndumping per Outsoircing zu
bewirken. Die Auslagerung von Unternehmensteilen in Töchter mit Billiglohn soll die Kosten der Herstellung der Dienstleistung
senken, wobei das Geschäft, also auch der Umsatz, der Komfort-Kliniken z.B. mit ausländischen Patienten ausgebaut wird.
Das Invest z.B. in das Krankenhaus Friedrichshain wird z.B. mit einer Kooperation mit der Charite im Bereich Strahlenklinik
verbunden.

08.04.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Was die Morgenpost nicht mitbekommen haben muss: Der berliner Senat hat gegenüber dem Staat-Radio in Berlin bestätigt, dass
der Senat sein Invest durch Mittel der beitragsfinanzierten Krankenkassen ausbaut. Der berliner Senat unterlässt ausreichende
Zahlungen an das berliner Unternehmen Vivantes, das damit gezwungen wird, die Kosten der Herstellung der Dienstleistung,
die die Krankenkassen mit die Patienten ausüben lassen, zu senken, damit Berlin in Vivantes INVESTIEREN kann, z.B. in den
o.g. Ausbau.

Damit gilt: Die Krankenkassen werden über Volksvermögen als Kassenbeiträge zu Teilhabern von Vivantes. Vivantes wird also
auch dort privatisiert, wo Kassenleistungen vollzogen werden.

Die per Lohndumping sinkenden Beiträge zu den Krankenkassen in Berlin sind also kein Problem, da das Umlageverfahren aller
gesetzlichen (Ersatz)Krankenkassen existiert.

Arbeitskräfteabwanderung oder gar Aufstickung durch Hartz 4 sind ebenfalls kein Problem, wenn die Kosten der
Unterkunft von Langzeitarbeitslosen, die am deutschen Markt wertlos und überflüssig sind, vom Staat übernommen werden,
so dass Mittel für Aufstockung der in Lohndumping befindlichen Arbeitskräfte frei werden. Ansonsten wird es wegen der
massiven Arbeitskräfteeinwanderung aus Osteuropa und der massiven Flüchtlingswelle genügen Menschenmaterial
verfügbar sein, die nur noch auf deutsche Normen ausgerichtet werden müssen - sprich Deutsche Leitkultur und Deutschkenntnisse.

Berlin wird bereits länger vom Wertesystem des christjüdischen Sozialismus regiert. - Der Kreis schließt sich.

29.04.2015 morgenpost.de

Die wegen Not mögliche Inanspruchnahme eines aus dem Regelsatz finanzieren Geldvorschusses (zinsloses Darlehen) nach SGB II
hat sich wie folgt entwickelt:

In 2010 pro Monat 15.500 neue Darlehen (365 Euro durchschnittlich pro Darlehen).

In 2013 pro Monat 17.800 neue Darlehen (341 Euro durchschnittlich pro Darlehen).

In 2014 pro Monat 18.700 neue Darlehen (259 Euro durchschnittlich pro Darlehen).

30.04.2015 bundestag.de

In 2014 haben 22% aller Arbeitslosen eine Arbeit am 1. Arbeitsmarkt gefunden.

In 2014 sind 8% aller Arbeitslosen, die am 1. Arbeitsmarkt Arbeit gefunden haben, ehemalige Langzeitarbeitslose, wobei deren
aufgenommene Arbeit auch bedeuten kann: 24.000 Personen arbeiten wegen einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme wie
Eingliederungszuschuss. Oder Förderung der Weiterbildung.

01.12.2015 morgenpost.de

Im Zuge der Massenflucht nach Berlin hat die Stadt die Versorgung der Asylanten nicht mehr im Griff.

Inzwischen komme zu den Problemen mit der Registrierung die Situation, dass Flüchtlinge wochenlang auf ihre Leistungen und
Kostenübernahmen für Unterkünfte warten müssten. Obwohl sie Termine erhalten, müssten sie zum Teil tagelang vor der Tür warten.

Der Verein "Be an Angel" ist dazu übergegangen, beim Sozialgericht mit Eilanträgen Leistungen zu erstreiten. Vergangene Woche war
er mit 31 Menschen beim Gericht, am Dienstag sollten es 50 sein. Denn es gebe Flüchtlinge, die aus Heimen geworfen würden, weil
das Lageso keine Kostenübernahme ausgestellt habe.

01.12.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Laut ARD-TV gilt in Berlin:

Die berliner Behörden übernehmen die Wohnkosten von Flüchtlingen in Hostels, ohne einen Vertrag zur Kostenübernahme
rechtswirksam entstehen zu lassen. Die für Asylanten befristet ausgestellten Bescheide zur erlaubten Inanspruchnahme
eines Wohnverhältnisses in Hostels berechtigt den Hostelbesitzer nicht, das bescheidete Entgelt der Kostentilgung auch
rechtswirksam zu erhalten. Die berliner Hostels verweigern daher teilweise die Annahme des Asylantenbescheides,
um so die Zahlungsmoral der berliner Behörden zu vermeiden. Denn diese leisten das Entgelt ja nicht im Rahmen eines
Vertrages und sind somit in der Lage, das Entgelt terminlich nach eigenem Dünken zu leisten.

Laut ARD-Radio gilt in Berlin:

Der berliner Senat will 48 weitere Turnhallen von den Bezirken zur Vermeidung der Obdachlosigkeit von Asylanten
übergeben bekommen, aber die Bezirke weigern sich z.T..

Berlin wird vom Christjüdischen Sozialismus regiert.

07.12.2015 faz.net

Im Zuge der Masseneinwanderung nach Berlin haben mehr als 40 Rechtsanwälte wegen des Chaos im "Lageso", der dortigen Asyl-
Erstaufnahme im Landessozialamt, Strafanzeige gestellt. Verletzungen und Erkrankungen, Hunger und Obdachlosigkeit von
Flüchtlingen seien dort die Regel.

07.12.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird von der Kaste des Christjüdischen Sozialismus regiert.

05.01.2016 tagesspiegel.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in Berlin

geht der Berliner Senat davon aus, dass die während des nächtlichen Anstehens der Asylanten vor dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales (Lageso) in Moabit erlittenen Erfrierungen Schuld der Asylanten sind:

Die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Regine Kneiding, verweist auf viele Verbesserungen beim Lageso:

In den vergangenen Tagen sei viel abgearbeitet worden.

Menschen müssen nicht mehr so oft zum Lageso kommen, da Kostenübernahmen für Unterkunft und Taschengeldzahlungen
ohne erneute Vorsprache verlängert werden.

Es gibt jetzt eine Bescheinigung über eine Gesundheitskarte.

"Niemand muss mehr in der Nacht anstehen".

Wegen diesen Bedingungen werden die aktuellen Bedingungen für vor dem Lageso wartenden Asylanten, die einen
Termin beim Lageso haben wollen, nicht geändert.

werden vor dem Lageso wartende Asylanten auch durch Ehrenamt Charite versorgt. Sowohl die ehrenamtlichen Helfer der Initiative
"Moabit hilft!" als auch die am Lageso tätigen Caritasmitarbeiter berichten von gesundheitlichen Belastungen durch die Kälte, da
weder die Wartezelte ausreichend beheizt sind, noch die Flüchtlinge passende Winterkleidung und Winterschuhe tragen.

05.01.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird von der Politkaste des Christjüdischen Sozialismus regiert.

02.2016 heise.de

Die Berliner Verwaltung setzt Software vom Hersteller Microsoft ein, für die der Support durch Microsoft abgelaufen ist.
Betroffen ist der Internet Explorer in so veralteten Versionen. Ziel des Berliner Senates ist es, einen generellen Umstieg der
Verwaltung auf Open-Source so zu verhindern, dass die veraltete Software von Microsoft nicht ersetzt wird. Der Senat
will verhindern, dass in der Berliner Verwaltung geordnete Prozesse zur Aktualisierung von Programmen stattfinden,
denn Berlin kann sich diese Maßnahmen weder organisatorisch, strategische und finanziell leisten, um geschätzt rund 25.000
von 78.000 Rechnerarbeitsplätzen auf Microsoft Software, die Support hat, umzustellen. wie viel PC genau umgestellt
werden müssten, wurde und wird vom Senat nicht erfasst, da die Umstellungen keine Bestandteile der IT-Bestands- und
Planungsübersicht sind, denn die gibt es in zentraler Form gar nicht: "Aufgrund der bestehenden dezentralen Fach- und
Ressourcenverantwortung obliegt die Entscheidung zur Durchführung von Sicherheitsupdates den einsetzenden
Bereichen", erklärt Innenstaatssekretär Andreas Statzkowski (CDU).

17.02.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wurde lange und wird nun bereits schon länger vom Christjüdischen Sozialismus regiert. Die Verwaltung in Berlin ist daher
stringent ausgerichtet. Problem wird es sein, der Verwaltung nachzuweisen, dass Fremddaten wegen der Verwendung der
veralteten Microsoft-Software zu Schaden kommen oder könnten. Entweder gibt es Denunzianten, oder es finden sich
Hacker, die bereit sind, Sicherheitslücken in der Berliner Verwaltung zu zeigen, denn dann könnte gegen den Senat Strafanzeige
gestellt werden: Die aus Kostengründen dezentrale IT-Organisation ist allerdings bewiesen mehr als fahrlässig, aber das
wird solange niemanden interessieren.

29.03.2016 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in Berlin arbeiten fast 4000 Flüchtlinge in Ein-Euro-Jobs. Ziel ist es, die Lebensqualität
der Asylanten zu verbessern und deren Wertschöpfung zu verwerten: Tätigkeiten in den Flüchtlings-Unterkunfts-Bereichen
Küche, Essensausgabe, Kinderbetreuung oder Reinigung. Ein weiteres Ziel ist es, durch Arbeit von deren Sozialverhalten
deeskalierend wirken zu lassen.

29.03.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Der Ein-Euro-Job ist nach SGB II (Grundsicherung für arbeitslose Erwerbsfähige und deren Kontext) eine Arbeitsgelegenheit,
deren Wertschöpfung nicht entgolten wird. Zum Antritt und Vollzug der Arbeitsgelegenheit wird dem Wertschöpfenden
eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen gezahlt. Eben z.B. der 1 Euro pro Stunde. Die Wertschöpfung ist
ohne Gegenleistung desjenigen, der die Wertschöpfung verwertet, zu erbringen.

29.03.2016 SGB II vom 24.06.2015 Arbeitsgelegenheit

"16d Arbeitsgelegenheiten
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer
Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten
zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und
wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung.
(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem
späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen
sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur
förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden.
Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen
Ereignissen.
(3) Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren
Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises
dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch
ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten
zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.
(4) Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung
nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer
Entstehung verhindert wird.
(5) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung
in Arbeitsgelegenheiten.
(6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als
insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste
Arbeitsgelegenheit.
(7) Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum
Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen
zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein
Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das
Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden.
Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
(8) Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1
erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche
Betreuungspersonal entstehen, erstattet."

29.03.2016 morgenpost.de

Der Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer stellt fest:

Unternehmen im der BRD werden zukünftig auch Angestellt über deren 67. Lebensjahr haben.

Die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer über dem 67. Lebensjahr wird wegen der Gesundheitsentwicklung steigen.

Das BRD-System ist nicht in der Lage, das Renteneintrittsalter ab 67. Lebensjahr nachhaltig zu gewähren.

01.04.2016 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD werden in 2016 die BRD-Bundesländer ca. 16,7 Milliarden Euro mehrheitlich für
die Unterbringung sowie für Sprach- und Integrationskurse von Flüchtlingen ausgegeben. Das sind 100% mehr als in 2015.

13.06.2016 tagesspiegel.de

Soziale Selektion am berliner Wohnungsmarkt

In Berlin fehlen laut Studi der Humboldt-Uni z.Z.

130.000 preisgünstige Wohnungen.

100.000 Wohnungen für Nicht-Flüchtlinge und langfristig ab 25.000 Wohnungen für Flüchtlinge.

110.000 Wohnungen für Ältere oder Behinderte.

13.06.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Der soziale Wohnungsbau wurde als städtisches Projekt in den 90-ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts abgeschafft. Damals
wie heute regierten bzw. regieren Christjuden immer öfter mit der SPD bzw. diese mit den Kommunisten.

08.07.2016 morgenpost.de

Hartz-4-Kosten im Bereich Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin

Um die Hartz-4-Kosten zu senken, hat Berlin die Anwendung des Berliner Mietspiegels vollzogen, der gegenüber den
tatsächlichen Mieten am Markt geringere Mieten ausweist. Betroffene Hartz-4-Bezieher am Markt erhalten damit
legal nur eine teilweise Kostenübernahme für der Wohnung und Heizung und müssen den Rest dieser KdU aus dem
Regelsatz begleichen. So spart Berlin Mehrkosten von 40 Millionen Euro jährlich für KdU ein. Zugleich gelang
von 12.000 Bedarfsgemeinschaften, die zu einem vom Amt angeordneten Umzug in eine preiswerte Wohnung
verpflichtet wurden, tatsächlich nur 5000 der Umzug in eine solche Wohnung.

08.07.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Aus Sicht des Gesetzgebers ist die lokale Kappungsgrenze für KdU eine Anpassung der für den Träger der Grundsicherung
zumutbaren und wirtschaftlichen Kostenübernahme bezüglich KdU. Die Anwendung des Berliner Mietspiegels ist
klar auf die Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Die marktorientierte KdU ist also unwirtschaftlich. Und: Die Erbringung
der KdU aus dem Regelsatz ist Erpressung, wenn der Umzug, der zwingend nur marktgerecht vollzogen werden kann,
nicht möglich ist. Damit ist über die KdU eine Sanktionierung implementiert worden. Ziel des Gesetzgebers ist es
also, die Grundsicherung, die regelmäßig unterhalb der Armutsgrenze liegt, so zu verknappen, dass die verfassungsgerechte
Menschlichkeit - die Würde des Menschen ist unantastbar - als Wirtschaftlichkeitsfaktor im Hartz-4-Bereich umgehbar
ist. Der gesetzgeberische Ansatz schon allein ist verfassungswidrig. - Wen interessiert diese Alltagserscheinung schon ...

Berlin wird vom Christjüdischen Sozialismus regiert.

08.07.2016 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in Berlin sind z.Z. 58.100 Flüchtlinge eingewandert, davon

40.000 in Not- und Gemeinschaftsunterkünfte.
13.000 in Wohnungen.
5.100 Minderjährige in Sozialeinrichtungen.

Pro Flüchtling werden pro Monat 1134 Euro verbraucht, um den Flüchtling zu versorgen.

In 2015 wurden 0,0183 Milliarden Euro für Versorgung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber
verbraucht.

Bis Juni 2016 sind 0,395 Milliarden Euro für Unterbringung und Geldleistungen verbraucht worden.

Im Juni 2016 gab es in 1004 Willkommensklassen 12.191 Schüler, die von 1094 Lehrern unterrichtet wurden, wobei
pro Lehrer die jährlichen Durchschnittskosten 70.000 Euro betragen.

Im Zuge der Masseneinwanderung in Berlin investiert Berlin 2,758 Milliarden Euro wie folgt:

In 2016 und 2017 jeweils 0,6 Milliarden Euro für z.B.

Unterbringung in Not- und Gemeinschaftsunterkünften.

Auszahlung von Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ausgaben für Willkommensklassen und Gesundheitsversorgung.

In 2016 und 2017 jeweils 0,2 Milliarden Euro für Integrationsleistungen, davon

0,024 Milliarden Euro für zusätzliche Kurse der Sprachvermittlung und Wertevermittlung je für erwachsene Flüchtlinge.

0.013 Milliarden Euro für zusätzliche Integration der Flüchtlinge in Arbeit z.B. für Bildungsberater und Jobcoaches,
Ein-Euro-Jobs.

In 2016 und 2017 zusammen 1,158 Milliarden Euro für neue Unterkünfte, davon

0,078 Milliarden Euro für 30 neue Containersiedlungen für insgesamt 13.500 bis 15.000 Menschen.

1,080 Milliarden Euro für 60 Wohngebäude in Modularbauweise.

08.07.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin hat ca. 60 Milliarden Euro Schulden.

25.07.2016 morgenpost.de

Studie im Auftrag des berliner Verkehrssenator Geisel (SPD): Ca. 80% aller berliner Taxiunternehmen bedienen sich
der Schwarzarbeit (Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben). Und: Sozialleistungen werden kollektiv erschlichen.

05.09.2016 morgenpost.de

Das in der BRD geltende Mietpreisbindungsgesetz sieht vor, dass eine möblierte Wohnung den gebundenen Preis plus einem
Zuschlag für Möblierung, deren Anschaffungswert keine Rolle spielen darf. Der Zuschlag muss nur üblich sein.
Bsp. aus Berlin: Wohnung mit 50 Quadratmeter, Dielen, alte Möbel und seit Jahrzehnten nicht saniertem Bad . das alles für
900 Euro Kaltmiete.

In Berlin ist die Offerten auf Vermietung von möblierten Wohnungen seit 2012 um 100% gestiegen: 35% aller Angebote
sind nun möblierte Angebote, die in 2012 noch um 23% geringere Mietforderungen hatten.

28.09.2016 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

sind 0,3 Millionen Minderjährige eingewandert, davon 33% unter 6 Lebensjahren. Nicht enthalten ist die Anzahl
der allein reisenden Minderjährigen. Minderjährige kommen vor allen aus Syrien, Afghanistan und aus dem Irak.

leben in
Nordrhein-Westfalen 76.056 minderjährige Flüchtlinge.
Niedersachsen 32.995 minderjährige Flüchtlinge.
Berlin 21.267 minderjährige Flüchtlinge.
Hamburg 11.927 minderjährige Flüchtlinge.
Thüringen 8444 minderjährige Flüchtlinge.

29.09.2016 berliner-zeitung.de

Altersarbeitslosigkeit in Berlin

Im September 2016 waren 28,4% der Arbeitslosen über 50 Lebensjahre alt (49.851 Personen).

14.11.2016 morgenpost.de

In Berlin decken die Wohnkostenpauschalen Hartz-4 die realen Mietkosten nicht, weil

Mieten steigen.

seit 2015 die Mieten (Kosten der Unterkunft) in 2 Normen gesplittet sind, die synchron und getrennt eingehalten werden müssen:

Kappungsgrenze für Brutto-Kaltmiete.

Kappungsgrenze für Kosten der Heizung.

Ziel dieser Kappungsgrenzen ist das steigende Sparverhalten in der Grundsicherung (Z.Z. sparen 50% aller berliner
Hartz-4-Haushalte).

Berlin zahlt z.Z. pro Jahr 0,98 Milliarden Euro für Kosten der Unterkunft der Grundsicherung.

Würde die Kostendeckung der erbrachten Zahlungen der Kosten der Unterkunft angestrebt werden, müsste Berlin
pro Jahr ab 1,02 Milliarden Euro erbringen.

14.11.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird (noch) vom Christjüdischen Sozialismus regiert (, wobei eine Variante des von der Kommunistin Waagenknecht
propagierten und ihr von ihrem Springbrunnenmeister ins Gehirn geschissenen "Liberalen Sozialismus" implementiert werden
soll: Okökommunistischer Sozialismus). Und das System des sozialen Christjudentums ist weit aus pervertierter, als die
Morgenpost es darstellt, denn die Realität ist eine andere:

Die sozial-christjüdische Abbildung der Realität benutzt die Selektion, da Ganzheitlichkeit nicht verwertbar ist.

Wegen den geringen Kappungsgrenzen sind z.B. die Unterbringung von Hartz-4-Beziehern z.B. in umwelt-sanierte Objekte
systemisch ausschließbar, so dass die unwirtschaftliche Energiesituation dieser Wohnungen übrig bleibt. Und exakt
deswegen werden Hartz-4-Empfänger derart unter Druck gesetzt, also per Verwaltungsakt so manipuliert, dass der Verlust der
Wohnung wegen Überschreitung einer der Kappungsgrenzen, die die Ganzheitlichkeit der Kosten der Unterkunft kippen,
mitgeteilt wird, wenn Amt nicht anders entscheidet, was nach einer Anhörung stattfindet, die wegen Meldepflicht der
Änderungen auf exakt den im System bereits verfügbaren Informationen baut, um danach von Amt wegen festzustellen,
ob der Umzug wirtschaftlich ist - natürlich OHNE Belegung der im Verwaltungsakt behauptetet (Un)Wirtschaftlichkeit.

Das soziale Christjudentum in der Berliner Regierung verlangt klar die Einhaltung der Kappungsgrenzen und nennt
keine Norm zur Feststellung der für den Träger angeblich bestehenden (Un)Wirtschaftlichkeit eines Wohnungswechsels.
Mit anderen Worten: Der Hartz-4-Bezieher wird so massiv beeinflusst, sein Domizil als grundsätzlich unsicher UND
fremdbestimmt einzustufen, während der Christjude und Sozialdemokrat in Berlin beweislos agiert - offener Faschismus pur.

Dass das Wurstblatt Morgenpost diese Sachlage nicht thematisiert, ist klar - Unfähigkeit zum Journalismus mit Systemanalyse
und bekundendem Verlangen nach Systemkonsequenzen.

Es zeigt sich auch hier wieder einmal, dass der Systemwechsel nur mit Ausrottung des religiös- und wertesystembezogenen
Politik- und Staatssystems erfolgen kann - inklusive mit Systemänderung im Grundgesetz. Abschaum und Pack müssen
ausgerottet werden - besonders das opportunistische Pack wie das der Sozialdemokratie und der Grünen. Es reicht
z.B. nicht allein, "Merkel muss weg" zu deklamieren, da dieser Ansatz purer Opportunismus ist, von dem z.B. AfD, NPD,
NSU und Konsorten leben und sich damit sowie systemisch gegen Deutsche Volksinteressen wenden - Verlogenes Pack
verführt dämliches Volk. Und: Das hat das Deutsche Volks schon 2 Mal ins totale Verderben gestürzt.

04.01.2017 berliner-zeitung.de

Schulsanierungen in Berlin unter Umgehung der Schuldenbremse ab 2020

Der neue Senat gründet Landesgesellschaften, die als Unternehmen Kredit aufnehmen, um die 4,2 Milliarden Euro für die
Sanierung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu finanzieren (Sanierung und Neubau).

04.01.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Im Beitrittsgebiet zu Zeiten des Kommunismus wurden die "volkseigenen Betriebe" in ihrem Betriebsvermögen für u.a.
die Erbringung von untypische Leistungen wie die Konsumgüterproduktion der Privatwelt verwertet.

Berlin wird inzwischen von Grün-Rot-Kommunismus, dem Ökologischen Sozialkommunismus regiert.

03.11.2017 morgenpost.de

In Berlin lebten Ende August 2017 ca. 650000 Nicht-Deutsche (18% der Bevölkerung in Berlin), davon

108000 Türken.

45500 Polen.

32000 Syrer.

22600 Russen.

20800 Italiener.

19300 Vietnamesen.

18600 US-Amerikaner.

121000 mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis in Berlin.

189000 mit befristeter Niederlassungserlaubnis in Berlin.

10000 mit humanitärem Duldungsgrund.

330000 mit EU-Niederlassungsrecht.

21.11.2017 morgenpost.de

Die berliner Sekundarschulreform von 2010

hat die Realschule (10 Klassen) und Hauptschule (8 Klassen) zur Sekundarschule zusammengelegt.

hat für das Schuljahr Schuljahr 2016/17 folgende Erfolge zu verzeichnen:

Von den Schülern in der 10. Klasse, die bis zu 10. Klasse in die Schule gehen, sind

62% mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse.

27% mit erfolgreichem Abschluss der Hauptschule.

10% ohne Schulabschluss.

Die berliner Gymnasien haben für das Schuljahr Schuljahr 2016/17 folgende Erfolge zu verzeichnen:

96% der 12-Klässler haben das Abitur erreicht (mittlerer Schulabschluss (MSA)).

7 Schüler der 12. Klasse haben das Abitur nicht erreicht.

Der Rest verließ die Schule mit der Berufsbildungsreife.

21.11.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Im Beitrittsgebiet zu Zeiten der ehemaligen DDR

gab es vorrangig

die Polytechnische Oberschule, die die Grundschule (1. bis 4. Klasse) und Oberschule (5. bis 10, Klasse) in 1 gemeinsamen
Schule umfasste (ab 5. Klasse gab es den Fachunterreicht wie Mathe, Geo, Physik, Chemie, Bio sowie Sprache Deutsch
und Russsisch und oder eine andere Fremdsprache bis zu 10. Klasse durchgehend).

das Gymnasium (11. bis 12. Klasse).

die erweiterter Oberschule (EOS) (8. bis 12. Klasse bzw. 11. bis 12. Klasse).

den Mindestabschluss 8. Klasse, also die Berufsbildungsreife, wobei für den Facharbeiter gewöhnlich der 10-Klassenabschluss
benötigt wurde bzw. inhaltlich nachgeholt werden musste.

waren die Abschlüsse in der 10. Klasse und in der 12. Klasse über alle betroffenen Schulen einheitlich normiert (schriftliche
Abschlussarbeiten in den naturwissenschaftlichen Hauptfächern wie Mathe, Geo, Physik, Chemie, Bio - daher Polytechnische
Oberschule, die u.a. auch regelmäßige (wöchentliche) Schüler-Praktika in Unternehmen als Pflichtfach hatte (Grundschule
hatte das Pflichtfach "Werken").

22.11.2017 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD baut Berlin Flüchtlingsunterkünfte als Modulare Unterkünfte (MUF):

MUF werden so gebaut, dass sie auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt sind.

Die 5300 z.Z. in Notunterkünften lebenden Asylanten werden zukünftig in MUF untergebracht.

Das Flughafengelände Tempelhof erhält Kolonie an MUF für 1124 Flüchtlinge. MUF werden als Tempohomes bezeichnet.

Z.Z gibt es 8 MUF-Kolonien mit insgesamt 3000 Plätzen.

Insgesamt werden weitere 52 MUF-Kolonien mit insgesamt 6500 Plätzen geplant bzw. gerade gebaut.

21.11.2017 morgenpost.de

Die berliner Sekundarschulreform von 2010

hat die Realschule (10 Klassen) und Hauptschule (8 Klassen) zur Sekundarschule zusammengelegt.

hat für das Schuljahr Schuljahr 2016/17 folgende Erfolge zu verzeichnen:

Von den Schülern in der 10. Klasse, die bis zu 10. Klasse in die Schule gehen, sind

62% mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse.

27% mit erfolgreichem Abschluss der Hauptschule.

10% ohne Schulabschluss.

Die berliner Gymnasien haben für das Schuljahr Schuljahr 2016/17 folgende Erfolge zu verzeichnen:

96% der 12-Klässler haben das Abitur erreicht (mittlerer Schulabschluss (MSA)).

7 Schüler der 12. Klasse haben das Abitur nicht erreicht.

Der Rest verließ die Schule mit der Berufsbildungsreife.

30.11.2017 berliner-zeitung.de

Im Ostteil Berlins auf dem Alexanderplatz wird ab dem 15.12.2017 die Kriminalität (u.a. Vergewaltigung, Drogen, Körperverletzung)
mit einer permanenten und 24 Stunden am Tag besetzten Polizeiwache, die schusssichere Fenster hat, bekämpft. Die Wache
mit 70 Quadratmeter hat 0,99 Millionen Euro gekostet ( 396.000 Euro Baukosten, 297.000 Euro für Erschließung und Außenanlagen,
198.000 Euro für Fachplaner und Sachverständige, 99.000 Euro Transport aus Rheinland Pfalz nach Berlin).

19.12.2017 morgenpost.de

In Berlin gab es in 2016 in 813 berliner Unternehmen, von denen 18% aller Arbeitnehmer in Teilzeitjobs, davon 75% weibliche
Arbeitnehmer, arbeiteten.

In Berlin gab es in 2016

95.687 Firmen (2015 waren es 93.544), davon

75% mit weniger als 10 Mitarbeitern.

19% im Arbeitgeberverband, also mit Tarifbindung (1998 waren 41%).

In 2016 arbeiteten

ca. 48% aller Arbeitnehmer in Unternehmen mit Tarifbindung.

25% aller Berliner in befristeten oder Mini- oder Leiharbeiterjobs.

19.12.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Die Zahlen passen zur hohen Anzahl der ALG-II-Bezieher und zum Marktverhalten von Zeitarbeitsunternehmen.

21.12.2017 bundesregierung.de

Der in der BRD 2018 geltende Mindestlohn von 8,84 Euro Brutto pro Stunde ist nicht zwingend anzuwenden bei

Lohnuntergrenzen für bestimmte Branchen.

Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses.

21.12.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Bei einem Stundenlohn von 8,84 Euro / Stunde und 40 Stundenwoche entsteht ein Monatsbrutto von 1.532,27 Euro, das bei
Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer in Berlin ein Monatsnetto von 1.139,89 Euro ergibt. Davon kann ein Single in Berlin
nicht leben, ohne zusätzliche Sozialleistungen zu beziehen: Die Monatskarte A+B für öffentliche Verkehrsmittel beträgt im Abo
ca. 75 Euro (ohne Abo ca. 80 Euro). Die Rundfunkgebühr beträgt ca. 17 Euro monatlich und ist eine Zwangsabgabe, also
Steuer. Abzüglich dieser Leistungen ergibt das ein Netto von ca. 1047 Euro. Ein berliner Single mit einer Wohnungsmiete
von ca. 450 Euro warm im Monat erhält ein ALG II von ca. 840 Euro, wobei 35 Euro Rabatt auf die o.g. Monatskarte der
öffentlichen Verkehrsmittel und ein Wegfall der Rundfunkgebühren enthalten sind ( 805 Euro nach Abzug dieser Leistungen).
Mit Arbeit bleiben nach Abzug der Miete aus dem o.g. Beispiel 597 Euro. Mit ALG II bleiben nach Abzug der Miete aus
dem o.g. Beispiel 355 Euro, also 242 Euro weniger als bezüglich mit Arbeit. DER MINDESTLOHN LIEGT ALSO im o.g.
Beispiel um 242 Euro ÜBER ALG II monatlich. Bei 35 Stundenwoche, die die Gewerkschaften stolz erkämpft haben, um das
Niedriglohnelend zu optimieren, gilt ein Überhang von 213 Euro gegenüber ALG II.
Dabei ist noch zu beachten, dass ALG II andere Vergünstigungen als für nicht-aufstockende Arbeitnehmer hat. Letztere
können das steuerfinanzierte Wohngeld beantragen, das es für nicht-aufstockendes ALG II nicht gibt. Da Wohngeld sowie
ALG II steuerfinanziert sind, bedeutet Mindestlohn den Bezug von steuerfinanzierten Sozialleistungen und NICHT
deren Wegfall.

Mindestlohn ist eine Form des offenen Faschismus: Massiver Niedriglohn, der - wie ALG II - eine Systemkomponente der BRD ist.

21.12.2017 faz.net

Grundsicherung im Alter in der BRD

Ende 2016 bezogen 522.492 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter (Ende 2006 371.000 Personen).

Es gibt 900 Tafeln, die regelmäßig 1,5 Millionen Menschen mit Lebensmitteln versorgen, davon ca. 25% Rentner (in 2007 ca. 12%).

25.01.2018 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in Berlin waren von den in 2017 am Verwaltungsgericht eingegangenen 25.723 Verfahren
14.512 Klagen und Eilanträge zum Asylrecht. Die Kläger stammten überwiegend aus Afghanistan, Irak und Syrien. Am
31.12.2017 gab es gab es rund 13.600 unerledigte Asylverfahren. Eine Asylklage dauere im Schnitt 7,3 Monate; ein
vorläufiges Rechtsschutzverfahren dauert 1,5 Monate.

27.01.2018 faz.net

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

sind von den offiziell als arbeitslose anerkannten 2,4 Millionen Menschen 0,624 Millionen Ausländer

sind von den ca. 6 Millionen Hartz-4-Empfänger ca. 2 Millionen Ausländer.

21.02.2018 morgenpost.de

Die Sanierung der Berliner Staatsoper Unter den Linden wurde in 2010 mit 0,2393 Milliarden Euro veranschlagt.
Z.Z. wird die Sanierung, die bereits beendet ist, ab 0,4 Milliarden Euro kosten.

20.03.2018 morgenpost.de

Der in Berlin Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) will Hartz 4 durch Entgelttätigkeit zum Mindestlohn für
kommunale Jobs ersetzen: Ca. 1200 Euro Netto plus Kindergeld im Monat.

04.04.2018 morgenpost.de

In Berlin waren am 30. Juni 2017 von den 3,7 Millionen Einwohnern 31,8% mit Migrationshintergrund.

Von den in Berlin 359 Grundschulen sind 158 Grundschulen, an denen mindestens 50% der Schüler einen
Migrationshintergrund haben. Von diesen 158 Grundschulen sind 27, an denen mindestens 90% der Schüler
einen Migrationshintergrund haben.

Von den in Berlin 122 Sekundarschulen sind 49 Sekundarschulen, an denen mindestens 50% der Schüler einen
Migrationshintergrund haben.

Von den in Berlin 91 Gymnasien sind 20 Gymnasien, an denen mindestens 50% der Schüler einen
Migrationshintergrund haben.

04.04.2018 morgenpost.de

Kinder als Bezieher Grundsicherung Hartz 4 in 2017

30,7% aller berliner Kinder unter 18 Jahren sind Bezieher von Grundsicherung Hartz 4 und leben in 175.341 Familien,
die Arbeitslose oder Hartz-4-Aufstocker haben.

14,6% aller Kinder unter 18 Jahren in der BRD sind Bezieher von Grundsicherung Hartz 4.

31,7% aller bremer Kinder unter 18 Jahren sind Bezieher von Grundsicherung Hartz 4.

6,8% aller bayerischen Kinder unter 18 Jahren sind Bezieher von Grundsicherung Hartz 4.

14.04.2018 sueddeutsche.de

Rund 13.000 Menschen haben in Berlin ein starkes Zeichen gegen steigende Mieten gesetzt: "Widerstand - gemeinsam gegen
Verdrängung und Mietenwahnsinn". Mehr als 250 Initiativen protestierten und verlangten einen radikalen Kurswechsel in der
Wohnungs- und Mietenpolitik. Zustimmung. Der Berliner Regierenden Bürgermeister Müller stimmte zu.

14.04.2018 vom Autor dieser Dokumenration

Der Berliner Regierende Bürgermeister ist Mitglied der SPD.

In Berlin wurde im letzten Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts begonnen, den Sozialen Wohnungsbau abzuschaffen. Zu diesem
Zweck arbeiteten die regierenden Christen (CDU) und SPD Hand in Hand oder jeweils in Senior-Position. Das Ende des
Berliner Sozialwohnungsbaus ist eine Berliner Systemkomponente, die sich u.a. mit dem Berliner Bankenskandal zeitlich überlappt
hat, in deren Zuge u.a. kommunale Wohnungen massenweise privatisiert wurden (inklusive Börsengang).

Wenn also der o.g. regierende SPD-Bonze zustimmt, dann zeigt das dessen Einstellung zu "seinen" Bürgern, die (immer noch)
glauben, dass der Systemwechsel mit Demonstrationen etc. herbeiführbar ist. Mit betteln und beten bei der Elite.

27.04.2018 morgenpost.de

Der Berliner Senat hat wegen Überlastung der Innenverwaltung die Kennzahlen zum Anteil der Ausländer an der berliner
Bevölkerung für den Zeitraum 2016 bis 2017 manipuliert. Die Manipulation log auf: 25% der berliner Bevölkerung sind
ausländischer Herkunft (0,888 Millionen Menschen mit ausländischer Herkunft). In Berlin gibt es mehr Polen als Türken.

08.05.2018 tagesspiegel.de

Berliner Wohnungsmarkt in 2017

Am Markt angebotene durchschnittlich Miete: 10,15 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Nur 2.000 Wohnungen mit einer Nettokaltmiete unter 6 Euro waren am Markt angeboten.

90% aller Mietwohnungen haben über 7 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

40.000 zugezogene Menschen.

13.659 Wohnungen wurden zusätzlich fertiggestellt.

08.05.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin ist im Bereich Grund und Boden zu über 80% privatisiert.

Berlin hat keinen Grund und Boden, um ausreichend Sozial-Wohnungsbau zu betreiben. Daher sollen ca.
3000 Parzellen im Kleingartenbereich zu Bauland umgewandelt werden. In Berlin gibt es eine weit über
100 Jahre alte Tradition von Kleingärten in Pacht mit Berlin.

In Berlin wurde in den 90-ger Jahren durch regierende Christjuden und SPD der Soziale Wohnungsbau
ersatzlos abgeschafft. Ein weiteres Highlight der Christjuden von damals war die Berliner Bankenpleite,
so dass Berlin bis heute auch wegen der Bankenpleite mit ca. 60 Milliarden Euro verschuldet ist.

Z.Z. laufen vor allem in der Ostzone Berlins die vom Sozialen Wohnungsbau geförderten Mietwohnungen
aus: Der Eigentümer des Miethauses hat das Ende der Frist für SV-verträgliche Mieten erreicht und
kann daher auf den freien Wohnungsmarkt zurückkehren. Z.B. werden den bisherigen Mietern die
Wohnungen zum Kauf angeboten, oder es wird so saniert, dass die neue Miete nicht mehr zahlbar ist.
Ziel des Vermieters ist es, seine mit den Mitteln des Sozialen Wohnungsbaues geförderte Immobilie
wegen Auslauf des Sozialen Wohnungsbaues nun am Markt optimiert anzubieten - z.B. als Eigentumswohnungen.

Berlins Wohnungsknappheit ist mit der Abschaffung des Sozialen Wohnungsbaues systemisch implementiert
worden, denn Berlin hat keine eigene Grund und Boden für die Kompensation der Abschaffung.

Dass der Zuzug nach Berlin zunimmt, liegt am verfügbaren Kapital z.B. für dem Erwerb von Wohnungen.
Finanzmittel aus der Westzone der BRD strömen nach Berlin und werden im Wohnungsbereich fündig.

Wohnungsnot im Sozialbereich ist systemisch gewollter Notstand, den die aktuelle berliner Regierung
aus Christjudenableger SPD und den Kommunisten Linke ausbauen muss, da Berlin keine Ressourcen hat.
Im Bereich Hartz 4 ist per Verordnung der Kostendruck so normiert worden, dass dem Hartz-4-Bezieher
systematisch-nachhaltig-periodisch bescheidet wird, dass die Mietanteile von Heizung und Nichtheizung einzeln
und oder beide - auch summativ - der Norm widersprechen, aber ein Umzug des außer der Norm lebenden
Bedürftigen für den Träger der Grundsicherung nicht wirtschaftlich ist. - Eine glatte Lüge, denn es gibt
nicht ausreichend Wohnungen, die der Norm entsprechen - und es wird auch keine geben, denn die
Asyl-Massenzuwanderung nach Berlin muss ebenfalls versorgt werden (Asylrecht und Hartz-4-Recht).

Der Kostendruck für das massiv verschuldete Berlin ist so hoch, dass die regierenden Kommunisten
voller Stolz Holz-Container als Wohnungen bauen lassen, die auch winterfest sind. Dort sollen dann
Sozial Schwache aller Gattungen dauerhaft leben. - Das werden dann die nächsten Gettos in Berlin.

18.05.2018 sueddeutsche.de

Der Soziale Wohnungsbau in der BRD wird vom Staat und Ländern und Kommunen nicht ausreichend finanziert:

In 2017 wurden über 3 Milliarden Euro für die Förderung von ca. 57.000 Sozialwohnungen in der gesamten BRD
investiert, wobei Finanzmittel der Förderung von Eigenheimen und der Modernisierung von Mietwohnungen
gekürzt wurden.

25.05.2018 spaethsche-baumschulen.de

"Traditionsstandort bleibt in Berlin

Pressemitteilung vom 25. Mai 2018

Im Konflikt um die ruinösen Straßenreinigungsgebühren für rund 12 ha Baumschulen-Ackerflächen an der Neuen Späthstraße hat die
Eigentümergesellschaft der Grundstücke die Reißleine gezogen und die Flächen an einen Berliner Landwirt verpachtet. Die
Späthschen Baumschulen verlagern ihre Freilandproduktion nach Brandenburg und wollen dort die Produktion in den kommenden
Jahren ausbauen.

Der älteste Berliner Betrieb, der in Kürze seinen 300. Geburtstag feiert, konzentriert sich nun darauf, in Berlin-Treptow den
historischen Baumschulen-Kernstandort an der Späthstraße zu sichern ? mit Pflanzenverkauf, Pflanzenproduktion in Containern,
Schaugärten, Hofcafé, Hofladen, Veranstaltungen und weiteren Angeboten."

...

25.05.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der Autor dieser Dokumentation hat ca. 15 Jahre in Berlin-Baumschulenweg gewohnt, also in der Nähe der Baumschule,
deren Existenz der Stadtteil "Baumschulenweg" nun nicht mehr den Namen verdankt.

Berlin giert nach einem unter Städten anerkannten Titel einer Grünen Stadt, nennt sich auch Grüne Stadt und betreibt sichtbar
eine andere Politik: Wenn der Berliner Senat einem historischen Teil Berlins das Wasser abgräbt, in dem der Christjudenableger
SPD in Kooperation mit den Kommunisten "Die Linken" der Baumschule ein Müllgebühr in Abhängigkeit der Grundstückskanten
aufzwingt und weiß, dass die Baumschule damit aufgeben muss. Oder: 3000 Kleingartenparzellen sollen in Bauland
umgewandelt werden, um dort den Sozialen Wohnungsbau, der in den 90-ger Jahren auch unter Beteiligung der Christjuden
eingestellt wurde, zu erzwingen. Oder: Das Grundwasser steht in Berlin Mitte in den Gebäudekellern, weil Berlin Urstromtalgebiet
mit hohem Grundwasserpegel ist, so dass permanent abgepumpt werden müsste (z.B. U-Bahn Berlin). Zugleich sind die
Wasserpreise für den Wasserverbrauch so hoch, dass Berliner Gartenbesitzer und die öffentliche Hand lieber verbrannte
Erde (Wiesen, Gartenanlagen, Wege) produzieren, als der Natur unter die Arme zu greifen: Der Klimawandel
ist in Berlin nun fundamentiert: Sehr heisser früher Sommer nach kurzem Frühling, so dass Savannenklima einzieht, und nasser
langer Herbst als Regenzeit und Vorstufe der Kälteperiode. Auswirkungen sind z.B. dass die Insektenwelt massiv schwindet
und Gartenbesitzer lieber auf Trimmrasen umsteigen, als z.B. Brennenesselbereiche für Schmetterlinge oder Disteln
für Hummeln und Bienen einzurichten, um eben Wasser zu sparen. Es gibt in Berlin Zonen, in denen Berlin als Kommune
nur noch Strassenbäume zählt und ansonsten keinerlei Investitionen und Aktionen tätigt - z.B. Berlin-Neandertal am
Volkspark Berlin, also einem "Grünbereich", der unter Wasserpreisen extrem leidet und der Strassenqualität auch den Zustand
nach kriegerischen Handlungen aufweist, garniert mit reichlich viel Strassenwarnschildern zu Strassenschäden - letztere
rechnen sich, da die berliner Richterschaft der Kommune den Rücken gestärkt hat: Wer trotz gewarnter Strassenschäden
die Straßen oder Fußwege benutzt, haftet für sich selbst - inklusive Anwohner.

Gier. Ob regierendes Christjuden- oder Kommunistenpack. Mafia eben, die Berlin und seine Bewohner gnadenlos verwertet.

02.07.2018 morgenpost.de

In Berlin sind von Januar bis Ende Juni 2018 ca. 14.500 neue Fälle vor das Sozial-Gericht gekommen, davon 7200 zu Hartz 4.
Der Zugang ist zwar geringer als die abgebaute Menge an Fällen, aber der Abbau der Fälle wird noch viele Jahre benötigen.

05.07.2018 morgenpost.de

In Berlin im Jahr In 2017

gab es über 97.000 Betriebe.

gab es ca 1,7 Millionen Beschäftigte.

waren 39% aller Arbeitnehmer in Befristung oder Teilzeit oder Geringfügigkeit tätig.

zahlten 20% aller Betriebe nach Haus- oder Flächentarifvertrag.

orientierten sich 26% aller Betriebe am Flächentarifvertrag.

bildeten 22% aller Betriebe aus: 14.284 Ausbildungsstellen.

wurden 70% der Nachwuchskräfte übernommen.

beschäftigten 5% aller Betriebe mindestens 1 Asylanten, von denen

1% für hoch qualifizierte Tätigkeiten eingesetzt wurden.

14% für qualifizierte Tätigkeiten eingesetzt wurden.

85% für un- oder angelernte Tätigkeiten eingesetzt wurden.

09.10.2018 berliner-zeitung.de

Berlin

wird in 2018 ca, 12 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaften.

hatte in 2016 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 16.500 Euro.

hatte in 2017 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 15.800 Euro.

hat z.Z. 58 Milliarden Euro Schulden.

hat seit 7 Jahre keine neuen Kredite aufgenommen.

09.10.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Das erklärt auch die faschistischen Bedingungen in Berlins Sozialbereich und Regierungen (Senat, Bezirke).

Gelder der Integration in Arbeit werden in die Verwaltung der JobCenter gesteckt.

Schulen, deren Sanitärbereich Kloaken sind.

Bahnhöfe der Berliner S-Bahn sind öffentliche Urinale.

....

10.11.2018 berliner-zeitung.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat das BRD-Bundesland Berlin folgende Situation:
22.000 Flüchtlinge in 87 Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) untergebracht.
Das LAF müsste 164 neue Stellen besetzen. Abwandernde Mitarbeiter werden jedoch nicht ersetzt.
Mitarbeiter des LAF wollen die strukturellen Probleme und ständigen Überlastungen nicht mehr hinnehmen.
Das LAF prüft, ob der Samstag als Arbeitstag benutzt werden kann: Freiwilliges Arbeiten am Samstag.

13.11.2018 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat das BRD-Bundesland Berlin im Bereich des Landesamtes für
Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) weder ein Konzept für die Personalplanung noch eine zeitnahe Festlegung des
Personabedarfes des LAF bezüglich Art der Tätigkeiten im LAF.

28.11.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Das JobCenter Nord Berlin stellt einen AVGS im konkreten Fall, den der Autor dieser Dokumentation belegen kann, wie folgt aus:

Der AVGS wurde vom JobCenter am 22.11.2018 ausgestellt.

Der AVGS gilt ab dem 23.11.2018 für 1 Monat.

Der AVGS traf an 28.11.2018 per Post ein.

Der AVGS kann nur noch für 3 Wochen benutzt werden.

08.12.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Das JobCenter Nord Berlin stellt für die Kosten der Unterkunft (KdU) trotz vollständiger Aktenlage zu den KdU eine Folge von
sachlich falschen Bescheiden aus. Ziele des JobCenters sind damit die Unterlassung der Heranziehung notwendiger Daten zur
Bedürftigkeit und die Umgehung der Unterlassungsklage: Jedem der falschen Bescheide muss einzeln widersprochen werden
und zwar solange, bis das JobCenter einem Widerspruch selbst widerspricht und es erst dann zur Klage kommt. Neben diesen
Möglichkeiten der Sanktion ohne Sanktionsbescheid im Falle der wegen falschem Bescheid eintretender Mietschuldnerschaft
des mit der Bescheidfolge Normierten, hat der Gesetzgeber das Ziel, Rechtsbeugung zu implementieren, erreicht. Aus Sicht
des mit der Bescheidfolge Normierten besteht ein rechtloser Raum, denn der Kontext zur Erlangung der Einstweiligen
Verfügung ist vom Gesetzgeber so limitiert worden, dass allein die Wiederholungsgefahr eines Tatbestandes der absichtlichen
(weil Entgegen der Aktenlage) ausgefertigten Verwaltungsakte wohl kaum als (Straf)Tat im Sinne der o.g. Rechtsbeugung
angesehen werden (Verwaltungsrecht-Kontext im SGB II und StGB bzw. BGB). Verfassungsrechtliche Ansprüche z.B. der
Menschenwürde sind für einen ALG-II-Bezieher nicht einklagbar, da dieser die 3. Instanz nicht finanzieren kann. Die
Normenkontrollklage zum o.g. SGB-II-Kontext ist schon längst verjährt. Dass ein Richter selbst die Instanzleiter per
Systemklage erklimmt, ist wegen der bisher unberührten Systematik des SGB II, zu der o.g. Kontext gehört, nicht zu
erwarten. Damit ist ein Systemwechsel verfassungsrelevant und betrifft direkt das Dasein der BRD als Staat.

Das JobCenter Nord Berlin erstellt einen Folge von Bewilligungsbescheiden aus, die allesamt nicht auf den KdU-Daten
des mit dem Verwaltungsakt zu Normierenden basieren: Es werden fremde KdU-Daten benutzt. Wo die Daten des zu
Normierenden sind, ist unklar, auch wenn der Normierende beweisen kann, seine KdU-Daten dem JobCenter
übergeben zu haben. Es ist zwingend davon auszugehen, dass es keinen Datenschutz gibt.

01.03.2019 morgenpost.de

Der berliner Wohnungsmarkt hat sich wie folgt gewandelt:

Um die aktuell 135.000 fehlenden Wohnungen bauen zu könne, werden mindestens 8 Jahre benötigt.

Es werden mehr Wohnungsbauten genehmigt als fertiggestellt: Bis Ende 2017 betraf das 58.990 Wohnungen.

2007 bis 2017 wurden 96.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Die mittlere Angebotsmiete in Berlin lag in 2018 bei 10,32 Euro kalt je Quadratmeter (53 Cent mehr als in 2017).
9% aller berliner Mietwohnungen wurden mit einer mittleren Nettokaltmiete von unter 7 Euro pro Quadratmeter angeboten.
91% aller Angebote lagen darüber.
In der berliner Innenstadt lagen die Mieten sogar fast flächendeckend bei mehr als 12 Euro kalt pro Quadratmeter.

18.03.2019 morgenpost.de

In 2017 wurden in Berlin 53,3 Millionen Überstunden geleistet, davon 60% unbezahlt. Die Anzahl der so eingesparten
Vollzeitarbeitsplätze beträgt 32.400 Jobs. 33% der Überstunden ab 2 Stunden pro Woche sind notwendig, um die
geforderte Arbeitsnorm zu erfüllen. 80% aller Überstunden sind Ergebnis betrieblicher Zwänge.

18.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Im deutschen Recht sind Arbeitgeber, die sich an Wertschöpfung aus unbezahlten Überstunden bereichern, besonders geschützt:
Abgesehen davon, dass eine Pauschalentgeltung aller irgendwann und irgendwie anfallenden Überstunden vertraglich
vereinbart werden darf, sind Mehrarbeiten nur dann gerichtlich beklagbar, wenn bewiesen wird, dass der Arbeitgeber
die Mehrarbeit angewiesen hat. In allen anderen Fällen werden Arbeitsverträge, die nicht die pauschalisierte Entgeltregelung
zu Mehrarbeit enthalten, eben um diese Pauschal-Entgeltung einseitig erweitert. - Mit anderen Worten: Gier ohne Ende.
Scheiß auf Recht.

21.03.2019 Mietpreis-Bremse in BRD (ARD-Radio)

Die ARD ließ das Thema Mietpreisbremse thematisieren.
Die Sendung der ARD ist eine Zusammentragung von Fakten, deren
systemischer Zusammenhang mangels logischer Reihenfolge der
Faktenbennungen nicht deutlich wird.

Auszüge, die die Fakten in korrekte Reihenfolge bringen und damit
nicht infiltrieren.

Seit Juni 2015 gibt es die Mietpreisbremse. Die im BRD-Gebiet erlassene
Mietpreisbremse benötigt die Verordnungen der einzelnen Bundesländer
und deren Kommunen und Städte. Ein Mietspiegel ist damit Sache der
lokalen Behörden, die einen Mietspiegel implementieren können
und nicht müssen. Verordnungen sind vor Gerichten einklagbar,
so dass ein Mietspiegel auch plötzlich unwirksam werden kann.

Die Mietpreisbremse ist in der BRD nicht flächendeckend implementiert worden.

Ein Vermieter, für dessen Vermietungsobjekte ein Mietspiegel existiert,
muss für diesen nur dann Daten liefern, wenn Ausnahmeregelungen
zur Mietpreisbremse verwendet werden sollen. Eine Auskunftspflicht
für Vermieter besteht nur dann gegenüber dem Mieter.

Der Mietspiegel ist systematisch zufällig implementiert, wenn es
keine Auskunftspflicht zu Miethöhen gibt, die nicht von
Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse betroffen sind. Der
Mietspiegel kann damit auch für eine ihn betreffende Zone
von Mietobjekten nicht zwingend flächendeckend sein.
Der Mietspiegel ist also dann lückenhaft.

Der Mietspiegel ist eine rein statistische Auflistung von Mietveränderungen
in einem Zeitraum (Anzahl von Jahren) in einer Zone, für die der
Mietspiegel gilt.

Der Zeitraum (Anzahl der Jahre) kann per Verordnung verändert werden.
Steigt die Anzahl der Jahre des Zeitraumes, so sinken Jahreswerte
(Durchschnitt also pro Jahr des Zeitraumes).

Der Mietspiegel ist statistisch manipulierbar.

Wenn nur Mietveränderungen berücksichtig werden (wenn diese an den
Mietspiegelersteller gemeldet wurden), enthält der Mietspiegel
dort zonale Lücken, wo keine Mietveränderungen stattfinden.

Der Mietspiegel befähigt also anhand lückenhafter Daten, die
für eine Zone, in der die vom Mieter betrachteten Mietobjekte stehen,
vorhanden sind,

den Mieter

festzustellen, welche aktuelle maximale Miethöhe zu erwarten ist, wenn
keine Ausnahmen von der Mietpreisbremse greifen sollen.
Die "ortsübliche Vergleichsmiete", das ist die Miete laut
Mietspiegel für eine bestimmte Zone (Ort) in einem bestimmten
Zeitraum.

nicht festzustellen, welche unveränderten Mieten in der Zone
verfügbar sind, also welche Vermieter bisher nicht an die
maximale Miete laut Mietspiegel angepasst haben.

den Vermieter

festzustellen, welche gemeldeten Mietveränderungen in der Zone,
wo das Vermietungsobjekt steht, verfügbar sind und ob die
vom Vermieter verlangte Miete noch unterhalb der maximalen
Miete laut Mietspiegel liegt, um dann die Maximalmiete
verlangen zu können, welche nicht verlangbar wäre, wenn es
keinen Mietspiegel gäbe. Der Mietspiegel ist dann ein
Mittel zur Mietsteigerung, die, wenn gemeldet wird, wieder
in den Mietspiegel eingeht und damit die maximale
Miete der Zone statistisch erhöhen kann, wenn Vermieter,
die nach Erhöhung die Maximalmiete kassieren, geschlossen
die Mieterhöhung an den Mietspiegel melden. Der Mietspiegel
ist ein Instrument der Vermieter zum Zweck der Optimierung der
Mieteinnahmen. Z.B.: Verzichtet ein Vermieter auf Modernisierung
seines Mietobjektes, wurden aber für andere Mietobjekte
in derselben Zone Mieterhöhungen (bei Neuvermietung) durchgesetzt,
weil Kosten der Modernisierung auf die Miete umgelegt wurden,
und haben Vermieter diese Mieterhöhungen in den Mietspiegel
einfliessen lassen, dann kann der Vermieter, der bisher nicht
modernisiert hat, natürlich von der steigenden Miethöhe in der
Zone profitieren: Reingewinn ohne Modernisierungsaufwand.

das Finanzamt, dem Vermieter nur dann die steuerliche
Absetzbarkeit auf Kosten der Vermietung zu gewähren, wenn der
Vermieter die Maximalmiete laut Mietspiegel einnimmt, also
der Mieter die Einnahmen des Vermieters erhöht, die für die
Kostendeckung zum Mietobjekt dienen. Der Mietspiegel
ist ein Instrument des Finanzamtes zum Zweck der Optimierung
der Steuerentlastungen von Vermietern.

Feststellung der Einhaltung bzw. Verletzung des Mietspiegels, also
der Mietpreisbremse:

Der Mieter muss feststellen, ob der Vermieter den Mietspiegel einhält.
Erst wenn der Mieter eine Nichteinhaltung beim Vermieter rügt
(und ev. Mieterstattung verlangt), muss der Vermieter reagieren.
Bis dahin darf der Vermieter die nach Mietspiegel illegale Miete
kassieren, wenn die Mietpreisbremse-Gesetzeslage nichts anderes
vorgibt. Der Mietspiegel ist ein Instrument der Vermieter zum Zweck
der Optimierung der Mieteinnahmen.
Die Rüge darf auch nach Abschluss eines Mietvertrages, der auf
einer gegenüber dem Mietspiegel überhöhten Miete (Miete laut
Mietspiegel plus maximal 10 %) basiert, ausgesprochen werden.
Der Vermieter muss mit der Rüge rechnen.

Der Mieter muss vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages nur
dann über die Einhaltung des Mietspiegels informiert werden, wenn
der Vermieter eine Ausnahmeregelung von der Mietpreisbremse
beanspruchen will. Wird diese Ankündigung unterlassen, gilt
die Mietpreisbremse.
In allen anderen Fällen als den o.g. Fall muss der Mieter
davon ausgehen, dass die Miete laut Mietspiegel plus maximal
10 % als neue Maximalmiete (Mietpreisbremse) anstehen kann,
die dann auch in den Mietspiegel eingeht, wenn der Vermieter diese
neue Maximalmiete meldet (Mietpreissteigerung als Spirale).

Ausnahmen von der Mietpreisbremse berechtigen den Vermieter,
seine gewünschte Miethöhe zu fordern:

Neubau nach Oktober 2014 hat keine Mietpreisbremse.

Umfassende Modernisierung hat keine Mietpreisbremse.

Ist die bisherige Miete VOR einer Neuvermietung bereits über
der Maximalmiete aus Mietspiegel plus 10%, muss der Mieter
diese überhöhte Miete zahlen, wenn gemietet werden soll.

Hat der Vermieter modernisiert, aber die Kosten bisher nicht
an Mieter weitergereicht, dann muss der neue Mieter, also
bei Neuvermietung, die Kostenumlage auf die Miete dulden,
wenn gemietet werden soll.

Zuschlag auf Miete für mit vermietete Möbel hat keine Mietpreisbremse.

Keine Ausnahme ist die Modernisierung, die weder umfassend
ist und zugleich bereits auf den Mieter umgelegt wurde.
Diese Kosten unterliegen der Mietpreisbremse bei Neuvermietung.

Keine Ausnahme ist die angekündigte Modernisierung, die weder
umfassend ist und dafür auf den Mieter umgelegt werden soll.
Diese Kosten unterliegen der Mietpreisbremse bei Neuvermietung.

Modernisierung eines Mietobjektes:

Die Kosten der Modernisierung können eventuell der Mietpreisbremse
unterliegen, wenn die Miete mit den Kosten der Modernisierung nicht
konform zur Mietpreisbremse ist.

Die Kosten der Modernisierung können 8% der Modernisierungskosten
pro Jahr auf die Miete (gestückelt auf Monate) umgelegt werden.
(Nach 12,5 Jahren sind die Kosten dann voll umgelegt worden.
Ob der Vermieter nach dieser Zeit weiterhin diese 8% kassieren
kann, hängt von der Rechtslage ab.)

Die Mieterhöhung wegen Modernisierung darf max. 3 Euro pro
Quadratmeter betragen, wobei erst nach Ablauf von 6
Jahren eine weitere Mieterhöhung wegen nicht per Miete gedeckter
Kosten der Modernisierung erfolgen darf.
Das gilt auch, wenn damit die o.g. 8% unterschritten werden, so
dass dann weniger als 8% angesetzt werden müssen (Verlängerung des
Zeitraumes der vollen Umlegung, so dass der Vermieter länger
vorfinanzieren muss bzw. bei dessen finanzieller Schwäche nur
angepasst modernisieren kann (mehr Modernisierungsetappen mit
je max. 3 Euro pro Quadratmeter und je nächste Etappe erst nach
6 Jahren).

Die o.g. 3 Euro sind als 2 Euro anzusetzen, wenn unter 7 Euro pro
Quadratmeter (Miete des Quadratmeters) vom Mieter zu zahlen
sind.

Im Fall energetischer Modernisierung sind Möglichkeiten der
Erlangung von Fördermitteln für Mieter und oder Vermieter zu
prüfen. Man beachte dabei den Anteil von Reparaturen
und Instandhaltung während einer Modernisierung bzw. den Einbau
von generell neuer Ware, um Reparaturen zu umgehen.
(Eventuell Abschreibungen von Teilen des Mietobjektes beachten.)

Hinweise:

Der Mietspiegel und damit die Mietpreisbremse haben wenig
bzw. gar nichts mit Preisbremsung zu tun. Diese ist nicht
Motiv des Gesetzgebers BRD-Bundestag, der mit seinen
miesen und vor allem christjüdischen Wertvorstellungen
auch im Bereich Wohnen die Sau rauslässt: Nächstenliebe.

30.03.2019 morgenpost.de

Die berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat angeordnet:

An berliner Schulen mit je mehr als 350 Schülern ist im Bereich des Lehrerpersonals eine Ausgewogenheit der Anzahl
der Quereinsteiger, die als Lehrer arbeiten, und der Anzahl der ausgebildeten Lehrer im Referendarstatus einzuhalten.
Es gilt: Nur wenn 2 Quereinsteiger eingestellt werden, kann 1 Lehrerreferendar eingestellt werden. Das gilt auch dann,
wenn freie Lehrerstellen vorhanden, aber keine Quereinsteiger verfügbar sind: Dann muss die Schule auf ausgebildetes
Lehrpersonal im Referendarstatus solange verzichten, bis Quereinsteiger verfügbar sind.

Referendare haben die Möglichkeit, nach ihrer Ausbildung in Berlin in andere Bundesgebiete abzuwandern und
zugleich den Lehrermangel in Berlin auszubauen.

09.04.2019 morgenpost.de

Berlin hat nun 440 dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte mehr:

Die Fällung von 200 Bäumen in Berlin Steglitz-Zehlendorf, dort Leonorenstraße, hat nun den Bezug von 440 Plätzen in der
modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) ermöglicht, den Berlin als so dringend einstuft, dass die Proteste gegen die
Fällung der Bäume keine Rolle spielen konnten. Die 440 Plätze dienen auch der Umquartierung von Flüchtlingen.
Betroffen sind Einzelpersonen, Behinderte, Familien. Insgesamt gibt es 216 Wohneinheiten, darunter Ein-, Zwei- und Vier-Bett-
Zimmer. Immer 16 Personen auf einer Etage teilen sich die Bäder und die Küche. 24 Apartments für jeweils vier Personen sind mit
eigenen Kochgelegenheiten und Sanitäranlagen ausgestattet: Dort sollen Familien und Menschen mit Behinderungen leben.

09.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin hat massenweise Obdachlose, die nicht versorgt werden. Hartz-4-Bezug schützt nicht vor Obdachlosigkeit.

Obdachlosigkeit ist in dem christjüdischen Gottesstaat BRD eine Daseinsform der Nächstenliebe: Obdachlosigkeit
ist weder verboten, noch eine Straftat. Den Gesetzgeber interessiert es auch nicht, dass obdachlose Kinder in der
BRD leben, obwohl diese nicht mündig sind. Dass Obdachlosigkeit als Ergebnis der verfassungsrechtlichen
Selbstbestimmung des Menschen ausgelegt werden darf, ist nicht nur pervers sondern offener Faschismus. Der
Systemwechsel ist nicht nur dringend: Er muss radikaler sein.

18.06.2019 berlin.de

Das BRD-Bundesland Berlin schränkt das Geschäft der Vermietung von Wohnungen ab dem 18.06.2019 ein.
Das gilt auch, wenn das Gesetz als Norm erst nachträglich implementiert wird, da es Ziel ist, ab heute
einzuschränken. Neubauten sind grundsätzlich nicht einzuschränken.

Die Einschränkungen umfassen u.a.

5 Jahreszeitraum der Einschränkungen.

Eine bezüglich der Mietobergrenzen sehr hohe Mieten kann auf Antrag abgesenkt werden.

Damit die Vermietung von Wohnungen vertraglich zustande kommen kann, muss die Miete

der Mietobergrenze-Regelung entsprechenden
und höchstens die zuletzt vereinbarten Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis betragen.

Ein neuer Mietvertrag mit Modernisierungsumlage ist nichtig, wenn

die Genehmigungs- und Anzeigepflicht des Vermieters nicht eingehalten wird

und die Bruttowarmmiete um mehr als 0,50 € pro Quadratmeter monatlich übersteigt

und die Übersteigung nicht genehmigt wurde, wobei die Genehmigung auch Härtefälle
des Vermieters bezüglich wirtschaftlicher Unterdeckung einschliessen muss, so dass
dann Mieterhöhungen und höhere Mietvereinbarungen als laut Mietobergrenze
genehmigt werden können. Die Erhöhung über die Mietobergrenze ist dem Mieter dann
zumutbar, wobei eine Entschädigung in Höhe der Differenz zwischen genehmigter Miete
und der Mietobergrenze nur Mietern zu gewähren ist, die WBS-berechtigt sind.

25.06.2019 morgenpost.de

Hitze in Berlin:

Morgen werden Temperaturen um die 36 Grad erwartet.

Der Zoo Berlin hat sich daher etwas einfallen lassen - die Tiere bekommen eine erfrischende Abkühlung.

Heimische Wildtiere und Vögel müssen selbst zurecht kommen. Der Naturschutzbund bittet um Aufstellung von
Vogeltränken aufzustellen - ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten, das sei gleichgültig. Eine flache Schüssel, ein
Blumentopf-Untersetzer oder ein Suppenteller würden schon reichen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt in 2019 den Bezirken insgesamt zusätzliche 1 Million Euro
bereit. Für 80.000 Euro pro Bezirk dürfen diese dann entscheiden, was wo durch wen gewässert wird.

Die BSR hat sich wie im Vorjahr bereit erklärt, die Bezirke mit zusätzlichen Wässerungsleistungen zu unterstützen. So kann eine
ausreichende Bewässerung der Berliner Stadtbäume gewährleistet werden.

Bürger sollen die Bäume gießen.

25.06.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Märchenstunde in der Morgenpost. - Die Realität in Berlin ist eine andere:

Berlin hat keine Bewässerung der Berliner Stadtbäume. Geschweige ausreichende Bewässerung. Bewässerung setzt
voraus, dass passend zum Baum gewässert wird.

Die berliner Wasserwerke kassieren skrupellos für Frischwasser der gießenden Bürger auch die Abwassergebühren, wenn
die so abgezockten Bürger keinen Gartenwasseranschluss haben: Privat finanzierter Anschluss an das Frischwassersystem,
wobei die Abzähleinrichtung mit Eichungsmeldung den Wasserwerken bekannt gegeben UND von denen
genehmigt sein muss, um die Abwassergebühr zu umgehen.

Berlin Neandertal (Volkspark Prenzlauer Berg am Jüdischen Friedhof):

Heute 14 Uhr 30 im Schatten bei Windstille: 31 Grad Celsius.

Heute 14 Uhr 30 in der Sonne bei Windstille: 76 Grad Celsius.

Spaziergänger erleben es schon lange: Die Anzahl der Bäume reduziert sich. Es wird gefällt, weil Bäume nicht mehr
windstabil sind. Bäume mit Pilzen sind so normal wie das Abstoßen von Jungen Trieben der Nadelbäume und das
Abbrechen von Ästen, die einst belaubt waren. Gießende Anwohner und deren Wasser sind unsichtbar. Dürre
kennzeichnet die Pflanzenwelt. Es gibt Anwohner, die bei grosser Hitze ihren Rasen mähen und vor allem diesen
nicht gießen. Englischer Rasen ohne Blumen etc. ist weit verbreitet. Die Verwahrlosung ist sichtbar.
BSR-Gießwasserwagen - auch unsichtbar.
Der Volkspark gilt aus renaturalisiert, ist aber so gut wie verwahrlost. Ein Gartenamt hat seinen Sitz in der
Nähe des Volksparkes.

Berlin wird vom öko-kommunistischen Christjudentum regiert: Grüne, Linke, SPD. Für den Rückkauf bzw.
Enteignung von ca. 60.000 Wohnungen aus Privatbesitz werden von Berlin Milliarden Euro als Schulden eingeplant.
Die Linken haben ihre Kader vor allem aus Hessen - einen Gebiet, das vor Großstädten nur so "strotzt": Der
Provinzialismus blüht in Berlin auf und nennt sich auch "Grün".

Der blanke Faschismus in Berlin, einer Stadt der Abartigkeiten in der Ostzone, wo Wessis richtig die Sau raus lassen
können, denn Berlin ist eine Stadt der Zuwanderung von Armut und Investmitteln aus Westdeutschland.
Ganze Stadtbezirke werden so verändert und Anwohner ausgetauscht. Berlin hat natürlich auch Slums zu bieten,
z.B. das Neandertal bei Dürre, wo Anwohner trotz extremer Waldbrandgefahr mit offenen Feuer ungestört grillen.

02.07.2019 morgenpost.de

In Berlin werden bis zu 1000 Arbeitslose, die noch kein Jahr arbeitslos sind, aber absehbar keine Vermittlungschance auf dem
ersten Arbeitsmarkt haben, durch die Kommune mit Jobs versorgt. Pro Mensch und Jahr fallen, wenn der Brutto-Stundenlohn
10,49 Euro beträgt, bei der Kommune Kosten in Höhe von ab 26.200 Euro an. Die Jobs werden nach Tarif- bzw. Mindestlohn
bezahlt und sind z.B. Mobilitätsbegleiter, Hausmeister, Unterstützer für Lehrer an Schulen oder in Pflegeeinrichtungen.

22.07.2019 morgenpost.de

Berlin hat seine Lehrerausbildung nachhaltig um Zugang von pädagogisch nicht ausgebildeten Personen erweitert.
Aktuell sind das 382 neue Zugänge. Diese Personen sind z.B. Naturwissenschaftler, IT-Fachleute und Künstler.
Die pädagogischen Kenntnisse werden während der Tätigkeit als "Lehrer" per Coaching und berufsbegleitend
vermittelt. Die Qualifizierung für 1 Jahr nach Zugang der Person erfolgt mit Veranstaltungen, deren
Themen sich die Personen je nach Situation der Schule, an der die Person als "Lehrer" tätig ist, selbst
aussucht. Nach diesem Jahr erfolgt das pädagogische Studium von 1 bis 2 Fächern, um für diese per
Referendariat das Staatsexamen zu erreichen. Erst dann ist die Personen als berufsgerechter Lehrer qualifiziert.

22.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Trainee on the job ... Wer seinem Schulkind was Gutes tun will, schicke das Kind an eine Privatschule oder ziehe von
Berlin bzw. aus der Ostzone weg, um den Versuchskarnickelstatus eines Kindes, das verfassungsrechtlich besonderen
Schutz erhalten müsste, zu schützen. Bildungssystem ist ein K.O.-Kriterium.

10.08.2019 Schulchaos in Berlin (ARD-Radio)

In Berlin ist die Schulpflicht in 2 Jahren nicht mehr durchsetzbar, da das
Land Berlin bisher nicht genügend Schulplätze für Erstklässler hat.

Berlin will daher Container, Holzbauten, Schulausbauten und Schulneubauten
durchführen, die in 2 Jahren vollzogen sein müssen. Diese Vorhaben
sind wegen kommunalem Personalmangel bisher nicht vollziehbar.

Schulplatzmangel herrscht in allen Schularten. Ein Bezirk, der z.T.
Überschuss an Schulplätzen hat, ist Berlin-Neukölln.

Eine Qualitätskommission soll Defizite im Vollzug des Schulunterrichtes
finden: Ressourcen-Nutzung prüfen.

Hinweis:

Berlin-Neukölln und -Kreuzberg stehen nicht nur synonym für ausgeprägte
Parallelgesellschaften: Es sind soziale System-Brennpunktzonen (u.a.
Slum-Zonen).

Nicht nur wegen den o.g. Systemschwierigkeiten im z.Z. von den Christjudenablegern
SPD und Grüne regierten Berlin, die mit den Kommunisten als Partner die Sau
raus lassen, ist ein Verlassen der Ostzonen dringend angeraten. Diese o.g.
Systemschwierigkeiten werden nicht gelöst, da die Herbeiführung dieser Schwierigkeiten
Absicht und u.a. blanke Gier sind, so dass nur die Ausrottung der regierenden Eliten,
die sich in Berlin ablösen, also der Systemwechsel, nachhaltig Änderungen bedingen
können, aber nicht werden: Es ist nicht zu erwarten, dass die in der Ostzone
beliebte AfD und deren Partner anders regieren würden: AfD und Co. sind
bereits christjüdisch assimiliert, auch wenn öffentlich der Hass und Neid
zwischen Parteien, die gern AfD-Massen direkt binden würden, vorgegaukelt werden.
AfD-Anhänger werden gnadenlos christjüdisch verwertet, um Änderungen
im Dasein der Anhänger zu bedingen, die durch eine notwendige Radikalisierung
der Bevölkerung in das reichsnational-völkische Imperium "EU" unter Führung
der Deutschen unumkehrbar einzuverleiben sind. Die AfD ist eine Zwischenstufe
der Zersetzung in Deutschland, das - wie die EU - eine braune Zukunft hat,
deren Basen auch im elitären Christjudentum der EVP (Volksparteien der
christjüdischen Elite im EU-Parlament, dass auch faschistische Strömungen
wie die des deutschen elitären Christjudentums ein Platz bietet, auch
wenn assimilierte Strömungen nicht direkt in der EVP gebunden sind) liegen.

Dass Kommunisten und SPD an der Zersetzung des deutschen Stammes traditionell
beteiligt sind, wird klar, wenn man sich an die Zusammenarbeit der SPD und
Kommunisten am Ende der Weimarer Republik und deren Übergang in das
rechtsnational-völkische Imperium "Drittes Reich" erinnert, deren
Konsequenz u.a. die Ausrottung der Juden im Reich war. SPD und Kommunisten
waren unfähig, dem Nationalsozialismus nachhaltig Widerstand zu leisten, denn
u.a. die Zersetzung der Daseinsbedingen das deutschen Stammes waren ohne
Systemwechsel nicht mehr umkehrbar. - Kommunisten von heute lassen die Sau
im Bereich Bildung in Berlin raus und arbeiten mit der SPD zusammen ....
klar, wohin das nicht führt: Zum nachhaltigen Widerstand gegen elitäres
Christjudentum und Partner wie z.B. AfD.

In Berlin sind die Kommunisten von einer hessischen Seilschaft unterlaufen:
Senatsposten der Linken sind u.a. in hessischer Hand.

15.08.2019 morgenpost.de

Die von der berliner Bildungsverwaltung herausgegebene Anzahl bis 2022 nicht verfügbarer Schulplätze wurde von
der Chefin der berliner Bildungsverwaltung, Bildungssenatorin Sandra Scheeres, nun aktualisiert: Z.Z. sind es nur
9500 Schulplätze aller Art. Im Abgeordnetenhaus bedauerte die Bildungssenatorin, dass die berliner Bildungsverwaltung
die Eltern verunsichert hat.

20.08.2019 bundesverfassungsgericht.de

"Anträge gegen die ?Mietpreisbremse? erfolglos
Pressemitteilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019
Beschluss vom 18. Juli 2019
1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht
preisgebundenen Wohnraum (sogenannte ?Mietpreisbremse?) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des
Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute
veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur
Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten
Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat.

Sachverhalt:

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurden Bestimmungen über die höchstzulässige Miete bei Wiedervermietung von nicht der
Preisbindung unterliegendem Wohnraum ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zentrale Neuregelung ist § 556d BGB, der
vorsieht, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche
Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen darf. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn in einer Gemeinde oder einem
Teil einer Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders
gefährdet ist. § 556d Abs. 2 BGB ermächtigt die Landesregierungen, solche Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von
höchstens fünf Jahren zu bestimmen. Nur in einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet wird die Mietobergrenze wirksam. Sie
gilt jedoch nicht ausnahmslos. Insbesondere darf der Vermieter, wenn die vom vorherigen Mieter zuletzt geschuldete Miete die
ansonsten höchstzulässige Miete übersteigt, gemäß § 556e BGB bei Wiedervermietung eine Miete bis zur Höhe dieser
Vormiete vereinbaren. Nach dem 1. Oktober 2014 errichteter Wohnraum sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
sind nach § 556f BGB von der Regulierung der Miethöhe ausgenommen.

Für die Stadt Berlin hat der Senat von Berlin im Jahr 2015 eine Rechtsverordnung erlassen, die das gesamte Stadtgebiet für die Dauer
von fünf Jahren als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt.

In den Ausgangsverfahren der beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18 wenden sich Berliner Mieter gegen die
Vereinbarung einer die höchstzulässige Miete bei Mietbeginn übersteigenden Miete. In der Berufungsinstanz setzte das Landgericht die
zugrundeliegenden Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit dem
allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und daher nichtig sei.

Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 1595/18 ist Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung. Sie wurde von ihrer Mieterin
gerichtlich auf Rückzahlung überzahlter Miete und Feststellung der Geltung einer abgesenkten Miete in Anspruch genommen, weil die
bei Mietbeginn vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete überstiegen habe. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar
gegen die überwiegend stattgebenden Entscheidungen der Fachgerichte und mittelbar gegen die gesetzlichen Vorschriften über die
Miethöhenregulierung sowie die vom Senat von Berlin erlassene Rechtsverordnung. Die Beschwerdeführerin rügt ebenfalls eine
Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Darüber hinaus sieht sie sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen
Handlungsfreiheit verletzt.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

I. Die Vorlagen sind unzulässig, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
muss das Gericht in seiner Vorlageentscheidung angeben, inwiefern seine Entscheidung in dem zugrundeliegenden
Ausgangsrechtsstreit von der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift abhängig und mit welcher grundgesetzlichen Bestimmung die
Vorschrift unvereinbar ist.

Es muss zum einen deutlich werden, inwiefern die angenommene Ungültigkeit der vorgelegten Vorschriften das Ergebnis des
Ausgangsrechtsstreits beeinflussen soll. Zum anderen muss das Gericht darlegen, dass und warum es von der Verfassungswidrigkeit der
vorgelegten Vorschriften überzeugt ist. Dem werden die Vorlagen nicht gerecht.

II. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die
mittelbar angegriffenen Bestimmungen über die Miethöhenregulierung verletzen kein Verfassungsrecht. Auslegung und Anwendung
dieser Bestimmungen in den mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich
ebenfalls nicht zu beanstanden.

1. Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit
und den allgemeinen Gleichheitssatz nicht.

a) Zwar greift die Miethöhenregulierung in das geschützte Eigentum zur Vermietung bereiter Wohnungseigentümer ein. Sie ist aber als
verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt.

aa) Insbesondere ist der Eingriff in das Eigentum verhältnismäßig.

Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark
nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Die Regulierung der Miethöhe ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, dieses
Ziel zu erreichen. Sie schneidet Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten ab und kann damit zumindest die Voraussetzungen
für einen Marktzugang einkommensschwächerer Mieter schaffen. Nicht auszuschließen ist zudem, dass die Miethöhenregulierung
Wohnungssuchenden aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten, die bei einem Wohnungswechsel aufgrund gestiegener
Mieten in ihrem bisherigen Stadtteil ohne Miethöhenregulierung keine für sie bezahlbare Wohnung hätten finden können, das
Anmieten einer Wohnung in ihrer angestammten Umgebung ermöglicht.

Die Miethöhenregulierung ist auch erforderlich, um das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen. Zwar kommen anderweitige staatliche
Maßnahmen zur Linderung oder Behebung der Wohnungsnot in Betracht, etwa die Förderung des Wohnungsbaus oder die erweiterte
Gewährung von Wohngeld. Ungeachtet der mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten ist aber nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber
diese im Rahmen seines Prognose- und Beurteilungsspielraums als gegenüber der Miethöhenregulierung mildere und zweifelsfrei -
auch kurzfristig - vergleichbar wirksame Mittel hätte heranziehen müssen.

Die gesetzliche Regulierung der Miethöhe ist Vermieterinnen und Vermietern auch zumutbar. Der Gesetzgeber hat seinen weiten
Gestaltungsspielraum nicht überschritten und die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer und die Belange des Gemeinwohls in
einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht.

Die Eigentumsgarantie gebietet nicht, Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen. Der Gesetzgeber kann
einmal geschaffene Regelungen nachträglich verändern und fortentwickeln, auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten
bestehender Eigentumspositionen verschlechtern. Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieter mit
häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen. Ihr Vertrauen,
mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt.

Das Verfahren zum Inkraftsetzen der Mietobergrenze sichert, dass die Miethöhenregulierung über das nach den gesetzgeberischen
Zielen gebotene Maß nicht hinausgeht. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass die zum Verordnungserlass berufenen
Landesregierungen das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes regelmäßig besser als der Bundesgesetzgeber beurteilen
können. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die Verordnungsbegründung geeignet, die Landesregierung zu einer sorgfältigen
Prüfung der Erlassvoraussetzungen auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Vermietereigentum anzuhalten.
Bejaht eine Landesregierung die Voraussetzungen zum Erlass der Verordnung zu Unrecht, kann ein Vermieter dies zudem vor den
Gerichten angreifen.

Die Beschränkung der Miethöhenregulierung auf angespannte Wohnungsmärkte gewährleistet, dass sie gerade in solchen Gemeinden
oder Gemeindeteilen zur Anwendung kommen kann, in denen die Belange der Mietinteressenten besonderen Schutzes bedürfen.
Zugleich begrenzt das in der Rechtsprechung entwickelte Verständnis eines angespannten Wohnungsmarktes die mit der
Miethöhenregulierung verbundene Durchsetzung der Interessen von Mietern oder Wohnungssuchenden auf ein den Gesetzeszielen
entsprechendes Maß.

Die Nutzungsmöglichkeiten von Wohneigentum werden schließlich auch nicht dadurch unzumutbar eingeschränkt, dass in die der
Mietobergrenze zugrundeliegende ortsübliche Vergleichsmiete mit fortschreitender Geltungsdauer der Mietobergrenze in
zunehmendem Maß regulierte Mieten einfließen. Zum einen treten diese Auswirkungen zeitlich versetzt ein und werden dadurch
abgemildert, dass die höchstzulässige Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 % übersteigen darf. Im Übrigen gewährleisten die
gesetzlichen Geltungsausnahmen von der Mietobergrenze und die auf höchstens fünf Jahre beschränkte Geltungsdauer der
Miethöhenregulierung auch in deren Anwendungsbereich eine hinreichende Anbindung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die
jeweilige Marktmiete.

bb) Die Miethöhenbegrenzung greift auch nicht in einem Umfang in das Eigentum ein, dass dauerhafte Verluste für Vermieter, eine
Substanzgefährdung der Mietsache oder der Wegfall jeder sinnvollen Nutzungsmöglichkeit zu erwarten wären.

b) Der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Freiheit von Vertragsparteien, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung
die Gegenleistung nach ihren Vorstellungen auszuhandeln, hält sich ebenfalls innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen
Rechtsordnung und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

c) Die Mietobergrenze greift auch nicht gleichheitswidrig in das Vermietereigentum ein.

aa) Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die zulässige Mietobergrenze anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete bestimmt
wird, was zu deutschlandweit unterschiedlichen Miet-obergrenzen führt. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der örtlichen
Wohnungsmärkte erscheint bereits das Vorliegen vergleichbarer Sachverhalte zweifelhaft. Eine etwaige Ungleichbehandlung ist aber
jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Sie knüpft an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium an. Das Abstellen auf die ortsübliche
Vergleichsmiete soll die Marktbezogenheit der regulierten Miete und damit die Wirtschaftlichkeit der Vermietung regelmäßig
sicherstellen. Dies ist angesichts dessen, dass die auf den jeweiligen Wohnungsmärkten vorherrschenden Bedingungen regionalen
Abweichungen unterliegen, sachgerecht.

Als Unterscheidungskriterium ist die ortsübliche Vergleichsmiete im verfassungsrechtlichen Sinn auch geeignet und erforderlich, einen
hinreichenden Bezug zur regional unterschiedlichen Marktmiete herzustellen. Nach § 558 Abs. 2 BGB wird sie anhand der üblichen
Mieten für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren ermittelt. Damit spiegeln ihre regionalen Abweichungen die regionalen
Abweichungen der Marktmiete wider. Das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist auch verhältnismäßig. Dass Vermieter die
Lage der zu vermietenden Wohnung nicht beeinflussen können, gebietet insbesondere nicht, ihnen die Vermietung bis zu einer
bundesweit einheitlichen Miethöhe zu ermöglichen. Die Wirtschaftlichkeit der Vermietung hängt auch von den auf den regionalen
Mietmärkten vorherrschenden Bedingungen ab. Eine bundesweit einheitliche Mietobergrenze bleibt dazu aber ohne hinreichenden
sachlichen Bezug. Zugleich fehlt es ihr an einer hinreichenden Anknüpfung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen
Mieter, so dass eine solche Regelung der beabsichtigten Verdrängung einkommensschwächerer Mieter aus deren angestammten
Wohnvierteln nicht effektiv entgegenwirken kann.

bb) Die Miethöhenregulierung verstößt auch nicht deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, weil private
Vermieter und gewerbliche Vermieter gleichbehandelt werden. Die mit der Miethöhenregulierung verfolgten Ziele rechtfertigen es, die
Mietobergrenze unterschiedslos und ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung der Mieteinnahmen für den Vermieter anzuwenden.

2. Die Privilegierung von Vermietern, die ihre Wohnung vor der Wiedervermietung zu einer oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegenden Vormiete vermietet hatten, verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz nicht. Auch die Herausnahme von nach dem 1. Oktober
2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnungen aus dem Anwendungsbereich der Miethöhenbegrenzung in § 556f Satz 1 BGB
verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

3. Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin ist ebenfalls mit der Verfassung vereinbar. Sie verletzt die Eigentumsgarantie aus Art.
14 Abs. 1 GG nicht. Die Verordnung wahrt die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben des ermächtigenden Gesetzes
und genügt den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere hat der Senat von Berlin eine Er-streckung der Verordnung auf
das gesamte Berliner Stadtgebiet und ihre Befristung auf die höchstmögliche Dauer von fünf Jahren als erforderlich ansehen dürfen.

4. Schließlich ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen
Gerichtsentscheidungen gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführerin verstoßen."

20.08.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Nachfolgend eine Kurzanalyse der o.g. Pressemitteilung, der es an Struktur derart mangelt, dass die Haken der Auffassungen
des BRD-Verfassungsgerichtes nicht sichtbar werden:

(1) Verfassungsbeschwerde in Sache "der im Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe
bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)" wurde nicht Entscheidung angenommen.

(2) 2 die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der Normenkontrolle wurden als unzulässig verworfen, weil
das die Vorlagen liefernde Gericht diese Vorlagen sie nicht hinreichend begründet hat.

(3) Sachverhalt zur Mietpreisbremse im Mietrechtsnovellierungsgesetz, das § 556d BGB neu regelt.

§ 556d BGB schreibt u.a. vor,

dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche
Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen darf.
Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde die ausreichende Versorgung
der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

dass die Landesregierungen ermächtigt sind, solche Gefährdungsgebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens 5
Jahren durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

dass die o.g. Mietobergrenze im durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet ausnahmslos gilt.

dass eine vor einer Wiedervermietung zuletzt geschuldeten Miete, die die höchstzulässige Miete übersteigt, für die
Wiedervermietung nur in Höhe der höchstzulässigen Miete angesetzt werden darf, wenn nicht Ausnahmen gelten, z.B.

- Nach dem 1. Oktober 2014 errichtete Wohnung.

- Erstvermietung nach nach umfassender Modernisierung (Neu-Modernisierung).

(4) Sachverhalt zur Mietpreisbremse in Berlin

Für die Stadt Berlin hat der Senat von Berlin im Jahr 2015 eine Rechtsverordnung erlassen, die das gesamte Stadtgebiet für die Dauer
von fünf Jahren als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt definiert.

(5) Sachverhalt zu den o.g. Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18

Berliner Mieter wenden sich gegen die Vereinbarung einer Miete zu Mietbeginn, die die höchstzulässige Miete übersteigt.

In der Berufungsinstanz setzte das Landgericht die zugrunde liegenden Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die
Frage vor, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und
daher nichtig ist.

(6) Sachverhalt zur o.g. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1595/1

Es betrifft eine Berlin gelegenen Wohnung, deren bei Mietbeginn vereinbarten Miete die höchstzulässige Miete überstiegen hat.

Verfassungsbeschwerde der Vermieters, weil

der Mieter auf Vermieter gerichtlich zugreift, um die Rückzahlung einer überzahlten Miete in Verbindung mir Feststellung der
Geltung einer auf abgesenkten Miete zu bewirken.

eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vorliegt.

eine Verletzung des Grundrechtes auf Eigentum und der allgemeinen Handlungsfreiheit des Vermieters vorliegt.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen die überwiegend stattgebenden Entscheidungen der Fachgerichte und
mittelbar gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Miethöhenregulierung sowie die vom Senat von Berlin erlassene
Rechtsverordnung.

(7) Gerichtliche Erwägungen der Kammer des BRD-Verfassungsgerichtes zu o.g. Normenkontrollverfahren

Die zugehörigen Vorlagen des Landgerichtes sind unzulässig, weil

das vorlegende Gericht die nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG notwendige Vorlageentscheidung, inwiefern seine Entscheidung in
dem zugrunde liegenden Ausgangsrechtsstreit von der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift abhängig und mit welcher
grundgesetzlichen Bestimmung die Vorschrift unvereinbar ist, nicht hinreichend begründet hat.

das Gericht hat nicht deutlich darstellt, inwiefern die angenommene Ungültigkeit der vorgelegten Vorschriften das Ergebnis des
Ausgangsrechtsstreits beeinflussen soll.

das Gericht hat nicht hinreichend darlegt, dass und warum das Gericht von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften
überzeugt ist.

(8) Gerichtliche Erwägungen der Kammer des BRD-Verfassungsgerichtes zu o.g. Verfassungsbeschwerde

(8a) Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg und wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Beschwerdeführer hat zudem nicht dargelegt und es ist in der Beschwerde auch nicht ersichtlich, dass die mit der
Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Gerichtsentscheidungen gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche
Rechte des Beschwerdeführers verstoßen.

(8b) Die Bestimmungen über die Miethöhenregulierung (Mietpreisbremse) verletzen kein Verfassungsrecht. Auslegung und
Anwendung dieser Bestimmungen in den mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Entscheidungen sind
verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden. Die gesetzliche Regulierung der Miethöhe ist Vermieterinnen und Vermietern
zumutbar.

Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark
nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Das Mittel, die Regulierung der Miethöhe, ist auch im verfassungsrechtlichen
Sinne geeignet (Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten abschneiden, um zumindest die Voraussetzungen
für einen Marktzugang einkommensschwächerer Mieter zu schaffen und eventuell den Wohnungswechsel
aufgrund gestiegener Mieten in bisherigen Stadtteil im eine angestammte Umgebung zu ermöglichen).

Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin ist mit der Verfassung vereinbar. Die Verordnung wahrt die verfahrensrechtlichen und
materiell-rechtlichen Vorgaben des ermächtigenden Gesetzes und genügt den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere
hat der Senat von Berlin eine Erstreckung der Verordnung auf das gesamte Berliner Stadtgebiet und ihre Befristung auf die
höchstmögliche Dauer von 5 Jahren als erforderlich ansehen dürfen.

Der Gesetzgeber hat seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, weil die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer und
die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht wurden. Der Gesetzgeber
durfte davon ausgehen, dass die zum Verordnungserlass berufenen Landesregierungen das Vorliegen eines angespannten
Wohnungsmarktes regelmäßig besser als der Bundesgesetzgeber beurteilen können. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die
Verordnungsbegründung geeignet, die Landesregierung zu einer sorgfältigen Prüfung der Erlassvoraussetzungen auch mit Blick auf
die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Vermietereigentum anzuhalten.

Die der Mietobergrenze zugrunde liegende ortsübliche Vergleichsmiete darf mit fortschreitender Geltungsdauer der Mietobergrenze
in zunehmendem Maß in die regulierten Mieten einfließen. Wegen der auf höchstens fünf Jahre beschränkten Geltungsdauer der
Miethöhenregulierung auch in deren Anwendung erfolgt eine hinreichende Anbindung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die
jeweilige Marktmiete. Die Marktmiete wird anhand der üblichen Mieten für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren
ermittelt, so dass regionalen Abweichungen widergespiegelt werden.

Anderweitige staatliche Maßnahmen zur Linderung oder Behebung der Wohnungsnot durch z.B. Förderung des
Wohnungsbaus oder eine erweiterte Gewährung von Wohngeld müssen bei der Implementation der Mietpreisbremse
nur dann herangezogen werden, wenn der Gesetzgeber mittels dieser anderweitigen Maßnahmen eine zur Mietpreisbremse
vergleichbar wirksame Wirkung erzielen kann.

(8c) Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Garantie des Eigentums nicht.

Die Miethöhenregulierung greift verfassungsrechtlich gerechtfertigt als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
in das geschützte Eigentum zur Vermietung bereiter Wohnungseigentümer ein.

Es besteht für Vermieter kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand einer für Vermieter günstigen Rechtslage im sozialpolitisch
umstrittenen Gebiet des Mietrechtes.

Es besteht für Vermieter kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand einer Erzielung höchstmöglicher Mieteinkünfte.

Die mit der Miethöhenregulierung verfolgten Ziele rechtfertigen es, die Mietobergrenze unterschiedslos und ungeachtet der
wirtschaftlichen Bedeutung der Mieteinnahmen für den Vermieter anzuwenden.

Der Vermieter muss keine dauerhaften Verluste, die eine Substanzgefährdung der Mietsache oder den Wegfall jeder sinnvollen
Nutzungsmöglichkeit der Mietsache bedingen, erwarten. Die Wirtschaftlichkeit der Vermietung hängt auch von den auf den
regionalen Mietmärkten vorherrschenden Bedingungen ab.

(8d) Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Vertragsfreiheit nicht.

Der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Freiheit von Vertragsparteien, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung
die Gegenleistung nach ihren Vorstellungen auszuhandeln, befindet sich innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen
Rechtsordnung und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

(8e) Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz nicht.

Die Bestimmung der Mietobergrenze anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete und die Herbeiführung deutschlandweit
unterschiedlichen Mietobergrenzen sind zulässig und sachgerecht (Unterscheidungskriterium "ortsübliche Vergleichsmiete").

Private Vermieter und gewerbliche Vermieter werden gleichbehandelt.

Die Herausnahme von nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnungen aus dem Anwendungsbereich der
Miethöhenbegrenzung in § 556f Satz 1 BGB ist zulässig.

Fazit:

Die Erklärung des BRD-Verfassungsgerichtes ist systemisch unhaltbar.

Das BRD-Verfassungsgericht geht von "Fakten" aus, deren Grund und Nachhaltigkeit z.T. extrem politisch
bedingt und motiviert sind. Das BRD-Verfassungsgericht macht Politik, was auch nicht anders zu
erwarten ist, denn im BRD-Verfassungsgericht sitzen auch ehemalige Politiker.

Die Annahme, dass die Befristung einer Implementation deren Wieder-Implementation irgendwie beeinflusst, ist falsch.
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Implementationen so zu vollziehen, dass der Kontext (z.B. eines Mangels)
so normiert wird, dass der Kontext sich systemisch ändert (Wegfall des Mangels).

Im Fall der lokalen Mietpreisbremse ist der lokale Landesgesetzgeber nicht verpflichtet, alle Normierungen per
Gesetz so zu implementieren, dass die Mietpreisbremse systemisch-nachhaltig unnötig wird.

Der Berliner Senat ist natürlich berechtigt, anstelle mit z.B. Wohngeld zu finanzierenden hohen Mieten diese
so abzusenken, dass Vermieter in Eigentum gezielt beschränkt werden: Der Vermieter hat nicht nur weniger
Mietanteil, der direkt in das Vermögen der Vermieters übergeht, sondern kann weniger Investmittel aus
Miete rückstellen. Noch klarer: Der Berliner Senat greift auf Vermietervermögen zu, dass u.a. für Modernisierung
in Schritten zu Vorfinanzierung bereitstehen muss. Und: Der Berliner Senat möchte, dass Wohnungen
komplett neu modernisiert werden, denn nur dann und NUR Für die ERST-MIETE nach Modernisierung
ist die Mietpreisbremse nicht heranzuziehen (für die nächste Wiedervermietung gilt dann die Mietpreisbremse).
Der Vermieter muss also Mieter haben, der die ERST-Vermietung nach Modernisierung so lange wie möglich
in Sachen Miethöhe mitmacht. GANZ KLAR: Neu-modernisierte Wohnungen können NUR an Mieter
erst-vermietet werden, die sich die Miete leisten können. Für diese Wohnungen müsste also Wohngeld
fließen, sollen finanzschwache Mieter einziehen. Dieses Wohngeld gibt es aber WEGEN dem
Mietpreisbremse-Wohnungsmarkt nicht. ERGO: Wohngebiete werden privilegiert nach Fähigkeit der
Mietzahlung, wenn es um neu-modernisierte Wohnungen geht. Und Berlin hat Zonen, wo das massenhaft
passiert, wobei das die Mietpreisbremse angeblich verhindern soll ...

Vermieter, die nicht neu-modernisieren und anstatt dafür schrittweise modernisieren, können das
innerhalb der Mietpreisbremse tun, wobei der Vermieter Kosten umlegen muss, die die Miete erhöhen.
Der Berliner Senat will also, dass Modernisierungen auch so erfolgen, wie es der Landesgesetzgeber
mit der Mietpreisbremse limitiert. Alles Andere fällt weg. Es entstehen also Wohnungen, die am
Markt nicht nachgefragt werden, wenn deren Modernisierungsgrad nicht zur Nachfrage passt.
ERGO: Wohngebiete werden privilegiert nach Fähigkeit der Mietzahlung, wenn es um teil-modernisierte
Wohnungen geht.

Die berliner Mietpreisbindung hat für Vermieter folgende Auswirkungen:

Berlin spart Wohngeld ein, in dem Eigentum des Vermieters abschöpfend verwertet wird.

Neu-Modernisierung rechnet sich nur bei nachhaltig zahlungsfähigen ERST-Mieter.

Teilmodernisierung (schrittweise) bis zur Mietobergrenze. Anschließend Neu-Modernisierung
oder Unterlassung der weiteren Modernisierung bei konkreter Gefahr des Nachfrageverlustes
am Markt (Wohnung nicht konkurrenzfähig, Wertverlust des Eigentums am Markt).

Kalkulation des Mietenanteils, der als Invest einfließt, bei Limitierung per Mietpreisbremse,
deren nächste Implementation (für weiter 5 Jahre) erwartbar ist, da der Berliner Senat
weiterhin Geld sparen will und wird.

Verknappung von Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen.

Neubau von Wohnungen für ERST-Vermietung ohne Mietpreisbremse nur dann durchführen,
wenn zahlungsfähige ERST-Mieter dauerhaft verfügbar sind.

Sozialer Wohnungsbau mit Langfrist-Bindung an Miethöhe-Limits bei gleichzeitiger Förderung
des Vermieter-Invest, wobei der Vermieter nach Ablauf der Langfrist ohne Mietpreisbindung
vermieten darf, ist in Berlin vor vielen Jahren abgeschafft worden (u.a. CDU-Beteiligung am
Senat). Das Analog ist die Fehlbelegungsabgabe im einstigen Sozialen Wohnungsbau:
Inzwischen finanzstarke Mieter bleiben mit Miethöhe-Limits im Sozialen Wohnungsbau
wohnen.

Verkauf der Mietsache und Invest in Zonen, wo zahlungsfähige Mieter nachfragen. Oder:
Umwandung in Eigentumswohnungen.

22.08.2019 berliner-zeitung.de

Studie des Forschungsinstitut Pestel zum Thema Sozialer Wohnungsbau in BRD - u.a.

Im Jahr 2007 gab es 2 Millionen Sozialwohnungen.

Es wird vermutet, dass Ende 2019 noch 1,3 Millionen Sozialwohnungen in der BRD verfügbar sind, weil seit 2011 rund 500.000
Wohnungen mehr aus dem Sozialwohnungsbestand rausgefallen sind, als neue Sozialwohnungen geschaffen wurden.

Um den Stand von 2007 spätestens 2030 zu erreichen, müssen 155.000 Sozialwohnungen pro Jahr geschaffen werden, davon

80.000 Neubauten.

75.000 Modernisierungen.

24.08.2019 morgenpost.de

Mietpreisbremse in Berlin

Mietpreisbremse gilt nicht für

öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen).

Neubauten, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden.

Studenten- und Seniorenheime.

Trägerwohnungen.

Für die Mietpreisbremse

wird die Lage der Wohnung nicht berücksichtigt, so dass der Berliner Mietspiegel nicht angewendet wird.

zählt ausschließlich das Alter der Immobilie.

Erbauung bis 1949: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 6,03 Euro.
Erbauung von 1950 bis 1955: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 4,86 Euro für Wohnung mit Bad und Heizung.
Erbauung von 1956 bis 1964: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,85 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1983 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,51 Euro.
Erbauung von 1984 bis 1990 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,24 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1990 Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet): Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,64 Euro.
Erbauung von 1991 bis 2013: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,97 Euro.

wird Modernisierungszuschlag nur dann zugelassen, wenn
bereits mindestens in den letzten 8-Jahren 1x modernisiert wurde und nun erneut modernisiert werden soll,
oder erstmalig modernisiert werden soll,
UND der Zuschlag die Mietpreisobergrenze um maximal 20% überschreitet:

Erbauung bis 1949: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 7,24 Euro.
Erbauung von 1950 bis 1955: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 5,83 Euro für Wohnung mit Bad Heizung.
Erbauung von 1956 bis 1964: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 7,02 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1983 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 9,01 Euro.
Erbauung von 1984 bis 1990 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 8,68 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1990 Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet): Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 6,76 Euro.
Erbauung von 1991 bis 2013: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter mit Modernisierung 9,56 Euro.

sind die billigsten Wohnungen 1950 bis 1955 erbaut worden.

sind die nächst billigen Wohnungen 1973 bis 1990 in der Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet) erbaut worden.

sind die teuersten Wohnungen 1991 bis 2013 erbaut worden.

30.08.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Unter Beachtung der Neuregelung der berliner Mietobergrenze gilt also:

Mietpreisbremse gilt nicht für

Erstvermietung.
öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen).
Neubauten, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden.
Studenten- und Seniorenheime.
Trägerwohnungen.

Für die Mietpreisbremse

wird die Lage der Wohnung nicht berücksichtigt, so dass der Berliner Mietspiegel nicht angewendet wird.

zählt das Alter der Immobilie:

Erbauung bis 1949: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 6,03 Euro.
Erbauung von 1950 bis 1955: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 4,86 Euro für Wohnung mit Bad und Heizung.
Erbauung von 1956 bis 1964: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,85 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1983 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,51 Euro.
Erbauung von 1984 bis 1990 Westzone Berlin: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,24 Euro.
Erbauung von 1973 bis 1990 Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet): Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 5,64 Euro.
Erbauung von 1991 bis 2002: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 7,97 Euro.
Erbauung ab 2003: Maximale Kaltmiete pro Quadratmeter 9,80 Euro.

ist ein Inflationsausgleich nur für Mieten unterhalb des Mietobergrenze bis max. zur Höhe der Mietobergrenze möglich.

wird Modernisierungszuschlag nur dann zugelassen, wenn
bereits mindestens in den letzten 8-Jahren 1x modernisiert wurde und nun erneut modernisiert werden soll,
oder erstmalig modernisiert werden soll,
UND des Modernisierungszuschlages nicht 1,40 Euro pro Quadratmeter überschreitet.

kann eine Mietabsenkung auf die Mietobergrenze auf Antrag des Mieters erfolgen, wenn der Mieter mehr als 30% des
Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete ausgeben muss. Die Mietobergrenze kann nicht rückwirkend
angewendet werden.

sind die billigsten Wohnungen 1950 bis 1955 erbaut worden.
sind die nächst billigen Wohnungen 1973 bis 1990 in der Ostzone Berlin (Beitrittsgebiet) erbaut worden.
sind die teuersten Wohnungen ab 2003 erbaut worden.

01.09.2019 www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/

Berliner Senat - Kosten der Unterkunft und AV-Wohnen

"AV Wohnen

Am 1. Januar 2019 ist in Berlin die überarbeitete Fassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen
gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen)
in Kraft getreten. Die AV Wohnen regelt, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur
Senkung der Kosten angewendet werden."

...

"1. Angemessenheit von Miet- und Heizkosten

Die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft (Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) und der
Kosten für die Heizung werden getrennt voneinander beurteilt. Es gibt also Richtwerte für Bruttokaltmieten und Grenzwerte
für die Heizkosten. Abgesehen von klar definierten Sonderfällen darf bei Abschluss von neuen Mietverträgen keiner der
beiden Werte überschritten werden.

2. Wirtschaftlichkeit der Gesamtaufwendungen

Bei bereits bestehenden Mietverträgen werden in einem sogenannten Wirtschaftlichkeitsvergleich die Gesamtaufwendungen
für Bruttokaltmiete und Heizung betrachtet. Kostensenkungsverfahren wegen nicht angemessener Miet- und Heizkosten
werden nur dann veranlasst, wenn die zulässigen Gesamtaufwendungen für Bruttokaltmiete und Heizkosten inklusive eines
Umzugsvermeidungszuschlags sowie ggf. inklusive eines Härtefallzuschlags überschritten werden. Dadurch werden Umzüge
verhindert, die wirtschaftlich keinen Sinn ergeben.

3. Sonderregelungen für den Sozialen Wohnungsbau

Bei Sozialwohnungen des 1. Förderweges können die Richtwerte für Bruttokaltmieten um maximal zehn Prozent
überschritten werden.

Werden die Kosten einer Wohnung im Sozialen Wohnungsbau nach einem Kostensenkungsverfahren nicht mehr
vollständig vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen, können die Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau
einen Mietzuschuss beantragen.

4. Bestandsschutz

Mieten, die vor Inkrafttreten der neuen AV Wohnen als angemessen eingeordnet wurden, behalten diese Einordnung.
Auch die bisherigen Härtefallregelungen bleiben erhalten.

5. Sonderregelungen für die Neuanmietung von Wohnraum

Bei der Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen können
die Richtwerte für Bruttokaltmieten um bis zu zwanzig Prozent überschritten werden."

...

01.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berliner Senat

Der Berliner Senat bietet einen Flyer zur AV-Wohnen zum Stand 01.01.2019 zum Download an.
Der Flyer informiert NICHT über konkrete Grenzen für zulässigen Gesamtaufwendungen und Härtefälle.

www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/ueber-uns/2019_final_flyer_kdu.pdf

Der Berliner Senat bietet die AV-Wohnen als Rechtsvorschrift des Bundeslandes Berlin mit dem Stand 7. Dezember 2018
zur Ansicht an.

www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php

Der Berliner Senat bietet die AV-Wohnen als Rechtsvorschrift des Bundeslandes Berlin mit dem Stand 1. Januar 2019
NICHT zur Ansicht an.

Berliner Mieterverein

Der Berliner Mieterverein bietet einen Flyer zur AV-Wohnen zum Stand 01.01.2019 zum Download an.
Der Flyer informiert auch über konkrete Grenzen für zulässigen Gesamtaufwendungen und Härtefälle.

www.berliner-mieterverein.de/downloads/fl136-tabellen-119.pdf

22.09.2019 morgenpost.de

Kosten der Unterkunft Hartz 4 in 2018

Die real anfallenden Kosten der Unterkunft werden bei fast 20% der Hartz-4-Bezieher nicht durch die Leistungen des
Trägers der Grundsicherung gedeckt: Alleinerziehenden mussten im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr
aus dem Regelsatz hergeben. Bei Familien waren es 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat).

Die jeweiligen Träger der Grundsicherung (Kommunen) entscheiden, wie hoch der Anteil der realen Kosten der
Unterkunft von den Kommunen übernommen wird. Der nicht übernommene Anteil wird als unangemessene
Kosten der Unterkunft bezeichnet, die der Bezieher der Grundsicherung auf 0 senken muss, z.B. durch einen
Umzug in eine Wohnung, die nur angemessene Kosten der Unterkunft verursacht.

22.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

In Berlin sind die Kosten der Unterkunft als Kombination von bisher 2 Grenzwerten, deren Überschreitung die unangemessene
Kosten der Unterkunft bewirken, normiert worden: Wird mindestens einer der beiden Grenzwerte überschritten, liegen
unangemessene Kosten vor, die der Träger der Grundsicherung, also nur übernimmt, wenn er muss (Härtefälle).
Grenzwert 1 ist das Limit der Heizkosten. Grenzwert 2 ist der Limit der Brutto-Warmmiete.
Bsp.: Liegt die Brutto-Warmmiete im Limit, sind aber die Heizkosten zu hoch, müssen letztere auf das Limit abgesenkt
werden.

Berlin hat die Grenzwerte pauschal zum gesamten Gebiet von Berlin festgelegt. Der Mietspiegel oder eine Mietpreisbremse
spielen keine Rolle, da Bezieher der Grundsicherung Hartz 4 gesondert selektiert werden, wenn sie bereits eine Wohnung
gemietet haben. Der Bezug einer Wohnung, der Wohnkosten über einen oder beide o.g. Limits verursachen würde, wird
nicht gestattet, wenn nicht dadurch eine Limitsenkung verursacht wird.

Klagen zu den Kosten der Unterkunft sind in Berlin ein Hit am Gericht.

27.09.2019 faz.net

In den 1960er bis 1990er Jahren hatte die damals in Berlin-West landeseigene Gesellschaft GSW Sozialwohnungen
in in den Bezirken Reinickendorf und Spandau errichtet: Ca. 6000 Wohnungen.

In 2004 wurde die GSW von Berlin für 0,405 Milliarden Euro an Finanzinvestoren verkauft.

In 2013 haben die Finanzinvestoren den Bestand der Wohnungen ans "Deutschen Wohnen" verkauft.

In 2015 hat "Deutsche Wohnen" den Bestand an "Ado" verkauft.

Bis Jahresende 2019 hat "Ado" den Bestand für 0,92 Milliarden Euro an die kommunale Gesellschaft Gewobag
verkauft, die den Kauf selbst voll finanziert und nach dem Kauf ca. 68.000 Wohnungen im Bestand hat.
Der Verlust als Differenz zum Verkauf der GWS an Finanzinvestoren in 2004 beträgt 0,515 Milliarden Euro
und liegt mit 0,11 Milliarden Euro über den damaligen Verkaufspreis.

28.09.2019 gegen-hartz.de

Anpassung der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) in Berlin ab 01.10.2019

Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte.

Heizkosten unter Nutzung des bundesweiten Heizspiegels.

Bruttokaltmiete unter Nutzung des Mietspiegel Berlin Mai 2019. Die sich daraus ergebende Bruttokaltmiete
steigt z.B. um 31 Euro, wenn 1 Person einen energetisch sanierten Wohnraum angemietet darf.

Im Mai 2019 gab es in Berlin rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften Hartz 4.

28.09.2019 www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/
www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/hartz-iv/
www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/kommunaler-heizspiegel/kommunaler-heizspiegel-deutschlandkarte/

"Der Heizspiegel für Deutschland bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch."
...
Beispiel für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung im Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr 2017.

Kosten Verbrauch CO2
Erdgas ca. 790 Euro 88%
Heizöl ca. 750 Euro 84%
Fernwärme ca. 895 Euro 100%"
...
"Sind Ihre Heizkosten zu hoch? Prüfen Sie mit dem Heizspiegel -Flyer Ihren Verbrauch - und finden Sie Sparmöglichkeiten.!"
...
www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel_2018/Heizspiegel-fuer-Deutschland-2018.pdf
www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/archiv-heizspiegel-nach-gebaeudebaujahr/

...
"Stellungnahme von co2online zur Verwendung von Heizspiegeln im Bereich des SGB

Immer wieder nutzen Jobcenter und Sozialämter den Heizspiegel, um die Angemessenheit der Heizkosten von
Haushalten zu prüfen. Heizspiegel-Herausgeber co2online wendet sich gegen diese Praxis. Denn der Heizspiegel
eignet sich nicht zur Prüfung der Heizkosten von Wohnungen.'

...

"Das Bundessozialgericht hat im Juli 2009 die Heizspiegel von co2online zur Beurteilung der Heizkosten von
Empfänger*innen des Arbeitslosengeldes II ("Hartz IV") herangezogen (Urteil vom 2. Juli 2009, Az.: B 14 AS
36/08). Seitdem nutzen Leistungsträger - zum Beispiel Jobcenter oder Sozialämter - die Heizspiegel als
Prüfwerkzeug, um die Angemessenheit von Heizkosten zu beurteilen. Dabei werden die Heizkosten einer Wohnung
mit den Werten eines "Kommunalen Heizspiegels" oder, wenn nicht vorhanden, des "Heizspiegels für Deutschland"
verglichen. Als Grenzwerte wurden im Urteil die Heizspiegel-Werte der Kategorie "zu hoch" (rote Spalte) benannt.
Überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diesen Grenzwert, deuten Leistungsträger dies als Hinweis auf
Unangemessenheit. "Es obliegt in solchen Fällen dann dem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen, warum seine
Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert liegen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als
angemessen anzusehen sind", lautet der Wortlaut des Urteils.

Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. Der
Zweck von Heizspiegeln ist es, den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten eines Wohngebäudes einzustufen. Die
Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10 Prozent)
erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand des Hauses. Zum individuellen Heizverhalten der
Bewohner*innen einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.

Heizspiegel sind grundsätzlich nur für zentral beheizte Wohngebäude und das Abrechnungsjahr anwendbar, das über
den Vergleichswerten im Heizspiegel ausgewiesen ist. Sie eignen sich nicht, um einzeln beheizte Wohnungen
einzustufen und die tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung zu bewerten. Zudem sind die Werte nicht auf
Energieträger übertragbar, die im Heizspiegel nicht ausgewiesen werden."

20.10.2019 nzz.ch

Im BRD-Bundesland Berlin wird für ca. 1,5 Millionen der in Berlin 1,9 Millionen verfügbaren Wohnungen das Recht bezüglich
Entgelt für Mietsache (monatliche Netto-Kalt_Miete) verändert: Ab Anfang 2020

gelten ab 2020 bis 2024 folgende Konditionen für Wohnungen, die

vor dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden:

Es werden Konditionen, die am Stichtag 18. Juni 2019 verfügbar waren, angewendet: An diesem Tag verfügbaren Höchststände
an Netto-Kalt-Mieten sind ab Anfang 2020 relevant.

Die Veränderung der Mietentgelte (Netto-Kalt-Miete) gelten ab 2020 bis 2024 (Veränderungszeitraum).

Der Vermieter, der im Veränderungszeitraum eine Wohnung erneut vermietet, muss die kostenseitige Überschreitung des
o.g. Höchststandes aus dem Gewinn der Vermietung finanzieren. Zusätzlich werden tatsächliche Kosten nur dann als
Mietentgelt wirksam, wenn die tatsächlichen Kosten eine gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet. Diese gesetzliche
Obergrenze normiert die Mietkosten nach Ausstattung und dem Baujahr der Wohnung. Kosten über dieser Obergrenze sind
aus dem aus dem Gewinn der Vermietung finanzieren.

ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezogen wurden:

Mietentgelte für staatlich geförderte Sozialwohnungen, Wohnungen in Heimen und Neubauwohnungen werden abweichend
geregelt.

ist eine Absenkung von Mitentgelten mit Wuchereigenschaft auf die zulässige Höchstmiete möglich.

sind vom Vermieter die wegen Inflation auftretenden Kostenerhöhungen

in den Jahren bis 2019 aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren.

in den Jahren ab 2020 aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren, wenn die Kosten mehr als 1,3% der bisherigen
Kosten betragen, da das Mietentgelt wegen Inflation max. um 1,3% erhöht werden darf.

kann eine erneute Vermietung, die bisher weniger als 5 Euro pro Quadratmeter betrug, mit moderater Steigerung der Miete
erfolgen.

dürfen Kosten der Modernisierung wegen Energiebilanz oder Barrierefreiheit auf den Mieter umgelegt werden, wobei Kosten
über 1 Euro pro Quadratmeter aus dem Gewinn der Vermietung zu finanzieren sind. Zugleich darf nur dann modernisiert
werden, wenn der Staat (das Bundesland Berlin) zugestimmt hat.

23.10.2019 morgenpost.de

Berlin - Senat beschließt Gesetz zum Mietendeckel

Aus Sicht des Senats wird wegen der extremen Wohnungsnot in einem überhitzten Markt die im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB
vorgesehene Vertragsfreiheit verletzt, weil die Mieter keine andere Wahl haben, als auch überhöhten Mietforderungen
zuzustimmen. In dieser Lage könne das Land eingreifen und Miethöhen durch das öffentliche Recht festlegen.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) geht davon aus, dass im Falle von Verfassungsklagen die
Verfassungsrichter entscheiden werden, bevor die ersten Mietabsenkungsanträge zu bearbeiten sind.

Wird das Gesetz auch vom Abgeordnetenhaus beschlossen, wollen Opposition und Branchenverbände gegen das Gesetz klagen.
Als erstes werden wohl die Verfassungsgerichte in Bund und Land über Normenkontrollklagen entscheiden. Dabei geht es
darum, ob Berlin als Land wirklich die Kompetenz hat, Mietpreise per Gesetz festzuschreiben. Sollte Berlin gewinnen,
werden Klagen gegen die einzelnen Regelungen des Mietendeckel-Gesetzes erwartet.

Voraussichtlich zum 01.03.2020 tritt das Gesetz zum Mietendeckel in Kraft.

Folgende Mietobergrenzen für Netto-Kalt in Euro pro Quadratmeter bei erneuter Vermietung gelten in den nächsten 5 Jahren - u.a.:

Baujahr bis 1918

mit Sammelheizung und Bad 6,45 Euro, maximal 7,74 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,00 Euro, maximal 6 Euro.
ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro, maximal 4,70 Euro.

Baujahr 1919 bis 1949

mit Sammelheizung und Bad 6,27 Euro, maximal 7,52 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,22 Euro, maximal 6,26 Euro.
ohne Sammelheizung und ohne Bad 4,59 Euro, maximal 5,51 Euro.

Baujahr 1950 bis 1964

mit Sammelheizung und Bad 6,08 Euro, maximal 7,30 Euro.
mit Sammelheizung und ohne Bad 5,62 Euro, maximal 6,74 Euro.
ohne Sammelheizung und mit Bad 5,62 Euro, maximal 6,74 Euro.

Baujahr 1965 bis 1972

mit Sammelheizung und Bad 5,95 Euro, maximal 7,14 Euro.

Baujahr 1973 bis 1990

mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro, maximal 7,25 Euro.

Baujahr 1991 bis 2002

mit Sammelheizung und Bad 8,13 Euro, maximal 9,76 Euro.

Baujahr 2003 bis 2013

mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro, maximal 11,76 Euro.

Baujahr ab 2014

es gibt keinen Mietendeckel

Billigste Wohnungen sind

Baujahr bis 1918

ohne Sammelheizung und ohne Bad 3,92 Euro, maximal 4,70 Euro.

Baujahr 1973 bis 1990

mit Sammelheizung und Bad 6,04 Euro, maximal 7,25 Euro.

Teuerste Wohnungen sind Baujahr 2003 bis 2013

mit Sammelheizung und Bad 9,80 Euro, maximal 11,76 Euro.

Bei Überschreitung der o.g. Maximalwerte und den nachfolgenden Regelungen wird von einer Wuchermiete ausgegangen.

Einbindung des Mietspiegels

Anhand der im Mietspiegel benannten Wohnlage sind Zu- und Abschläge zu o.g. Mietgrenzen möglich:

einfache Wohnlage: 0,28 Euro abziehen.
mittlere Wohnlage: 0,09 Euro abziehen.
gute Wohnlage: 0,74 Euro draufschlagen.

Einbindung der Ausstattung

Anhand der Ausstattung sind Zuschläge zu o.g. Mietgrenzen möglich:

Wenn mindestens 3 der nachfolgenden Ausstattungen

barrierefrei erreichbarer Aufzug,
Einbauküche,
hochwertige Sanitärausstattung,
hochwertige Bodenbeläge,
ein Energieverbrauch von unter 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr,

dann Aufschlag von 1,00 Euro.

Einbindung einer Mindestmiete

Wenn eine Wohnung zuletzt für weniger als 5,02 Euro vermietet wurde, muss der nächste Mieter den Aufschlag von
1,00 Euro zahlen.

Einbindung von Ein- oder Zweifamilienhäuser

10% der Miet laut o.g. Mietgrenze sind auf die Miete aufzuschlagen.

Einbindung von Modernisierungen

Eine Modernisierung, die nicht beim Staat zuvor angezeigt werden, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Soll ein Zuschlag auf die Miete wegen Modernisierung erfolgen, muss der Staat die Modernisierung erlaubt haben.
Ziel ist es, den Mietzuschlag durch eine staatliche Förderung der Modernisierungskosten des Vermieters zu ersetzen.

Einbindung Inflationsausgleich für Vermieter

2020 bis 2021 entfällt.
ab 2022 möglich: Max. 1,3% des Netto-Kalt.

Einbindung von Beschaffungskosten des Erwerbs eines zu vermietenden Objektes (Vermieterkosten des Erwerbes)

Das Risiko des Erwerbes geht wegen nicht ausreichender Erzielung von Rendite ab dann voll zu Lasten des Vermieters,
wenn die realen Beschaffungskosten durch Miete, die vom Mietendeckel-Gesetz normiert ist, nicht refinanziert
werden können, so dass dann ev. der Verkauf des Mietobjektes erfolgen muss (Vermieter-Wechsel).

Einbindung von Wohnungen mit Baujahr ab 2014: Es gibt keinen Mietendeckel.

Dachgeschosswohnungen auf Altbauten gelten üblicherweise als Neubauten.

Einbindung von Staffelmietverträgen

Staffelmietverträge sind bezüglich Höhe der Mietentgelte nichtig, wenn die o.g. Mietgrenze und deren Regelungen verletzt werden.

Einbindungen von bereits ausgesprochenen Mieterhöhungen

Mieterhöhungen nach den 18.06.2019 sind auf Einhaltung des Mietendeckels und dessen Regeln zu prüfen.
Mieterhöhungen bis zum 18.06.2019 sind als Teil der Miete auf Einhaltung des Mietendeckels und dessen Regeln zu prüfen.

Mietsenkung wegen Wuchermiete

Der Mieter kann bei festgestellter Wuchermiete die Zwangssenkung des Mietentgeltes auf die nach Gesetz zulässige Höhe
beantragen (Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung), frühestens 9 Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes.

Der Mieter kann wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zur Erbringung des Mietentgeltes KEINE
Minderung der Miete beantragen (ev. dann Umzug in billigere Wohnung).

Hinweispflicht des Vermieters an den Mieter

Senkung der Miete: keine Pflicht.

Bekanntgabe der aktuellen Mietobergrenze: Ab 2 Monate nach Inkrafttretung des o.g. Gesetzes.

Gesetzesverletzungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Vollzug des Mietendeckels

Die Bezirke überwachen die grundsätzliche Einhaltung des Gesetzes.

Die landeseigene Investitionsbank soll Sanierungen genehmigen, über wirtschaftliche Härtefälle bei den Vermietern entscheiden und
in solchen Fällen Mietzuschüsse für Mieter zahlen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bearbeitet die Anträge auf Mietsenkung.

21.12.2019 morgenpost.de

Hartz 4 in Berlin

Im November 2019 gab es

248.720 Haushalte, die Hartz 4 bezogen (im November 20118 waren es 15.440 mehr).

37.210 Langzeitarbeitslose (25% aller als arbeitslos Gemeldeten, im November 2018 waren es 2818 mehr).

In Berlin wurden in 2019 aus Bundesmitteln ca. 4400 Langzeitarbeitlose (12% aller Langzeitarbeitslosen) in Arbeit gebracht.

21.12.2019 welt.de

Aus Sicht des BRD-Arbeitsministeriums gab es im Juli 2019 ca. 5,5 Millionen Menschen mit Bezug von Hartz IV, davon

1,62 Millionen Menschen aus Staaten, die nicht Asylquellen und nicht BRD sind.

0,989 Millionen Menschen aus Staaten, die Asylquellen sind.

2,891 Millionen Menschen in der BRD und nicht aus o.g. Staaten (ca. 50% aller Hartz-4-Bezieher).

07.02.2020 zeit.de

Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland

Eine bundesweite Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland gibt es nicht und ist nicht in Planung.
Ab 2022 werden jährlich die Anzahl der Menschen erfasst, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht sind.

Obdachlosenstatistik für Berlin

Eine Obdachlosenstatistik in Berlin gibt es anfänglich und ist in Planung mit folgenden Stufen:

Stufe 1: Zählung von Obdachlosen in Berlin.

Aktuelle und zugleich 1. Zählung, die nur in Teilgebieten von Berlin erfolgte, ergab:

Zum Zeitpunkt der Zählung befanden sich

807 Obdachlose auf der Straße.
942 Obdachlose in Einrichtungen der Kä?ltehilfe.
15 Obdachlose in Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser.
158 Obdachlose im Öffentlichen Nahverkehr.
12 Obdachlose in Polizeigewahrsam.
42 Obdachlose in einem Warte- und Wä?rmeraum.

55 % der Gezählten sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1970 bis 1990).
84% der Gezählten sind Männer.

Stufe 2: Erfassung der Obdachlosen, die in Notunterkünften oder Wohnheimen untergebracht sind.
Stufe 3: Erfassung anderer Obdachlose, aber nur diejenigen, die zugleich bei den Sozialträgern bekannt sind.

19.02.2020 morgenpost.de

Information zum Berliner Mietendeckel - u.a.

Frage: Hinsichtlich des neuen Gesetzes habe ich zwei Fragen, die ich Ihnen gerne vorab schicken möchte: In §3 (5) ist die Miete
definiert: ?Miete im Sinne dieses Gesetzes ist die Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge.? Fallen unter ?alle Zuschläge? auch
Zuschläge für eine teilgewerbliche Nutzung? Gewerbemietrecht und damit auch deren Preise sind ja nicht Kompetenz der Länder,
sondern eindeutig des Bundes.
Antwort: Ja, auch und gerade die Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung sollen erfasst werden."

Frage: Ich habe am 20. Juni 2019 einen bis 31. Dezember 2020 befristeten Mietvertrag für eine möblierte Wohnung in Schöneberg
abgeschlossen. Die Bruttomiete beträgt 23,40 Euro je Quadratmeter. Fällt dieser Mietvertrag auch unter den Mietendeckel und - falls
ja - wie hoch dürfte die Miete sein?
Antwort: Falls die Wohnung beziehungsweise das Gebäude in den Anwendungsbereich fällt, fällt auch dieser Mietvertrag unter den
Mietendeckel. Wie hoch die Mietendeckelmiete ist, lässt sich aus Ihren Angaben nicht ersehen. Allerdings ist der Vermieter
verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes diese Umstände zu benennen. Die Absenkung wirkt
dann nach neun Monaten.

25.08.2020 berliner-zeitung.de

In Berlin ist die Situation an Schulen gekennzeichnet von u.a.

Nicht genügend Reinigungskräfte, um Oberflächen oder PC-Tatstaturen regelmäßig zu desinfizieren.

Geldmangel zum Einbau von ordentlichen Fenstern, so dass Lüften nicht möglich ist.

Mangelhafte hygienische Basics.

Für Schulgesetze, Bildungspläne und die Lehrkräfte ist das Land zuständig, und für das Gebäude die Kommune.
Wenn das Land Hygienemaßnahmen beschließe, übertrage es die Verantwortung der Umsetzung an die Kommune, so dass
das schwächste Glied - die Schulleitung- die Quadratur des Kreises vornimmt: Hygiene in einem Gebäude einzuhalten, das
einem erheblichen Sanierungsstau unterliegt.

Die bundesweite Umsetzung des Digitalpakts zeige, wie weit man von der Gleichzeitigkeit der Lebensverhältnisse entfernt sei.
Während einige Schulen digital bereits sehr gut aufgestellt seien, hätten andere noch nicht einmal die nötigen Anträge für die
Anschaffung von technischem Equipment gestellt.

25.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Dass die berliner Kommunisten zusammen mit ihren ebenfalls vollständig christjüdisch-assimilierten Partnern Grüne und SPD
mit dem Rücken an der Wand stehen, geht diesem Pack am Arsch vorbei: Das Bundesland mietet Klimaanlagen für Schulen, die
nicht saniert sind .... wollen die Kommunisten und Co. den Uringeruch verdreckter und kaputter Klos durch das Gebäude
miefen lassen ??? ... Klar, Maskentragen hilft gegen Gestank, aber nicht gegen den der Christjuden-Elite, die weiß, dass
das richtige Chaos erst noch kommt ... Da der berliner Senat sich eh langsam auflöst, ist zu erwarten, dass vor dem Chaos die
Nächstenliebe der Christjuden zuschlagen wird und sich weitere verpissen werden, um die eigene Haut zu retten.

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16.06.2014 Nachtrag zur Eingliederung in Arbeit per Helfertätigkeit

In Berlin werden nachweislich Langzeitarbeitslose, deren Qualifikation über dem des Helferbereiches liegt, in den Helferbereich
gezielt gedrängt, um so über den Mechanismus der Sanktionen eine Arbeitsaufnahme am Markt, der diese Langzeitarbeitslosen mangels
aktualisierter Qualifikation nicht nachfragt, zu erzwingen, um so die Kosten der Qualifizierung dieser Langzeitarbeitslosen zu senken.

Studie Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für 2013 (www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k140606j01)

Die Studie dürfte eine Klage vor Gericht erleichtern (Klage gegen Eingliederungavereinbarung).

Es muss vom Langzeitarbeitslosen, der einen Zeugen mitbringen MUSS, klar gefordert werden, dass die
vorhandene Qualifizierung, die über dem einer Hilfskraft liegen muss, aktualisiert wird: Per Praktikum
oder per Weiterbildung, die das JobCenter bewilligt und trägt. Zugleich muss dem JobCenter die Sachlage
kurz erklärt werden: Die vom JobCenter geforderte Aufnahme einer Helfertätigkeit erfolgt im
Kontext von Massenarbeitslosigkeit im Bereich Helfertätigkeit bei begrenzter Verfügbarkeit
der (offenen) Helferjobs - der Langzeitarbeitslose muss die Begrenztheit konkret für seine
Jobsuchaktiviktäten nachweisen. Wichtig: Die am Arbeitsmarkt vorhandene Altersdiskriminierung
muss ev. berücksichtigt werden. - Dass das JobCenter den Zugriff zu der Studie hat, muss vom
Langzeitarbeitslosen als Merkmal der qualifizierten Betreuung durch das JobCenter nur genannt werden.
Die resultierende Eingliederungsvereibarung, welche den o.g. Kontext ignoriert, ist vom Betroffenen
NICHT zu unterschreiben, denn nur dann wird der Verwaltungsakt erlassen: Nur gegen diesen
kann man klagen, wobei eine Zeugenaussage absichert.

16.06.2014 morgenpost.de und www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k140606j01

Studie Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für 2013

Arbeitslosigkeit in BRD von Menschen ab 25 Lebensjahren

Bundesweit 45% dieser Menschen haben eine Qualifikation auf Niveau von Hilfsarbeiten (Helfertätigkeiten).

Im Beitrittsgebiet sind es 34%, wobei Frauen mir 50% und Migranten 63%.

In der BRD-West sind es bei Frauen 52% und Migranten 60%.

Angebot an Helfertätigkeiten

Z.Z. sind in der BRD ca. 4 Millionen Helferjobs am Markt: 25% im produzierenden Gewerbe, ansonsten Zeitarbeitsbranche,
Reinigungs- und Wachdienste, Agrarsektor und das Gastgewerbe.

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01.08.2014 Nachtrag Arbeitgeberrisiko bezüglich älterer Arbeitnehmer, die vom JobCenter in Schichtarbeit gedrängt werden

01.08.2014 gegen-hartz.de

Urteil - Ein Arbeitnehmer in 3-Schicht-Schichtarbeit, der aus medizinischen Gründen nur die arbeitsvertraglich auch vereinbarte
Nachtschicht nicht mehr antreten kann, ist, wenn der Arbeitnehmer ansonsten die Vertragspflicht erfüllen kann und will,
zu diesen geänderten Konditionen vom Arbeitgeber weiter zu beschäftigen und nicht als arbeitsunfähig zu erklären.
(Bundesarbeitsgericht 9. April 2014 Aktenzeichen: 10 AZR 637/13).




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