Arbeitslosenberatung des JobCenters für Langzeitarbeitslose - Randständigkeit



Systemische Randständigkeit der einheimischen Langzeitarbeitlosen
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Systemische Randständigkeit der einheimischen Langzeitarbeitlosen             (Übersicht)

11.02.2016 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in das Hartz-4-System der BRD benötigt das BRD-Arbeitsminsterium 0,45 Milliarden
Euro mehr, um 100.000 Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge schaffen zu können. Die Umverteilung der Finanzen von
deutschen Hartz-4-Beziehern und deren Eingliederung in Arbeit per Arbeitsgelegenheit ist nicht möglich, da ansonsten
deutsche Arbeitslose verdrängt werden.

30.01.2016 faz.net

Vollzug der Integration in Arbeit SGB II und Flüchtlingsrecht

In 2015 wurde das Budget der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern um 0,767 Milliarden Euro gekürzt,
um so Finanzen der Verwaltung abzudecken.

Die Vorjahre-Ausgabereste des Budgets der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern wurden komplett in
die Finanzen der Verwaltung umverteilt: 0,350 Milliarden Euro.

In 2015 wurde das Budget der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern um 1,117 Milliarden Euro gekürzt.

Ende November 2015 hatte der Bundestag beim Haushaltsplan für 2016 beschlossen,

4,146 Milliarden Euro für die Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern und Flüchtlingen auszugeben.

0,350 Milliarden Euro an Ausgaberesten aus den Vorjahren in die Arbeitsförderung zu investieren.

11.02.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Die christjüdische Sozialismus-Kaste hat bereits tief in das Leben der Randständigen im Bereich Hartz 4 eingegriffen
und hofft vergeblich, dass sich Betroffene nicht radikalisieren. Denn ohne anstehende Wahlen würde die im Gegensatz
zum Original verfettete Püppi Langstrumpf-Nahles, die vor dem Bundestag singende und gegen die Christen wetternde
Sozialistin Nahles, die dann fluchs und anal der Christjuden-Regierung beitrat, noch weiter bei den Assis von Hartz 4
zulangen, die schon lange begriffen haben, dass Deutsche systemisch gegen Asylanten ausgespielt werden - Christjüdischer
Sozialismus eben. Auch Offener Faschismus genannt.

01.03.2016 morgenpost.de

Die offizielle Arbeitslosenzahl in der BRD ist auf 2,911 Millionen Menschen gesunken,

Im Februar 2015 betrug die Anzahl der sich als arbeitslos meldenden Asylbewerber 103.000 Menschen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Bewältigung der Masseneinwanderung in die BRD mehr als 2000 Mitarbeiter
neu eingestellt., so dass einheimische Hartz-4-Bezieher nicht vernachlässigt werden.

01.03.2016 morgenpost.de

Die BRD-Arbeitsministerin Nahles (SPD) stellt fest:

Niemand wird verursacht durch Einwanderung arbeitslos.

Die Zuwanderung kann zunächst in Arbeitslosigkeit enden, bis neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Zugewanderte müssen vor Langzeitarbeitslosigkeit geschützt werden, wenn die Zuwandernden nach
Arbeit suchen bzw. schon länger nach Arbeit suchen: Diese Menschen bekommen die Möglichkeit des
Neustartes, denn das entspricht den Werten und dem Selbstverständnis in der BRD. Wer arbeitswillig
ist, der ist in der BRD richtig, denn das ist Teil der zentralen kulturellen DNA der BRD.

"Um es aber auch klar zu sagen: Niemand hier braucht Angst zu haben, dass er wegen der Flüchtlinge arbeitslos wird.
Durch die Flüchtlinge, das können wir beobachten, wird stattdessen sogar mehr Arbeit geschaffen. Aber die Menschen,
die eine Bleibeperspektive haben, werden zunächst einmal in die Jobcenter kommen. Das ist auch jetzt schon zu merken.
Wir müssen uns alle anstrengen, dass die, die hierbleiben, bald auf eigenen Beinen stehen. Dass sie für sich selbst sorgen
können und die Zeit der Arbeitslosigkeit möglichst kurz bleibt. Auch das ist Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Wenn
wir verhindern, dass sie entstehen kann. Hinter allem steht ein Ziel: Denen, die zu uns kommen und denen, die hier schon lange
Arbeit suchen, wollen wir einen Neustart möglich machen. Dabei geht es auch um unsere Werte, unser Selbstverständnis. Und
für mich gehört ganz zentral zur kulturellen DNA unseres Landes: wer bereit ist, die Ärmel hochzukrempeln, der ist hier richtig."

30.01.2016 faz.net

Vollzug der Integration in Arbeit SGB II und Flüchtlingsrecht

In 2015 wurde das Budget der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern um 0,767 Milliarden Euro gekürzt,
um so Finanzen der Verwaltung abzudecken.

Die Vorjahre-Ausgabereste des Budgets der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern wurden komplett in
die Finanzen der Verwaltung umverteilt: 0,350 Milliarden Euro.

In 2015 wurde das Budget der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern um 1,117 Milliarden Euro gekürzt.

Ende November 2015 hatte der Bundestag beim Haushaltsplan für 2016 beschlossen,

4,146 Milliarden Euro für die Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern und Flüchtlingen auszugeben.

0,350 Milliarden Euro an Ausgaberesten aus den Vorjahren in die Arbeitsförderung zu investieren.

02.03.2016 faz.net

Im Zuge der Masseneinwanderung in das Hartz-4-System der BRD werden anerkannte Asylanten in deren Qualifikation wegen
nicht verfügbarer Sprachkenntnisse auf das Niveau von z.B. Hilfsarbeitern gesetzt. Im Hartz-4-System gelten Zumutbarkeitsregeln,
wonach die Vermittlung in beliebige Arbeit in der Regel Vorrang vor Qualifizierung hat. Asylanten, die Hochschulreife besitzen,
können nur bei ausreichender Sprachkenntnis immatrikuliert werden, so dass dann per Studenten-BAföG das Hartz-4-System
verlassen werden kann.

08.03.2016 faz.net

Im Zuge der Masseneinwanderungen in die EU

werden Flüchtlinge in Griechenland in die Türkei abgeschoben, um dort per Menschentausch zurück in die EU zu gelangen.
Ziel ist es, den Asylantenbestand in Griechenland zu dezimieren und den Transfer von Menschen aus der Türkei kontrolliert
ablaufen zu lassen. Der Menschentausch findet zwischen Asylanten in Griechenland und bereits in der Türkei vorhandenen
Flüchtlingen statt. Ziel ist es, alle Flüchtlinge, die per Schlepper aus der Türkei nach Griechenland gelangt sind, abzuschieben
und damit als in die EU illegale Eingereiste einzustufen. Betroffen sind alle Arten von Flüchtlingen in Griechenland, also
auch Kriegsflüchtlinge. Der Menschentausch wird z.Z. auf Syrer beschränkt: Syrer, die nicht in Griechenland waren,
sondern nur in der Türkei leben, können kontrolliert, also legal in die EU einwandern. Der Menschentausch findet 1 zu 1 statt,
wobei die Türkei 2,7 Millionen Syrer beherbergt.

werden die 160.000 bereits in den EU-Zonen Italien und Griechenland als legale Flüchtlinge eingestuften Menschen
weiter in die EU verteilt, wobei bisher 872 Menschen bereits verteilt wurden.

könnten auch Nichtsyrer - aber nur limitiert - getauscht werden: Die BRD-Kanzlerin denkt dabei an Irakern, die nicht
in Griechenland waren, sondern bereits in der Türkei leben. Die Limitierung ist Teil der noch nicht von der EU
implementierten Quotenregelung zu Flüchtlingen (außer den o.g. 160.000 Menschen).

09.03.2016 gegen-hartz.de

Das Bundessozialgericht (BSG) normiert Ansparpotenzial des Hartz-4-Regelsatzes.

Eine wegen Aufrechnung aus einem Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung erfolgte Kürzung des Zahlbetrages
des Regelsatzes um nach Gesetzeslage maximal 30% im Fall des Betruges durch den Bezieher des Regelsatzes erlaubt
den Wegfall des Ansparvermögens aus dem Regelsatz, jedoch nicht den Wegfall des menschenwürdige Existenzminimums.
Das gilt auch, wenn die Aufrechnung über 3 Jahre lückenlos erfolgt. Die Kompensation der Aufrechnung kann der Betrüger als
Hartz-4-Bezieher durch Beantragung von Zuschüssen, die vom Träger der Grundsicherung erbracht werden, erreichen.

26.08.2016 faz.net

In der BRD gibt es z.Z. 14.000 Ausbildungsplätze, für die keine potenziellen Lehrlinge verfügbar sind. Ursachen sind der
Bevölkerungsschwund, die mangelnde Bildung und die gesellschaftliche Nichtanerkennung von Berufen. Z.B. hatte der
Bereich Handel Ende Juli noch 12.300 Lehrstellen für Einzelhandelskaufleute und 11.400 für Verkäufer

26.08.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Der Bereich Handel ist in der BRD ein Paradebeispiel für Niedriglohn, optimierte Ausbeutung, Werkverträge als Outsourcing,
Minijobs ohne Ende und auch sichtbar schlechte Aufstiegschancen. Ursache sind z.B. der unterentwickelte Binnenmarkt, die
Konzentration von Handelsketten bei sinkender Anzahl der Verkaufsstellen, und die Unfähigkeit etlicher lokaler Händler, das Online-
Geschäft zum 2. Standbein zu machen (sei es auf Ebay und Amazon. Letztere verändern allerdings regelmäßig ihre Konditionen
für Verkäufer: Z.Z springen Einzelhändler als Verkäufer bei Ebay ab, da sich das Ebay-Geschäft nicht mehr lohnt. Man vergessen
auch nicht das in der BRD schlecht ausgebaute Netzwerk des Internetzuganges mit Hochgeschwindigkeit: Die Deutsche Telekom
bietet Glasfaser in unerschlossenen Zonen an, wenn der Kunde die Erschließung bezahlt und damit die Aufgabe der
Erschließung anstelle des Invests der Deutschen Telekom übernimmt).

Im Beitrittsgebiet (Ostzone) zu Zeiten der ehemaligen DDR war die duale Ausbildung ein Standard: Der Facharbeiter war mit
schulischer und betrieblicher Ausbildung verknüpft. Wer mehr wollte, konnte als Facharbeiter die Fachschule besuchen,
oder bei Besitz des Vollabiturs auch jede Studienrichtung belegen (Teilabitur war u.a. an universitären Einrichtungen
nötig, um eine spezielle Fachrichtung studieren zu können). Die Ausbildung zum Facharbeiter mit Abitur war in der
DDR zwingend, um so den Bildungsgrad der "Arbeiterklasse" vor Ort zu steigern. Das reine Abitur wurde in der Ostzone
u.a. genutzt, um gezielt für den Werdegang eines studierten Berufsoffiziers zu werben (ab Leutnant-Gradklasse aufwärts).
Abiturienten waren u.a. auch Nachwuchskader für die Staatssicherheit und die Systempartei SED.

27.08.2016 suedeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD verlangt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass
Asylanten ohne Berufserfahrung per Zeitarbeit angestellt werden, wobei Asylanten generell arbeiten dürfen können.
die Bundesagentur für Arbeit ihre arbeitsmarktpolitischen Instrumente stärker auf Flüchtlinge ausrichten.

09.11.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Laut Auskunft eines Teilnehmers einer Hartz-4-Aktivierungsmaßnahme, der einen Vermittlungsgutschein
beim JobCenter beantragt hat, um per Personalvermittlung an einen konkreten Arbeitgeber,
der dem Arbeitslosen, der Berufskraftfahrer war, einen Gabelstaplerschein ermöglicht, zu gelangen,
wurde der Vermittlungsgutschein mit folgender Begründung verweigert:

- Es kann zu jedem Zeitpunkt nur genau 1 Vermittlungsgutschein ausgestellt sein.
Mehrfachausstellung ist nicht möglich.

- Der den Antrag stellende Arbeitslose hat bereits einen Vermittlungsgutschein
erhalten (wobei der Arbeitslose nur im Rahmen der Antragstellung darüber
informiert wurde und bis dahin von des Existenz dieses Vermittlungsgutscheines
nichts wusste): Mit dem ausgestellten Vermittlungsgutschein wird die Aktivierungsmaßnahme
finanziert.

Als Alternative wurde diesem Arbeitslosen (in einem Alter ab über 50 Lebensjahre) die
Probetätigkeit der Bereitstellung von gefüllten Mülltonnen zugeordnet: Die Mülltonnen
sind aus Kellern Hausfluren etc. an den Straßenrand zu befördern, damit der Müllentsorger
an diese Tonnen zu deren Entleerung gelangt. Nach dieser müssen die Mülltonen wieder
an die alte Stelle positioniert werden. Diese Arbeit ist Schwerstarbeit. Der Arbeitslose
hatte für diese Probetätigkeit weder Arbeitsschuhe noch Arbeitsbekleidung erhalten.
Auch die körperliche Eignung des Arbeitslosen wurde vorab nicht geprüft.

Damit gilt:

Auch wenn eine Arbeitsaufnahme per Vermittlungsgutschein möglich wäre, kann diese
Beseitigung der Bedürftigkeit des Arbeitslosen aus Kostengründen des JobCenters
verweigert werden, um die Grundsicherung weiter zu zahlen, da diese regelmäßig
geringer als die Höhe des Vermittlungsgutscheines ist.

Die Aktivierungsmaßnahme ist eine systemisch limitierte Eingliederung in Arbeit
(Systemänderung gegenüber SGB II in Sachen Fordern einer Aufnahme einer
zumutbaren Arbeit).

Nach SGB II muss dieses Vorhaben allerdings wirtschaftlich sein (ein Primat des SGB II).

09.11.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich im Bereich Ausschreibungen einer offenen Arbeitsstelle
in einen rechtsfreien Bereich gewandelt: Es ist seitens des Offerierenden üblich, per Email
eingegangene Bewerbungen nicht so zu bearbeiten, dass der Bewerber etwas davon erfährt:
Emails des Bewerber werden regelmäßig weder im Eingang bestätigt noch bearbeitet.
Wenn in Emails die regelmäßig vom Offerierenden verlangte persönliche Daten wie die
des Lebenslaufes enthalten sind, erfährt der Bewerber nicht, ob die Daten korrekt beim
Offerierenden eingetroffen sind und dort auch korrekt behandelt werden - Der Datenschutz
ist faktisch annulliert worden. Unternehmen sind regelmäßig nicht in der Lage, ihren
Email-Server so zu konfigurieren, dass dieser das Eintreffen der Email des Bewerbers
diesem rückmeldet.

Damit gilt: Im Bereich Offerte und Bewerbung am Arbeitsmarkt werden persönliche Daten
in Umlauf gebracht, ohne dass es einen Zwang zum Datenschutz gibt. Das ist klar offener
Faschismus.

28.01.2017 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

sind in 2016 21,7 Milliarden Euro Staatsgelder investiert worden, um

für 9,3 Milliarden Euro Hilfen an Länder und Kommunen zu erbringen.

für 7,1 Milliarden Euro Fluchtursachen zu bekämpfen.

werden in 2017 21,3 Milliarden Euro Staatsgelder investiert.

28.01.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Langzeitarbeitslose Deutsche sind langzeitarbeitslosen Nicht-Deutschen gleich gestellt. Es besteht also die Möglichkeit,
neben den Kürzungen des Invest der Integration deutscher Arbeitslose diese mit weniger Finanzen zu fördern, um den Überschuss
in die Förderung der gleichgestellten Asylanten zu investieren. Ziel ist es, Randständigkeit unabhängig der Staatszugehörigkeit
und der kulturellen Abstammung gleichzuschalten: Mischung von Parallelwelten innerhalb der Grundsicherung. Wegen der
essenziellen Abhängigkeit der Langzeitarbeitslosen von der Grundsicherung als Lebensunterhalt lassen sich so Menschen
diverser Abstammung normieren, wobei kulturelle Abstammung pauschalisiert im Regelsatz normiert werden. Würde man
diesen Arbeitslosen das Recht auf politische Betätigung kürzen wollen, könnte die Radikalisierung in den Auseinandersetzungen
zwischen den gleichgeschalteten Parallelwelten als Randständigkeit bekämpfbar erklärt werden, wobei Verknüpfungen
zu Extremismus leicht erzeugbar sind. Diese systemische Inflation bedarf einer Staatssicherheit auf Massenbasis. Es
muss also bereits innerhalb der Parallelgesellschaften deren Zersetzung implementiert sein ....
Graue Aussichten ? Eher baldige Realität, wenn sich am System nichts grundlegenden ändert, außer per Bürgerkrieg
und paramilitärische Volksbewegungen analog zu den SA-Truppen im Dritten Reich, dem Mob der Straße.

Wer kann, sollte Europa nachhaltig verlassen. Es wird auf die Schnelle nicht besser werden.

25.02.2017 faz.net

BRD-Kanzlerin Merkel stellt fest:

Agenda 2010 ist eine Erfolgsgeschichte, die von der Regierung mit der CDU in negativen Entwicklungen bereinigt wurde.

BRD-Kanzler a.D. Schröder hat sich mit Agenda 2010 um Deutschland verdient gemacht.

25.02.2017 morgenpost.de

In Berlin in 2016

sind 20% der Bevölkerung arm - davon besonders betroffen: Alleinerziehende (arm ist wenn weniger als 841 Euro brutto im Monat).

leben 33% der Minderjährigen von Hartz 4 (ca. 170.000 Minderjährige).

haben 12,5% der Berliner Haushalte hohe Schulden - und in jedem 4. dieser verschuldeten Haushalte leben auch Kinder.

27.02.2017 faz.net

Kosten der JobCenter

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das jeweilige JobCenter die Kosten der Integration in Arbeit deckungsfähig zu den
Kosten der Bereitstellung der Integration in Arbeit (Personalkosten, Energiekosten, Verwaltungskosten) sein müssen.
Zugleich ist es dem jeweiligen JobCenter freigestellt, Finanzen aus bzw. in die Integration in Arbeit umzuverteilen. Ziel dieser
Maßgaben ist es, dem jeweiligen JobCenter die Kontrolle über die Art der Kosten zu überlassen - z.B. Kosten der
Integration in Arbeit per Eingliederungsmaßnahmen oder Kosten der Integration in Arbeit als Personalaufwand des JobCenters.

Real hat der Gesetzgeber damit folgende Konstellationen zugelassen:

In 2016 haben die bundesweit 404 JobCenter 5,1 Milliarden Euro Bundesmittel für Personal- und Verwaltungskosten erhalten, aber
5,864 Milliarden Euro tatsächlich ausgegeben, da Finanzen der Förderung von Langzeitarbeitslosen um 0,737 Milliarden
Euro gekürzt wurden.

In 2016 haben die bundesweit 404 JobCenter 4,5 Milliarden Euro Bundesmittel für Eingliederungsmaßnahmen erhalten, aber
3,4 Milliarden Euro für Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben und 0,363 Milliarden Euro gar nicht ausgegeben und den
Rest für Personal- und Verwaltungskosten ausgegeben.

01.03.2017 faz.net

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Weise, stellt fest:

Die Erhöhung der Verteilung von Sozialleistungen schafft mehr Bezieher von Sozialleistungen: "Mehr Verteilung schafft
Leistungsempfänger statt Leistungserbringer". Was zugleich nicht geschaffen wird, sind sichere Arbeitsplätze. Und:
Die Mehrverteilung wird von Steuer- und Beitragszahlern finanziert.

Transferleistungen sind für Arbeit sinnlos. Arbeit benötigt vielmehr:

das Bewusstsein, gebraucht zu werden.
politischen Priorität für Bildung.
gute Bezahlung.
gute Infrastruktur.
Leistungsanzeie schaffende Steuerpolitik.
Steuerpolitik, die dem Gemeinwohl verpflichtet.

01.03.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Weise ist Mitglied der CDU und des Kuratoriums von ProChrist.

09.06.2010

Die Bundesregierung hat am 09.06.2010 ihre Auffassung über solide Finanzen, für Wohlstand und soziale Sicherheit dargelegt - u.a.:

"In unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Entwicklungen verfestigt, die der notwendigen
Erneuerung unserer erfolgreichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen und deshalb zu korrigieren sind: Derzeit gibt es Fehlanreize,
die für die Betroffenen mit einer ganzen Reihe staatlicher Transfers einhergehen. Deswegen müssen wir den Sinn sozialer
Leistungen regelmäßig dort hinterfragen, wo sie weder vor existenziellen sozialen Bedrohungen schützen und soziale
Aufstiegschancen eröffnen, sondern gesellschaftliche Randständigkeit verfestigen und verstetigen."
"Der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht,
erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro monatlich. Das hilft dem einzelnen
Langzeitarbeitslosen nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen."

20.04.2017 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

wird wegen schnellerem Übergang der anerkannten Asylanten in die Grundsicherung SGB II weniger Geld für die
Finanzierung von Arbeitsgelegenheiten außerhalb des SGB II notwendig: Anstelle 300 Millionen Euro sind es nun 60 Millionen
Euro.

werden in 5 Jahren 50% der anerkannten und arbeitsfähigen Asylanten in Arbeit sein.

sind aktuell 10% der Asylanten mit Arbeitserlaubnis in Arbeit: Großteilig in entgeltlosen Praktika und geringfügiger
Entgelttätigkeit.

03.06.2017 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat sich der Arbeitskräftemarkt verändert:

Die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer stieg binnen 1 Jahres um 10% auf 3,3 Millionen, davon 188.000 Flüchtlinge.

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat sich die Grundsicherung Hartz 4 verändert:

Integration in Arbeit per Arbeitsgelegenheit für Flüchtlinge: Ca. 25% der geplanten 100.000 Ein-Euro-Jobs sind vergeben.

31,1% der Hartz-4-Empfänger sind Nicht-Deutsche (in 2011 waren es 19%, in 2016 waren es 27%).

1,89 Millionen Menschen Ausländer haben Anspruch auf Hartz 4, davon

0,5 Millionen Syrer.

0,15 Millionen Rumänen und Bulgaren.

0,11 Millionen Iraker.

0,065 Millionen Afghanen.

05.08.2017 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat die BRD-Hauptstadt Berlin

im 1. Halbjahr 2017

am 1. Arbeitsmarkt 1235 Asylanten unterbringen können.

735 Asylanten ein Studium oder eine Berufsausbildung aufnehmen lassen.

Ende Juni 2017 arbeitssuchende Asylanten in der Anzahl von 27882 Personen, davon 8847 offiziell als arbeitslos gemeldete
Personen.

17.09.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Zeitarbeit, Gewerkschaften, Niedriglohn und Hartz 4

14.11.2017 morgenpost.de

Niedriglohn in BRD zum Stichtag 31.12.2016

Niedriglohnschwelle (66% des mittleren Einkommens in der jeweiligen Zone der BRD):

im Beitrittsgebiet geht bis zu 1673 Euro Brutto im Monat (503 Euro weniger als Niedriglohn BRD-West).

in der BRD-West geht bis zu 2176 Euro Brutto im Monat (503 Euro mehr als Niedriglohn im Beitrittsgebiet).

In der Gastronomie: Entgelt liegt 70% unterhalb der Niedriglohnschwelle. 77% der weiblichen Angestellten arbeiten
zu Niedriglohn. 65% der männlichen Angestellten arbeiten zu Niedriglohn.

In der Branche Friseursalons, Wäschereien oder Bestattungsunternehmen: Entgelt liegt 66% unterhalb der Niedriglohnschwelle.

In den Branchen Friseursalons, Wäschereien, Bestattungsunternehmen und Gastronomie arbeiten 515.000 Menschen, davon
350.000 unterhalb von 2100 Euro Brutto im Monat.

In der Branche der Leiharbeit arbeiten 0,722 Millionen Menschen, davon 0,47 Millionen unterhalb der Niedriglohnschwelle.
66% der weiblichen Angestellten arbeiten zu Niedriglohn. 66% der männlichen Angestellten arbeiten zu Niedriglohn.

In der Branche Gebäudeservice arbeiten 0,3 Millionen Menschen, davon 0.15 unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Die Kombination von Zeitarbeit, Gewerkschaften und Niedriglohn stellt
eine Symbiose von nur scheinbar divergenten Interessenslagen der
Akteure dar. Die Erweiterung dieser Kombination um Hartz 4 macht die
Kombination systemisch: Agenda 2010.

Die Zeitarbeit ermöglicht es dem Arbeitgeber, also das Unternehmen
der Zeitarbeit, seine angestellten Zeitarbeiter optimal zu verwerten,
indem der zu überlassene Arbeitnehmer wie als Schachfigur am Markt der
Arbeitskraftnachfrage positioniert wird - z.B. Stundenlöhner,
auch als Tagelöhner.

Die Zeitarbeit ermöglicht es Kunden des Zeitarbeit-Unternehmens,
Arbeitskräfte nach stunden oder tagesspezifischen Bedarf überlassen
zu bekommen (zu beziehen), ohne dazu Mitarbeiter des Kunden
heranziehen zu müssen, die eventuell mehr Lohnkosten als überlassene
Arbeitskräfte verursachen. Selbst Tagelöhnerei rechnet sich daher
bei Zeitarbeit.

Gewerkschaften können Zeitarbeit und Arbeitgeber so kombinieren.
dass das zur Gewerkschaft gehörende Klientel weniger belastet wird,
wenn ein Substitut per überlassener Arbeitskraft beziehbar ist.
Z.B. wird in der Export-Industrie der KFZ-Branche Zeitarbeit
gern eingesetzt, solange geringe Lohnkosten bei gleicher oder
sogar höherer Verwertung als gegenüber Festangestellten erzielbar
sind: Zeitarbeiter sind z.T. mehr krank, da die Verwertung
höher ist.

Einzige Hemmschwelle ist der Gesetzgeber mit seiner Maßgabe, dass
Zeitarbeiter nach einer gewissen Frist das gleiche Entgelt wie
Festangestellte erhalten müssen. Daher sind Zeitarbeiter regelmäßig
unterhalb dieser Frist einzusetzen und wenn mit Beginn der
Frist nicht bei anderen Kunden einsetzbar dann zu kündigen
(Drehtür-Effekt). Die maximale Probezeit, in der kurze Kündigungsfristen
existieren, beträgt z.Z. 6 Monate. Die gesetzliche Frist für Lohnangleichung
des Zeitarbeiters an das Entgelt der beim Leihbezieher fest angestellten
Arbeiter 9 Monate.

Die Symbiose dieser Interessen zeigt sich z.B. im Niedriglohnsektor,
der mit Einführung von Hartz 4 seit 2003 massiv ausgebaut wurde,
wobei in 2003 die Gewerkschaften dem Hartz-4-Konzept explizit zugestimmt
haben. Logisch ist dazu die Reform der Zeitarbeit - wieder unter massiver
Beteiligung der Gewerkschaften, die u.a. den Drehtür-Effekt in der
Zeitarbeit mit implementiert haben.

Zeitarbeit, Niedriglohn und Hartz 4 sind synonym. Hartz 4 basiert
auf dieser Symbiose (Agenda 2010):

Langzeitarbeitslose werden nach 1 Jahr als ungelernt eingestuft,
deren berufliche Existenz per Definition an Hilfstätigkeiten am Markt
gebunden wird, wobei diese Kombination in Form der Zumutbarkeit
sanktionsfähig ist, sollte der Langzeitarbeitslose andere Interessen
zeigen. Und: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, eine Hartz-4-finanzierte
Umschulung, die am 1. Arbeitsmarkt anerkannt wird, derart eingeschränkt,
dass die Einzelfallentscheidung des jeweiligen JobCenter-Mitarbeiters
zählt, wobei JobCenter diese Mitarbeiter nachhaltig und regelmäßig
auswechseln, um eine kostenintensiven Abbildung der Situation des
Langzeitarbeitslosen zu umgehen: Der Langzeitarbeitslose wird z.B.
durch Aktivierungsmaßnahmen nach den Normen des JobCenters infiltriert
und normiert.

Jobs in den Bereichen Niedriglohn bei Hilfstätigkeiten werden
am Arbeitsmarkt beschränkt nachgefragt: Es besteht kein
Massenbedarf. Zugleich werden Arbeiten per Hilfstätigkeiten
ausgeführt, die nach zu erfüllenden Qualitätsnormen für
Tätigkeiten von Festangestellten entsprechen, die wegen
Spitzen im Arbeitsbedarf durch Zeitarbeiter mit Niedriglohn
entlastet werden. Zeitarbeiter übernehmen originäre Arbeiten
und werden dafür geschult, verursachen aber weniger Lohnkosten
und sind jederzeit abbestellbar. So kann ein Unternehmen
optimal seinen Arbeitsbedarf takten bzw. sogar permanent
Zeitarbeit verwenden, um Lohnkosten zu senken.

Im Bereich der Call-Center wird massiv Zeitarbeit eingesetzt,
deren Taktung und Lohnkosten gleiche Qualität zur Festangestellten
wertschöpfen kann. Schulungen im geringen Umfang oder Training
während der Tätigkeit ermöglichen nicht nur Qualitätsmanagement,
sondern auch weniger leistungsfähige Zeitarbeiter schnellstens
abzumelden, also dem Zeitarbeitsunternehmen zurückzugeben.

In diesem Workflow arbeiten Zeitarbeit und Bezieher der
Leiharbeit eng zusammen. Es ist möglich, dass sich Teil-Monopole
an Leiharbeit bildet: Die Zeitarbeit, die die aus Sicht des
Beziehers der Leiharbeit rentabelste Bereitstellung von
Arbeitskräften anbietet und nachhaltig vollzieht.

Der Drehtür-Effekt ist dabei hilfreich und nicht etwa ein Ergebnis
aus Mangel an Arbeit, sondern aus u.a. Mangel an Transparenz an
benötigter Arbeit bzw. ein Ergebnis der Monopolisierung in der
Zeitarbeit.

Gerade weil Personalvermittler und Zeitarbeiten eine aus
Sicht des Leiharbeitnehmers optimierte Beschaffung von
Arbeitskräften vollziehen, besteht kein Bedarf, die
Job-Offerten als arbeitskraftsuchendes Unternehmen
selbst zu veröffentlichen. Vielmehr laufen diese
Jobs über einen nach außen intransparenten Teilmarkt
der Zeitarbeiten und Personalvermittler, wobei dazu
Unternehmen am Markt sind, die im Bereich Hartz 4
gegen Förderung per 2000-Euro-Aktivierungsschein des
JobCenters den Arbeitslosen in diesen Teilmarkt
einschleusen. - Arbeitslose werden also häufig
Job-Offerten finden, die über diesen Teilmarkt aus
Symbiose der Beschaffung und Verwertung vor allem
zu Niedriglohnkosten entstehen. - Zugleich machen
JobCenter ungern kostenintensive Maßnahmen der
Integration in Arbeit wie z.B. diese 2000-Euro-Gutschein-
Maßnahmen. Der Arbeitslose soll sich vielmehr direkt
an eine Zeitarbeit wenden.

Dass am Arbeitsmarkt Jobs nur über den intransparenten
Teilmarkt positioniert werden, liegt auch am Ziel der
Zeitarbeiten, Kunden zu binden und daher Arbeitskräfte
wie bei einem Schachspiel zu verwenden. Sollte es einen
Ansatz geben, der einen Zeitarbeiter als nicht ausreichend
verwertbar einstuft, wird das Mittel der vorsorglichen
Kündigung eingesetzt: Es wird bereits gekündigt, wenn
nicht klar ist, ob eine nachhaltige Verwertung der Arbeitskraft
weiter gegeben sein könnte. Es wird also auf Verdacht
gekündigt.

Für die Verdachtskündigung ist die Probezeit entscheidend,
denn nur für die gibt es kurze Kündigungsfristen. Probezeiten
sind also immer maximal lang, um so lang wie möglich die
Kündigung als Mittel des Schachspieles mit Drehtür-Effekt
nutzen zu können.

Und hier kommen auch die Gewerkschaften ins Spiel: Denn
die Gewerkschaften segnen das Schachspiel mit Drehtür-Effekt
in Form des Tarifvertrages ab.

Was im Call-Center-Bereich üblich ist: Kunden des Call-Centers
springen irgendwann ab, weil das Projekt beendet ist, oder
es gibt neue Kunden. Dazu ist es also nötig, dass Arbeitnehmer
möglichst kündigungsfreundlich - z.B. Zeitarbeiter mit langer
Probezeit - oder befristet angestellt werden.

Was Zeitarbeiten mit der Kündigung während der Probezeit
bezwecken, können Call-Center durch befristete Arbeitsverträge
erreichen: Jahresverträge sind üblich, also Jahres-Löhnerei.

Der deutsche Arbeitsmarkt im Niedriglohnbereich umfasst also
immer Varianten von Arbeit, deren Wertschöpfer kostenminimiert
beschafft und geschult wird: Niedriglohnbereich ermöglicht es,
qualifizierte Arbeit durch gestaffelte Teilarbeiten, die dann
als Hilfsarbeiten eingestuft sind, zu ersetzen.

Auch hier spielen die Gewerkschaften eine entscheidende Rolle,
da im Bereich Zeitarbeit der Niedriglohnbereich tariflich geregelt
ist.

Fazit:

Die Kombination Zeitarbeit, Gewerkschaften, Niedriglohn und
optional Hartz 4 - eine Kombination, die auch als Agenda 2010
bezeichnet wird - ist der Ausdruck von systemisch implementierter
Gier, also von offenem Faschismus in Deutschland.

Auch aus anderen Gründen ist Hartz 4 als systemischer Faschismus
anzusehen.

Deutschland ist ein faschistischer Staat.

14.11.2017 faz.net

Urteil BRD-Verfassungsgericht: Die Kosten der Unterkunft in Bereich Grundsicherung ALG II sind verfassungskonform
deckelbar. Ziel des Gesetzgebers darf es somit sein, dass Kosten der Unterkunft für im unteren Mietsegment vergleichbare
Wohnungen anfallen. (Az. 1 BvR 617/14 u.a.).

14.11.2017 suedeutsche.de

Obdachlosigkeit in BRD

In 2014 hatten 0,36 Millionen Menschen kein eigenes Dach über dem Kopf, davon 39000 in freier Natur lebend.

In 2016 hatten 0,86 Millionen Menschen kein eigenes Dach über dem Kopf, davon 52000 in freier Natur lebend.

Der Anstieg von 2014 zu 2016 entstand im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD, wobei von den Betroffenen,
die zugleich anerkannte Flüchtlinge sind, ca. 66% alleinstehend und männlich sind, bzw. 27% vom Vermieter
gekündigt wurden, bzw. 50% ihre Wohnung (mit oder ohne Kündigung) aufgegeben haben.

14.11.2017 morgenpost.de

Niedriglohn in BRD zum Stichtag 31.12.2016

Niedriglohnschwelle (66% des mittleren Einkommens in der jeweiligen Zone der BRD):

im Beitrittsgebiet geht bis zu 1673 Euro Brutto im Monat (503 Euro weniger als Niedriglohn BRD-West).

in der BRD-West geht bis zu 2176 Euro Brutto im Monat (503 Euro mehr als Niedriglohn im Beitrittsgebiet).

In der Gastronomie: Entgelt liegt 70% unterhalb der Niedriglohnschwelle. 77% der weiblichen Angestellten arbeiten
zu Niedriglohn. 65% der männlichen Angestellten arbeiten zu Niedriglohn.

In der Branche Friseursalons, Wäschereien oder Bestattungsunternehmen: Entgelt liegt 66% unterhalb der Niedriglohnschwelle.

In den Branchen Friseursalons, Wäschereien, Bestattungsunternehmen und Gastronomie arbeiten 515.000 Menschen, davon
350.000 unterhalb von 2100 Euro Brutto im Monat.

In der Branche der Leiharbeit arbeiten 0,722 Millionen Menschen, davon 0,47 Millionen unterhalb der Niedriglohnschwelle.
66% der weiblichen Angestellten arbeiten zu Niedriglohn. 66% der männlichen Angestellten arbeiten zu Niedriglohn.

In der Branche Gebäudeservice arbeiten 0,3 Millionen Menschen, davon 0.15 unterhalb der Niedriglohnschwelle.

19.12.2017 morgenpost.de

In Berlin gab es in 2016 in 813 berliner Unternehmen, von denen 18% aller Arbeitnehmer in Teilzeitjobs, davon 75% weibliche
Arbeitnehmer, arbeiteten.

In Berlin gab es in 2016

95.687 Firmen (2015 waren es 93.544), davon

75% mit weniger als 10 Mitarbeitern.

19% im Arbeitgeberverband, also mit Tarifbindung (1998 waren 41%).

In 2016 arbeiteten

ca. 48% aller Arbeitnehmer in Unternehmen mit Tarifbindung.

25% aller Berliner in befristeten oder Mini- oder Leiharbeiterjobs.

19.12.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Die Zahlen passen zur hohen Anzahl der ALG-II-Bezieher und zum Marktverhalten von Zeitarbeitsunternehmen.

21.12.2017 bundesregierung.de

Der in der BRD 2018 geltende Mindestlohn von 8,84 Euro Brutto pro Stunde ist nicht zwingend anzuwenden bei

Lohnuntergrenzen für bestimmte Branchen.

Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses.

21.12.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Bei einem Stundenlohn von 8,84 Euro / Stunde und 40 Stundenwoche entsteht ein Monatsbrutto von 1.532,27 Euro, das bei
Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer in Berlin ein Monatsnetto von 1.139,89 Euro ergibt. Davon kann ein Single in Berlin
nicht leben, ohne zusätzliche Sozialleistungen zu beziehen: Die Monatskarte A+B für öffentliche Verkehrsmittel beträgt im Abo
ca. 75 Euro (ohne Abo ca. 80 Euro). Die Rundfunkgebühr beträgt ca. 17 Euro monatlich und ist eine Zwangsabgabe, also
Steuer. Abzüglich dieser Leistungen ergibt das ein Netto von ca. 1047 Euro. Ein berliner Single mit einer Wohnungsmiete
von ca. 450 Euro warm im Monat erhält ein ALG II von ca. 840 Euro, wobei 35 Euro Rabatt auf die o.g. Monatskarte der
öffentlichen Verkehrsmittel und ein Wegfall der Rundfunkgebühren enthalten sind ( 805 Euro nach Abzug dieser Leistungen).
Mit Arbeit bleiben nach Abzug der Miete aus dem o.g. Beispiel 597 Euro. Mit ALG II bleiben nach Abzug der Miete aus
dem o.g. Beispiel 355 Euro, also 242 Euro weniger als bezüglich mit Arbeit. DER MINDESTLOHN LIEGT ALSO im o.g.
Beispiel um 242 Euro ÜBER ALG II monatlich. Bei 35 Stundenwoche, die die Gewerkschaften stolz erkämpft haben, um das
Niedriglohnelend zu optimieren, gilt ein Überhang von 213 Euro gegenüber ALG II.
Dabei ist noch zu beachten, dass ALG II andere Vergünstigungen als für nicht-aufstockende Arbeitnehmer hat. Letztere
können das steuerfinanzierte Wohngeld beantragen, das es für nicht-aufstockendes ALG II nicht gibt. Da Wohngeld sowie
ALG II steuerfinanziert sind, bedeutet Mindestlohn den Bezug von steuerfinanzierten Sozialleistungen und NICHT
deren Wegfall.

Mindestlohn ist eine Form des offenen Faschismus: Massiver Niedriglohn, der - wie ALG II - eine Systemkomponente der BRD ist.

21.12.2017 faz.net

Grundsicherung im Alter in der BRD

Ende 2016 bezogen 522.492 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter (Ende 2006 371.000 Personen).

Es gibt 900 Tafeln, die regelmäßig 1,5 Millionen Menschen mit Lebensmitteln versorgen, davon ca. 25% Rentner (in 2007 ca. 12%).

ohne Datum, gelesen am 02.02.2018 morgenpost.de

Langzeitarbeitslosigkeit in der BRD - Studie des DGB

In 2014 haben 200.000 Langzeitarbeitslose einen Job am ersten Arbeitsmarkt gefunden.

In 2016 gab es ca. 1 Millionen Langzeitarbeitslose, davon

ca. 50% über 1 Jahr arbeitslos.

ca. 20% über 3 Jahre arbeitslos.

ca 25% über 4 Jahre arbeitslos.

54% ohne Berufsabschluss

In 2016 waren 20% der offenen Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen ohne Ausbildung.

Gründe der Arbeitslosigkeit:

fehlende Ausbildung,

geringe Deutschkenntnisse,

gesundheitliche Beeinträchtigungen,

Lebensalter über 51 Jahren,

kleines Kind.

Im Hartz-4-System wird von 100 Arbeitslosen 1 per Weiterbildung qualifiziert.

13.02.2018 handelsblatt.com

In der BRD in 2016

gab es 16,43 Millionen alleinstehende Erwachsene ohne Kinder.

waren 40,8% aller Haushalte Single-Haushalte. (In der EU sind es 32,5%).

waren 32,9% der Alleinstehenden arm (2006 21,5%, 2007 27,3%, seit 2011 über 30%).

waren 17% der alleinstehenden Arbeitnehmer arm (207 10,1%).

27.02.2018 gegen-hartz.de

Das BRD-Verfassungsgericht hat für die Klage aus 2016 mit dem Aktenzeichen BVerfG 1 BvL 7/16, bei der es um die Frage geht, ob
Sanktionen nach BGB II mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar ist, nun eine 9 Jährige Gesamt-
Verfahrensdauer angesetzt.

12.03.2018 sueddeutsche.de

Jens Spahn (CDU) stellt fest:

Das Sozialsystem der BRD ist eines der bestem Sozialsysteme der Welt: Mit Hartz 4 habe jeder das, was er zum Leben braucht,
so dass Hungern nicht auftreten kann und somit die Tafeln und deren Lebensmittelausgaben nicht zur Hungertilgung dienen.
Vielmehr wird die gesetzliche Grundsicherung werde mit großem Aufwand genau bemessen und regelmäßig angepasst.

14.03.2018 dradio.de

Die BRD-Kanzlerin Merkel will mit ihrer aktuellen Regierung und deren Sinnen und Trachten möglichst vielen Menschen eine
Perspektive auf ein eigenes Einkommen zu eröffnen: Es gebe zu viele Menschen, die von der Grundsicherung lebten.

09.06.2010 BRD-Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 09.06.2010 ihre Auffassung über solide Finanzen, für Wohlstand und soziale Sicherheit dargelegt - u.a.:

"In unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Entwicklungen verfestigt, die der notwendigen Erneuerung
unserer erfolgreichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen und deshalb zu korrigieren sind: Derzeit gibt es Fehlanreize, die für die
Betroffenen mit einer ganzen Reihe staatlicher Transfers einhergehen. Deswegen müssen wir den Sinn sozialer Leistungen regelmäßig
dort hinterfragen, wo sie weder vor existenziellen sozialen Bedrohungen schützen und soziale Aufstiegschancen eröffnen, sondern
gesellschaftliche Randständigkeit verfestigen und verstetigen."

"Der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht,
erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro monatlich. Das hilft dem einzelnen Langzeitarbeitslosen
nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen."

27.02.2017 faz.net

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das jeweilige JobCenter die Kosten der Integration in Arbeit deckungsfähig zu den
Kosten der Bereitstellung der Integration in Arbeit (Personalkosten, Energiekosten, Verwaltungskosten) sein müssen.
Zugleich ist es dem jeweiligen JobCenter freigestellt, Finanzen aus bzw. in die Integration in Arbeit umzuverteilen. Ziel dieser
Maßgaben ist es, dem jeweiligen JobCenter die Kontrolle über die Art der Kosten zu überlassen - z.B. Kosten der
Integration in Arbeit per Eingliederungsmaßnahmen oder Kosten der Integration in Arbeit als Personalaufwand des JobCenters.

Real hat der Gesetzgeber damit folgende Konstellationen zugelassen:

In 2016 haben die bundesweit 404 JobCenter 5,1 Milliarden Euro Bundesmittel für Personal- und Verwaltungskosten erhalten, aber
5,864 Milliarden Euro tatsächlich ausgegeben, da Finanzen der Förderung von Langzeitarbeitslosen um 0,737 Milliarden
Euro gekürzt wurden.

In 2016 haben die bundesweit 404 JobCenter 4,5 Milliarden Euro Bundesmittel für Eingliederungsmaßnahmen erhalten, aber
3,4 Milliarden Euro für Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben und 0,363 Milliarden Euro gar nicht ausgegeben und den
Rest für Personal- und Verwaltungskosten ausgegeben.

14.03.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) Stand
05.01.2017

"§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen
gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

1.Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

2.Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

3.Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

4.Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder

5.Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche
Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit,
besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten
Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen. Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer
Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach
Satz 1 Nummer 3 gleichgestellt. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies
für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.

(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von
Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen
nicht überschreiten.
Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht
Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.

(3) Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1
beauftragen.

(4) Die Agentur für Arbeit kann der oder dem Berechtigten das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1
bescheinigen und Maßnahmeziel und -inhalt festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
berechtigt zur Auswahl

1.eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 zugelassene Maßnahme anbietet,

2.eines Trägers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
anbietet, oder

3. eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme von einer Dauer bis zu sechs
Wochen anbietet.

Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 1 und der ausgewählte Arbeitgeber nach Satz 3 Nummer 3 haben der Agentur für Arbeit
den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 2
hat der Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach erstmaligem Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen
vorzulegen.

(5) Die Agentur für Arbeit soll die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach Absatz 4 von
der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von
Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen.

(6) Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und kann aufwands- oder erfolgsbezogen gestaltet sein; eine
Pauschalierung ist zulässig. § 83 Absatz 2 gilt entsprechend. Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige
Beschäftigung durch einen Träger nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 beträgt die Vergütung 2 000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und
behinderten Menschen nach § 2 Absatz 1 des Neunten Buches kann die Vergütung auf eine Höhe von bis zu 2 500 Euro festgelegt
werden. Die Vergütung nach den Sätzen 3 und 4 wird in Höhe von 1 000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach
einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Eine erfolgsbezogene Vergütung für die Arbeitsvermittlung in
versicherungspflichtige Beschäftigung ist ausgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis

1.von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist oder

2.bei einem früheren Arbeitgeber begründet wird, bei dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre
vor Aufnahme der Beschäftigung mehr als drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war; dies gilt nicht, wenn es sich um
die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.

(7) Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht, und nach einer
Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben Anspruch auf einen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. In die Frist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen
die oder der Arbeitslose an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie an Maßnahmen der beruflichen
Weiterbildung teilgenommen hat.

(8) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 darf bei Langzeitarbeitslosen oder Arbeitslosen, deren berufliche
Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, die Teilnahme an Maßnahmen oder
Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die Dauer von zwölf Wochen nicht
überschreiten."

Hinweise: Das Kauderwelsch des Gesetzestextes könnte wie folgt übersetzt werden:

Teilnahme an Maßnahmen

KANN gefördert werden
für folgenden Personenkreis

Ausbildungsuchende
von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
und Arbeitslose
mit folgenden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Einzel- oder Gruppenmaßnahmen)
1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit,
oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

SOLL gefördert werden

für folgenden Personenkreis
Arbeitslose mit besonders erschwerter Eingliederung in Arbeit (Erschwerung der Aktivierung)
wegen schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit,

mit folgenden Maßnahmen (Einzel- oder Gruppenmaßnahmen)
Aktivierung des Arbeitslosen zur beruflichen Eingliederung,
mit Ausgestaltung und Dauer der Maßnahme
angepasst an den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf.

Träger der o.g. Maßnahmen
Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von o.g. Maßnahmen beauftragen.

Voraussetzungen der Förderung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Die Agentur für Arbeit KANN
- das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen.
- Maßnahmeziel und -inhalt festlegen.
Die Agentur SOLL die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins von der Eignung und den
persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen
abhängig machen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
kann zeitlich befristet sein
kann regional beschränkt werden.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt zur Auswahl
eines Maßnahmeträgers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach SGB III § 179 zugelassene Maßnahme
anbietet.
eines Arbeitsvermittlers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige
Beschäftigung anbietet.
eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme anbietet, wobei Dauer maximal 6
Wochen.

Dauer der o.g. Maßnahmen
richtet sich nach Zweck und Inhalt der Maßnahmen.
wenn nicht von einem Arbeitgeber durchgeführt UND wenn nicht von einem von der Agentur für Arbeit beauftragten
Maßnahmeträger, dann Dauer maximal 8 Wochen.
bei Langzeitarbeitslosen oder Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen ist die Teilnahme an Maßnahmen oder
Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die Dauer von 12 Wochen begremzt.
bei Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme anbietet, maximal 6 Wochen.

Kostenübernahme der o.g. Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit
in Höhe der notwendigen und angemessenen Kosten der Teilnahme des Arbeitslosen an der Maßnahme.
oder auch beschränkt auf Weiterleistung von Arbeitslosengeld.

Vergütung für Träger o.g. Maßnahmen
nach Art und Umfang der Maßnahme
kann aufwands- oder erfolgsbezogen gestaltet oder pauschal sein
wenn erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt: Vergütung 2 000 Euro
wenn Langzeitarbeitslose und behinderten Menschen gefördert, dann Vergütung bis zu 2 500 Euro möglich.

...

14.03.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Arbeitsförderung Grundsatz

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) Stand
05.01.2017

§ 81 Grundsatz

"(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten
gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit
abzuwenden oder
weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2.die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und

3.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die
Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden
Berufsabschlusses, wenn sie

1.über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter
Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder

2.nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von
mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei
Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege einer pflegebedürftigen Person mit mindestens Pflegegrad 2 stehen
Zeiten einer Beschäftigung nach Satz 1 Nummer 1 gleich.

(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn

1.sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und

2.zu erwarten ist, dass sie an der Maßnahme erfolgreich teilnehmen werden.

Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht für den gleichen
Zweck durch Dritte erbracht wird. Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung
zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Leistungen Dritter zur Aufstockung der Leistung bleiben
anrechnungsfrei.

(3a) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zum Erwerb von Grundkompetenzen durch Übernahme der Weiterbildungskosten
gefördert werden, wenn

1.die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind,

2.die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über ausreichende Grundkompetenzen verfügen, um erfolgreich an einer beruflichen
Weiterbildung teilzunehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen
Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, und

3.nach einer Teilnahme an der Maßnahme zum Erwerb von Grundkompetenzen der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen
Weiterbildung nach Nummer 2 erwartet werden kann.

(4) Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt
(Bildungsgutschein).
Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der von der
Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der
Maßnahme vorzulegen. Die Agentur für Arbeit kann auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins bei beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verzichten, wenn der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer damit
einverstanden sind.

(5) Für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen die Notwendigkeit der Weiterbildung
wegen eines fehlenden Berufsabschlusses nach Absatz 2 anerkannt ist, können Arbeitgeber durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
gefördert werden, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Die Zuschüsse
können bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne
Arbeitsleistung errechnet; dieses umfasst auch den darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteil am
Gesamtsozialversicherungsbeitrag."

§ 82 Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der
Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1.sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,

2.sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf
Arbeitsentgelt haben,

3.der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,

4.die Maßnahme außerhalb des Betriebs, dem sie angehören, durchgeführt wird,

5.Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen
hinausgehen, und

6.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 gelten nicht, wenn der Betrieb, dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
angehören, weniger als zehn Beschäftigte hat; in diesem Fall sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch volle Übernahme der
Weiterbildungskosten gefördert werden. § 81 Absatz 4 gilt. Der Bildungsgutschein kann in Förderhöhe und Förderumfang beschränkt
werden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von nicht mehr als zehn Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu
berücksichtigen."

Hinweis: Das Kauderwelsch des Gesetzestextes könnte wie folgt übersetzt werden: Bildungsgutschein gibt es für Arbeitnehmer.

14.03.2018 faz.net

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, stellt fest:

"Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf drohende Armut und aktive
Armutsverhinderung". Armut bekämpfe man also nicht, indem man über die Höhe der Regelsätze diskutiere. Das Ziel
müsse sein, dass alle Menschen ihr Leben ohne staatliche Unterstützung führen können. Deshalb müssten die Anreize
für Arbeit erhöht werden. "Die Schlagworte der deutschen Wirtschaft sind hier: bessere Bildung für alle, Ausbau der
Kinderbetreuung, damit Eltern arbeiten können."

16.04.2018 faz.net

Langzeitarbeitslosigkeit im Bereich Hartz 4

In 2011 betrug die durchschnittliche Arbeitslosigkeit 555 Tage.

In 2016 betrug die durchschnittliche Arbeitslosigkeit 629 Tage.

In 2017 betrug die durchschnittliche Arbeitslosigkeit 650 Tage.

In 2011 waren 298.000 Menschen mindestens über 3 Jahre arbeitslos.

In 2017 waren 317.000 Menschen mindestens über 3 Jahre arbeitslos.

20.04.2018 sueddeutsche.de

Im Zuge der Einwanderung von Flüchtlingen in BRD-Niedersachsen haben 5200 Menschen Bürgschaften für Flüchtlinge
übernommen und gingen irrtümlich davon aus, dass die Bürgschaften je mit Anerkennung der Flüchtlinge endet, wobei
die Bürgschaft Kosten des Unterhaltes des nicht anerkannten Flüchtlinges betreffen. Inzwischen haben die für die
Unterhaltskosten anerkannter Flüchtlinge zuständigen Ämter die Unterhaltskosten den Bürgen in Rechnung gestellt,
treiben aber den jeweiligen Rechnungsbetrag bei den Bürgen nicht ein. Die Inrechnungstellung basiert ein Urteil des BRD-
Verwaltungsgerichtes in 2017, dass die Bürgschaften als anwendbar für anerkannte Flüchtlinge erklärt.

20.04.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der Bundes-Gesetzgeber hat z.B. für ALG-II festgelegt, dass die Erbringung der Leistungen durch den Träger der Grundsicherung
mit der Prüfung des Bezuges von Leistungen, die anstelle derer des Trägers der Grundsicherung erfolgen müssen, verbunden
ist. Ein Hartz-4-Bezieher muss also vom Gesetzgeber definierte und auch tatsächlich beziehbare Leistungen in Anrechnung
an die Leistungen des Trägers der Grundsicherung bringen lassen. Bürgschaften im Sinne des Ersatzes bei Ausfall eines
Umstandes, der sanktionsbefreite Bedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung herbeiführt, muss also erbracht werden, bevor
der Träger der Grundsicherung eben wegen Bedürftigkeit leistet. Das SGB II hat mehrere Primate z.B. das der Sparsamkeit
und das der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und Aufwendungen aus der Grundsicherung. Wichtig: Es ist der reale Kontext
zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bedürftigkeit heranzuziehen, so dass Bürgschaften, die auch zukünftig wirken, in diesem
Kontext betrachtet werden müssen, dagegen ein in der Bürgschaft ungeregelter Fall zum Eintritt eines zukünftigen
Ereignisses wie ein Gesetz oder Urteil dem Bürgen zugerechnet werden kann: Der Bürge muss das also vorab wissen,
oder erahnen, oder aus dem Daumen saugen ..... oder eben nicht bürgen. Faktisch selbst schuld. Bürgschaft als Freifahrtschein.

28.04.2018 gegen-hartz.de

Wohlfahrtsverband fordert Erhöhung von ALG II Regelsatz auf 571 Euro.

42% aller Hartz-4-Bezieher sind mindestens seit 4 Jahren im Hartz-4-Bezug.

Seit 2005 sind 1 Millionen Menschen durchgehend auf staatliche Unterstützung angewiesen.

29.04.2018 heise.de

Von den Vollzeitbeschäftigten in der BRD waren Ende 2016

14,7 % der in der BRD-West verfügbaren sv-pflichtigen Vollzeitbeschäftigten mit einem Monatsbrutto unter 2000 Euro.

31,2 % der im Beitrittsgebiet verfügbaren sv-pflichtigen Vollzeitbeschäftigten mit einem Monatsbrutto unter 2000 Euro.

29.04.2018 vom Autor dieser Dokumentation

2000 Euro im Brutto im Monat ist in Berlin im Bereich Zeitarbeit Callcenter ein nicht erreichbares Maximum, denn Zeitarbeit
zahlt nur Mindestlohn plus Zuschlag. Bei 160 Stunden im Monat sind das 12,40 Brutto. Dieser Bruttostundenlohn ist in Berlin
absolut unüblich: Zu hoch. In Berlin für einen Single ohne Kinder, gesetzlich versichert, als Callcenter-Mitarbeiter bedeuten 2000
Euro monatlich bei Abgaben in Höhe von ca. 600 Euro ein Netto von ca. 1400 Euro.
Im Bereich Personalvermittlung tummeln sich in Berlin auch Vermittler Süd-Westdeutschland, da in Berlin die Handelsspanne
zwischen Brutto-Entgelt und Entgelt des Entleihers beachtlich ist. In der Zeitarbeit ist der Drehtür-Effekt üblich: Unbefristet
einstellen und Förderung z.B. per JobCenter-Vermittlungsgutschein kassieren und nach der 1. Teilzahlung der Förderung
(1000 Euro) betriebsbedingt entlassen.
In Berlin ist die private Personalvermittlung start auf die Entgeltung per Vermittlungsgutschein des JobCenters ausgerichtet,
wobei ERST die Vorlage eines gültigen Gutscheines die Vermittlung ermöglicht. Dass eine Vorab-Recherche auf Jobaufnahme
stattfindet, um dann wegen konkreter Arbeitsmöglichkeitaussicht eine Förderung durch das JobCenter zu erhalten, ist
ausgeschlossen. Die private Arbeitsvermittlung will die Kostenübernahme per Vermittlungsgutschein garantiert bekommen.
JobCenter stellen inzwischen Vermittlungsgutscheine nur noch mit einer Laufzeit von 1 kalendarischen Monat aus, so dass
der Vermittlungserfolg im Bereich Callcenter minimiert wird, denn Projekte in Callcentern starten nicht nach der
Monatszeitraum-Maßgabe des JobCenters. Und: Die Beantragung des Vermittlungsgutscheines kann locker 1 Monat
dauern, so dass eine Kette von Gutscheinen ausgeschlossen ist.

08.05.2018 tagesspiegel.de

Berliner Wohnungsmarkt in 2017

Am Markt angebotene durchschnittlich Miete: 10,15 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Nur 2.000 Wohnungen mit einer Nettokaltmiete unter 6 Euro waren am Markt angeboten.

90% aller Mietwohnungen haben über 7 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

40.000 zugezogene Menschen.

13.659 Wohnungen wurden zusätzlich fertiggestellt.

08.05.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin ist im Bereich Grund und Boden zu über 80% privatisiert.

Berlin hat keinen Grund und Boden, um ausreichend Sozial-Wohnungsbau zu betreiben. Daher sollen ca.
3000 Parzellen im Kleingartenbereich zu Bauland umgewandelt werden. In Berlin gibt es eine weit über
100 Jahre alte Tradition von Kleingärten in Pacht mit Berlin.

In Berlin wurde in den 90-ger Jahren durch regierende Christjuden und SPD der Soziale Wohnungsbau
ersatzlos abgeschafft. Ein weiteres Highlight der Christjuden von damals war die Berliner Bankenpleite,
so dass Berlin bis heute auch wegen der Bankenpleite mit ca. 60 Milliarden Euro verschuldet ist.

Z.Z. laufen vor allem in der Ostzone Berlins die vom Sozialen Wohnungsbau geförderten Mietwohnungen
aus: Der Eigentümer des Miethauses hat das Ende der Frist für SV-verträgliche Mieten erreicht und
kann daher auf den freien Wohnungsmarkt zurückkehren. Z.B. werden den bisherigen Mietern die
Wohnungen zum Kauf angeboten, oder es wird so saniert, dass die neue Miete nicht mehr zahlbar ist.
Ziel des Vermieters ist es, seine mit den Mitteln des Sozialen Wohnungsbaues geförderte Immobilie
wegen Auslauf des Sozialen Wohnungsbaues nun am Markt optimiert anzubieten - z.B. als Eigentumswohnungen.

Berlins Wohnungsknappheit ist mit der Abschaffung des Sozialen Wohnungsbaues systemisch implementiert
worden, denn Berlin hat keine eigene Grund und Boden für die Kompensation der Abschaffung.

Dass der Zuzug nach Berlin zunimmt, liegt am verfügbaren Kapital z.B. für dem Erwerb von Wohnungen.
Finanzmittel aus der Westzone der BRD strömen nach Berlin und werden im Wohnungsbereich fündig.

Wohnungsnot im Sozialbereich ist systemisch gewollter Notstand, den die aktuelle berliner Regierung
aus Christjudenableger SPD und den Kommunisten Linke ausbauen muss, da Berlin keine Ressourcen hat.
Im Bereich Hartz 4 ist per Verordnung der Kostendruck so normiert worden, dass dem Hartz-4-Bezieher
systematisch-nachhaltig-periodisch bescheidet wird, dass die Mietanteile von Heizung und Nichtheizung einzeln
und oder beide - auch summativ - der Norm widersprechen, aber ein Umzug des außer der Norm lebenden
Bedürftigen für den Träger der Grundsicherung nicht wirtschaftlich ist. - Eine glatte Lüge, denn es gibt
nicht ausreichend Wohnungen, die der Norm entsprechen - und es wird auch keine geben, denn die
Asyl-Massenzuwanderung nach Berlin muss ebenfalls versorgt werden (Asylrecht und Hartz-4-Recht).

Der Kostendruck für das massiv verschuldete Berlin ist so hoch, dass die regierenden Kommunisten
voller Stolz Holz-Container als Wohnungen bauen lassen, die auch winterfest sind. Dort sollen dann
Sozial Schwache aller Gattungen dauerhaft leben. - Das werden dann die nächsten Gettos in Berlin.

18.05.2018 sueddeutsche.de

Der Soziale Wohnungsbau in der BRD wird vom Staat und Ländern und Kommunen nicht ausreichend finanziert:

In 2017 wurden über 3 Milliarden Euro für die Förderung von ca. 57.000 Sozialwohnungen in der gesamten BRD
investiert, wobei Finanzmittel der Förderung von Eigenheimen und der Modernisierung von Mietwohnungen
gekürzt wurden.

19.05.2018 derstandard.at

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD wird diese bis zum Jahr 2022

31 Milliarden Euro in die Flüchtlingsherkunftländern fliesen lassen.

21 Milliarden Euro als Sozialtransfer für Flüchtlinge bereitstellen.

13 Milliarden Euro für Sprachkurse bereitstellen.

5,2 Milliarden Euro für Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Flüchtlingen ausgeben.

20.05.2018 faz.net

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD wurden Manipulationen der Asyl-Ausstellung in der Bremer Außenstelle des
Bamfs seit Januar 2016 bis vor kurzem geheim gehalten und nicht verfolgt. Betroffen sind mindestens 1.200 falsch ausgestellte
Asylanerkennungen, die der inzwischen nicht mehr verfügbaren Leiterin der Außenstelle die Vorwürfe auf Bestechlichkeit
und Betrug einbrachten. Inzwischen sind 18.000 ausgestellte Asylanerkennungen aufgelaufen, die nun komplett geprüft werden.
Prominentes Opfer der Geheimhaltung ist der BRD-Innenminister, der von der aktuellen Leiterin der Außenstelle in Bremen
erst am 21.04.2018 informiert wurde: 2 Monate nach Amtsantritt der neuen Leiterin.

01.06.2018 morgenpost.de

In der BRD gibt es 1,5 Millionen Menschen, die mindestens 2 Jahre arbeitslos (langzeitarbeitslos) sind.

Die BRD-Regierung will für 4 Milliarden Euro ca. 150.000 Langzeitarbeitlose in einem neuen Teil des Niedriglohnsektors
unterbringen: Gefördert werden Helfertätigkeiten, die Arbeitgeber, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen am Markt
implementieren.

11.06.2018 morgenpost.de

BRD-Sozialminister Heil (SPD) stellt fest: Die Grundsicherung Hartz 4 für Arbeitslose hat auch das Ziel, eine Grundsicherung
so zu leisten, dass sich das Einkommen aus Arbeit über der Grundsicherung befindet.

Zwischen 2007 und 2017 wurde Kindergeld in Höhe von 49,5 Milliarden Euro bei Hartz-IV-Empfängern angerechnet
(Minderung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung in Höhe des Zuflusses von Kindergeld, so dass die Höhe der
Grundsicherung trotz Kindergeld unverändert bleibt).

11.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die SPD ist u.a. Miterfinder der Grundsicherung, die durch Leistungen Dritter gemindert wird, um Grundsicherung zu sparen.

Mit Einführung der Grundsicherung wurde der Niedriglohnsektor an einem Binnenmarkt ausgebaut, dessen Leistungsfähigkeit
schrumpft: Die Produktion von Waren im Land wird durch massive Importe z.B. aus China liquidiert, so dass damit Arbeitsplätze
am deutschen Binnenmarkt verloren gehen. Zugleich ermöglicht der Niedriglohn, dass am Markt Unternehmen auftreten,
die ohne Niedriglohn Konkurs sind. Und es gibt mehr und mehr Unternehmen, die Personalkosten in einem Binnenmarktbereich
senken, der die Wertschöpfung am Binnenmarkt konsumiert - z.B. Gesundheit etc.. Der Binnenmarkt wurde mit der Grundsicherung
geteilt, so dass der abgetrennte Eigenbedarf im Land zu Niedriglohn gedeckt wird. Der andere abgetrennte Teil ist der des
Exportes (60% der Wertschöpfung in der BRD). Es ist daher auch zwingend, dass Niedriglohn mit Grundsicherung kombiniert wird,
um dann eine verfügbare Geldmenge zu erhalten, die trotz Arbeit auf dem Niveau der Grundsicherung liegt. - Zugleich ist die
Langzeitarbeitslosigkeit ein Systemkennzeichen des Niedriglohnsektors im Bereich z.B. Zeitarbeit: Dort wird der Menschenhandel mit
Rückgaberecht praktiziert: Unbefristete Einstellung mit anschließender betriebsbedingter Kündigung (Drehtür-Effekt). Der viel später
eingeführte Mindestlohn liegt in einem Bereich, der knapp oberhalb der verfügbaren Geldmenge aus Grundsicherung liegt.
Niedriglöhner, die mit Hartz 4 aufstocken wollen, müssen zuerst andere Leistungen Dritter z.B. Wohngeld beziehen,
eh Grundsicherung beziehbar ist, die natürlich auf Anrechnung basiert.

Es ist also eine Lüge, wenn Entgelt aus Arbeit über der Grundsicherung liegen muss. - Was anderes kann man von der
SPD auch nicht erwarten, denn sie ist vollständig vom elitären Christjudentum assimiliert worden. Und: Wenn ein
elitärer Christjude das Maul aufmacht ...

14.06.2018 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

stellt BRD-Kanzlerin Merkel (CDU) fest: Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze halte ist nicht für das
richtige Mittel.

stellt BRD-Innenminister Seehofer (CSU) fest: Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze wird von ihm notfalls
im Alleingang implementiert.

14.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Deutschlandfunk hat vergessen zu melden, um welche Flüchtlinge es sich handelt.

Der BRD-Innenminister will die Zurückweisung nur von denjenigen Flüchtlingen an der Deutschen Grenze implementieren, die bereits
in anderen EU-Ländern registriert sind. Diese Zurückweisung entspricht dem Dublin-Abkommen der EU, so dass die BRD-Kanzlerin
wieder mal das Dublin-Abkommen aussetzen will. Ca. 30% der Flüchtlinge an der Deutschen Grenze sind Flüchtlinge mit dem Status
laut Dublin-Abkommen. Das Dublin-Abkommen ermöglicht es, den EU-Staaten an der EU-Grenze alle an dieser einreisenden
Flüchtlinge den EU-Grenzstaaten aufzulasten, wenn diese nicht dem Wunsch der Flüchtlinge entsprechen, in welchem EU-Land
Asyl angestrebt wird. Dieser Wunsch ist zum UN-Flüchtlingsregelwerk nicht rechtskonform: Der Ort des Asyles ist nicht wählbar.

Mit anderen Worten: Zwar hat die BRD-Regierung die Masseneinwanderung forciert und das Dublin-Abkommen für die gesamte
EU negiert, so dass die Masseneinwanderung über die EU-Grenzstaaten in die BRD locker vollzogen wurde, aber die BRD
hat niemals versucht, an den EU-Grenzen Gebiete zu implementieren, die dem Transit-Status entsprechen, so dass aus diesen
Gebieten dann die Umverteilung der Flüchtlinge in die EU erfolgt. Gerade die BRD-Kanzlerin hat die unkontrollierte Einwanderung
in die EU implementiert und damit die EU-Staaten im Nationalrecht kastriert, um dann von diesen zu fordern, dass sie die
Flüchtlinge umverteilen MÜSSEN (ansonsten will die EU EU-Hilfen an das Verweigerungsland kürzen). - Das ist purer Faschismus
christjüdischer Art der "Deutschen". Nun zoffen sich die deutschen Christjuden untereinander, wissend, dass diese Transitzonen nun in
der BRD sofort fällig werden, will man Recht und Ordnung im Außenverhältnis vollziehen können. Diese Transitzentren werden
allerdings Ankerzentren genannt, die eine Masseninternierung von Flüchtlingen ermöglichen, denn die EU-weite Umverteilung von
Flüchtlingen ist nicht vorhanden. Da die BRD das Land ist, das unter Bruch des EU-Rechtes die Masseneinwanderung in die EU
implementiert hat UND zugleich die EU wirtschaftlich und politisch dominiert, muss also der Christjudenzoff ein EU-weites Problem
bleiben: Die BRD-Kanzlerin will das Dublin-Verfahren nicht anwenden, wenn es das Gebiet der BRD betrifft. Das elitäre
Christjudentum vergeht sich also ungestraft schon wieder am Deutschen Volksstamm. - Mit anderen Worten: Es ist sehr deutlich, dass
das elitäre Christjudentum in der BRD mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden muss - inklusive den assimilierten Strömungen der
SPD und Co. Das ist notwendig, damit der Deutsche Volksstamm wenigstens ansatzweise eine Chance bekommt, ein Volk analog wie
das jeweilig Volk der anderen EU-Länder zu werden.

14.06.2018 dradio.de

Die Parteien CDU. CSU und SPD fordern die Anhebung der Parteienfinanzierung von 165 Millionen Euro jährlich auf 190 Millionen
jährlich. Laut Schatzmeister Nietan will die SPD so die Verluste wegen sinkendem Wähleranteil kompensieren und sich die
Anpassung der Nutzung von Digitalen Medien finanzieren lassen, um so mit den Feinden der Demokratie mithalten zu können.

18.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Laut Auskunft JobCenter Berlin Nord ist seit Anfang 2018 die Regelung
zur Ausstellung eines AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
geändert worden: Die Gültigkeitsdauer des AVGS wird auf 1 Kalendermonat
standardgemäß beschränkt. Die Änderung dieser Dauer ist nicht ohne Weiteres
möglich. Ziel ist es, dass z.B. Personalvermittlungen, die auf Basis des AVGS
Arbeit vermitteln, dieses kurzfristig tun, denn innerhalb der Monatsdauer müssen
das Angebot bis zum Antritt der Arbeit vollzogen werden. Dabei spielt es keine
Rolle, dass in Konsequenz der Monatsdauer - abgesehen, dass Wochenende
ebenfalls für die Arbeitsvermittlung herhalten sollen, aber praktisch nicht
herhalten können - eine Arbeitsvermittlung in der z.B. 2. Hälfte des Monats nur
dann möglich ist, wenn exakt die Dauer des AVGS eingehalten wird.
Der AVGS dient nur noch der Vermittlung kurzfristig verfügbarer Jobs
und der unmittelbaren Arbeitsaufnahme. Daher muss der Arbeitslose,
der auf Basis eines AVGS einen Vermittlungsvertrag unterzeichnet und
diesen nicht exakt auf die Gültigkeitsdauer des AVGS ausrichtet, für
Vermittlungskosten, die der AVGS nicht abdeckt, z.B. aus seinem ALG-II-
Regelsatz aufkommen.

Ein weiteres Ziel des JobCenters ist es, dass der Arbeitslose, der - warum
auch immer - mit seinem AVGS keine Arbeit finden konnte, erneut
betreut wird, um dem Arbeitslosen Alternativen nahezulegen. Da der
AVGS vom Gesetzgeber als KANN-Bestimmung implementiert wurde,
ist ein abschließender neuer AVGS theoretisch möglich, der aber erst
nach Ablauf des Vorgänger-AVGS gebilligt werden kann, so dass eine
Vermittlungslücke entsteht. Auch hier gilt: Der Arbeitslose,
der auf Basis eines AVGS einen Vermittlungsvertrag unterzeichnet und
diesen nicht exakt auf die Gültigkeitsdauer des AVGS ausrichtet, muss
Vermittlungskosten, die der AVGS nicht abdeckt, z.B. aus seinem ALG-II-
Regelsatz finanzieren. Das gilt besonders, da AVGS mit zeitlichen
Lücken ausgestellt werden können. Die Arbeitsvermittlung in den Lücken
kann der Arbeitslose anders gestalten: Der Gang zum JobCenter.

Das JobCenter Berlin Nord hat dem Autor diese Dokumentation folgende
Alternative vorgeschlagen: Der Arbeitslose soll klein- und mittelständische
Firmen suchen und mit offenen Augen durch die Gegend gehen, um dabei
auf Jobofferten in Form von Schildern an den Türen der Unternehmens
zu achten. Oder in einem Gewerbegebiet spazieren gehen. Dieser Ansatz
kann funktionieren, wenn man Glück hat und zum richtigen Zeitpunkt am
richtigen Ort ist und das ohne Email oder Anschreiben: Einfach losgehen,
wenn das Wetter schön ist ...

Wegen

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom

24. März 1997, BGBl. I S. 594) Stand 05.01.2017

"§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung"

...

"(4) Die Agentur für Arbeit kann der oder dem Berechtigten das Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen und Maßnahmeziel
und -inhalt festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional
beschränkt werden. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt zur
Auswahl

1. eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und
nach § 179 zugelassene Maßnahme anbietet,

2. eines Trägers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
in versicherungspflichtige Beschäftigung anbietet, oder

3. eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche
Maßnahme von einer Dauer bis zu sechs Wochen anbietet.

Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 1 und der ausgewählte Arbeitgeber nach
Satz 3 Nummer 3 haben der Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 2 hat der
Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach erstmaligem
Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen vorzulegen.

(5) Die Agentur für Arbeit soll die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs-
und Vermittlungsgutscheins nach Absatz 4 von der Eignung und den persönlichen
Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von
Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen."

...

gilt:

1. Der JobCenter-Mitarbeiter, der den Arbeitslosen nicht kennt,
schätzt dessen Kontext laut Abs 5 § 45 SGB III so ein,
dass die Dauer von 1 Monat ausreicht, obwohl der Arbeitslosen
den Kontext divergent erklärt hat: Mehr als 1 Monat nicht nötig.

2. Nach Abs 5 § 45 SGB III enthält eine SOLL-Bestimmung für
eine Kannbestimmung: Wenn ..., dann soll ... Damit ist diese
Soll-Bestimmung faktisch eine Kann-Bestimmung, denn:
Wenn über ein AVGS entschieden wird, was erfolgen kann,
dann soll bei der Entscheidung zum AVGS ...

ohne Datum, gelesen am 18.06.2018 gegen-hartz.de

Die Bundesagentur für Arbeit will die Eingliederung in Arbeit mittels Bildungsgutschein forcieren, wenn

der Hartz-4-Bezieher kein ALG-I-Bezieher ist

und das betreffende JobCenter bzw. Amt in seinem Ermessen die Forcierung anstrebt (kein Rechtsanspruch)

und der Bildungsgutschein vom zu Fördernden beantragt wurde.

Das Ermessen des JobCenters (Amtes) umfasst die Auffassungen zur Integration in den Arbeitsmarkt wegen per
Bildungsgutschein erlangter Kenntnisse wie z.B. Berufsabschluss.

26.06.2018 bundesregierung.de

In der BRD steigt der Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde

zum 01.01.2019 auf 9,19 Euro brutto pro Stunde.

zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde.

Der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Zilius, stellt fest:

"Die stufenweise Anpassung trägt zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Sie
ermöglicht faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen und gefährdet nicht die Beschäftigung".

Der BRD-Arbeitsminister Heil (SPD) stellt fest:

"Der Mindestlohn hat zu einer deutlichen Steigerungen bei den unteren Einkommen geführt, vor allem bei Frauen,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Ostdeutschland und Beschäftigten ohne Ausbildung. Das war das Ziel".

26.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der Mindestlohn entfällt für die ersten 6 Monate, die ein zuletzt Langzeitarbeitsloser in seinem Job absolviert.

Übliche Probezeit sind 6 Monate, so dass kurz vor Ende des Lohndumpings der Betroffene problemlos gekündigt
werden kann. Wenn dann der Betroffene wieder Hartz 4 bezieht, ist zu prüfen, ob dann die Langzeitarbeitslosigkeit
weiter läuft. Falls ja ist, dann ist in der BRD der Menschenhandel im Niedriglohnbereich vereinfacht.

27.06.2018 faz.net

Urteil Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) - Ein Versicherungsunternehmen, dass Lebensversicherungen anbietet,
darf das unternehmerische Risiko "Garantiezins" seinen Kunden, die Lebensversicherungen des Versicherers haben,
zuschlagen, wenn damit das Ziel der Erbringung des Garantiezinses für Lebensversicherungen dieses Unternehmens
erreicht wird. Betroffenen Kunden darf das Unternehmen den Kunden-Anteil an den Bewertungsreserven der betroffenen
Lebensversicherung kürzen, um so den Garantiezins erbringen zu können. Das Unternehmen tut dieses auf Basis des
Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, legal und verfassungskonform.

04.07.2018 faz.net

Der BRD-Arbeitsminister Heil (SPD) stellt fest:

"Geringverdiener müssen mehr Geld in der Tasche haben". Daher sollen ab 01.01.2019 diese weniger Abgaben an die
Rentenversicherung zahlen, ohne dass die spätere Rente sinkt. Das ist gerecht. Anzahl der betroffenen Geringverdiener:
5 Millionen. Ab 1300 Euro Brutto Monat wird die volle Abgabe an die Rente fällig.

04.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der der christjüdischen Regierungselite angehörende Heil (SPD) lügt skrupellos:

Das Umlagesystem der Rente basiert auf Anwartschaften, die auch auf Einzahlungen als Anteil am Brutto-Entgelt basieren.
Wer mehr einzahlt (max. bis zur Kappungsgrenze), erhält mehr Anwartschaften letztendlich in Form der Entgeltpunkte. Den
Zahlbetrag und die Bewertungen etc. im Rentenrecht legt u.a. der BRD-Bundestag fest. Es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt
der finalen Rentenbewilligung vor Bezug der Rente. Regelmäßig ein zukünftiger Zeitpunkt, den ein verlogener Minister mit
seiner Glaskugel schon deshalb nicht vorhersehen kann, weil nur so seine Lüge platziert werden kann: Infiltration.

Was Heil wirklich will: Der Geringverdiener müsste, um die sinkende Rente auszugleichen, privat vorsorgen, also die
Einsparung an Rentenzahlung privat refinanzieren: Vom Niedriglohn.

Heil ist ein exzellentes Beispiel dafür, wie die SPD christjüdisch assimiliert ist: Niedriglohnpolitik ist nach deren Einführung
besonders durch die Sozialdemokraten und Grünen kultiviert worden: Durch die Christjuden-Elite, die damit die SPD und
Grünen vollständig assimilieren konnten - eine Chance, die sich z.B. der Rote Bonze Nahles (Pippi Langstrumpf) nicht
entgingen ließ und seit dem ihr Unwesen in reinster Christjuden-Blüte treibt.

18.07.2018 bundesregierung.de

"Im Kabinett beschlossen
Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern

Die Bundesregierung will Angebote für Langzeitarbeitslose fördern, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. So
können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen. Das Kabinett hat
azu einen Gesetzentwurf beschlossen.

Landschaftsgärtner pflegen Beete auf dem Gelände der Landesgartenschau in Apolda. Die Bundesregierung will mit einem neuen
sozialen Arbeitsmarkt die Jobchancen von Langzeitarbeitslosen verbessern. Foto: action press

Damit zusätzliche Beschäftigungsangebote entstehen, investiert die Bundesregierung bis 2022 vier Milliarden Euro. Langzeitarbeitslose
sollen über einen längeren Zeitraum sozialversichert beschäftigt werden - in der Privatwirtschaft, in sozialen
Einrichtungen oder bei Kommunen. Zudem werden sie umfassend betreut, damit sich ihre Chancen auf einen Job verbessern.
Neue Lohnkostenzuschüsse für Beschäftigung

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose führt die Bundesregierung neue Lohnkostenzuschüsse im
Sozialgesetzbuch II ein. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert
einstellen. Dazu gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sieben Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der
Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen
Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr.

Lohnkostenzuschüsse soll es auch geben, wenn Personen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Ihre
Arbeitslosigkeit soll sich nicht noch weiter verfestigen. Das geförderte Arbeitsverhältnis muss für mindestens zwei Jahre geschlossen
werden. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Betreuung soll Arbeitsverhältnis festigen

Menschen, die lange keine Arbeit hatten, sind häufig keinen geregelten Tagesablauf gewohnt. Sie müssen Pünktlichkeit und regelmäßige
Arbeitsabläufe erst wieder trainieren. In geförderten Beschäftigungsverhältnissen können sie ihre Fähigkeiten zeigen und
ihr Durchhaltevermögen beweisen.

Sie werden von den Jobcentern umfassend betreut, um in den Arbeitsalltag hineinzufinden und das neue Arbeitsverhältnis zu festigen.
Oft bedingt lange Arbeitslosigkeit weitere Probleme, zum Beispiel in der Familie. Wenn erforderlich, werden sie während der gesamten
Beschäftigungsdauer gecoacht.

Mittwoch, 18. Juli 2018"

18.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die regierende Christjuden-Elite zaubert einen alten Hut aus dem Hut:

Lohnkostenzuschuss für SV-pflichtige Arbeit gibt es schon. In Berlin ist die Nachfrage gering.

Langzeitarbeitslose werden massenweise auf Durchhaltevermögen getestet, denn die Aktivierungsmaßnahmen
der Jobcenter wie massives Training der Jobsuche sind flächendeckend im Vollzug - inklusive Coaching.

Das Coaching für den 1. Arbeitsmarkt wird bereits gefördert und setzt Jobangebote am 1. Arbeitsmarkt
voraus. Das Coaching in den o.g. Massenmaßnahmen bezieht sich auf Arbeitsvermittlung während
der Maßnahme.

Ein Unternehmen am 1. Arbeitsmarkt fragt passende und nachhaltige Arbeitskraft nach. Die Betreuung
für einen angebotenen Job gibt es schon, z.B. Übernahme von Kosten einer Qualifizierung oder
Vermittlungsgutschein. Das Durchhaltevermögen spielt überhaupt keine Rolle, denn der
Arbeitsuchende muss seine Arbeitskraft passend anbieten, oder es lassen.

Dass Langzeitarbeitslose systematisch als verwahrlost eingestuft werden, liegt auf der Hand, denn
Langzeitarbeitslosigkeit ist - wie das SGB II - eine Systemkomponente des Niedriglohnsektors.

07.11.2018 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat das BRD-Bundesland Baden-Württemberg die Integration von Asylanten
in Arbeit ausgebaut: Es lohnt sich abzuwarten, ob eine 3-Jähre Berufsausbildung angetreten werden kann, denn ab dann
gibt es für 5 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung in der BRD. Der Anreiz für Flüchtlinge, gegen Geld eine freiwillig
Ausreise aus der BRD anzutreten, sinkt: In 2017 sind gegenüber 2016 ca. 50% weniger solcher Ausreisen erfolgt:
4368 Ausreisen gab es in 2017.

22.11.2018 morgenpost.de

SPD-Chefin Andrea Nahles stellt fest:

Die Reform von Hartz 4 hat sich überlebt, denn es ist ein Urfehler, dass Menschen, die 30 Jahre oder länger gearbeitet haben genauso
behandelt werden wie Menschen, die nie gearbeitet haben, so dass das ganze System Angst einflößt. Menschen, die Hilfe brauchen,
sollen sich sicher fühlen und keine Angst haben.

22.11.2018 gegen-hartz.de

Niedriglohn in der BRD

7,6 Millionen Menschen haben mindestens 1 geringfügige Beschäftigung (Minijob), davon

0,26 Millionen mit mindestens 2 Minijobs.

4,7 Millionen je genau 1 Minijob und keinen Hauptjob, davon sind

22% Ungelernte.

42% Gelernte.

6% Akademiker.

der Rest arbeitet in Minijob als Nebenjob, davon sind

15% Ungelernte.

67% gelernte.

110% Akademiker.

20.02.2019 gegen-hartz.de

Der Gesetzgeber hat den JobCentern die Verwertung der Finanzen des Budgets für Eingliederung derart erlaubt, dass
das Ermessen der JobCenter in 2018 ca. 25% des Budgets, also 1 Milliarden Euro, in die Finanzierung der Kosten der
JobCenter für Verwaltung, Entgelte, Zusatzstellebedarf wegen Einwanderung in die BRD umgeleitet wurden.
Zugleich geht der Gesetzgeber davon aus, dass dabei die Ermessensentscheidung, ob eine maßnahmenorientierte
Eingliederungsstrategie oder eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters derart angewendet wird,
dass Finanzen der Eingliederung in andere Kostenfinanzierungen umleitbar werden.

09.04.2019 morgenpost.de

Berlin hat nun 440 dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte mehr:

Die Fällung von 200 Bäumen in Berlin Steglitz-Zehlendorf, dort Leonorenstraße, hat nun den Bezug von 440 Plätzen in der
modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) ermöglicht, den Berlin als so dringend einstuft, dass die Proteste gegen die
Fällung der Bäume keine Rolle spielen konnten. Die 440 Plätze dienen auch der Umquartierung von Flüchtlingen.
Betroffen sind Einzelpersonen, Behinderte, Familien. Insgesamt gibt es 216 Wohneinheiten, darunter Ein-, Zwei- und Vier-Bett-
Zimmer. Immer 16 Personen auf einer Etage teilen sich die Bäder und die Küche. 24 Apartments für jeweils vier Personen sind mit
eigenen Kochgelegenheiten und Sanitäranlagen ausgestattet: Dort sollen Familien und Menschen mit Behinderungen leben.

09.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin hat massenweise Obdachlose, die nicht versorgt werden. Hartz-4-Bezug schützt nicht vor Obdachlosigkeit.

Obdachlosigkeit ist in dem christjüdischen Gottesstaat BRD eine Daseinsform der Nächstenliebe: Obdachlosigkeit
ist weder verboten, noch eine Straftat. Den Gesetzgeber interessiert es auch nicht, dass obdachlose Kinder in der
BRD leben, obwohl diese nicht mündig sind. Dass Obdachlosigkeit als Ergebnis der verfassungsrechtlichen
Selbstbestimmung des Menschen ausgelegt werden darf, ist nicht nur pervers sondern offener Faschismus. Der
Systemwechsel ist nicht nur dringend: Er muss radikaler sein.

19.04.2019 gegen-hartz.de

Das Sozialgericht im Bereich Ostprignitz-Ruppin (Ostdeutschland) hat den Träger der Grundsicherung beauftragt, für das
Sozialgericht eine Befragung bei Nachbarn einer Bezieherin Grundsicherung SGB II in Form einer Aufstockung. Das Gericht
nutzt die Ressourcen des personell und sachlich besser ausgestattet JobCenters. Die Nachbarschaftbefragung wurde
angeordnet, auch wenn laut Sozialdatengeheimnis diese Dritten (Nachbarn) nichts vom Bezug von Sozialleistungen erfahren dürfen.
Die Anordnung soll klären, ob der ehemalige Lebensgefährte der Aufstockerin, die beide in getrennten Orten leben, Teil der
Bedarfsgemeinschaft der Aufstockerin ist, weil der ehemalige Lebensgefährte sich um die Kinder der in Schicht arbeitenden
Aufstockerin regelmäßig kümmert: Aus Sicht des Trägers der Grundsicherung macht die Anwesenheit des ehemaligen
Lebensgefährten in der Wohnung der Aufstockerin, wo die Kinder leben, zum Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

19.04.2019 vom Autor dierser Dokumentation

Dritte, die in Beziehung zu einem Bezieher der Grundsicherung stehen UND aus Sicht des Trägers der Grundsicherung
relevant für die Minderung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung sind, können z.B. vom Träger der
Grundsicherung verklagt werden - siehe SGB II und dessen Ausführungen.

Dritte, die nicht in Beziehung zu einem Bezieher der Grundsicherung stehen, können also nicht relevant werden und somit
nichts über den Bezug Grundsicherung erfahren. Dass ein Sozialgericht dieses Prinzip abschafft, ist ein Systemwechsel
im Vollzug des SGB II: Unerwartet erfahren Dritte von der vom Träger der Grundsicherung angenommenen Relevanz
eines Dritten, der in leiblicher und moralischer Beziehung zu dem Bezieher der Grundsicherung steht. Der Gegenstand
der Befragungen für unbeteiligte Dritte (Nachbarn) erschließt nicht die Maßgabe, dass diese von der Relevanz mit dem
SGB II-Kontext nicht erfahren dürfen. Die Befragung muss also anonym sein und ist damit sinnlos, wenn sie nicht polizeilicher
Ermittlung entspricht (vom Recht zulässige Aufklärung und anonymisierte Nachforschung durch Beamte).

Das Ziel des Sozialgerichtes ist es also, den Datenschutz vom Vollzug einer Sozialgerichtsanordnung abhängig zu machen,
wobei der Anordner selbst keine Ressourcen zum Vollzug des Datenschutzes einer angeordneten Befragung Fremder hat
und daher dem Befrager den Vollzug des Datenschutzes überlässt UND der Befrager parteilich ist, so dass der Befrager
nicht zwingend am Datenschutz interessiert sein muss. - Mafia aus Gericht und Träger Grundsicherung.

Das ist klar offener Faschismus.

29.04.2019 gegen-hartz.de

Die Bundesagentur für Arbeit beendet die Erbringung von Bargeldleistungen und bietet als Ersatz die Kassen von
Einzelhandel-Unternehmen an, die mit dem Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) zusammenarbeiten.
Z.Z. sind das die Einzelhändler Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Der Bezug von Bargeld für "fördergründige
Arbeitslosengeld II Bezieher" ist an die Verfügbarkeit dieser Einzelhändler gebunden, die zudem nicht an den Datenschutz
im Sozialrecht gebunden sind: Wer Geld an den Kassen dieser Einzelhändler bezieht, muss sich als Hartz-4-Empfänger
outen oder kein Geld beziehen. Das gilt auch für in finanzielle Notlage geratene Bezieher der Grundsicherung. In jedem
Fall gibt es das Geld nur gegen amtlichen Nachweis des Bezuges des Geldes vom Träger der Grundsicherung.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht in der Lage, eigene Kassenautomaten störungsfrei anzubieten und verzichtet
daher ganz auf diese.

29.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Na bitte: Hat es der Gesetzgeber endlich geschafft, den "Judenstern" für Hartz-4-Bezieher zu implementieren: Das Zeichen für
Selektion.

08.04.2013 dradio.de

Die Bundesagentur für Arbeit will im Bereich Hartz 4 die ärztlichen Atteste sachlich prüfen, wenn ärztliche Bescheinigungen
aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit zu häufig eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. In diesen Fällen geht die Bundesagentur
für Arbeit davon aus, dass die Ärzteschaft das Blaumachen eines Hartz-4-Empfängers unterstützt, dagegen vorzugehen ist,
um die Hartz-4-Leistungen für dies Zeiträume als ungerechtfertigt gezahlt darstellen zu können: Die Blaumacher werden
sanktioniert. Der Zugriff auf Daten der Arztbescheinigung und damit auf die Schweigepflicht des Arztes erfolgt von
Sachbearbeiterebene aus.

08.04.2013 vom Autor dieser Dokumentation

Das Vorgehen gegen ärztliche Bescheinigungen erweitert den Zugriff des Gesetzgebers aus auf das Versicherungsverhältnis
(gesetzlich oder privat) aus: Der Träger der Grundsicherung tritt damit indirekt dem Verhältnis bei. Dieses ist ein Systemwechsel,
da der Träger der Grundsicherung die amtsärztliche Prüfung der Grundsatzbedingung einer Arbeitsfähigkeit im Sinne SGB II
schon immer vollziehen lassen kann, wobei der Betroffene der Datenweitergabe zustimmen muss. Das Anzweifeln der Arztattestes
erlaubt nun den Zugriff auf Daten seitens der Kassenärztlichen Vereinigung und deren Kassenärzte, um unabhängig von der
Bereitwilligkeit der Betroffenen zur Verarbeitung dessen Daten eine Fremdbestimmung zu bewirken. Dass der Arzt in seiner
Schweigepflicht bereits durch einen Sachbearbeiter, der weder amtsärztliche noch andere ärztliche Kompetenz hat, die Gründe
der Arztentscheidung prüfen zu können. Damit gilt: Das Anzweifeln der Arztbescheinigung hat einen anderen Zweck, als
die Feststellung der Arbeitsfähigkeit nach SGB II. Die Kostensenkung für Aufstocker oder Ein-Euro-Jobber ist zwar optimierbar,
denn nur die, also eine Minderheit der Hartz-4-Empfänger, können Blau machen, aber der Druck auf Arbeitslose lässt sich
so nebenbei erhöhen, auch wenn es bisher keine Arbeit für Betroffene gab, aber wegen dem Druck sich finden lassen
könnte. Außerdem passt das Markenzeichen der Asozialität als Arbeitsfaulheit gut zum verbreiteten Stigma für Hartz-4-ler, dem
virtuellen Judenstern als Zeichen der traditionsreichen Selektion.

30.04.2019 www.fes.de/ungleiches-deutschland

"Friedrich-Ebert-Stiftung
Ungleiches Deutschland

Ungleiches Deutschland - Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2019

Sinkende Arbeitslosigkeit, innovative Industrien und Wachstumsraten, von denen die meisten europäischen Nachbarn
nur träumen können - Deutschland steht im internationalen Vergleich gut da. Nur, längst nicht alle profitieren vom
wirtschaftlichen Wachstum. Der Disparitätenbericht 2019 zeigt vielmehr: Die sozioökonomische Ungleichheit in
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verfestigt.

Mittelschicht unter Druck

Und nicht nur das: Während einzelne Städte boomen, drohen ganze Regionen langfristig abgehängt zu werden. Dort
wo es wirtschaftlich bergauf geht, setzen steigende Mieten selbst die Mittelschicht immer mehr unter Druck. Das
starke Wirtschaftswachstum hat nicht dazu geführt, die Gräben zwischen reichen und ärmeren Gegenden abzubauen.
Der Ausgleich zwischen Bund und Ländern muss dringend neu geregelt werden.

Der Bericht knüpft an den Disparitätenbericht 2015 an und geht darüber hinaus.

Er liefert eine umfassende Bestandsaufnahme der sozioökonomischen Ungleichheit in Deutschland und stellt klare
Forderungen an die Politik."

...

30.04.2019 www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=15400&ty=pdf

"Der Raumordnungsbericht 2011 der Bundesregierung (dem die Daten bis zum Jahr 2009 zugrunde liegen) zeigte deutliche
soziogeografische Unterschiede zwischen Süden und Norden, vor allem aber zwischen Westen und Osten (BBSR 2012). Damals
lautete das Fazit: Deutschland wird in Bezug auf die räumliche Verteilung von Wirtschaftskraft, Beschäftigung und der sozialen Lage
immer ungleicher. Noch stärker als um den Jahrtausendwechsel bestimmt die Wirtschaftskraft einer Region deren Entwickung
insgesamt. Die wirtschaftlich erfolgreichen Regionen laufen den anderen davon. Strukturschwache Kreise und Regionen sind oft in
einem Teufelskreis aus Verschuldung, Wachstumsschwäche, Arbeitslosigkeit und Abwanderung gefangen'
...

"Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel und kulturelle Veränderungen führen bei den Menschen zu Verunsicherungen.
Große Teile der Bevölkerung profitieren nicht vom wachsenden Wohlstand und den positiven Aspekten der Veränderung. Das schafft
Gewinner_innen und Verlierer_innen des Strukturwandels. Da, wo Kreise und Regionen ökonomisch in Gefahr sind, abgekoppelt zu
werden, verlieren die Menschen das Vertrauen in die Politik und die demokratischen Institutionen. Die Furcht vor Abstieg und
Ausgrenzung wächst. Frust und Unsicherheit machen sich breit. Die Menschen wenden sich von den etablierten politischen Parteien
ab und zweifeln zunehmend an der Leistungsfähigkeit demokratischer Verfahren. Eine - wenn auch nicht die einzige - Ursache für den
erstarkenden Rechtspopulismus ist die manifeste Ungleichheit der Arbeits- und Lebenssituationen" ...

...

"Auch dieses Mal geht die Studie über eine bloße Bestandsaufnahme hinaus. Die FES zeigt auch Perspektiven und Wege zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt auf. Sie gibt neue Impulse
für die überfällige Debatte. Insofern ist die Studie "Ungleiches Deutschland: Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2019"
auch ein Diskussionsbeitrag zur Arbeit der Regierungskommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"."

...

30.04.2019 gegen-hartz.de

Im Rahmen der deren Fremdunterbringung als Integration von Kindern und Jugendlichen durch diese in der BRD wie folgt selektiert:

In 2008 lebten ca.

60.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Pflegefamilien.

70.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Heimen.

In 2017

lebten ca. 81.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Pflegefamilien.

lebten ca. 100.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Heimen.

lebten fremd untergebrachte Kinder, die in die angeborenen Familien zurückehren, durchschnittlich 30 Monate nicht in den
angeborenen Familien (Teilselektion).

kehrten ca. 66% nicht mehr in die angeborenen Familien zurück (Totalselektion).

waren 78% der fremduntergebrachten Kinder Mitglieder einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft (Sozialselektion).

07.06.2019 bundesregierung.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD wurden die Asylbewerberleistungen angepasst:

Geldleistungen für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden durch Sachleistungen ersetzt.

Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten 10 Euro Geldleistung weniger: Neuer Monatssatz 344 Euro.

Die Sammelunterkunft ermöglicht folgende Einsparungen:
Monatssatz pro erwachsenem Leistungsberechtigten sinkt auf 310 Euro.

Kinder bis zu fünf Jahren: Keine Änderung des Monatssatzes.

Kinder von 6 bis 13 Jahren: Monatssatz steigt um 26 Euro.

Ein ehrenamtlich tätiger Asylant haben einen Freibetrag von 200 Euro.

Wegfall der Leistungssätze durch Bezug von Sozialhilfe bzw. BAföG:

Ein in Ausbildung oder Studium befindlicher Asylant kann nach Ablauf der 15-Monatsfrist die auch für Deutsche geltenden
Leistungssätze der Sozialhilfe bzw. BAföG beziehen, um die Qualifizierung nicht abbrechen zu müssen.

07.06.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was die BRD-Regierung nicht mitteilt, ist, ob die Leistungssätze NUR für anerkannte Asylanten gelten, oder alle Asylanten.
Und: Ein Freibetrag von was ? Strom als Sachleistung .. Gutscheine oder Solaranlagen ???

Was die BRD-Regierung klar mitteilt: Asyl ist der direkte Weg der Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme,
deren Vorbildwirkungen vom Gesetzgeber normiert angewendet werden, so dass Deutsche und Nicht-Deutsche
gleichgestellt werden. Damit ist auch klar, dass das Ziel der Erlangung deutschen Staatsbürgerschaft nicht wichtig
sein muss. Das bedeutet klar die vom Gesetzgeber implementierte Parallelwelt-Filetierung Deutschlands.
Das ist offener Faschismus.

26.08.2019 Protestwähler im Osten der BRD (ARD-Radio)

Im Zuge der auch kurz bevorstehenden Landtagswahlen in Teilen des Ostens
der BRD thematisiert die ARD das potenzielle Wahlverhalten der Ostdeutschen
bezüglich der AFD.

Als Gäste:

Politologe, aus Leipzig stammend, verheiratet nach Westen und tätig im Westen.

TAZ-Schreiber, aus Berlin Ost stammend.

Theologe und Bürgerrechtler, aus Meißen stammend, ehemals CDU-Mitglied.

Angesprochene Themen sind u.a.:

TAZ-Schreiber

Die DDR war kein antifaschistisches Land. Daher wählen Ossis auch stramm rechts.
Politiker sollten Lösungen liefern.

DDR-Flüchtlinge wurden von der BRD mit offenen Armen empfangen.

Demokraten aus dem Osten werden zu wenig gewürdigt, um die Opferrolle der
Menschen im Osten unwirksam machen zu können.

Theologe und Bürgerrechtler

Es gibt im Osten nicht mehr Rechtsextreme als im Westen.
Der Westen kann seine bürgerliche Mitte wegen dessen Zufriedenheit besser
mobilisieren. Im Westen ist die bürgerliche Mitte in der Lage, gegen die
Rechtsaußen stehenden Verderber der Gesellschaft mobil zu werden. Aus der
DDR sind massenweise Menschen in den Westen abgewandert. Daher kann es im
Osten nicht genügend an o.g. bürgerliche Mitte geben.

Wer in die Rechte Ecke abgleitet und die Grundfeste der demokratischen Ordnung
angreift, MUSS politisch bekämpft werden.

Die BRD-West hat im Zuge der Wirtschaft mittels Marshall-Plan die Demokratie und
den Wohlstand für des gesamte Bevölkerung implementiert. Im Osten wurde die
Demokratie mit Deindustrialisierung bis hin zur Niedrigrente implementiert.

Wer AfD wählt, wählt national-radikal völkisch.

Der Osten muss auch sozial-psychologisch betrachtet werden: Die DDR war ein
Konstrukt von Sinn und Sicherheit. Das Konstrukt ging mit der DDR unter.

Der Vermögensübergang aus der DDR-Wirtschaft in die BRD-Wirtschaft wurde
auch durch Eliminierung der Betriebs- und Kombinatsführungen und des
ökonomischen und technischen Personal im DDR-Unternehmen vollzogen:
Entlassungen.

Der Osten hat Menschen, die mangels Bildung im Bereich Politik, Ästhetik,
Kultur und Muse nicht in der Lage sind, die BRD als politische Ordnung
zu verstehen und daher anzunehmen. Dieser Mangel ist in Sachsen
strukturell vorhanden. Mit der Äußerung von Biedenkopfs, Sachsen ist
Immun gegen Rechtsextremismus, hat Biedenkopf sehr viel Schaden angerichtet.

AfD-Wähler sind entweder sozial abgehängt oder in der kulturellen Stabilität
beschädigt. Im Osten sind AfD-Wähler beides.

Politologe

Rechtsaußen wird gesellschaftlich und politisch im Osten mehr als im Westen
akzeptiert. Besonders Männer ab 50 Jahren aufwärts sind AfD-Wähler in
Sachsen. Dieser Überschuss existiert, weil die Jungen und Menschen, die
Widerspruch leisten könnten, den Osten verlassen haben, weil dort besonders
Männer rechtsorientiert sind. Zu diesen die DDR verlassenden Menschen gehört
der Politologe selbst, der nicht in rechtsorientiertem Umfeld leben will.
Rechtsaußen in der DDR betrifft männliche Geburten der 70-ger Jahren, für
die bereits ab den 80-ger Jahren in der DDR klar war, dass eine von dem
sich als antifaschistisch bezeichnenden Staat, dessen Antifaschismus
hohl war, parallele Gesellschaftsform sich bildet. In der BRD der 90-ger Jahre
liefen dann prügelnde Rechte durch die Straßen im Osten. Diese Art
von Gesinnung ist heute überproportional im Osten zu finden - vor allem
Männer als AfD-Wähler. Das AfD-Problem ist Osten ist vor allem ein Problem
von rechtsradikalen männlichen Menschen im Osten: Gäbe es diese nicht,
wäre das AfD-Problem geringer. Diese Menschgruppe sind die im Osten
gebliebenen Menschen, die also nicht in den Westen gegangen sind.
Diese Menschengruppe ist großteilig gebildet und sozial so statuiert,
dass keine soziale Abgehängtheit vorhanden ist. Die Gesinnung dieser
Menschengruppe ist aus der DDR her historisch gewachsen.

Wer AfD wählt, wählt den Systemwechsel.

Die in der DDR erlebte Zwangskollektivierung der Bevölkerung führt zum Defizit
im Umgang mit Parteien und Kirche.

Der Beitritt der DDR zur BRD war bezüglich Erwartungen der Ostbürger
NIE erfüllbar. Die DDR-Bürger waren selbst dran schuld, dass in den
5 Jahren nach Einführung der Westwaren in den Läden, wo die Ostwaren
verdrängt wurden, der Kauf nur von Westwaren den Niedergang der
ostdeutschen Warenherstellung bewirkt hat.

Der Vermögensübergang aus der DDR-Wirtschaft in die BRD-Wirtschaft
hat Zahlungen von Entschädigungen verhindert, die anstelle der
Überganges für den Verbleib in der Ost-Wirtschaft gezahlt hätten
werde können: Entschädigung für nicht zurückgegebenes Vermögen
aus der DDR-Wirtschaft.

In den 90-ger Jahren haben die Sachsen einen Fürsprecher der
Treuhandanstalt, Biedenkopf, mehrheitlich gewählt.
Die Sachsen haben gehofft, das Schlaraffenland irgendwann
zu finden.

Die DDR-Bürger sind in das Sozialsystem der BRD eingewandert.

Die aktuelle Einwanderung in das Sozialsystem der BRD darf nicht
verwendet werden, um Flüchtlinge und Migranten auszugrenzen.
Ansonsten wäre das Rassismus.

Die NPD ist in der AfD aufgegangen: Die NPD-Strömung ist die größte
der AfD.

Die AfD ist ein Unfall im Osten.

Hinweise:

Die ARD-Sendung liefert eine Gesinnungsdiskussion über die Ost-Zone und deren
Berechtigung und Dasein. Interessant sind nicht die Plattheiten der
Möchtegern-Demokraten - z.B. eines Ossis, der in den Westen verduftet ist,
sich für clever hält und die Ossis nun beurteilt.
Es geht in den Ausschnitten um bewusste Entgleisungen der Diskutanten im
Verhalten und Auffassungen zum Osten, wobei die AfD als Trittbrett und
Mittel zum Zweck benutzt wird.

Die Auszüge umfassen nur Kernaussagen, damit auch die Infiltration der
Diskutanten sichtbar wird - u.a. Stigmatisierung der Ost-Zone.

Das eigentlich Fatale an der z.T. geheuchelt-verlogenen Diskussion ist
der Umstand, dass es Ostbürger gibt, die tatsächlich davon überzeugt
sind, dass der Gang zur Wahlurne einen Machtwechsel bewirkt, der zu
Gunsten der Wähler vollzogen wird. - Diese Einbildung hat bisher
in den deutschen Diktaturen, und Deutsche kennen NUR diese
Daseinsform, noch nie zur Veränderung ohne Verwertung der
Wähler geführt.

Natürlich ist dieser fatale Umstand NICHT in der ARD-Sendung thematisiert
worden.

Biedenkopf war Christjude (CDU).

Das DDR-Sozialsystem z.B. Rente wurde im Beitritt der DDR zur BRD abgewickelt
und zugleich in eine Struktur gepresst, die in das BRD-West-System passt.
Dabei kam es zu systemischen z.T. sehr tiefen Schnitten, die z.B. im Bereich
der DDR-Elite von der BRD-West-Elite durch z.T. Liquidation und Strafe
politisch-finanziell vollzogen wurde: Der offene Hass der BRD-West gegen
Bundesbürger aus der ehemaligen DDR war z.T. unfassbar (z.B. der Hass
des Rentenlügners Blühm (CDU)).

Das Rentenrecht und die Systemklagen zum Thema DDR-Beitritt sind klare
Anzeichen für den offenen Faschismus, in den das Beitrittsgebiet mit
dem Beitritt zur BRD gewechselt hat.

Es gab keine Vereinigung und auch keine Wiedervereinigung, da das
BRD-Recht auf diese Art der Einverleibung des Ostens nicht ausgerichtet
war.

Flüchtlinge aus der DDR haben ihre Rentenansprüche nach dem Fremdenrecht
der BRD konvertiert bekommen, um dann mit dem Beitritt der DDR zur BRD
als DDR-Bürger normiert zu werden, obwohl die DDR vor dem Beitritt
per Flucht verlassen wurde (als wäre man also nie geflüchtet).

Die Beitritts-Analogie zur aktuellen Einwanderung in die Sozialsysteme der BRD
gibt es objektiv nicht. Der Versuch, Beitritt der DDR und Einwanderung
in die DDR zu vermischen, ist eine Radikalisierung mit Mitteln der
Infiltration zum Zweck der Spaltung, also offener Faschismus.

Nicht nur die AfD bedient sich solcher Mittel.

02.09.2019 www.landtag.sachsen.de/de/landtag/wahlen-gesetzgebung/wahlergebnisse-und-sitzverteilung.cshtml

"Am 1. September 2019 fand die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt. Wahlberechtigt waren rund 3,3 Millionen
Sachsen, von denen sich 2.188 535 an der Wahl beteiligten. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 66,6 Prozent.
Nach dem vorläufigem amtlichen Endergebnis gehören dem neuen Landtag fünf Fraktionen an. Der neue Landtag
muss sich spätestens am 1. Oktober 2019 konstituieren."

vorläufiges Ergebnis der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag

CDU 32,1%
AfD 27,5%
DIE LINKE 10,4%
SPD 7,7%
GRÜNE 8,6%
Sonstige 5,8%
FDP 4,5%
FREIE WÄHLER 3,4%

Sitzverteilung im 7. Sächsischen Landtag

CDU 45 Sitze
AfD 38 Sitze
DIE LINKE 14 Sitze
GRÜNE 12 Sitze
SPD 10 Sitze

02.09.2019 focus.de

Vorläufiges amtliches Endergebnis der Landtagswahl Brandenburg:

SPD 26,2%
AfD 23,5 %
CDU 15,6 %
GRÜNE 10,8 %
DIE LINKE 10,7 %
BVB/FW 5,0 %
FDP 4,1 %

02.09.2019 welt.de

Die Wahlbeteiligung stieg in Sachsen von 49,1 auf 66,6%.
Die Wahlbeteiligung stieg in Brandenburg von 47,9 auf 61,3%.

02.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der steigende Einflussbereich der AfD lässt die Wahlbeteiligung ansteigen, wobei ca. 33% der Wahlberechtigten nicht an der
Wahl teilnehmen.

In Sachsen reichte die Wahlbeteiligung bereits aus, um mit den Christjuden weiterso zu machen, wie bisher. Nur, dass
die Machtanteile der Christjudenableger SPD und Grüne anders verteilt werden.
Trotz AfD hat sich nichts an der Situation in Sachsen geändert, da die AfD nicht die stärkste Fraktion ist.
Die stärkste Fraktion, die CDU, hat das Sagen.

In Brandenburg reichte die Wahlbeteiligung bereits aus, um mit dem Christjudenableger SPD weiterso zu machen, wie bisher. Nur,
dass die Machtanteile der CDU und des Christjudenablegers Grüne anders verteilt werden.
Der brandenburger Ministerpräsident hat kurz vor den Wahlen erklärt, auf die Regierungsbeteiligung in der BRD-Regierung
nicht verzichten zu wollen und den Kohleausstieg erst 2038 anzustreben.
Trotz AfD hat sich nichts an der Situation in Brandenburg geändert, da die AfD nicht die stärkste Fraktion ist.
Die stärkste Fraktion, die SPD, hat das Sagen.

Was sich in Sachsen zeigt: Der Christjudenableger SPD wird nicht mehr benötigt.

Was sich in Sachen und Brandenburg zeigt: Die Linken werden nicht benötigt.

Die AfD hat es optimal getroffen

aus Sicht der herrschenden Christjuden-Parteien CDU bzw. SPD: Die AfD kam niemandem in die Quere.

aus Sicht der AfD: Die AfD muss nicht in die Regierung.

Mit anderen Worten:

Die Radikalisierung in Sachsen und Brandenburg nimmt nachhaltig zu.

Die christjüdischen Ziele der herrschenden Elite bewirken weiterhin eine Radikalisierung der Bevölkerung
in deren Verwertung durch die Christjuden-Elite und deren Partner. Daran wird sich nichts ändern:
Wer stillhält, wird verwertet.

Die AfD kann die Radikalen auf der Straße mobilisieren.

Damit muss die Radikalisierung synchronisiert werden, damit weder Christjuden noch AfD in den Machtbereichen
behindert werden. - Es sei denn, die AfD wird stärkste Kraft. Das aber erst in 5 Jahren, wenn die radikalisierte
Bevölkerung keine Änderungen vorher erzwingt. Hier spielt die Wahlbeteiligung eine Rolle: Nichtwähler
müssen radikalisiert-mobilisiert werden, auf Straßen, im Sozialverhalten etc.. Die AfD wäre mit Regierungsbeteiligung
unsinnig abgelenkt und vor allem überfordert. Die Radikalisierung der Straße hat die AfD aber schlecht im Griff,
weil die national-völkische Ausrichtung wichtiger ist, die aber noch nicht Lebensweise der Straße ist, denn
dazu bedarf es eine völkischen Bewegung im Alltag. Die AfD-Führungen in der BRD sind dazu weder
intellektuell noch gebildet dazu in der Lage. Die Durchsetzung nationalsozialistischer Lebensweise bedarf
weder Spenden an die AfD noch NPD-orientierte Versager, sondern den Willen der Straße, sich manipulieren
zu lassen, um leidensfähig mal wieder das Maul zu halten (was Ossis nun mal historisch erlebt haben
trotz der "Bürgerrechtler" wie der Christjude-SPD-Bonze Thierse, trotz Kirche. Kohl hat Bananen mit
Bart gezeigt (DM-Währung) und die ostdeutschen "Brüder und Schwestern" schrien auf) ... oder um
leidensfähig den Kopf hinzuhalten und die Suppe der Eliten selbst auszulöffeln.
Es kommt alles wieder !

Die Wahlen in Sachsen und Brandenburg haben eine aktuelle Bedeutung:

Was den deutschen Juden hoffentlich schon lange klar ist: Das Judentum hat in Deutschland keine Chance.
Die Deutschen sind kein Volk, sondern ein Volksstamm, der der Verwertung dauerhaft zugeführt ist. Es gibt
keinen Zusammenhalt der Deutschen, denn z.B. die Radikalisierung in den Slumzonen der Westzone, z.B.
im Ruhrpott, wird noch durchschlagen. Deutsche sind systemisch labil und vor allem politisch ungebildet
und das noch zonal verschieden. Die Einigung der Zonen sind das Aufmarschgebiet auch der braunen Elite,
deren Vorstufe auch die AfD ist, vor allem aber die Christjuden-Elite und deren Ableger wie SPD selbst.
Christjuden und AfD werden koalieren - nur eine Frage der Zeit.

Kommunisten werden - wie damals in der Weimarer Republik - versumpfen. Niemand braucht sie.

Eine SPD wie damals in der Weimarer Republik gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr.

Wenn deutsche Juden in Deutschland bleiben wollen, müssen sie sich dem atheistischen Widerstand
anschließen, denn der richtet sich gegen Religionen, die Menschen verwerten und auch braun verheizen.
Es kommt alles wieder ! Nie vergessen: Immer konkret vorbereitetes Ziel muss die rechtzeitige
Auswanderung aus Deutschland sein.

11.10.2019 faz.net

Am 30.06.2019 gab es in der BRD im gewerblichen ca. 6,74 Millionen Beschäftigte mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro
(Minijob), davon

58,7% Frauen.

0,955 Millionen Ausländer.

04.11.2019 gegen-hartz.de

In der Arbeitslosenzahl in der BRD tauchen folgende Arbeitslose nicht auf:

Älter als 58 Jahre UND Bezieher ALG I bzw. ALG II (172.760 im Oktober 2019).

Ein-Euro-Jobber (76.061 im Oktober 2019).

Arbeitsverhältnisse die gefördert werden (3.255 + 177.922 im Oktober 2019).

Arbeitsverhältnisse die bezuschusst werden für schwer vermittelbare Arbeitslose (1.689 im Oktober 2019).

Teilhabe am Arbeitsmarkt laut § 16i SGB II (30.164 im Oktober 2019).

berufliche Weiterbildung (168.878 im Oktober 2019).

Aktivierung und Eingliederung (209.733 im Oktober 2019).

Krankheit nach §146 SGB III (64.065 im Oktober 2019).

Im Oktober 2019 wurden 904.526 Arbeitslose nicht in der Arbeitslosenzahl in der BRD aufgeführt.
Die Arbeitslosenzahl in der BRD im Oktober 2019 war damit um ca. 30% geringer als die tatsächlich
vorhandene Anzahl aller Arbeitslosen, die aus Arbeitslosen und Unterbeschäftigten besteht, wobei
Unterbeschäftigte statistisch eben nicht Arbeitslose sind, obwohl sie real arbeitslos sind.

05.11.2019 nzz.ch

BRD-Verfassungsgericht normiert das Sanktionsrecht im SGB-II-Bereich, z.B.

Der Gesetzgeber darf erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen
Bedürftigkeit auferlegen, die Sanktion einschliesst.

Absenkung des ALG-II-Regelsatzes um 30% soll eine abschreckende Wirkung ausüben, wenn keine aussergewöhnlicher Härte
bedingt wird.

Absenkung des ALG-II ist verfassungswidrig, wenn das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum unterschritten wird.

Absenkung des ALG-II ist unzulässig, sobald der sanktionierte Bezüger die Mitwirkungspflichten wieder erfüllt,
oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklärt, den Pflichten nachzukommen.

05.11.2019 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

'Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019

Urteil vom 05. November 2019
1 BvL 7/16

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also
nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern
von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die
Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden
außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite
Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren
Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich
sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer
Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet.
Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die
Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt
oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit
der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle
Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden
Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.

Sachverhalt:

1. Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten
darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten,
wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen,
fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in
Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. Rechtsfolge dieser Pflichtverletzungen ist nach § 31a
SGB II die Minderung des Arbeitslosengeldes II in einer ersten Stufe um 30 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
maßgebenden Regelbedarfs. Bei der zweiten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf um 60 %. Bei jeder weiteren wiederholten
Pflichtverletzung entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Die Dauer der Minderung beträgt nach § 31b SGB II drei Monate.

2. Das zuständige Jobcenter verhängte gegen den Kläger des Ausgangsverfahrens zunächst eine Sanktion der Minderung des
maßgeblichen Regelbedarfes in Höhe von 30 %, nachdem dieser als ausgebildeter Lagerist gegenüber einem ihm durch das Jobcenter
vermittelten Arbeitgeber geäußert hatte, kein Interesse an der angebotenen Tätigkeit im Lager zu haben, sondern sich für den
Verkaufsbereich bewerben zu wollen. Nachdem der Kläger einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine praktische
Erprobung im Verkaufsbereich nicht eingelöst hatte, minderte das Jobcenter den Regelbedarf um 60 %. Nach erfolglosem Widerspruch
erhob er Klage vor dem Sozialgericht. Dieses setzte das Verfahren aus und legte im Wege der konkreten Normenkontrolle dem
Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Regelungen in § 31a in Verbindung mit § 31 und § 31b SGB II mit dem Grundgesetz
vereinbar seien.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Die zentralen Anforderungen für die Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber
verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum.

Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die
Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1
Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der
menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre
Existenz nicht selbst sichern können. Damit gestaltet der Gesetzgeber das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG aus.

Der Nachranggrundsatz kann nicht nur eine Pflicht zum vorrangigen Einsatz aktuell verfügbarer Mittel aus Einkommen, Vermögen
oder Zuwendungen Dritter enthalten. Das Grundgesetz steht auch der gesetzgeberischen Entscheidung nicht entgegen, von denjenigen,
die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, zu verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit
selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen. Solche Mitwirkungspflichten beschränken allerdings
die Handlungsfreiheit der Betroffenen und müssen sich daher verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen. Verfolgt der Gesetzgeber mit
Mitwirkungspflichten das legitime Ziel, dass Menschen die eigene Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Erwerbsarbeit vermeiden
oder überwinden, müssen sie dafür auch geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

Der Gesetzgeber darf verhältnismäßige Mitwirkungspflichten auch durchsetzbar ausgestalten. Er kann für den Fall, dass Menschen eine
ihnen klar bekannte und zumutbare Mitwirkungspflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllen, belastende Sanktionen vorsehen, um so
ihre Pflicht zur Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit durchzusetzen. Solche Regelungen berücksichtigen die
Eigenverantwortung, da die Betroffenen die Folgen zu tragen haben, die das Gesetz an ihr Handeln knüpft.

Entscheidet sich der Gesetzgeber für die Sanktion der vorübergehenden Minderung existenzsichernder Leistungen, fehlen der
bedürftigen Person allerdings Mittel, die sie benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.
Mit dem Grundgesetz kann das dennoch vereinbar sein, wenn diese Sanktion darauf ausgerichtet ist, dass Mitwirkungspflichten erfüllt
werden, die gerade dazu dienen, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Es gelten jedoch strenge
Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Der sonst bestehende weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist enger, wenn er auf
existenzsichernde Leistungen zugreift. Je länger eine solche Sanktionsregelung in Kraft ist, umso tragfähigerer Erkenntnisse bedarf es,
um ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu belegen.

Bei der Ausgestaltung der Sanktionen sind zudem weitere Grundrechte zu beachten, wenn ihr Schutzbereich berührt ist.

II.1. Die Regelungen staatlicher Sozialleistungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie erwerbsfähige Erwachsene zu einer
zumutbaren Mitwirkung verpflichten, um ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verhindern.

Der Gesetzgeber verfolgt mit den in § 31 Abs. 1 SGB II geregelten Mitwirkungspflichten legitime Ziele, denn sie sollen Menschen
wieder in Arbeit bringen. Diese Pflichten sind auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, die erwähnten Ziele zu erreichen. Der
Gesetzgeber überschreitet auch nicht seinen Einschätzungsspielraum zur Erforderlichkeit, denn es ist nicht evident, dass weniger
belastende Mitwirkungshandlungen oder positive Anreize dasselbe bewirken könnten. Die Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten ist
auch zumutbar. Der Gesetzgeber muss hier ? anders als im Recht der Arbeitsförderung ? keinen Berufsschutz normieren, denn das
Recht der Sozialversicherung und das Grundsicherungsrecht unterscheiden sich strukturell. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass hier
andere als bislang ausgeübte und auch geringerwertige Tätigkeiten zumutbar sind. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass eine der in
§ 31 Abs. 1 SGB II benannten Mitwirkungspflichten gegen das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 2 GG) verstoßen würde. Es ist
verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Mitwirkungspflicht eine Erwerbstätigkeit betrifft, die nicht dem eigenen
Berufswunsch entspricht. In den allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen, die auch für die Mitwirkungspflichten gelten, ist auch der
grundrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 GG) berücksichtigt.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, legitime Pflichten mit Sanktionen durchzusetzen, ist verfassungsrechtlich im Ausgangspunkt
nicht zu beanstanden, denn damit verfolgt er ein legitimes Ziel. Die hier zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen genügen allerdings
dem in diesem Bereich geltenden strengen Maßstab der Verhältnismäßigkeit nicht.

a) Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II normierte Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs ist nach den
derzeitigen Erkenntnissen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zwar ist schon die Belastungswirkung dieser Sanktion
außerordentlich und die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit sind entsprechend hoch. Doch kann sich der Gesetzgeber auf
plausible Annahmen stützen, wonach eine solche Minderung der Grundsicherungsleistungen auch aufgrund einer abschreckenden
Wirkung dazu beiträgt, die Mitwirkung zu erreichen, und er kann davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht ebenso effektiv wären.
Zumutbar ist eine Leistungsminderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs jedoch nur, wenn in einem Fall
außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und wenn die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der
Betroffenen starr drei Monate andauert.

aa) Der in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II geregelten Leistungsminderung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs ist im Ergebnis eine
generelle Eignung zur Erreichung ihres Zieles, durch Mitwirkung die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht abzusprechen. Der
gesetzgeberische Einschätzungsspielraum ist zwar begrenzt, weil das grundrechtlich geschützte Existenzminimum berührt ist. Doch
genügt die Annahme, die Sanktion trage zur Erreichung ihrer Ziele bei, den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil der
Gesetzgeber jedenfalls von einer abschreckenden ex ante-Wirkung dieser Leistungsminderung ausgehen kann. Zudem hat er
Vorkehrungen getroffen, die den Zusammenhang zwischen der Mitwirkungspflicht zwecks eigenständiger Existenzsicherung und der
Leistungsminderung zu deren Durchsetzung stärken.

Auch die Einschätzung des Gesetzgebers, dass eine solche Sanktion zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten erforderlich ist, hält
sich noch in seinem Einschätzungsspielraum. Die gesetzgeberische Annahme, dass mildere, aber gleich wirksame Mittel nicht zur
Verfügung stehen, ist hinreichend tragfähig. Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen
dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen
wirksame Alternative darstellen.

Die Regelung verletzt insgesamt auch nicht die hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

bb) Hingegen genügt die weitere Ausgestaltung dieser Sanktion zur Durchsetzung legitimer Mitwirkungspflichten den
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II, den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung
ohne weitere Prüfung immer zwingend zu mindern, ist jedenfalls unzumutbar. Der Gesetzgeber stellt derzeit nicht sicher, dass
Minderungen unterbleiben können, wenn sie außergewöhnliche Härten bewirken, insbesondere weil sie in der Gesamtbetrachtung
untragbar erscheinen. Er muss solchen Ausnahmesituationen Rechnung tragen, in denen es Menschen zwar an sich möglich ist, eine
Mitwirkungspflicht zu erfüllen, die Sanktion aber dennoch im konkreten Einzelfall aufgrund besonderer Umstände unzumutbar
erscheint.

cc) Nach der hier vorzunehmenden Gesamtabwägung ist es auch unzumutbar, dass die Sanktion der Minderung des Regelbedarfs nach
§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II unabhängig von der Mitwirkung, auf die sie zielt, immer erst nach drei Monaten endet. Der starr
andauernde Leistungsentzug überschreitet die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Da der Gesetzgeber an die
Eigenverantwortung der Betroffenen anknüpfen muss, wenn er existenzsichernde Leistungen suspendiert, weil zumutbare Mitwirkung
verweigert wird, ist dies nur zumutbar, wenn eine solche Sanktion grundsätzlich endet, sobald die Mitwirkung erfolgt. Die Bedürftigen
müssen selbst die Voraussetzungen dafür schaffen können, die Leistung tatsächlich wieder zu erhalten. Ist die Mitwirkung nicht mehr
möglich, erklären sie aber ihre Bereitschaft dazu ernsthaft und nachhaltig, muss die Leistung jedenfalls in zumutbarer Zeit wieder
gewährt werden. Auch hier ist der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers begrenzt, weil die vorübergehende Minderung
existenzsichernder Leistungen im durch Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Bereich harte
Belastungen schafft, ohne dass sich die existenziellen Bedarfe der Betroffenen zu diesem Zeitpunkt verändert hätten.

b) Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung
der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar. In der Gesamtabwägung der damit einhergehenden gravierenden Belastung mit den Zielen der Durchsetzung
von Mitwirkungspflichten zur Integration in den Arbeitsmarkt ist die Regelung in der derzeitigen Ausgestaltung auf Grundlage der
derzeitigen Erkenntnisse über die Eignung und Erforderlichkeit einer Leistungsminderung in dieser Höhe verfassungsrechtlich nicht zu
rechtfertigen. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, erneut zu sanktionieren, wenn sich eine Pflichtverletzung wiederholt und die
Mitwirkungspflicht tatsächlich nur so durchgesetzt werden kann. Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs
unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein.

aa) Der Gesetzgeber hat zwar Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass Menschen durch eine Sanktion die Grundlagen dafür
verlieren, überhaupt wieder in Arbeit zu kommen. Sie beseitigen aber die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Der Gesetzgeber
kann sich bei der Minderung um 60 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht auf tragfähige Erkenntnisse dazu stützen, dass die
erwünschten Wirkungen bei einer Sanktion in dieser Höhe tatsächlich erzielt und negative Effekte vermieden werden. Die Wirksamkeit
dieser Leistungsminderung ist bisher nicht hinreichend erforscht. Wenn sich die Eignung tragfähig belegen lässt, Betroffene zur
Mitwirkung an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbsarbeit zu veranlassen, mag der Gesetzgeber ausnahmsweise auch
eine besonders harte Sanktion vorsehen. Die allgemeine Annahme, diese Leistungsminderung erreiche ihre Zwecke, genügt aber
angesichts der gravierenden Belastung der Betroffenen dafür nicht. Es ist im Übrigen auch zweifelhaft, dass einer wiederholten
Pflichtverletzung nicht durch mildere Mittel hinreichend effektiv entgegengewirkt werden könnte, wie durch eine zweite Sanktion in
geringerer Höhe oder längerer Dauer.

Die Zweifel an der Eignung dieser Leistungsminderung in Höhe von 60 % des maßgebenden Regelbedarfs beseitigt die Regelung zu
möglichen ergänzenden Leistungen in § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II nicht, da ihre Ausgestaltung den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht hinreichend Rechnung trägt.

bb) Im Übrigen ergeben sich auch bei der Minderung in Höhe von 60 % des Regelbedarfs nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II die
genannten Zweifel daran, dass die Sanktion auch in erkennbar ungeeigneten Fällen zwingend vorgegeben ist und unabhängig von jeder
Mitwirkung starr drei Monate andauern muss.

c) Der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II ist auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse
mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar. Hier entfallen neben den Geldzahlungen für den maßgebenden Regelbedarf
hinaus auch die Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Daher bestehen bereits Zweifel, ob damit die Grundlagen der Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben. Es liegen
keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre,
das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.

aa) Auch gegen die Erforderlichkeit dieser Sanktion bestehen erhebliche Bedenken. Der grundsätzliche Einschätzungsspielraum des
Gesetzgebers ist hier eng, weil die Sanktion eine gravierende Belastung im grundrechtlich geschützten Bereich der menschenwürdigen
Existenz bewirkt. Er ist überschritten, weil in keiner Weise belegt ist, dass ein Wegfall existenzsichernder Leistungen notwendig wäre,
um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine
Verlängerung des Minderungszeitraumes oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte
Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre, weil die negativen Effekte der Totalsanktion unterblieben.

bb) Schon angesichts der Eignungsmängel und der Zweifel an der Erforderlichkeit einer derart belastenden Sanktion zur Durchsetzung
der Mitwirkungspflichten ergibt sich in der Gesamtabwägung, dass der völlige Wegfall aller Leistungen auch mit den begrenzten
Möglichkeiten ergänzender Leistungen bereits wegen dieser Höhe nicht mit den hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit
vereinbar ist.

Unabhängig davon hat der Gesetzgeber auch im Fall eines vollständigen Wegfalls des Arbeitslosengeldes II dafür Sorge zu tragen, dass
die Chance realisierbar bleibt, existenzsichernde Leistungen zu erhalten, wenn zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllt werden oder,
falls das nicht möglich ist, die ernsthafte und nachhaltige Bereitschaft zur Mitwirkung tatsächlich vorliegt. Anders liegt dies, wenn und
solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre
menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Wird eine solche
tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit
bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu
rechtfertigen sein.

III. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt die ? für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende -
Leistungsminderung in Höhe von 30 % nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Maßgabe anwendbar, dass eine Sanktionierung nicht
erfolgen muss, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Die gesetzlichen Regelungen zur
Leistungsminderung um 60 % sowie zum vollständigen Leistungsentzug (§ 31a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II) sind bis zu einer
Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass wegen wiederholter Pflichtverletzung eine Leistungsminderung nicht über 30 % des
maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf und von einer Sanktionierung auch hier abgesehen werden kann, wenn dies zu einer
außergewöhnlichen Härte führen würde. § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II zur zwingenden dreimonatigen Dauer des Leistungsentzugs ist bis
zu einer Neuregelung mit der Einschränkung anzuwenden, dass die Behörde die Leistung wieder erbringen kann, sobald die
Mitwirkungspflicht erfüllt wird oder Leistungsberechtigte sich ernsthaft und nachhaltig bereit erklären, ihren Pflichten
nachzukommen.'

05.11.2019 BRD-Verfassungsgericht normiert Sanktionsrecht im SGB II (ARD-Radio)

Das BRD-Verfassungsgericht normiert eine Teilmenge des Sanktionsrechtes im SGB II
und führt Kann-Vorschriften ein, die also keinen Soll-Charakter haben.
Zulässig ist die Kürzung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums um 30%.

Von dieser Normierung ist die Gruppe der unter 35-Jährigen nicht betroffen.
Diese Gruppe darf weiterhin extrem sanktioniert werden. Dieser Auffassung
ist die CSU in Bayern als Teil des Gesetzgebers, der z.B. De-Sozialisierung
und Obdachlosigkeit als zulässige Sanktionsmittel hält.

Hinweise:

Dass Sanktionen dokumentiert werden müssen, ist im SGB II grundsätzlich vorgesehen,
weil das Sanktionsrecht per Verwaltungsakt den Widerspruch gegen diesen
vorsieht, aber der Verwaltungsakt zugleich keine aufschiebende Wirkung hat.
Es ist also keinerlei Mehraufwand in der Dokumentierung zu erwarten.

Weil Sanktionen immer im Einzelfall zu prüfen sind (Einzelfallprüfung ist
im SGB II ein Primat), ist die zu dokumentierende Begründung auch
einzelfallspezifisch (kein Mehraufwand).

Dass das Sanktionsrecht vom Gesetzgeber als grundsätzlich subjektiv vollziehbar
implementiert wurde, macht sich in den Verwaltungsvorschriften des jeweiligen
JobCenters bemerkbar. Dazu kommt die Qualität der Tätigkeit der JobCenter-Mitarbeiter.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB-II-Sanktionsrecht die Willkür implementiert,
wobei das BRD-Verfassungsgericht diese nicht normiert: Das SGB II ist
ein Tummelfeld der Grauzonen, so dass sich Massenklagen zwingend ergeben.

Das Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes stammt - wie erwartet - aus der Steinzeit.
Daher sollte das Urteil vor einem EU-Gericht oder UN-Gericht revisioniert werden.

11.11.2019 Grundrente in BRD (ARD-Radio)

Die ARD thematisiert den Beschluss der BRD-Regierung, die Grundrente in der
BRD zu implementieren - u.a.

Zugang zu Rente verlangt 35 Jahre geleistete Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Der Zahlbetrag der Rente liegt über dem Wert der Grundsicherung.

Finanzamt übernimmt Einkommensprüfung auf Berechtigung zum Bezug der Rente.

Die Bewertung der Anwartschaften wird abgeändert: Maximal 0,8 Entgeltpunkte
werden berücksichtigt (Entgeltpunkt ist pro Jahr), wobei in diesem
Limit die Anzahl der Entgeltpunkte der Anwartschaften verdoppelt werden
(Kappung ab 0,8 Entgeltpunkte).

Ca. 33% der Rentenausgaben stammen nicht aus dem Umlageverfahren, sondern aus
Steuermitteln des Bundes.
Rente wird über Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen und nicht aus dem Rententopf
finanziert. Als Quelle dient eine noch einzuführende Transaktionssteuer am Geldmarkt.

Grundrente ermöglicht praktisch den Renteneintritt ab 35 Beitragsjahre.

Die Finanztransaktionssteuer muss EU-weit eingeführt werden, wobei ALLE betroffenen
EU-Staaten dieser Steuer zustimmen müssen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die
Steuer tatsächlich sicher kommt.

Audio-Auszug

Hinweise:

Der Auszug stammt aus 2 Sendungen der ARD.

Um überhaupt relevant für die gesetzliche Rente zu sein, muss man eine
Mindestanwartschaftszeit nachweisen, in der generell Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung geleistet wurden.

Die Bewertung von Anwartschaften erfolgt zu den aktuell gültigen Rechtsvorschriften
vor dem 1. Rentenbezug. Die Bewertung erfolgt per Entgeltpunkte, die dann in die
Ermittlung des Zahlbetrages der Rente eingehen. Die Bewertung erfolgt einmalig.
Man beachte, dass Geringverdiener systemisch geringere Beiträge in die gesetzliche
Rente eingezahlt und damit geringere Anwartschaften erworben haben. Auch die Höhe
der Beitragszahlung bestimmt die Höhe der Anwartschaften.

Da die Grundsicherung dynamisch angepasst wird, muss die Grundrente vom Gesetzgeber
dynamisch angepasst werden. Dazu muss entweder die Bewertung der Anwartschaften
dynamisch erfolgen, oder es muss ein dynamisch angepasster Zuschlag zum Zahlbetrag
der Rente erfolgen. Vermutlich wird dann die bundesweit durchschnittliche
Grundsicherung herangezogen.

Da die Grundsicherung Elemente enthält, die marktabhängig sind, müssen die
Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung dynamisch berücksichtigt
werden. Vermutlich werden dann die bundesweit durchschnittlichen Kosten der
Unterkunft herangezogen.

Die Anpassung der Grundrente an die aktuelle Grundsicherung erfolgt nicht
durch eine Bedürftigkeitsermittlung im Einzelfall, so dass die Grundrente
nicht anhand der Einzelfallsituation z.B. in Sachen Kosten der Unterkunft
ermittelt werden kann.

Stattdessen wird das Finanzamt eingeschaltet, das Einkünfte prüft, was auch
immer das heißen mag. Vermutlich wird das Finanzamt die Einstufung der
Einkommenshöhe bezüglich Niedrigeinkommen ermitteln, um damit die
Berechtigung zur Ermittlung einer Grundrente zu liefern oder zu versagen.

Fakt ist: Grundrentner sind an das Finanzamt gebunden und werden daher zwingend
auch steuerlich betrachtet. Dieser Umstand ist vermutlich das eigentliche Ziel
der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung.

Der Gesetzgeber normiert das Eintrittsalter in den Bezug der Rente unabhängig
von der Normung der notwendigen Dauer der Beitragspflicht. Es ist also
blanker Unsinn, dass die Grundrente die Rente nach 35 Jahren Arbeit
erlaubt. Wäre das so, dann wäre bei einem Renteneintrittsalter z.B. mit 65 Jahren
eine RV-pflichtige Tätigkeit erst ab dem 30. Lebensjahr möglich. Dieses ist
aber völlig realitätsfremd, denn Beitragszahlungen vor dem 30. Lebensjahr
aus Niedriglohn sind nichts anderes als ab dem 30. Lebensjahr zu Niedriglohn,
wobei nur die Dauer der Beitragszahlungen über 35 Jahre gehen können.
Hier muss die Einkünfteprüfung des Finanzamtes greifen, ob Niedriglohn
anzusetzen ist oder eben nicht.

21.12.2019 morgenpost.de

Hartz 4 in Berlin

Im November 2019 gab es

248.720 Haushalte, die Hartz 4 bezogen (im November 20118 waren es 15.440 mehr).

37.210 Langzeitarbeitslose (25% aller als arbeitslos Gemeldeten, im November 2018 waren es 2818 mehr).

In Berlin wurden in 2019 aus Bundesmitteln ca. 4400 Langzeitarbeitlose (12% aller Langzeitarbeitslosen) in Arbeit gebracht.

21.12.2019 welt.de

Aus Sicht des BRD-Arbeitsministeriums gab es im Juli 2019 ca. 5,5 Millionen Menschen mit Bezug von Hartz IV, davon

1,62 Millionen Menschen aus Staaten, die nicht Asylquellen und nicht BRD sind.

0,989 Millionen Menschen aus Staaten, die Asylquellen sind.

2,891 Millionen Menschen in der BRD und nicht aus o.g. Staaten (ca. 50% aller Hartz-4-Bezieher).

02.03.2020 gegen-hartz.de

Die BRD-Arbeitslosenstatistik schließt folgenden Personenkreis aus:

Personen, die eine Maßnahme z.B. des JobCenters besuchen.

Personen über 58 Jahre alt.

Krankgeschriebene Personen.

Personen, die innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten hatten.

Personen, die anstelle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Angehörige pflegen.

Personen, die mit ALG-II aufstocken.

Die in der BRD-Arbeitslosenstatistik ausgeschlossenen Personen sind "Unterbeschäftigte" und zwar auch dann, wenn sie
keiner Beschäftigung nachgehen.

20.04.2020 bundesregierung.de

"Alltagsmasken Schutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen

In einigen Bundesländern und Kommunen ist es verpflichtend, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken zu
tragen. Bund und Länder empfehlen die sogenannten Alltagsmasken generell dringend. Sie können das Risiko von Infektionen
verringern.

Schutzmasken sind besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfehlenswert.

Foto: Getty Images/Jens Schlueter

Auch in Zeiten weitgehender Kontaktbeschränkungen müssen Menschen den Weg zur Arbeit zurücklegen und einkaufen gehen. Was
tun, wenn es schwierig wird, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten? Nach den Empfehlungen des Robert Koch-
Instituts kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen
reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte.

Bund und Länder empfehlen daher dringend, Schutzmasken zu tragen - vor allem im öffentlichen Personnennahverkehr und beim
Einkauf im Einzelhandel. (Den Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, barrierefrei lesen Sie hier im Detail.) Eine bundesweite Pflicht
zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen Situation verstärkt Verhaltens- und
Hygieneregeln zu befolgen.

In Sachsen gilt seit dem 20. April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, Bayern führt diese
Regelungen ab dem 27. April ein. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht ebenfalls ab 27. April, jedoch nur für den
ÖPNV. Auch einzelne Kommunen haben eigene Regelungen getroffen.
Allgemeine Hygieneregeln

Ob mit oder ohne Alltagsmaske: Wichtig ist immer, Abstand zu halten. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5
Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur
Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, sollte die geltenden Hygieneregeln noch bewusster
beachten:

Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch.
Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

Video
Video zur Mund-Nasen-Bedeckung Ein Schutz für das Gegenüber

Persönliche Verhaltensregeln

Zusätzlichen Schutz bieten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder Fahrgast in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich
selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch hier ist es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und
bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden.
Montag, 20. April 2020"

20.04.2020 und 21.04.2020 Christliche Sozialpolitik im Zuge der Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio)

20.04.2020 Die CDU-CSU-Fraktion im BRD-Bundestag hat folgende Ansichten:

Wenn das Kurzarbeitergeld die Leistungen SGB II unterschreiten könnte, ist die Grundsicherung zu beantragen.
Dieses Vorgehen betrifft nur wenige Arbeitnehmer, besonders aus dem Bereich Hotel und Gastronomie, wobei
dieser Bereich auch ein kultureller Bereich in Deutschland darstellt, so dass ein Rettungspaket für
Unternehmen aus diesem Bereich notwendig ist.

Da nur eine Minderheit von Arbeitnehmern ein Kurzarbeitergeld unterhalb der Hartz-4-Grundsicherung-Leistungen
erhält, ist die von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
unzulässig.

Eine von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird
dauerhaft verlängert, so dass die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel refinanziert
werden müssen: Besonders dann, wenn die konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit vermehrt auftritt.

Verfassungskonforme Neuverschuldung ist an einen Schulden-Tilgungsplan gebunden. Der Haushalt 2009 bis 2013
wurde von der CDU/CSU und deren Regierungspartner SPD bzw. FDP solide gestaltet, in dem nicht gespart wurde,
sondern nicht mehr Geld ausgegeben wurde. Die Wirkung war, dass mit der Finanzkrise ab 2008 Deutschland auf
einen Wachstumkurs gegangen ist.

Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen sollte deren Liquidität stärken.

Es muss ein wirtschaftliches Wachstum bewirkt werden, um steigende Steuereinnahmen zu erzielen (neben
der Neuverschuldung).

10% der Steuerpflichtigen erwirtschaften 60% der Steuereinnahmen in der BRD. Der Eigentümer geführte
Mittelstand ist das Mittel der Wahl, um aus der Corona-Virus-Krise herauszukommen: Dieser
Mittelstand darf in der Ertragskraft nicht gemindert werden. Das gilt auch, weil die
Krise wegen der Corona-Seuche tiefgreifender als die Finanzkrise 2008 ist.

21.04.2020 Realität bezüglich Kurzarbeitergeld für Auszubildende im Bereich Hotel / Gastronomie

Für Auszubildende gilt die Regelung, dass das ausbildende Unternehmen befristet für Entgeltausfall
des Azubi im Zuge der Kurzarbeit der Belegschaft haftet, bis mit Fristablauf das Kurzarbeitergeld
für Azubis vom Staat refinanziert wird. Azubis erhalten erst nach einer Wartezeit Kurzarbeitergeld.
Bis dahin sind Azubis vom staatlichen Entgeltzahlungen im Zuge der Kurzarbeit ausgeschlossen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Ausbildungsverhältnisse konjunkturbedingt dominieren zu lassen und
zwar auch dann, wenn Unternehmen aus dem Bereich den Bedarf an Azubis nicht decken können bzw.
Azubis die Ausbildung abbrechen (könnten).

Hinweise:

Bevor mit Grundsicherung aufgestockt werden kann, muss mit Leistungen außerhalb der Grundsicherung
aufgestockt werden, z.B. Wohngeld.

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber vorfinanziert, der sich das Geld von den zuständigen Einrichtungen
des Staates nachträglich erstatten lässt.

Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem
Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist
besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der
Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt
werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), obwohl die Bekämpfung der
Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

24.04.2020 gegen-hartz.de

Im Dezember 2019 bezogen rund 5,28 Millionen Menschen Hartz IV Leistungen, davon

67% seit mindestens 2 Jahren.

43% seit mindestens 4 Jahren.

2 Millionen Kinder und Jugendliche.

1 Million Aufstocker.

25.04.2020 derstandard.at

Der frühere deutscher Arbeitsminister Norbert Blüm ist gestorben. Der langjährige CDU-Politiker wurde 84 Jahre alt. Merkel würdigte
den Christdemokraten als engagierten Sozialpolitiker.

25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Der Christjude Blüm ist ein exzellentes Beispiel für das, was passiert, wenn ein Christjude das Maul aufmacht:
Blüm hat unter Ex-Kanzler Kohl die Schnauze in Sachen Rente so weit aufgerissen, dass er diese nicht mehr
zubekam. Blüm ist als skrupelloser Lügner bekannt: Die Renten sind sicher, weil das Umlageverfahren angewendet
wird. - Eigentlich 2 Lügen, denn das Umlageverfahren der Rente wurde christjüdisch und sozialdemokratisch
also ebenfalls christjüdisch, so weit modifiziert, dass die Rente, die zum Nicht-Leben aber die zum Bezug der
Grundsicherung im Alter ausreicht, implementiert wurde ... um das Umlageverfahren praktikabel zu halten ?
Weniger Beitragszahler, mehr Rentner. Letztere werden in der Rentenhöhe einfach abgesenkt, so dass Beitragszahler
weniger Rente finanzieren müssen. - Der Grund ist ein völlig anderer: Gleichzeitig wurde Grundsicherung
und der Niedriglohnsektor (2 eng verzahnte und systemische Bereiche) implementiert und ausgebaut,
so dass entweder keine Beiträge zur RV oder nur abgesenkte Beiträge zur RV erbracht werden. Das Umlageverfahren
wurde der Grundsicherung und dem Niedriglohnsektor angepasst, wobei letztere das Primat ausmachen. - Eben
christjüdische Politik.

Auch hier wird es wieder deutlich, wie dringend ist ist, das elitäre Christjudentum mit Stumpf und Stiehl auszurotten.

30.05.2020 gegen-hartz.de

Der BRD-Gesetzgeber im Bundestag und Bundesrat ändert die finanzielle Corona-Seuche-Ausstattung von Hartz-4-Empfängern
nicht, obwohl der Regelsatz weder Kosten für Masken deckt noch Kosten für Desinfektionsmittel enthält. Auch ist die kostenlose
Abgabe von Masken an Harz-4-Empfänger nicht vorgesehen. Ziel ist es, Harz-4-Empfänger einem höheren Seuchenrisiko
auszusetzen.

30.05.2020 vom Autor dieser Dokuentation

Die Würde des Menschen ist unantastbar .... stürmisches Lachen in den Bundesställen Tag und Rat.

Der Gesetzgeber zeigt auch hier die grundsätzliche Ausrichtung des Gesundsheitsystems im Bereich Corona-Seuche:
Die Bevölkerung wird langsam durchseucht. Wer es nicht überlebt, hat Pech gehabt. Egal warum. Besonders
Randständige.




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