SGBII-News 2020

07.01.2020 zeit.de

In der EU werden in der EU getätigte Importe UND Exporte staatenweise erfasst. Ziel ist es, den automatischen Datenabgleich
zwischen Importeur und Exporteur zu unterlassen. Das ermöglicht den nachhaltigen Umsatzsteuerbetrug: Ein Exporteur
nennt einen formalen Importeur von Waren, der aber diese niemals tatsächlich importiert, denn die Waren wird am
Binnenmarkt des Exporteurs umgesetzt, ohne dass Umsatzsteuer fällig wird, denn der Umsatz am Binnenmarkt ist
durch den angeblichen Export, für den es ja keine Umsatzsteuer haben kann, getarnt worden. Dieser Betrug klappt solange,
wie niemand die Exporte mit den tatsächlich vollzogenen Importen vergleicht, wobei der formale Importeur von
seinem Missbrauch durch den Exporteur nicht unbedingt wissen muss.

Laut IfW und Ifo-Institut

gibt es innerhalb der EU

18% mehr Warenexporte als tatsächlichen Importe.

26% mehr Dienstleistungsexporte als tatsächliche Importe.

beträgt der Umsatzsteuerbetrug in der EU ab 30 Milliarden Euro jährlich.

14.01.2020 support.microsoft.com/de-de/help/4470235/products-reaching-end-of-support-for-2020

Produkte, die 2020 das Ende des Supports erreichen, sind u.a.

Supportende am 14.01.2020

Dynamics NAV 2009 R2
Expression Blend 3
Expression Design 3
Expression Encoder 3
Microsoft Expression Studio 3
Expression Web 3
Hyper-V Server 2008
Hyper-V Server 2008 R2
Windows 7
Windows Embedded Handheld 6.5
Windows Server 2008 R2
Windows Server 2008
Windows Server Update Services 3.0
Windows Storage Server 2008 (alle Editionen)

Supportende am 31.01.2020

Internet Explorer 10

16.01.2020 bundesregierung.de

"Bund-Länder-Einigung
Fahrplan für Kohleausstieg steht

Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen Stilllegungspfad
für die deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035
vorzuziehen. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro. Was die Einigung sonst noch enthält.

Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen bald vom Netz gehen - der erste davon bereits in diesem Jahr.

Foto: Frank Bienewald/LightRocket via Getty Images

Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland - das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel
gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja
Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat.

Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael
Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen
in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden.

Die wesentlichen Punkte der Einigung:

Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in
Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster für
nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" in Jülich
Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen

Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen

Von einem "historischen Durchbruch" sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister
Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe "Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere
Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist?, so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die
Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den
Strukturwandel verhandelt habe.

"Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das
fossile Zeitalter zu verlassen", betonte Finanzminister Scholz. Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten
Ausbau der erneuerbaren Energien ? verstärkt durch regelbare Energien ? begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die
Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro.

"Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal", lobte die
Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region "im Regen stehen gelassen" werde und dass der Ausstieg
aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen - der
erste davon bereits in diesem Jahr.
Donnerstag, 16. Januar 2020"

"Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier, BM?in Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet
(NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:

per E-Mail teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg
per Facebook teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg
per Twitter teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Pressemitteilung 22
Donnerstag, 16. Januar 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

1. Die Kommission ?Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung? (WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen
Konsens erarbeitet, wie Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich
gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen und dem Entwurf des
"Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird
der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt.

2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
einen Stilllegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie beabsichtigt mit den Betreibern der
Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die Ministerpräsidenten stimmen diesem Stilllegungspfad zu. Im
Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses
Stilllegungspfades auch geprüft werden, ob der Stilllegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils 3 Jahre
vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung und
Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen.

3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der
bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.

4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den
Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgestellt.

5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen. Das
Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der Kohleverstromung am
Strommarkt auszugleichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels in 2030 im Rahmen einer EEG-
Novelle beschleunigt und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt. Es sollen zusätzliche 2
Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel
in Jänschwalde.

6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in
Steinkohle-Kraftwerken einführen. (Für den Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird bis 2043 gezahlt werden.
Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch standortübergreifend einzusetzen.
Ein Vermittlungsvorrang wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt.

7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen ?Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen? wird der Bund den Ländern
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden
Euro gewähren. Diese ermöglichen besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer
Gemeinden (Gemeindeverbände). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten
der Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu realisieren.

8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche Planungskapazitäten
aufgebaut.

9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die ersten Maßnahmen
schnell auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem gibt es bereits zahlreiche
konkrete Planungen der Ressorts für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen Kohleregionen und für die Stationierung von
Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen Lausitz.

10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 eine
BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung der Förderung regelt.

11. Im parlamentarischen Verfahren zum ?Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen? sollen folgende Maßnahmen zusätzlich (im §17)
aufgenommen werden:
a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden.
Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem ?Reallabor? für
digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die
Gesundheitsversorgung ?aus einem Guss? neu gedacht werden.
b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen
Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch einen Wettbewerb festgelegt.
c. In Jülich soll ein ?Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft? errichtet werden. Dort wird
eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carrier
(LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Energie
aufgebaut.

12. Es besteht Einigkeit, dass die große Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU bedarf. Neben dem Vorschlag für
den ?Just Transition Mechanism? wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der Reform des Beihilferechts die notwendigen
Voraussetzungen für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen.

13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung durch die Senkung der EEG-Umlage - finanziert aus den
Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels ? bereits eine Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im
Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch
stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen jährlichen
angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.

14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der
Emissionsminderung zu erreichen, weiter verfolgen.

Hinweis: Die Fachminister BM Altmaier, BM Scholz und BM Schulze werden am heutigen Donnerstag, den 16.1. um 9.30 Uhr im
BMWi vor die Presse treten. Der Stilllegungspfad wird veröffentlicht, sobald mit den Unternehmen entsprechende Festlegungen
getroffen wurden, voraussichtlich ebenfalls am heutigen Donnerstag."

02.02.2020 heise.de

Die BRD will ihre "Klimaziele 2030" erreichen und muss daher z.B. im Verkehrsbereich den CO2-Ausstoß mehr absenken,
weil das Verkehrsaufkommen und der massenweise Verkauf von schweren Sportwagen SUV eine Absenkung an sich nicht
zulassen. Aus diesem Grund will die BRD-Umweltministerin einen Zwangspreisaufschlag für den Verkauf von Kfz, die
großen Energiebedarf in Form von Betankung haben, einführen, um den Aufschlag als Rabatt für z.B. Elektrofahrzeuge
zu nutzen, denn diese können sich zu wenige Menschen leisten. Dieses "Bonus-Malus-System" ist machbar.

02.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Dass die Grünen als Christjudenableger sich verständnisvoll z.B. um die E-Auto-Industrie kümmern und dazu Volksvermögen
verwerten will, ist nun mal christjüdische Logik. Nur eben nicht machbar.

- Die Manipulation von Preisen durch Pflichtabgabe, die als Gebühr wegen Inanspruchnahme einer mit Preisaufschlag
versehenen Erwerbs einer Ware, die wegen Verwertung am Markt den dort gültigen Normen wie z.B. Abgasnormen
entspricht und daher am Markt zugelassen ist, kann nur dann erfolgen, wenn die Gebühr zum Zweck der Herbeiführung
eines Status einer Norm - z.B. Abgasausstoß - dient, so dass die allgemeine Belastung des Warenverkehrs und der
Warenverwertung am Markt die Einhaltung der Norm nachhaltig ermöglicht. - Mit anderen Worten: Im Zuge des
Abgasbetruges von u.a. VW wurden in der BRD für Kfz dieses Herstellers im Bereich Diesel eine Normverletzung
im EU-Maßstab festgestellt, wobei diese Kfz nach Rechtsnorm zugelassen wurden, so dass die EU-Normverletzung
die Zulassung nicht beeinflusst, wenn EU-Recht nicht in BRD-Recht umgesetzt und wirksam ist. VW wird also wegen
Verkehrszulassung der Kfz diese weiter am Markt halten können. Noch anders gesagt: Der Massen-Verkauf von SUV,
die zugelassen sind, ist nicht behinderbar, wenn nicht eine Rechtsnorm z.B. zum Energieverbrauch der Kfz verletzt wird.
Eine solche Rechtsnorm gibt es nicht, so wie es eine Rechtsnorm nicht gibt, die die Zulassung vom Kfz mit der
fortlaufenden Einhaltung einer Norm verbindet, denn dann wäre z.B. VW sofort pleite.

- Die Zwangsabgabe soll einer Gegenleistung zugeordnet werden, die es nicht gibt und die es ohne Rechtsnorm nicht
geben kann: Abgabeentgelte als Prämie für andere Marktteilnehmer.

- Der Staat hat die Möglichkeit, die Einhaltung von Rechtsnormen zu fördern, wenn dadurch Marktverschiebungen
verhindert oder gesteuert werden können. Auch in Sachen SUV kann der Staat also festlegen, dass für Kfz eine
Energiebilanz aufzustellen ist, deren Normierung als Gebührennorm die Wahl zwischen den Energiebilanzen
ermöglicht, so dass Marktteilnehmer vorab wissen, ob sich die Gebühr für eine Energienorm, die genutzt werden
soll, in Preis-Leistungs-Verhältnis der Ware rechnet. Wer also eine bestimmte Ernegienorm benötigt, die aber im
Preis-Leistungs-Verhältnis sich nicht rechnet, kann im gefördert werden. Mit anderen Worten: Die BRD muss
einen Systemwechsel vollziehen:

- Kfz sind nur dann zugelassen, wenn sie eine aktuell geltende Norm erfüllen. Die Zulassung muss also mit
der Normerfüllung verlängert werden. Damit wäre allerdings VW pleite, denn der Schadensersatz ist nicht
finanzierbar. Mit anderen Worten: Das wird nie in der BRD passieren.

- Kfz sind im Rahmen der Normen und Normentgelte weiter förderbar, wenn eine Normeinhaltung und der
Wegfall bzw. die Reduzierung der Normentgelte den Markt harmonisieren: Energiebilanz-Norm.
Die Förderung von E-Autos ist normwidrig und damit unzulässig.
Die Belastung von z.B. SUV ist normgemäß umzusetzen.
Kfz-Klassen nach Normklassen und Klassen der Normentgelte sind zu implementieren, so dass der Markt
so vielfältig bleibt, dass am Markt die Norm grundsätzlich umgesetzt wird.
Mit anderen Worten: Das wird nie in der BRD passieren.

- Kfz und deren Normierung muss finanziell förderbar bleiben, wenn es um den Marktzugang mit Nachfrage,
die sich an der Norm ausrichtet, geht. Mit anderen Worten: Ein SUV wird nur dann förderbar, wenn die Energiebilanz
des SUV normgerecht ist. Das würde allerdings auch bedeuten, dass SUV von einem Tag zum anderen unrentabel
sind, weil andere Kfz besser gefördert werden und wegen Normeinhaltung in den Kosten der Normentgelte
günstiger sind. Das würde aber auch bedeuten, dass z.B. das US-Unternehmen Tesla in Brandenburg (BRD) seine
E-Autos, die ab 40.000 Euro kosten, am BRD-Markt nicht ausreichend absetzen kann, also Tesla für andere
Märkte in der Welt produziert und dafür Förderungen vom Staat BRD nicht erhalten kann.
Mit anderen Worten: Das wird nie in der BRD passieren.

Wenn ein Christjude, wie die BRD-Umweltministerin, das Maul aufmacht, was soll da rauskommen, da der
Christjude wieder mal tief in die Volksvermögentasche greifen will: Der Zwangspreisaufschlag ist nichts anderes als
Enteignung. Der Christjude im BRD-Verfassungsgericht wird also ebenfalls Probleme bekommen, wenn der
eigene Elite-Teil die beklagte Sau rauslässt und offensichtlich vergisst, was Fürsorgepflicht des Staates für
das Volk und z.B. dessen Vermögen bedeutet, so dass die Verfassungselite alle Mühe hat, dem Volk weiter
Sand in die Augen zu streuen, um so den Elitenerhalt nachhaltig zu gewähren ...

04.02.2020 dradio.de

Am 03.02.2020 hat Oberverwaltungsgericht in Hamburg entschieden: In Ermangelung einer Rechtsgrundlage ist das Verbot der
muslimischen Vollverschleierung an der Berufsschule nicht möglich.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will auf eine muslimische Vollverschleierung wie folgt reagieren:

Ermitteln, warum Vollschleier getragen wird.

Prüfen, ob die ermittelten Gründe die einer Radikalisierung sind.

Dialog mit denjenigen führen, die die Vollverschleierung umsetzen (lassen). Pädagogische Richtungsweisung.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Ermittlung eines Grades einer Radikalisierung kann nicht Aufgabe der Schule sein.

Der Eingriff in den Kontext einer Vollverschleierung kann allein mit dem Hausrecht umgesetzt werden., wenn es genügend
Schulen gibt, die islamische Tradition pflegen. Dass allerdings setzt die Integration des Islams beidseitig voraus: Der Islam
findet Zugang z.B. in das Schulsystem und verletzt die Trennung von Schule und Religion nicht, wenn es um eine
staatliche Schule geht.

Die BRD ist kein Einwanderungsland aus Tradition sondern ein traditionelles Auswanderungsland. Mit anderen Worten:
Die Bildung von Parallelwelten sind Zeugnis des Integration, die nicht die eines traditionellen Einwanderungslandes ist.
Parallelgesellschaften haben z.Z. nur 1 Hauptzweck: Die Dominanz des einen über das andere System - keine Koexistenz
und keine gegenseitige Abhängigkeit.

Deutschland schafft sich ab. Sarrazin hat Recht.

04.02.2020 dradio.de

Die Revision des Urteiles vom Urteil, das selbst ein Urteil revisioniert, ist in Sachen Relief "Judensau" an der Stadtkirche der
Lutherstadt Wittenberg zugelassen worden. Der Kläger, ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, hat bisher erfolglos um eine
Entfernung des im 13. Jahrhunderts an die Kirche angebrachten Reliefs geklagt, das mit der Kirche unter dem UNESCO-
Welterbeschutz steht und folgenden Kontext zeigt:

Ein weibliches Hausschwein (Sau) hat an den Zitzen saugende Juden.

Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After.

1570 kam in das Relief die Inschrift "Rabini-Schem HaMphoras" hinzu. Sie ist vermutlich inspiriert von Luthers antijüdischer Schrift
"Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" aus dem Jahr 1543. "Schem Ha Mphoras" steht für den Namen Gottes im
Judentum, den gläubige Menschen nicht aussprechen.

1988 wurde zusätzlich eine Informationstafel zu dem Relief angebracht.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Ein in Deutschland lebender Jude versteht es nicht, den historischen Kontext einer Kultur eines Landes einzuordnen, wo er lebt.
Es ist allerdings jedem Juden erlaubt, nach Israel auszuwandern. Selbst wenn der jüdische Kläger ein Deutscher ist, ist die
Klage ein klares Anzeichen von Parallelgesellschaft, die einen religiös fremden Kontext zersetzend dominieren will und auch
das Klagerecht dafür hat, obwohl der beklagte Kontext bereits vor der Klage beweist, dass Juden der Gegenwart nicht Gegenstand
des historischen Objektes sind. Dieses allerdings auch nicht Gegenstand des praktizierten Judentums des Klägers.
Es gibt da nur eine Lösung: Man trennt sich, um gegenwärtigen Antisemitismus zu vermeiden, denn der betrifft eben auch
den klagenden Juden. Die Hoffnung auf Einsicht des Klägers ist deswegen schon nicht gegeben, weil die Urteile
revisionierbar sind und es bereits einmal revisioniert wurde: Der jüdische Kläger hat andere Interessen, als es die richterliche
Belehrung anerkennt: Der Jude will den Erhalt christjüdischer Daseinsformen in der deutschen Historie so beschränken,
wie es das vor Ort praktizierte Judentum will (jüdische Gemeinden sich Einrichtungen des praktischen Vollzuges der
Religion im Kontext der Gemeinde unter der Führung eines Religionsbeauftragten der Gemeinde - quasi dem Pfarrer etc..
Die Gemeindeformen können sich also unterscheiden. Das ist ein wichtiger Unterschied des Judentums zum Christjudentum.)

07.02.2020 zeit.de

Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland

Eine bundesweite Obdach- und Wohnungslosenstatistik für Deutschland gibt es nicht und ist nicht in Planung.
Ab 2022 werden jährlich die Anzahl der Menschen erfasst, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht sind.

Obdachlosenstatistik für Berlin

Eine Obdachlosenstatistik in Berlin gibt es anfänglich und ist in Planung mit folgenden Stufen:

Stufe 1: Zählung von Obdachlosen in Berlin.

Aktuelle und zugleich 1. Zählung, die nur in Teilgebieten von Berlin erfolgte, ergab:

Zum Zeitpunkt der Zählung befanden sich

807 Obdachlose auf der Straße.
942 Obdachlose in Einrichtungen der Kä?ltehilfe.
15 Obdachlose in Rettungsstellen Berliner Krankenhäuser.
158 Obdachlose im Öffentlichen Nahverkehr.
12 Obdachlose in Polizeigewahrsam.
42 Obdachlose in einem Warte- und Wä?rmeraum.

55 % der Gezählten sind zwischen 30 und 49 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1970 bis 1990).
84% der Gezählten sind Männer.

Stufe 2: Erfassung der Obdachlosen, die in Notunterkünften oder Wohnheimen untergebracht sind.
Stufe 3: Erfassung anderer Obdachlose, aber nur diejenigen, die zugleich bei den Sozialträgern bekannt sind.

09.02.2020 zeit.de

Reform der gesetzlichen Rente in BRD

Im Zuge der Umsetzung eines Urteiles des BRD-Verfassungsgerichtsurteiles muss die steuerliche Belastung von Renten steigen,
um so die Gleichbehandlung mit Pensionen herzustellen. Seit 2005 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise erhöht:
2005 50% Anteil, 2040 100% Anteil.

09.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In der BRD ist das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rente am Auslaufen:

Der Staat BRD finanziert mit steuerfinanzierten Bundeszuschüssen die gesetzliche Rente. Auch Rentner-Steuern finanzieren Renten.

Das Umlageverfahren in Sachen Grundrente ist nicht implementiert worden. Da die Börsen-Transaktionssteuer in der EU nicht
implementierbar ist, kann die Grundrente nicht aus dieser Steuer finanziert werden. Vielmehr werden dazu auch Rentner-Steuern
eingesetzt, die somit helfen, das Umlageverfahren unnötig zu machen.

Wenn Rentenerhöhungen von der Rentensteuer aufgefressen werden, ist diese Quelle optimal nachhaltig: Rente als
durchlaufender Posten.

19.02.2020 morgenpost.de

Information zum Berliner Mietendeckel - u.a.

Frage: Hinsichtlich des neuen Gesetzes habe ich zwei Fragen, die ich Ihnen gerne vorab schicken möchte: In §3 (5) ist die Miete
definiert: ?Miete im Sinne dieses Gesetzes ist die Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge.? Fallen unter ?alle Zuschläge? auch
Zuschläge für eine teilgewerbliche Nutzung? Gewerbemietrecht und damit auch deren Preise sind ja nicht Kompetenz der Länder,
sondern eindeutig des Bundes.
Antwort: Ja, auch und gerade die Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung sollen erfasst werden."

Frage: Ich habe am 20. Juni 2019 einen bis 31. Dezember 2020 befristeten Mietvertrag für eine möblierte Wohnung in Schöneberg
abgeschlossen. Die Bruttomiete beträgt 23,40 Euro je Quadratmeter. Fällt dieser Mietvertrag auch unter den Mietendeckel und - falls
ja - wie hoch dürfte die Miete sein?
Antwort: Falls die Wohnung beziehungsweise das Gebäude in den Anwendungsbereich fällt, fällt auch dieser Mietvertrag unter den
Mietendeckel. Wie hoch die Mietendeckelmiete ist, lässt sich aus Ihren Angaben nicht ersehen. Allerdings ist der Vermieter
verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes diese Umstände zu benennen. Die Absenkung wirkt
dann nach neun Monaten.

20.02.2020 gegen-hartz.de

Das Sozialgesetzbuch X sieht die Erstattung von Kosten im Vorverfahren vor: Ist für ein Widerspruchsverfahren die Hilfe eines
Anwalts notwendig, müssen die Gebühren und Auslagen des Rechtsbeistandes erstattet werden. Das Sozialgesetzbuch X schreibe
ein Aufrechnungsverbot vor.

Urteil Bundessozialgericht (BSG) (AZ: B 14 AS 17/19 R und weitere)

Für eine Kostenübernahme für eine notwendige anwaltliche Hilfe in einem Hartz-IV-Widerspruchsverfahren ist es nicht erlaubt,
die zu zahlenden Anwaltskosten für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren mit Erstattungsforderungen gegenüber dem
Arbeitslosengeld-II-Bezieher aufzurechnen. Erhalte der Anwalt nicht sicher seine volle Vergütung, bestehe die Gefahr, dass
Hartz-IV- Bezieher für ihren Widerspruch gar keinen notwendigen Rechtsbeistand mehr finden.

24.02.2020 zeit.de

Im Zuge der Regierungsbildung im BRD-Bundesland Thüringen

stellt SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil fest:

Nach der Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten in Thüringen mit den Stimmen von AfD und CDU habe er sich gefragt, ob er in den
Monaten vorher nicht hätte lauter sein müssen, sagte Klingbeil. "Das ist ein Tabubruch, der begangen wurde im Thüringer Landtag,
von dem sich die CDU, so glaube ich, über lange Zeit nicht erholen wird. Weil die Frage, ob man nicht doch zusammenarbeitet,
immer wieder gestellt werden wird." Das werde im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt zu erleben sein, wahrscheinlich auch in
Mecklenburg-Vorpommern. Es ist richtig, "dass wir darauf hinweisen, dass die CDU hier eine Tür aufgemacht hat, die sie
dringend wieder schließen muss". "Wenn ich mir anschaue, dass man die WerteUnion nicht in den Griff bekommt, dann hat die CDU
dort Glaubwürdigkeit herzustellen, und das ist etwas, woran diese Partei jetzt täglich arbeiten muss".

stellt CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer fest:

"Die Bundespartei hat ein eindeutiges und klar definiertes Abgrenzungsverhältnis zur AfD. Für uns gibt es keine Zusammenarbeit mit
der AfD". Die Nichtkenntnisnahme dieses Faktes muss den SPD-Chef dazu bewegen, mit der SPD die BRD-Regierung zu verlassen:
"die Konsequenz ziehen und seine Partei auffordern, diese Regierung zu verlassen mit der CDU". Entweder behaupte Klingbeil,
dass die gesamte Bundesspitze der CDU lüge, "oder er muss es für so unerträglich halten, mit der CDU zusammenzuarbeiten, dass er
dann eben die Konsequenzen ziehen muss. Und dann muss er mit seiner Partei aus dieser Regierung austreten."

24.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Christjuden zerfetzen sich, weil keiner in der Bundes-CDU die Möglichkeit hat, die Thüringer CDU von einer Zusammenarbeit
mit der AfD abzuhalten, denn in Thüringen sind Landtagswahlen und keine Bundeswahlen. Die SPD weiß von dieser Krux und
weidet sich am Elend, wissend, dass es die SPD auch trifft, wenn die AfD die Chance bekommt, aktiv für Neuwahlen im Bund
zu agieren. Klar, das System wird durch Bundesneuwahlen nicht geändert, denn das wäre das Aus der AfD, aber die Bevölkerung
wird radikaler und empfänglicher für einen Systemwechsel im Elitären Christjudentum. Und nur darum geht es zunächst, so dass
die AfD weiterhin als "demokratische" Partei mit nationalsozialistisch-völkischem Flügel ist.

01.03.2020 zeit.de

Die Türkei hat die Grenze zu Europa geöffnet und lässt es zu, dass syrische Kriegsflüchtlinge versuchen, in die EU einzureisen.

Die Grünen in der BRD fordern die BRD-Regierung auf, Flüchtlinge in die BRD einreisen zu lassen und in den zu aktivierenden
Asyl-Unterkünften unterzubringen. Zugleich soll die EU an den Aussendenden Erstaufnahmeeinrichtungen einrichten, um dort
Sicherheitsprüfung und Datenabgleich auszuführen.

02.03.2020 gegen-hartz.de

Die BRD-Arbeitslosenstatistik schließt folgenden Personenkreis aus:

Personen, die eine Maßnahme z.B. des JobCenters besuchen.

Personen über 58 Jahre alt.

Krankgeschriebene Personen.

Personen, die innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten hatten.

Personen, die anstelle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Angehörige pflegen.

Personen, die mit ALG-II aufstocken.

Die in der BRD-Arbeitslosenstatistik ausgeschlossenen Personen sind "Unterbeschäftigte" und zwar auch dann, wenn sie
keiner Beschäftigung nachgehen.

12.03.2020 zeit.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche begründet die EZB ihre Geldpolitik nun mit der Seuche:

Bis Ende 2020 kauft die EZB zusätzliche Anleihen für 120 Milliarden Euro auf.

Der Zins zu Geldbeschaffung von Kunden der EZB bleibt seit März 2016 unverändert auf 0%.

Der Zins für Geldfluss der Kunden zur EZB bleibt bei minus 0,5%.

13.03.2020 heise.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche

steigt in Italien der Internettraffic um mehr als 70%. Großteilig wird das Internet zunehmend genutzt, um das Spiel "Fortnite"
downzuloaden (vermutlich Schüler).

haben Comcast und weitere Anbieter in den USA entschieden, dass keine zusätzlichen Kosten für die Internetnutzung entstehen, wenn
Nutzer wegen des Coronavirus auf das Internet angewiesen sind. Betroffen sind auch die vergünstigten Verträge für sozial schwache
Haushalte haben.

13.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In Italien sind die Schulen geschlossen.

Entscheidungen wie die von Comcast sind in der BRD unmöglich: In der BRD gibt es keine Verträge für sozial schwache
Haushalte: JobCenter gehen davon aus, dass, wer sich ein Handy leisten kann, auch aus der Sicht des JobCenters wichtigere
Ausgaben finanzieren kann und muss, in dem auf das Handy verzichtet wird.

Die BRD ist bezüglich Internetverbreitung im mittleren Steinzeitalter. Eine Vermarktung wie in den USA ist in der BRD unmöglich.
Dass Kulturveranstaltungen anstelle mit Publikum nun zu diesem nach Hause gestreamt werden, ist ein Witz übelster Art,
denn mit 25 MBit-Leitung (verkauft als 40 MBit-Leitung per Vektoring -DSL z.B. der Telekom, die nicht in den Glasfaserzugang
für Endkunden investiert) ist man eben höchstens in der mittleren Steinzeit angekommen.

13.03.2020 bundesregierung.de

"Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Warum wird die Mietpreisbremse verlängert?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn-
und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf
angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin
ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf
des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung?

Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen
die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat.

Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb
eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll.

Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende
Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse
eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit.

Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus?

Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein
einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus.

Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Mieter den Verstoß gerügt hat.

Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den
Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein
Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.

Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019
vereinbart wurde, noch?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche
Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde
für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen
geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu
einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler
nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des
gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er
seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso.
Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken.

Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
verlangen dürfen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen begrenzt.

Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode
zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den
großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr
Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind.

Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie
noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Freitag, 13. März 2020"

15.03.2020 faz.net

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche

macht die BRD ihre Grenzen dicht und lässt nur folgende Ausnahmen zu:

triftiger Reisegrund wie Einreise von Deutschen. oder Ein- und Ausreise von Pendlern.

Warenverkehr.

macht Frankreich seine Grenzen zur BRD dicht und lässt nur folgende Ausnahme zu:

Nur Notwendige Einreise in Frankreich z.B. Ein- und Ausreise von Pendlern.

Warenverkehr.

hat Dänemark seine Grenzen dicht gemacht.

hat Polen seine Grenzen dicht gemacht.

hat Tschechien seine Grenze für den Reiseverkehr dicht gemacht.

hat Österreich die Grenze zu Italien fast vollständig dicht gemacht, wobei der Bahnverkehr über die Grenze abgeschafft wurde.

16.03.2020 heise.de

Lohn-Unterschiede in BRD zwischen Mann und Frau

Erwerbspausen von Frauen z.B. zur Kindererziehung spielen keine Rolle.

In frauentypischen Berufen werden durchweg geringere Gehälter gezahlt.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und seltener in qualifizierten Führungspositionen.

europaweit:

In 2018 war der Stundelohnunterschied von Mann und Frau nur noch in Estland größer.

bundesweit:

In 2019

betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Frau 17,72 Euro.

betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn Mann 22,61 Euro.

Ostzone der BRD:

In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 7%.

Westzone der BRD:

In 2019 betrug der Stundelohnunterschied von Mann und Frau 21%.

16.03.2020 bundesregierung.de

'Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 16. März 2020
Pressemitteilung 97
Montag, 16. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Gruppe der Sieben, erkennen an, dass die COVID-19-Pandemie eine menschliche Tragödie
und eine weltweite gesundheitliche Krise darstellt, die auch große Risiken für die Weltwirtschaft birgt. Wir sind entschlossen, alles
Notwendige zu tun, um durch engere Zusammenarbeit und verstärkte Koordination unserer Anstrengungen wirkungsvolle weltweite
Abhilfemaßnahmen sicherzustellen. Die aktuellen Herausforderungen können zwar einzelstaatliche Sofortmaßnahmen erforderlich
machen, aber wir bleiben der Stabilität der Weltwirtschaft verpflichtet. Wir bringen unsere Überzeugung zum Ausdruck, dass die
aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie einen gut abgestimmten internationalen Ansatz
erfordern, der wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und mit unseren demokratischen Werten sowie einer freien Wirtschaft
vereinbar ist.

Wir sind entschlossen, das gesamte Leistungsvermögen unserer Regierungen dafür einzusetzen,

die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zum Schutz besonders gefährdeter Menschen vor COVID-19
abzustimmen;
das Vertrauen wiederherzustellen, neues Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schützen;
den Welthandel und internationale Investitionen zu unterstützen;
die Zusammenarbeit auf den Gebieten Wissenschaft, Forschung und Technologie zu fördern.

In gemeinsamer Anstrengung werden wir daran arbeiten, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch die COVID-19-
Pandemie zu bewältigen und die Voraussetzungen für ein kraftvolles Wiederaufleben robusten und nachhaltigen Wirtschaftswachstums
und Wohlstands zu schaffen.

Beschleunigung unserer Maßnahmen in Reaktion auf COVID-19

Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, die Gesundheit aller Menschen in unseren Ländern zu schützen und ihre Sicherheit zu
gewährleisten. Den Ausbruch noch intensiver zu bekämpfen, bleibt unsere oberste Priorität. Wir werden unsere Anstrengungen zur
Verlangsamung der Ausbreitung des Virus koordinieren, einschließlich geeigneter Maßnahmen an den Grenzen.

Wir werden unsere Anstrengungen zur Stärkung der Gesundheitssysteme in unseren Ländern und weltweit weiter intensivieren. Wir
unterstützen die WHO und ihr weltweites Mandat als führende Instanz bei Krankheitsausbrüchen und Notlagen mit gesundheitlichen
Auswirkungen in vollem Umfang, da sie kein geographisches Gebiet unberücksichtigt lässt, und regen alle Länder, internationalen
Organisationen und den Privatsektor an, die globalen Maßnahmen, etwa den Globalen Notfallvorsorge- und
-maßnahmenplan zu unterstützen.

Wir betonen den Wert des Informationsaustausches in Echtzeit, um den Zugang zu den besten und neuesten Erkenntnissen zu
gewährleisten, wodurch Präventionsstrategien und Abhilfemaßnahmen verbessert werden.

Wir werden epidemiologische und andere Daten gemeinschaftlich nutzbar machen, um das Virus besser verstehen und bekämpfen zu
können.

Wir werden die abgestimmten Forschungsanstrengungen verstärken, auch durch freiwillige Unterstützung der internationalen
Impfstoff-Initiative ?Coalition for Epidemic Preparedness and Innovation?. Wir werden die Einleitung gemeinsamer
Forschungsprojekte mithilfe öffentlicher wie auch privater Finanzierung und die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen mit dem Ziel
verstärken, schnell Behandlungsmöglichkeiten und einen Impfstoff zu entwickeln, herzustellen und zu verteilen, und dabei die
Grundsätze Wirksamkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit einhalten.

Wir werden uns darum bemühen, die Verfügbarkeit medizinischer Ausrüstung dort zu verstärken, wo sie am meisten gebraucht wird.

In Anerkennung der Tatsache, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Informationen und Nachrichten über soziale Medien
beziehen, werden wir uns mit Online-Plattformen abstimmen, damit die Öffentlichkeit optimalen Zugang zu den neuesten zutreffenden
und einschlägigen amtlichen Informationen hat.

Zur Umsetzung dieser Zielstellungen und gegebenenfalls Anpassung dieser Maßnahmen werden Anstrengungen in allen Bereichen
unserer Regierungen erforderlich sein, und wir ersuchen unsere Gesundheitsminister sich weiterhin wöchentlich abzustimmen.

Die wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs entschlossen bewältigen

Wir sind entschlossen, unsere Maßnahmen abzustimmen und unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden politischen Instrumente alles
Erforderliche zu tun, um kraftvolles Wachstum in den G7-Volkswirtschaften zu erzielen, sowie Vorkehrungen gegen Abwärtsrisiken zu
treffen.

Hierzu nutzen wir das gesamte Spektrum der bereitstehenden Instrumente einschließlich geld- und fiskalpolitischer Maßnahmen, sowie
zielgerichtete Schritte, um unverzüglich und im erforderlichen Maße die am stärksten betroffenen Arbeitnehmer, Unternehmen und
Sektoren zu unterstützen. Dies ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Familien mit berufstätigen Eltern
besonders wichtig.

Wir ersuchen auch unsere Zentralbanken, in fortgesetzter Abstimmung die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen zu treffen, um
die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu unterstützen und die wirtschaftliche Erholung sowie das Wachstum zu fördern.

Wir ersuchen unsere Finanzminister, sich wöchentlich über die Umsetzung dieser Maßnahmen auszutauschen und weitere rasche und
wirksame Maßnahmen auszuarbeiten.

Wir bekräftigen, wie wichtig die Abstimmung zwischen internationalen Organisationen auch dann ist, wenn die Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebs gefährdet ist. Wir rufen den IWF und die Weltbankgruppe sowie andere internationale Organisationen auf, im
Rahmen einer abgestimmten globalen Reaktion mit Blick auf die spezielle gegenwärtige Herausforderung Länder weltweit weiter zu
unterstützen. Wir ersuchen unsere Finanzminister, eng mit internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um rasch die
angemessene internationale finanzielle Hilfe zu mobilisieren und auf den Weg zu bringen, damit Ländern, darunter Schwellen- und
Entwicklungsländern, geholfen werden kann, die gesundheitliche und finanzielle Herausforderung durch COVID-19 zu bewältigen.

Wir werden Beeinträchtigungen der internationalen Lieferketten angehen und unsere Arbeit zur Erleichterung des internationalen
Handels fortsetzen.

Das Wachstum wiederbeleben und steigern

Wir werden weiterhin mit Entschiedenheit zusammenarbeiten, um diese Maßnahmen zur Bewältigung dieser globalen Notlage
umzusetzen. Im Umgang mit der wirtschaftlichen Herausforderung sind wir entschlossen, nicht nur das vor der COVID-19-Pandemie
erwartete Wachstumsniveau wieder zu erreichen, sondern das Fundament für mehr zukünftiges Wachstum zu legen. Wir werden unsere
Abstimmung im

Rahmen des G7-Vorsitzes, auch beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs, fortsetzen und rufen die G20 auf, diese Bemühungen
unterstützen und zu verstärken.'

16.03.2020 bundesregierung.de

'Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der
Corona-Epidemie in Deutschland

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen
Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland
vereinbart:

Pressemitteilung 96
Montag, 16. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen,
Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche
die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt
unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker
können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen
hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte,
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche
Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in
Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie
Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im
Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde,
allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
- in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt
wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders
betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
- Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa
durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und ?hinweise
- Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt
werden können,
- Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen
sind.'

19.03.2020 heise.de

Die Corona-Virus-Seuche wird in

Europa benutzt, um durch die EZB

mindestens bis Ende 2020 für 0,75 Billionen Euro (750 Milliarden Euro) u.a. Staatsanleihen aufzukaufen (z.B. von Griechenland),
wobei der unbegrenzte Aufkauf erwägt wird.

mit Hilfe besonders günstiger Langfristkredite die Banken dazu zu bewegen, vor allem kleine und mittelgroße Firmen mit Geld zu
versorgen.

den USA benutzt, um durch die FED

den Leitzins auf das 0% zu senken.

für 0,7 Billionen US-Dollar (750 Milliarden US-Dollar ) Anleihen aufzukaufen.

19.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die EZB druckt Euro, um aufkaufen zu können. Dieser Euro hat seinen Gegenwert nur in der Annahme, dass die Herausgeber
der Anleihen, die an die EZB verkauft werden, die Anleihen an die EZB zurückzahlen können: Das ist schlichtweg unmöglich,
da der Euro systemisch eine virtuelle Währung ist, weil der Euro nach Bedarf gedruckt wird. Es kann also keine Pleiten geben.
Pikant: Die Zinspolitik der EZB ruiniert seit längerem systemisch die Zinserwartungen von z.B. Produkten, die der
Ansparung dienen und somit keine Rendite bringen können. Ziel der EZB ist es, Volksvermögen in Aktien zu konvertieren,
deren Rendite allerdings eben an den Druck von Euro gebunden ist. Kurzfristige Rendite innerhalb der Krisenwellen,
deren Berge mit gedrucktem Euro finanziert werden. - Der Euro ist Schrott.

21.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche kann man den Zerfall des Binnenmarktes im Bereich Grundnahrungsmittel gut beobachten:
Entgegen der Aussagen u.a. der christjüdischen Regierungselite ist die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln
massiv zusammengebrochen, da erhöhter Bedarf an Nahrung besteht, der nicht gedeckt werden kann.

In der Ostzone in z.B. Berlin sind Grundnahrungsmittel bzw. Waren des täglichen Bedarfes nicht oder eingeschränkt verfügbar.
Z.B. sorgt das Unternehmen "Kaufland" als Tochter von "Lidl" dafür, dass Waren von morgens um 5 bis zu den Öffnungszeiten
und danach eingeräumt werden, wobei der Verkauf der Ware endet, wenn die Regale leer gekauft wurden: Ab dann gibt es für
den Tag keine Ware mehr. So ist es inzwischen Standard, dass Waren wie Mehl, Brot nicht mehr verfügbar sind, da Lidl einen
erweiterten Warenfluss unterlässt: Es interessiert Lidl nicht weiter, wenn leere Regal präsentiert werden. - Vor allem der
von der christjüdischen Kanzlerschaft gepredigte soziale Zusammenhalt bezüglich Warenbeschaffung für alte Leute,
also für Menschen, die hohem Corona-Virus-Tod ausgesetzt sind, funktioniert nicht, wenn Waren des täglichen Bedarfes
an die Anzahl der im Laden von Kaufland verfügbaren Personen gekoppelt wird: Ziel dieser Politik ist es, die
biologische Lösung des Corona-Problems voranzutreiben. Wer z.B. Toilettenpapier in einer Stückzahl größer 1 kaufen
will, um es einem weiteren z.B. alten Menschen mitzubringen, geht leer aus: Der Mensch muss in den Laden kommen.
Wer also 4 Packungen Küchenrolle benötigt, muss den Laden 4 mal betreten und verlassen, aber natürlich je 1x am Tag.
Die BRD-Kanzlerin Merkel ist im Kommunismus aufgewachsen und weiß, wie es ist, wenn Mangel an Waren
vorherrscht. Und diese Christjüdin stellt sich vor ihrem Stamm per TV hin und predigt wissentlich die Unwahrheit.
Das nennt man Christjudastum - Verrat am deutschen Stamm.

In der Ostzone Berlins kommt ein historischer Zusammenhang voll zum Wirken: Vor dem Beitritt der DDR zur BRD
waren staatliche Läden oder die der Konsumgenossenschaft am Markt tätig. Aufgrund der Absprachen der DDR-Regierung
und vor allem in der Ostzone Berlins regierende Eliten wurde diese DDR-typischen Läden mit dem Beitritt zur BRD
u.a. an "Kaisers" derart vergeben, dass Kaisers in großen Flächen das Monopol hatte. Da Kaisers nicht in der Lage war,
nachhaltig zu wirtschaften, wurde die Kaisers-Läden an u.a. Edeka verscherbelt, die in großen Flächen das Monopol haben.
Da Edeka eine Einkaufsgenossenschaft ist, sind also in großen Flächen Waren des täglichen Bedarfes und Grundnahrungsmittel
nicht bei Edeka verfügbar. In der Ostzone herrscht nun wieder kommunistische Warenpolitik, zudem Kommunisten zusammen
mit den Christjudenablegern SPD und Grüne Berlin regieren. - Es passt alles. Judastum als Verrat am deutschen Stamm.

Wer im Onlinehandel von Amazon sehen will, wie der Verkauf von Roggenmehl bundesweit zusammengebrochen ist,
benutze die Webseiten https://www.vollkorn-mehl.de/Roggenmehl.html und https://www.vollkorn-mehl.de/Sauerteig.html,
von wo aus auf Amazon verklinkt wird, wo man feststellen kann: In der Region xxx z.B. in Berlin (Lage der Region wird
anhand der IP abgeschätzt) ist Roggenmehl nicht mehr verfügbar.

22.03.2020 morgenpost.de

Corona-Virus-Seuche in Berlin

Neben Baumärkten gehören Supermärkte und Discounter zu den wenigen Läden, die geöffnet haben dürfen. Sie sollen die
Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Christian Böttcher, Sprecher des Bundesverbands des Deutschen
Lebensmittelhandels (BVLH), stellt fest: Märkte müssen umsetzen: Hygienevorschriften verschärfen, Abstandsregelungen
einführen und keine langen Warteschlangen im Laden entstehen lassen. Etwa die Abstandsaufkleber auf den Böden oder
Plexiglasvorrichtungen an den Kassen. Wie das genau umgesetzt wird, regeln die Bezirksämter in Berlin selbst.

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, stellt fest:

Die Geschäfte leiden immer noch unter einem ?irrationalen Abverkauf? von Waren wie Toilettenpapier, Seife, Drogerieartikeln, Mehl
und Pasta. Fahrer aus Bereichen wie dem Event- und Messebau würden die Lebensmittellogistik unterstützen, um die Lieferketten
aufrecht zu erhalten. Staatliche Vorgaben zur Begrenzung des Kundenansturms in den Geschäften seien jedoch nicht nötig.

22.03.2020 vom Autor dieser Dokuentation

Die Realität in Berlin ist eine andere: Die Lieferketten SIND bereits länger unterbrochen.

Die Ostzone der BRD ist u.a. von Warenlieferungen aus der Westzone der BRD abhängig. Das betrifft auch Waren des täglichen
Bedarfes. Wenn also die Läden in Berlin leere Regale ausweisen, dann sind es nicht immer Hamsterkäufe. Am Beispiel der Kette
Kaufland (Lidl) zeigt es sich kristallklar: Es werden seit Tagen nicht mehr ausreichend bzw. gar nicht bestimmte Ware des täglichen
Bedarfes angeboten - u.a. Back-Artikel, Milch etc.. Es sind z.T. Waren, die bereits im Westen der BRD Mangelware sind. Bestes
Beispiel sind die Back-Artikel wie Mehl, Backpulver, Backhefe, also ganz klar elementare Waren. Was Kaufland anbietet, ist Nada.
Wer nach Amazon und Ebay schaut und dort Preise als absteigend einstellt, wird feststellen, dass auf diesen Online-Systemen
gnadenlos legale Wucherangebote zu sehen sind, an denen die Online-Systemanbieter Provision verdienen, z.B. 12 Tüten Backhefe
(zu je ca. 10 g) sind für über 50 Euro zu haben. Amazon selbst veröffentlicht Wucherofferten (Amazon verkauft und liefert an). Wer
per Google nach Mühlen-Shops sucht, wird feststellen, dass meistens aus der Westzone die Hilferufe der Shops angezeigt werden:
Wegen Überlastung eingeschränkte oder keine Warenbereitstellung. Was man sich an 1 Finger also ausrechnen kann: Wenn Waren,
die die Westzone in die Ostzone verschafft, in der Ostzone fehlen, wurde in der Westzone gehamstert. UND ES WURDE DORT
MASSIV GEHAMSTERT. Es ist der Westzone einfach egal, dass die abhängige Ostzone keine Waren mehr bekommt und
also Vorräte in Berlin abschmelzen, so dass jede Warenlieferung z.B. nach Kaufland faktisch beim Auspacken "verdunstet", also
weggekauft wird .. in Sachen Mehl keine Chance, denn es gibt kein Mehl zu kaufen: Der Autor dieser Dokumentation, der nicht
gehamstert hat, hat in der ausgiebige Recherche per Google, Amazon und Ebay begriffen: Das Nicht-Hamstern war ein Fehler.
Nach stundenlangem Suchen wurde per Google eine Mühle bei Nürnberg (Stingel-Mühle) gefunden, die 25 kg Mehl Typ 1150 für
ca. 52,50 Euro verkauft (kostenloser Versand per Hermes), also 2,10 Euro pro Kilogramm: Das ist Wucher, aber die einzigste
gefundene "billigste" Alternative, an Mehl zu kommen. Auf Amazon gab es bei einem Anbieter "Mr. Brown" - wieder aus Bayern -
die Trockenhefe: 200 g Trockenhefe für 28 Euro - ganz klar Wucher, aber die einzigste gefunden "billigste" Alternative, an
Trockenhefe zu kommen.

Mit anderen Worten: Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, ist - höflich gesagt -
ein Dush.

26.03.2020 dradio.de

"Coronavirus
Mediziner erarbeiten Kriterien zur Entscheidung über Leben und Tod von Covid-19-Patienten
26. März 2020

Sollte sich die Zahl der schwerkranken Covid-19-Patienten erhöhen, könnten auch in Deutschland die Kapazitäten auf den
Intensivstationen bald erschöpft sein. Sieben medizinische Fachgesellschaften haben deshalb Handlungsempfehlungen verabschiedet -
für den Fall, dass Ärzte über Leben und Tod entscheiden müssen.

Wie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mitteilte, wurden die Handlungsempfehlungen
mit Blick auf die Situation in Italien und Spanien entwickelt. Es sei wahrscheinlich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit nicht mehr
ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stünden. Das werde zu Konflikten führen.

"Es gilt der Gleichheitsgrundsatz"

DIVI-Präsident Janssens erklärte, die zu erwartenden schwierigen Entscheidungen müssten medizinisch begründet und gerecht sein.
Als Kriterium soll demnach die klinische Erfolgsaussicht herangezogen werden - also die Wahrscheinlichkeit, ob ein Patient die
Intensivbehandlung überleben wird. Dabei gelte der Gleichheitsgrundsatz, betonte Janssens. Es sei nicht zulässig, nach dem Alter oder
nach sozialen Kriterien zu entscheiden. In Deutschland werde einem 80-Jährigen nicht von vornherein die Behandlungsmöglichkeit
verweigert. Eine Intensivtherapie sei dann nicht angezeigt, wenn der Sterbeprozess unaufhaltsam begonnen habe, wenn die Therapie
aussichtslos sei oder wenn das Überleben nur bei dauerhaftem Aufenthalt auf der Intensivstation gesichert werden könne.

"Transparenz ist entscheidend"

Janssens betonte, Transparenz sei entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Die Handlungsempfehlungen sollen
aber auch das medizinische Personal entlasten, das möglicherweise bald entscheiden muss, wer auf der Intensivstation behandelt wird
und wer nicht. Janssens sprach von "enormen emotionalen und moralischen Herausforderungen"."

...

26.03.2020 bundesregierung.de

"Landwirtschaft und Logistik Versorgung mit Lebensmitteln gesichert

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner sieht die Versorgung mit den wichtigsten Lebensmitteln in Deutschland gesichert.
"Grundnahrungsmittel werden in ausreichender Menge erzeugt, verarbeitet und angeboten", erklärte sie. Es gebe auch während der
Corona-Epidemie keinen Grund, Lebensmittel zu horten.

Der Einzelhandel hat in den vergangenen Tagen seine Logistik umgestellt und könne eine engmaschigere Zulieferung garantieren. Das
unterstrich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer. Die Regale würden regelmäßig aufgefüllt.

Verhindern, dass Lebensmittel im Müll landen

Mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Gesellschaft für Konsumforschung wies Klöckner darauf hin, dass es bei
Lebensmitteln wie Reis, Mehl oder Teigwaren deutliche Umsatzzuwächse gebe. Deshalb appellierte sie erneut, auch während der
Corona-Epidemie nur das zu kaufen, was man wirklich brauche.

Zu oft wandern durch übertriebene Hortung Lebensmittel vom Aufbewahrungsschrank in die Tonne. Um das zu verhindern, hat das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Kampagne "Kauf nur, was du brauchst" gestartet.

Neue Plattform für Erntehelfer

Schwierigkeiten sieht Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner weiterhin in der Einreisesperre für Saisonarbeiter: Nicht nur die
Landwirtschaft, sondern auch Schlachthöfe und Molkereien seien stark davon betroffen. Es fehlten Berufspendler aus Polen und
Tschechien sowie Mitarbeiter, die Kinder zu Hause betreuen müssten oder krank seien.

Über die neue Plattform "Das Land hilft" werden Arbeitssuchende und Landwirte zusammengebracht. Für Studenten, Menschen in
Kurzarbeit und andere Gruppen wurden zudem die Zuverdienst-Regelungen gelockert. "Es geht darum, Logistik und Personal vom
Acker bis zum Teller sicherzustellen", so Klöckner.

Gütertransportpakt für Versorgungssicherheit

Auch Bundesverkehrsminister Scheuer warb um Vertrauen in die Daseinsvorsorge. Der Bund hat mit der Logistikbranche und
Dachverbänden einen Gütertransportpakt geschlossen. "Das soll die Versorgungssicherheit garantieren", sagte Scheuer.

Der Pakt schließt unter anderem die Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw an Sonn- und Feiertagen, die Lockerung der Lenkzeiten für
den Transport von bestimmten Lebensmitteln und gesonderte Spuren für den Lebensmittelverkehr ein. Außerdem müsse, so Scheuer
weiter, der Warenverkehr über Grenzen hinweg gewährleistet werden.

Donnerstag, 26. März 2020"

26.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist schlichtweg gelogen, dass z.B. in Berlin die Versorgung an Grundnahrungsmitteln gesichert ist. - Das zeigt, wie weit weg
die christjüdischen Bonzen der BRD-Regierung von der Realität sind: Diesen Christjuden ist es egal, denn sonst hätten sie
mehr Realitätssinn. ... Wenn ein Christjude das Maul auf macht ...

26.03.2020 morgenpost.de

"Epizentrum in Frankreich"

...

"Das Elsass gilt als Frankreichs Zentrum der Krise. Die deutschen Katastrophenmediziner besuchten die Universitätsklinik Straßburg
am Montag - und schlagen angesichts der Zustände Alarm. Sie berichten in dem Papier von einer "greifbaren Gefahr" durch das Virus.
Unter der Annahme, dass sich die Entwicklung im Elsass bald in Deutschland einstellen werde, sei eine optimale Vorbereitung von
"allerhöchster Dringlichkeit". Die Gefahr durch das Coronavirus mache "weitere konsequente Maßnahmen der Landesregierungen, der
Krankenhäuser und der Rettungsdienste in Deutschland" unabdingbar.

Nadelöhr seien die zu beatmenden Patienten, heißt es in dem Papier. Seit dem Wochenende würden Patienten, die älter sind als 80
Jahre, an der Straßburger Klinik nicht mehr beatmet. So werde auch verfahren mit Patienten in Pflegeheimen in jenem Alter, die
beatmet werden müssten. Sie sollen durch den Rettungsdienst eine "schnelle Sterbebegleitung" erhalten. Die Ethikkommission gebe
diese Vorgehensweise vor.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das französische Vorgehen nach Alter scharf. Lebensalter oder Herkunft dürften für die
medizinische Hilfe keine Rolle spielen, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Vielmehr stehen der Patientenwille und die medizinische
Prognose im Mittelpunkt." Für die Patienten sei wichtig, ihren Willen rechtzeitig zu bekunden, etwa mit einer Patientenverfügung.
Deutsche Intensiv- und Notfallmediziner hätten am Donnerstag klinisch-ethische Empfehlungen zur Versorgung von Intensivpatienten
vorgelegt. Kriterium ist demnach die klinische Erfolgsaussicht der Behandlung ? nicht das Alter. Mit der Handreichung sollten
Zustände wie in Frankreich vermieden werden, sagt Brysch.

Die Straßburger Klinik nahm am Montag dem Bericht zufolge stündlich einen Patienten auf, der beatmet werden musste. 90
Beatmungsbetten standen zu dem Zeitpunkt zur Verfügung; die Klinik baut ihre Kapazitäten derzeit aus. Patienten zwischen 19 und 80
Jahren werden dort beatmet, wobei nur 3 der 90 Patienten jünger als 50 waren und keine Vorerkrankungen hatten. Am
Universitätsklinikum wird pro Tag nur noch eine lebenswichtige Bypass-Operation durchgeführt, es gibt keine Tumor-Chirurgie mehr
und keine ambulanten Operationen. Alle Patienten, die gehen können und bei denen es gesundheitlich vertretbar ist, wurden entlassen."

...

30.03.3030 sueddeutsche.de

Bedarf an Schutzbekleidung im Bereich Arztpraxen in der BRD

BRD-Bundesland NRW:

50 Millionen einfache Schutzmasken.
15 Millionen Masken FFP2 und FFP3.
30 Millionen Schutzkittel.

BRD-Bundesland Bayern:

15 Millionen einfache Masken.
1,6 Millionen Masken FFP2 und FFP3.

BRD-bundesweit:

115 Millionen einfachen Masken.
47 Millionen FFP2-Masken.
63 Millionen Einmalschutzkittel.
3,7 Millionen Schutzbrillen.
55 Millionen Packungen mit Einweghandschuhen.

Im BRD-Bundesland Bayern

will Siemens wolle 1 Million Masken pro Woche herstellen.

sollen sich die Bürger 10 Millionen Masken selbst nähen.

31.03.2020 bundesregierung.de

'Online-Plattform "Das Land hilft" Erntehelfer dringend gesucht

Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Menschen derzeit nicht arbeiten. Gleichzeitig fehlen den Landwirten in Deutschland bis
zu 300.000 Arbeitskräfte, weil wichtige Saisonarbeiter aus der EU aufgrund der eingeschränkten Reisefreiheit ausfallen werden. Der
Bundesverband der Maschinenringe hat gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium die Plattform "Das Land hilft" gestartet. 7
Dinge, die Sie über die Jobbörse wissen sollten.

Die neue Online-Plattform "Das Land hilft" stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her. Ziel ist eine schnelle, kostenlose
sowie vor allem zuverlässige Hilfe und Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten.

Es werden keine Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren erhoben.

Jeder kann mitmachen! Alle Macher, die in der aktuellen Krise mit anpacken möchten, um in systemrelevanten Berufen rund um die
Landwirtschaft zu unterstützen, sind willkommen. Ob Gastronomie, Hotellerie, Studenten oder andere Wirtschaftszweige, die gerade
freigestellt sind - jeder kann sich engagieren.

Bis zum 30. März haben 36.590 Bürgerinnen und Bürger ihre Hilfe angeboten. Aus der Landwirtschaft haben sich mehr als 700
Hilfesuchende gemeldet.

Ein Bezug von Kurzarbeitergeld ist weiterhin möglich. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Anpassung wird das Einkommen aus einer
Nebenbeschäftigung übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen
Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mehr Informationen finden Sie hier.

Auch bei einer Ausgangsbeschränkung können Helfer die Landwirte unterstützen. Die Landwirtschaft ist eine systemrelevante
Branche, die es auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten gilt.

Eine Voraussetzung für alle Beteiligten ist, dass alle - Landwirte wie Helfer - keine Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus
haben. Nach aktuellem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass Erntetätigkeiten auf dem Feld kein erhöhtes
Ansteckungsrisiko bergen. Die nötigen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Abstand halten, lassen sich bei der Ernte auf dem Feld
problemlos umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.daslandhilft.de.
Dienstag, 31. März 2020'

18.04.2020 sueddeutsche.de

Die EU will kranke Kinder und unbegleitete Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland in andere
EU-Staaten verbringen: BRD, Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Finnland, Irland, Portugal und Litauen.

Bisher sind 12 Minderjährige nach Luxemburg und 47 Minderjährige (davon 4 Mädchen) nach Deutschland verbracht worden.

Die BRD will bis zu 500 Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland aufnehmen: Bevorzugt werden
Kinder im Alter unter 14 Jahren, kranke Kinder und Mädchen.

In den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland leben ca. 39.000 Menschen, davon 14.000 Minderjährige, davon 1600
unbegleitete Minderjährige, davon 90% männlich.

20.04.2020 bundesregierung.de

"Alltagsmasken Schutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen

In einigen Bundesländern und Kommunen ist es verpflichtend, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken zu
tragen. Bund und Länder empfehlen die sogenannten Alltagsmasken generell dringend. Sie können das Risiko von Infektionen
verringern.

Schutzmasken sind besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfehlenswert.

Foto: Getty Images/Jens Schlueter

Auch in Zeiten weitgehender Kontaktbeschränkungen müssen Menschen den Weg zur Arbeit zurücklegen und einkaufen gehen. Was
tun, wenn es schwierig wird, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten? Nach den Empfehlungen des Robert Koch-
Instituts kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen
reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte.

Bund und Länder empfehlen daher dringend, Schutzmasken zu tragen - vor allem im öffentlichen Personnennahverkehr und beim
Einkauf im Einzelhandel. (Den Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, barrierefrei lesen Sie hier im Detail.) Eine bundesweite Pflicht
zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen Situation verstärkt Verhaltens- und
Hygieneregeln zu befolgen.

In Sachsen gilt seit dem 20. April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, Bayern führt diese
Regelungen ab dem 27. April ein. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht ebenfalls ab 27. April, jedoch nur für den
ÖPNV. Auch einzelne Kommunen haben eigene Regelungen getroffen.
Allgemeine Hygieneregeln

Ob mit oder ohne Alltagsmaske: Wichtig ist immer, Abstand zu halten. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5
Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur
Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, sollte die geltenden Hygieneregeln noch bewusster
beachten:

Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch.
Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

Video
Video zur Mund-Nasen-Bedeckung Ein Schutz für das Gegenüber

Persönliche Verhaltensregeln

Zusätzlichen Schutz bieten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder Fahrgast in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich
selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch hier ist es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und
bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden.
Montag, 20. April 2020"

20.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem Regelsatz
zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist besonders perfide, weil
es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der Grundsicherung nicht schlechter zu stellen
(in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der
Masken übernehmen), da die Bekämpfung der Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Analog zu den Denkweisen der Christjuden über Randständige, die wegen Niedriglohn-Kurzarbeitergeld mit Hartz 4
aufstocken müssen, wurde im ARD-Radio am heutigen Tage durch einen Vertreter der christjüdischen Wirtschaftslobby,
also Politik, die Anhebung des Kurzarbeitergeldes mit der Begründung abgelehnt, dass die Bezieher des
Niedriglohn-Kurzarbeitergeldes in der Minderheit sind und also mit Hartz 4 aufstocken müssen, so dass für die
Mehrheit der Kurzarbeiter, die also nicht aufstocken, das Kurzarbeitgeld ohne Anhebung ausreicht. Die Denkweise dieses
Vertreters des christjüdischen Abschaumes geht noch viel weiter: Randständigkeit der Hartz-4-Aufstocker, die
als Niedriglöhner das Kurzarbeitergeld auf die Armutsgrenze aufstocken, ist notwendig, um Bundesmittel wegen
nicht erfolgter Abschmelzung der Rücklagen der BRD-Arbeitslosenversicherung an dieser einzusparen.

20.04.2020 und 21.04.2020 Christliche Sozialpolitik im Zuge der Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio)

20.04.2020 Die CDU-CSU-Fraktion im BRD-Bundestag hat folgende Ansichten:

Wenn das Kurzarbeitergeld die Leistungen SGB II unterschreiten könnte, ist die Grundsicherung zu beantragen.
Dieses Vorgehen betrifft nur wenige Arbeitnehmer, besonders aus dem Bereich Hotel und Gastronomie, wobei
dieser Bereich auch ein kultureller Bereich in Deutschland darstellt, so dass ein Rettungspaket für
Unternehmen aus diesem Bereich notwendig ist.

Da nur eine Minderheit von Arbeitnehmern ein Kurzarbeitergeld unterhalb der Hartz-4-Grundsicherung-Leistungen
erhält, ist die von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
unzulässig.

Eine von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird
dauerhaft verlängert, so dass die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel refinanziert
werden müssen: Besonders dann, wenn die konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit vermehrt auftritt.

Verfassungskonforme Neuverschuldung ist an einen Schulden-Tilgungsplan gebunden. Der Haushalt 2009 bis 2013
wurde von der CDU/CSU und deren Regierungspartner SPD bzw. FDP solide gestaltet, in dem nicht gespart wurde,
sondern nicht mehr Geld ausgegeben wurde. Die Wirkung war, dass mit der Finanzkrise ab 2008 Deutschland auf
einen Wachstumkurs gegangen ist.

Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen sollte deren Liquidität stärken.

Es muss ein wirtschaftliches Wachstum bewirkt werden, um steigende Steuereinnahmen zu erzielen (neben
der Neuverschuldung).

10% der Steuerpflichtigen erwirtschaften 60% der Steuereinnahmen in der BRD. Der Eigentümer geführte
Mittelstand ist das Mittel der Wahl, um aus der Corona-Virus-Krise herauszukommen: Dieser
Mittelstand darf in der Ertragskraft nicht gemindert werden. Das gilt auch, weil die
Krise wegen der Corona-Seuche tiefgreifender als die Finanzkrise 2008 ist.

21.04.2020 Realität bezüglich Kurzarbeitergeld für Auszubildende im Bereich Hotel / Gastronomie

Für Auszubildende gilt die Regelung, dass das ausbildende Unternehmen befristet für Entgeltausfall
des Azubi im Zuge der Kurzarbeit der Belegschaft haftet, bis mit Fristablauf das Kurzarbeitergeld
für Azubis vom Staat refinanziert wird. Azubis erhalten erst nach einer Wartezeit Kurzarbeitergeld.
Bis dahin sind Azubis vom staatlichen Entgeltzahlungen im Zuge der Kurzarbeit ausgeschlossen.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Ausbildungsverhältnisse konjunkturbedingt dominieren zu lassen und
zwar auch dann, wenn Unternehmen aus dem Bereich den Bedarf an Azubis nicht decken können bzw.
Azubis die Ausbildung abbrechen (könnten).

Hinweise:

Bevor mit Grundsicherung aufgestockt werden kann, muss mit Leistungen außerhalb der Grundsicherung
aufgestockt werden, z.B. Wohngeld.

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber vorfinanziert, der sich das Geld von den zuständigen Einrichtungen
des Staates nachträglich erstatten lässt.

Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem
Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist
besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der
Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt
werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), obwohl die Bekämpfung der
Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

22.04.2020 bundesregierung.de

"Schutz im ÖPNV und beim Einkauf Länder und Kommunen setzen auf Alltagsmasken

Alle Bundesländer haben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und zumeist auch beim Einkaufen
zur Pflicht gemacht oder haben dies für die nächsten Tage angekündigt. Generell gilt eine dringende Trage-Empfehlung von Bund und
Ländern.

Eine bundesweite Pflicht gibt es aktuell nicht, aber eine klare Empfehlung: Bürgerinnen und Bürger sollten vor allem im Öffentlichen
Nahverkehr und beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Bundesländer haben mittlerweile auch verpflichtende
Regelungen beschlossen. Einen Überblick über die regionalen Regelungen finden Sie bei den jeweiligen Ländern.

Das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken kann nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) das Risiko
von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Dennoch
gelte die Mund-Nase-Bedeckung nur als zusätzlicher Schutz und ersetze nicht andere Maßnahmen, betont das RKI.
Bundesgesundheitsminister Spahn sagte, er rechne noch "über Monate" mit der Beibehaltung der Abstandsregeln. "Bis es einen
Impfstoff gibt, werden wir miteinander und aufeinander aufpassen müssen."

Mehr zum Thema Schutzmasken lesen Sie hier. Hinweise zum richtigen Gebrauch von Alltagsmasken gibt die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung in einem Video.
Mittwoch, 22. April 2020"

22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es gibt keine Alltagsmasken außer die aus Quark und Creme und Gurkenscheiben ...
Nicht-medizinische Masken gibt es.

22.04.2020 berliner-zeitung.de

Berlin - ab Montag Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Masken sind in Berlin zu Wucherpreisen kaufbar, so dass finanziell weniger Leistungsfähige die öffentlichen Verkehrsmittel
nicht mehr nutzen dürfen.

Apotheken reichen die erhöhten Einkaufspreise an den Kunden weiter:

Für eine vor der Corona-Krise mit 0,60 Euro zu entgeltende Maske werden jetzt ab z.B. 5 Euro fällig:

2 OP-Masken (Einwegmasken, nicht FFP): 5 Euro.
1 FFP2-Maske (medizinische Maske) 5 bis 6 Euro.

Läden verkaufen Masken:

An einer Tankstelle in Lichtenberg liegen die einfachen Papier-Masken in einer Box an der Kasse - für 2,99 Euro pro Stück.

In der Schönfließer Straße verkauft ein "Späti"

1 FFP2-Maske für 8 Euro.
1 Baumwollmaske für 5 Euro.
1 OP-Maske für 2 Euro.

22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird christjüdisch-kommunistisch regiert. Die Regierungsparteien sind religiöse Parteien mit je eigenem Wertesystem und
Schnittstellen zum jeweiligen Partner. Abgesehen vom puren Opportunismus der Kommunisten sind diese sich mit den Christjuden
einig: Wer für Masken nicht zahlen kann, wird selektiert - typisch für eine Religion.

Dass in der ehemalige Reichshauptstadt Berlin nun wieder Menschen selektiert und verwertet werden, ist eine deutsch-weite
und historische Tradition.

Dass Kommunisten z.B. sozial Schwache selektieren, ist ein faschistisches Kennzeichen der berliner Kommunisten, die - wie
der Autor dieser Dokumentation bereits belegt hat - aus Seilschaften aus der Westzone der BRD bestehen.

Der Erzengel Gabriel, der Teile des deutschen Stammes als Pack bezeichnet hat, hat Unrecht: Es gibt viel weniger Pack
im deutschen Stamm, dafür reichlich Pack in den Eliten u.a. der Regierenden: Parasiten, die Mitmenschen verachten.

Es wird Zeit, den elitären Christjudas, der seine Mitmenschen an Wucherer verrät, auszurotten, auch um Mitmenschen eine
Chance zum Überleben zu geben.

23.04.2020 morgenpost.de

In Berlin wird - trotz Mangel an Schutzmasken - ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht (Mund und Nase) für den öffentlichen
Nahverkehr eingeführt. Als Schutz reichen auch selbst genähte Stoffmasken, Schals und Tücher. Berlin will in den
Bezirksämtern und Rathäusern Masken bereitstellen.

23.03.3030 dradio.de

"Covid-19Bundesweit Maskenpflicht wegen Coronavirus

Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, gilt ab Montag bundesweit eine sogenannte Maskenpflicht. Auch Bremen,
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland haben sich nun dafür ausgesprochen und das
Tragen eines Mund-/Nasenschutzes im öffentlichen Raum weitgehend zur Pflicht erklärt.

Die Vorgabe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet: Mehrheitlich müssen die Menschen einen Nasen- und
Mundschutz in Bussen und Bahnen, in öffentlichen Gebäuden sowie beim Einkaufen tragen. Einige Länder verhängen Bußgelder,
wenn man den Gesichtsschutz nicht trägt. In Mecklenburg-Vorpommern kostet dies beispielsweise 25 Euro.

In der vergangenen Woche konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel noch
nicht auf eine bundesweite Maskenpflicht verständigen und gaben nur eine Trageempfehlung aus."

...

23.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Also, viel praktischer und vor allem deutscher sind folgende Regeln:

Präambel: Masken sind dort zu benutzen, wenn Masken kaufbar sind UND gekauft werden. :-))

Anträge auf Zuschüsse für Maskenkauf sind beim Sozialamt online vorab zu stellen, wobei der schriftliche Antrag
mit Nachweisen von Verkaufsangeboten von Masken und deren Preise und Lieferzeiten auszustatten ist.
Die Online-Registrierung dient der Ermittlung des Umfanges der Beschaffung von Masken, da diese Ware
eine knappe Ressource ist. Bewilligt werden Masken vorrangig an Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln
unterwegs sind. Ist das KfZ steuerlich als Instrument zur Erreichung der Arbeit angemeldet, ist die Bewilligung
nachrangig. Dazu werden KFZ-Steuerdaten dem System der Sozialämter bereitgestellt, wobei das System z.Z.
auf manuellen Betrieb basiert (daher der schriftliche Antrag). Gezahlt wird bewilligter Zuschuss nur nach Vorlage des
Masken-Kaufbeleges im Sozialamt (online oder postalisch). Gezahlte Zuschüsse sind im Rahmen der Einkommensteuer
bzw. der Grundsicherung SGB II zu berücksichtigen: Zufluss an versteuerbares Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen.

Zur ordnungsrechtlichen Kontrolle der Anwendung der Masken im öffentlichen Raum kann - wie im Rahmen der
Arbeitskräftebeschaffung im Bereich Gemüse- und Obsternte - auch auf Asylanten zugegriffen werden, die nur einen
Duldungsstatus haben. Die Ordnungskräfte müssen den Nachweis einer Unterweisung bei sich tragen. Lehrgänge
sind über die Arbeitsagenturen förderbar, wobei diese die Lehrgänge beschaffen, gestalten und verwalten. Zuschüsse
der Bundesagentur und der Einwanderungsämter an die Arbeitsagenturen sind möglich, wenn im Fall der
kommunal geführten Ämter der regionale Bedarf an Masken ermittelt wurde und der Nachweis vorliegt,
dass Masken beziehbar sind, so dass Geld nur dann fließt, wenn Masken auch wirklich gekauft werden können.
Dazu sind in den Anträgen auf Zuschüsse für Maskenkauf durch die Sozialämter Angaben zu hinterlegen,
so dass nur dann Zuschüsse bewilligt werden können, wenn Masken in der Region auch verfügbar sind.

Die BRD-Regierung prüft zusammen mit den Länderchefs, ob für Regionen, in denen Masken so knapp
käuflich zu erwerben sind, die Förderung von Maskenerstellung im Do-It-Your-Self-Verfahren förderbar sind,
wobei dei Herstellung zum Zweck der Erlangung von Gewinn nicht förderbar ist: Die Masken sind zum
Selbstkostenpreis zu verkaufen, so dass Zuschüsse nicht Teil von Gewinn werden. Dazu sind von den
Gewerbeämtern wöchentliche Stichproben am Markt zu erheben, die die Preisentwicklungsabweichungen
erfassen (z.B. Wucherpreise also Gewinnabsichten). Die Förderung der Maskenerstellung im
Do-It-Your-Self-Verfahren hängt vom Grad der Neuverschuldung des Staates in Relation zur prozentualen
Quote des Rüstungsetats nach US-Normen der NATO ab. Dazu werden die NATO-Staaten in der EU in
kürze Vorschläge unterbreiten, wie Finanzen des Militärsektors in die Förderung von Masken umgeleitet
werden können, wobei die betroffenen EU-Staaten einstimmig entscheiden müssen. Das allerdings wird
als problematisch angesehen, da gerade in der Ostzone der EU massive Maskenherstellung stattfindet,
die in den Export geht, also nicht so einfach bezuschussbar ist.

Der deutsche Ethikrat muss eine Einschätzung zu den o.g. Regeln erklären, so dass die BRD-Regierung
Vorgaben für die BRD-Bundesländer machen kann, die im Bundesrat dazu gesetzgeberisch aktiv werden
müssen, wobei die einfache Mehrheit nicht ausreicht.

Verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit ausgeschlossen, wie es um den Zufluss an versteuerbarem
Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen geht, da diese Normen bereits in Gesetzesform implementiert
sind. Die verfassungsrechtliche Prüfung der Förderung von Maskenkauf und -herstellung kann daher
nur im Rahmen der rechtlichen Prüfung der o.g. Gesetzesform erfolgen. ...

24.04.2020 gegen-hartz.de

Im Dezember 2019 bezogen rund 5,28 Millionen Menschen Hartz IV Leistungen, davon

67% seit mindestens 2 Jahren.

43% seit mindestens 4 Jahren.

2 Millionen Kinder und Jugendliche.

1 Million Aufstocker.

24.02.2020 berliner-zeitung.de

"Mundschutz : Maskenpflicht in Berlin ab Montag: Die wichtigsten Vorschriften und Tipps"

...

"Ab Montag gilt in Berlin eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Das bedeutet, dass beim Fahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Mund und Nase bedeckt sein müssen. Die wichtigsten Punkte dazu in der Übersicht.

Was genau gilt als Maske?

Alles, was Mund und Nase bedeckt, gilt laut der Verordnung des Senats als Maske. Das können zum einen die professionellen. Diese
liegen eng an den Wangen an und sitzen mit etwas Abstand über Mund und Nase. Die FFP-Masken sind allerdings derzeit schwer zu
bekommen. Sie sollten hauptsächlich von den Menschen getragen werden, die sie für ihre tägliche Arbeit brauchen. Für Bus und Bahn
sind sie nicht notwendig. Auch einfache OP-Mundschutze sind ausreichende Masken, ebenso wie ein selbstgenähter Mundschutz oder
ein Tuch, das um Mund und Nase gebunden wird.

Gilt die Maskenpflicht nur in Bussen und Bahnen?

Ja. In Bussen, Straßen- und U-Bahnen sowie der Berliner S-Bahn muss eine Maske getragen werden. Im Einzelhandel ist das Bedecken
von Mund und Nase noch nicht Pflicht, auch wenn der Regierende Bürgermeister Michael Müller und die SPD sich dafür aussprechen.

Ab wann beginnt die Maskenpflicht am Montag und wie lange gilt sie?

Mit Betriebsbeginn bei BVG und S-Bahn beginnt auch die Maskenpflicht. Also auch, wer sehr früh am Montagmorgen unterwegs ist,
muss bereits eine Maske tragen. Die Verordnung des Senats gilt vorerst bis zum 10. Mai.

Müssen auch Kinder eine Maske tragen?

Ja. Ein Mindestalter gibt es bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht ? auch kleine Kinder sollen den Mundschutz tragen.

Wird die Maskenpflicht kontrolliert?

Nein. Die Pflicht, in Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird vorerst ohne Kontrollen oder Bußgelder
eingeführt, sagte ein Senatssprecher. ?Wir gehen davon aus, dass die Menschen sich daran halten, werden die Situation in den
Fahrzeugen aber beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.? Auch die BVG und die S-Bahn haben bereits
angekündigt, die Maskenpflicht nicht kontrollieren zu wollen.

Kann mich der Busfahrer draußen stehen lassen, wenn ich keine Maske habe?

Nein. "Wenn Sie draußen stehen vor dem Bus, und Sie haben keine Maske, darf der Busfahrer Ihnen den Zutritt nicht verweigern -
auch wenn andere Fahrgäste sagen, lasst den nicht rein. Das geht nicht, er muss ihn reinlassen", sagte eine BVG-Sprecherin.

Bekomme ich auch eine Maske direkt bei der BVG?

Nein. Um eine Maske muss sich jeder selbst kümmern, bei der BVG und der Deutschen Bahn, zu der die S-Bahn gehört, werden sie
nicht verteilt.

Wo kann ich eine Maske kaufen und was kostet sie?

In vielen Apotheken werden für eine professionelle FFP2-Maske aktuell etwas fünf bis sechs Euro verlangt. Ein Zweier-Pack OP-
Masken. Auch in einigen Tankstellen werden die einfachen OP-Masken angeboten, hier meist für zwei bis drei Euro pro Stück.
Mittlerweile haben auch mehrere Spätis Masken im Angebot. Außerdem bieten die Discounter Masken an. Im Online-Shop von Real
sind beispielsweise welche zu kaufen. Das günstigstes Einwegmodell kostet 1,39 Euro.

Schützt mich die Maske vor dem Coronavirus?

Nur die FFP-Masken bieten auch dem Träger Schutz. Wer eine OP-Maske, einen selbstgenähten Mundschutz oder ein Tuch um Mund
und Nase trägt, schützt sich nicht selbst, sondern verhindert, dass große Mengen an Tröpfchen in die Luft gelangen. Auf
Abstandsregeln und Händewaschen darf trotz einer Maske nicht verzichtet werden.

Wie oft muss ich die Maske wechseln?

Eine OP-Maske ist ein Einmalprodukt und sollte nach dem Tragen möglichst entsorgt werden. Für selbstgenähte Baumwoll-Masken
gilt: Der Mund-Nasen-Schutz sollte regelmäßig gewechselt und gewaschen werden. Am besten bei 60 Grad und mit einem
Vollwaschmittel. Und es ist wichtig, dass die Maske nach dem Waschen vollständig trocknet.

Der Virologe Christian Drosten vermutet, dass das Virus bei 70 Grad seine infektiösen Eigenschaften verliert. Masken aus Vlies oder
Baumwolle könnten demnach auch im Backofen desinfiziert werden. Dazu sollen sie mindestens 30 Minuten der Hitze ausgesetzt sein.
Auch Bügeln kann laut Drosten desinfizieren: Die Anzahl aktiver Coronaviren ließe sich durch die Hitze - dabei das Bügeleisen ruhig
auf 165 Grad Celsius erhitzen - minimieren. Nahtstellen, Knickfalten und der Saum müssten stark und lange den hohen Temperaturen
ausgesetzt werden, damit der gewünschte Effekt eintritt.

FFP-2- oder FFP-3-Masken lassen sich nicht im Backofen desinfizieren. Die hohen Temperaturen könnten das Material der Masken
zerstören."

25.04.2020 heise.de

Der Glasfaser-Gigabitausbau in Deutschland ist Geschichte:

Die BRD Bundesnetzagentur erlaubt der Deutschen Telekom, das Vektoring (Kupferkabel, DSL) vorrangig weiter zu nutzen.

Kupferkabel kann bei einer Länge zwischen Glasfaser-Kupfer-Kopplungsstation bis zu Dose in der Wohnung von

50 Meter max. 1 Gigabit/sec Bandbreite liefern.
100 Meter max. 0,6 Gigabit/sec Bandbreite liefern.
ab dann noch weniger Bandbreite.

Die Kopplung von Glasfaser an Kupferkabel ist nur mit Frequenzen im MHz-Bereich möglich, wobei die Störungen ansteigen,
je geringer die Frequenz ist.

DSL (von Telekom geliefert) arbeitet bei 30 MHz, wobei dieser Bereich nun geschützt ist.

G.fast (nicht von Telekom geliefert) muss nun ab 35 bis bei 106 MHz arbeiten, wobei damit 200 MBit/sec Kapazität verloren gehen.
Wenn G.fast den Telekombereich nutzt, stören sich DSL und G.fast.

Die deutsche Telekom geht davon aus, dass ihre Kunden noch einige Jahre einen Bandbreitenbedarf unter 1 GBit/sec haben,
so dass das Glasfasernetz nicht bis in die Wohnung verlegt werden muss, sondern das Kupferkabelnetz ausreicht.

25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Tolle Infos von heise.de: Wessen DSL-Vertrag mit der Deutschen Telekom problemlos beendbar ist, kann diese von vorn herein
ausschließen und sich dafür bei echten Glasfaseranbietern umschauen, wenn diese in der Region überhaupt mit eigenen
Netzen verfügbar sind - und da liegt der Haken: Ein Provider, der bei Telekom mietet, ist sinnlos. Und Telekom ist wie
in Krake weit verbreitet. ... Eventuell aus dieser Zone wegziehen ... Besonders für Firmen sind diese Heise-Infos wichtig.

Der Autor dieser Dokumentation hat 3 Monate im Riesen-Callcenter von Zalando in der Leipziger Str. gearbeitet, um dort
u.a. Buchungen in SAP und Echtzeit-Customer-Care abzuarbeiten. Sämtliche Callcenter arbeiteten mit Internet-Anschluss,
denn ohne Server-Wolken wäre der Traffic nicht zeitlich akzeptabel: Die Bandbreite musste sehr groß sein, wenn alle
Arbeitsplätze belegt waren, da die Software Sales Forve in der Wolke arbeitete. - Einmal darf man raten, wieso Zalando
(neben der Mall) in der Leipziger Str. das Center hatte. Der Autor dieser Dokumentation sagt es mal so: Wäre das Callcenter
im Bereich der Netzversorgung, wo der Autor diese Dokumentation wohnt, dann wären max. 100 Mbit drin, oder Zalando baut
auf eigene Kosten den Glasfaserzugang aus, wenn Telekom benutzt werden soll. ... Zalando hat natürlich nicht, sondern
dafür Geld in das neue Hauptquartiergebäude gesteckt ....

25.04.2020 derstandard.at

Der frühere deutscher Arbeitsminister Norbert Blüm ist gestorben. Der langjährige CDU-Politiker wurde 84 Jahre alt. Merkel würdigte
den Christdemokraten als engagierten Sozialpolitiker.

25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Der Christjude Blüm ist ein exzellentes Beispiel für das, was passiert, wenn ein Christjude das Maul aufmacht:
Blüm hat unter Ex-Kanzler Kohl die Schnauze in Sachen Rente so weit aufgerissen, dass er diese nicht mehr
zubekam. Blüm ist als skrupelloser Lügner bekannt: Die Renten sind sicher, weil das Umlageverfahren angewendet
wird. - Eigentlich 2 Lügen, denn das Umlageverfahren der Rente wurde christjüdisch und sozialdemokratisch
also ebenfalls christjüdisch, so weit modifiziert, dass die Rente, die zum Nicht-Leben aber die zum Bezug der
Grundsicherung im Alter ausreicht, implementiert wurde ... um das Umlageverfahren praktikabel zu halten ?
Weniger Beitragszahler, mehr Rentner. Letztere werden in der Rentenhöhe einfach abgesenkt, so dass Beitragszahler
weniger Rente finanzieren müssen. - Der Grund ist ein völlig anderer: Gleichzeitig wurde Grundsicherung
und der Niedriglohnsektor (2 eng verzahnte und systemische Bereiche) implementiert und ausgebaut,
so dass entweder keine Beiträge zur RV oder nur abgesenkte Beiträge zur RV erbracht werden. Das Umlageverfahren
wurde der Grundsicherung und dem Niedriglohnsektor angepasst, wobei letztere das Primat ausmachen. - Eben
christjüdische Politik.

Auch hier wird es wieder deutlich, wie dringend ist ist, das elitäre Christjudentum mit Stumpf und Stiehl auszurotten.

30.04.2020 heise.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche wurde bis zum 26.04.2020 für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.
Der letzte Rekord war im Finanzkrisenjahr 2009: Für 3,3 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit angemeldet.

Im April 2020 waren 626.000 unbesetzte Stellen bei den Arbeitsagenturen gemeldet.

05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de

"Urteil vom 05. Mai 2020 - 2 BvR 859/15

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2020

- 2 BvR 859/15 -

- 2 BvR 1651/15 -

- 2 BvR 2006/15 -

- 2 BvR 980/16 -

1. Stellt sich bei einer Ultra-vires- oder Identitätskontrolle die Frage nach der Gültigkeit oder Auslegung einer Maßnahme von
Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, so legt das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung
grundsätzlich den Inhalt und die Beurteilung zugrunde, die die Maßnahme durch den Gerichtshof der Europäischen Union erhalten hat.

2. Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der
Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist.
Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem
Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.

3. Bei der Berührung fundamentaler Belange der Mitgliedstaaten, wie dies bei der Auslegung der Verbandskompetenz der
Europäischen Union und ihres demokratisch legitimierten Integrationsprogramms in der Regel der Fall ist, darf die gerichtliche
Kontrolle die behaupteten Absichten der Europäischen Zentralbank nicht unbesehen übernehmen.

4. Die Kombination eines weiten Ermessens des handelnden Organs und einer Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch den
Gerichtshof der Europäischen Union trägt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung offensichtlich nicht hinreichend Rechnung
und eröffnet den Weg zu einer kontinuierlichen Erosion mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten.

5. Die Wahrung der kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union hat entscheidende Bedeutung für die Gewährleistung des
demokratischen Prinzips. Die Finalität des Integrationsprogramms darf nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten
Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Europäischen Union faktisch außer Kraft gesetzt wird.

6. a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten
und die damit verbundene wertende Gesamtbetrachtung besitzen ein für das Demokratieprinzip und den Grundsatz der
Volkssouveränität erhebliches Gewicht. Ihre Missachtung ist geeignet, die kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union zu
verschieben und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu unterlaufen.

b) Die Verhältnismäßigkeit eines Programms zum Ankauf von Staatsanleihen setzt neben seiner Eignung zur Erreichung des
angestrebten Ziels und seiner Erforderlichkeit voraus, dass das währungspolitische Ziel und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen
benannt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Die unbedingte Verfolgung des währungspolitischen Ziels unter
Ausblendung der mit dem Programm verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen missachtet offensichtlich den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV.

c) Dass das Europäische System der Zentralbanken keine Wirtschafts- und Sozialpolitik betreiben darf, schließt es nicht aus, unter dem
Gesichtspunkt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV die Auswirkungen zu erfassen, die ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen
etwa für die Staatsverschuldung, Sparguthaben, Altersvorsorge, Immobilienpreise, das Überleben wirtschaftlich nicht
überlebensfähiger Unternehmen hat, und sie ? im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ? zu dem angestrebten und erreichbaren
währungspolitischen Ziel in Beziehung zu setzen.

7. Ob ein Programm wie das PSPP eine offenkundige Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV darstellt, entscheidet sich jedoch nicht an
der Einhaltung eines einzelnen Kriteriums, sondern nur auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung. Vor allem die
Ankaufobergrenze von 33 % und die Verteilung der Ankäufe nach dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank verhindern,
dass unter dem PSPP selektive Maßnahmen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten getroffen werden und dass das Eurosystem zum
Mehrheitsgläubiger eines Mitgliedstaats wird.

8. Eine (nachträgliche) Änderung der Risikoverteilung für die unter dem PSPP erworbenen Staatsanleihen würde die Grenzen der
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren und wäre mit Art. 79 Abs. 3 GG unvereinbar. Sie
stellte in der Sache eine vom Grundgesetz verbotene Haftungsübernahme für Willensentscheidungen Dritter mit schwer kalkulierbaren
Folgen dar.

9. Bundesregierung und Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken. Sie müssen ihre Rechtsauffassung gegenüber der Europäischen Zentralbank deutlich
machen oder auf sonstige Weise für die Wiederherstellung vertragskonformer Zustände sorgen.

10. Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder
Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Das gilt grundsätzlich auch für die Bundesbank."

...

PDF-Download per

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.pdf
?__blob=publicationFile&v=7

05.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das Urteil des BRD-Verfassungsgericht zur Kompetenz der EZB und des EuGH (z.B. "Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19
Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der
Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist. Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln
vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner
Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79
Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.") ist sinnlos, wenn nationale Gerichte keinen Einfluss
auf die EU-Organe haben, ohne die von den EU-Organen benutzten nationalen Organen (wie Bundesbank der BRD) dem
EU-Prozess zu entziehen, also ohne einen Zerfall zu provozieren. Sinnvoll sind Urteile nationaler Gerichte, wenn diese feststellen,
dass der Verbleib in der EU national-verfassungswidrig ist, wenn die EU-Organe im Vollzug der EU nationales Recht verletzen
und die Souveränität des Nationalstaates zersetzen.

Der Euro ist eine Zonenwährung, die nicht gedeckt ist. Der Euro ist eine zonale virtuelle Währung, die ausschließlich der Verwertung
vorhandener Ressourcen an Ergebnissen der Wertschöpfung dient, ohne diese Ressourcen nachhaltig ERWEITERT zu reproduzieren.
Das BRD-Wirtschaftssystem basiert auf dieses Euro-Prinzip und kann sich so des nationalen Binnenmarktes entledigen, da dieser
nicht genügend Rendite liefert. Dass der BRD-Export gegen Euro aus Schulden des Importeurs finanziert wird, ist mit der Einführung
des Euros implementiert worden. Ebenfalls ist die Herstellung von Euro durch Nationalstaaten in der Eurozone Standard, denn nur
so lassen sich gedruckte Euro in "Wert" umwandeln, der weder nachhaltig noch überhaupt abgesichert ist, dafür aber Schulden
so verwertet, dass diese den Eurofluss zum am EU-Binnenmarkt agierenden Exporteur (z.B. BRD) ermöglicht: Der Übergang einer
gedruckten also virtuellen Währung in das Vermögen in der BRD. Geldwäsche !

Das Drucken von Euro, um Schulden zu kaufen, die nicht mal absehbar den verkauften Euro per Schuldentilgung refinanzieren,
ist in der EU Standard. - Ein enormes wirtschaftliches Risiko für ausländische Nicht-EU-Investoren in die Eurozone, wenn diese
Investoren nicht genügend Euro SELBST horten. China hat gewaltige Euro-Reserven, die aus der per Export Chinas erzielten
Konvertierung der chinesischen Binnenwährung in Euro resultieren: China kann mit verfügbarem Euro investieren und damit
Ressourcen der Euro-Zone direkt abkaufen, z.B. Übernahmen von Unternehmen in der BRD. Diese Euros werden zugleich
für den Import von Wissen und Methoden in der Produktherstellung etc. benutzt, wobei dann das importierte Wissen mittels
Binnenwährung Chinas investiert wird, um dann gegen Euro exportiert zu werden ... ein Kreislauf, der die Eurozone
optimiert verwertet und zersetzt.

Der atheistische Ansatz, den der Autor seiner Dokumentation in dieser vorstellt und begründet, verändert die Abhängigkeit
einer Wirtschaft von virtueller Währung, die im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft diese zersetzt, durch u.a.
Notwendigkeit der Einführung von Binnenwährungen in der EU-Zone bei gemeinsamer Außenwährung der EU-Zone.
Der atheistische Ansatz ist der einzige Weg, die wirtschaftliche Zersetzung der EU z.B. durch China zu verhindern.
Dazu ist in der EU und in den Nationalstaaten ein Systemwechsel notwendig, der das kapitalistische Dasein der EU-Zone
abschafft und vor allem den imperialen Faschismus der BRD in der EU ausrottet. Die BRD muss systemisch eine andere
Form des staatlichen Daseins erhalten.

Mit anderen Worten: Da das BRD-Verfassungsgericht den atheistischen Ansatz niemals vertreten kann, da dieses Gericht sich an
rechtliche Normen halten muss, sind Urteile des Gerichtes, die die Systemveränderung eines Staats verlangen, sinnlos.
Das Kompetenz-Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes ist blankes Gewäsch - egal ob intelligent oder nicht. IN DER EU
wurde das Recht bereits so vergesellschaftet, dass nicht-demokratisch gewählte EU-Instanzen "Recht sprechen". Das ist
blanker Faschismus und eine Unterart der Diktatur. Es ist blanke Gier per "Recht"sprechung.

08.05.2020 dradio.de

Der EuGH stellt fest, dass ein nationales Gericht nicht für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zuständig sein kann.

10.05.2020 sueddeutsche.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche-Wirtschaftskrise in der EU erlaubt die EU-Kommission die Teilverstaatlichung von Unternehmen,
die von EU-Ländern unterstützend finanziert werden sollen, wenn der jeweilige EU-Staat dieses finanziell leisten kann. Z.B.
hat die BRD 1000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften bereitgestellt, wobei in der gesamten EU bisher
2000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften verwendet werden.

Die Teilverstaatlichung unterliegt folgenden Maßgaben:

Das teilverstaatlichte Unternehmen

kann Dividende nur an den teilhabenden Staat auszahlen.

kann nur diejenigen Aktien am Markt aufkaufen, die die Teilverstaatlichung betreffen.

kann keine Unternehmen aufkaufen.

kann eine Beteiligung an fremde Unternehmen von max. 10% eingehen, wobei ein höherer Anteil von der EU-Kommission
genehmigt werden muss.

muss seine Tätigkeit zu bedeutenden Zielen der EU-Politik belegen (Z.B. Klimawandel).

muss nach 6 Jahren ab Beginn der Teilverstaatlichung deren Anteil auf max. 14% gesenkt haben, wenn das Unternehmen
nicht saniert werden soll, wobei die EU-Kommission maßgebend ist.

Die EU-Kommission überlegt, einen eigenen Fonds für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften aufzulegen, um so
Unternehmen in finanzschwachen EU-Ländern zu erreichen, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt.

12.05.2020 morgenpost.de

Bundesweit sind bis Dienstagabend über 171.100 Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden (Vortag Stand 20.15 Uhr: mehr
als 170.400 Infektionen). Mindestens 7616 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit
gestorben (Vortag Stand 20.15 Uhr: 7509).Nachdem die Reproduktionszahl in den vergangenen Tagen leicht über dem kritischen Wert
von 1 lag, sank die Zahl nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstagabend auf nun 0,94.

12.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Privat-TV war heute zu erfahren:

Das RKI geht davon aus, dass die Reproduktionszahl zukünftig um den Wert 1 hin und her schwanken wird (1 bedeutet:
Trifft 1 Gesunder auf 1 Corona-Kranken, wird der Gesunde infiziert. Unter 1 bedeutet: Damit 1 Gesunder infiziert wird,
muss er mindestens 2 Corina-Kranken kontaktieren. Über 1 bedeutet: 1 Gesunder wird mindestens durch 1 Corona-Kranken
infiziert.).

Im ARD-Radio war zu erfahren:

Wissenschaftler gehen davon aus, dass die BRD-Bevölkerung nun langsam durchseucht wird, um die Herden-Immunität
zu erlangen.

Was nicht berichtet wurde:

Es gibt bereits 2 Stämme des Corona-Virus im Umlauf. Wenn der Virus mutiert, ist die Herden-Immunität ev. sinnlos.

Die Durchseuchung der Bevölkerung ermöglicht die biologische Lösung des Corona-Virus-Seuchen-Problems:
Die Schwächeren werden mittels Tod selektiert (verkappte Euthanasie). Der Gesunde überlebt.

Die BRD war niemals in der Lage, das Corona-Virus-Seuchen-Problem zu lösen, da von Anfang an der
Seuchenschutz nicht implementiert war und auch immer noch nicht ist: In der BRD gibt es nicht mal annähernd
ausreichende Maskenproduktion. Die BRD hat sich seit vielen Jahren u.a. von China abhängig gemacht, von dem
Land, das die Seuche in den Umlauf brachte.

Nachtigall, ick hör dia drapzn !

13.05.2020 dradio.de

Die Grundrente für Geringverdiener, die nicht au Bedarf geprüft werden, ist Geschichte.

Die CDU wird der Grundrente nur zustimmen, wenn

das Finanzkonzept seriös ist.

die Bedürftigkeit geprüft wird.

13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Grundrente für Geringverdiener ist damit eine Abart der Grundsicherung im Alter (Hartz 4).

19.05.2020 gegen-hartz.de

In 2019 stammen 30% der bei der BA gemeldeten offen Stellen aus der Leiharbeit.

In 2019 gab es 850.000 Leiharbeiter (2,3% der in der BRD verfügbaren nicht selbstständigen Tätigkeit).
46% der Jobs endeten nach 3 Monaten. 25% der Jobs dauerten länger als 12 Monate. 20% der entlassenen Zeitarbeiter
finden nach 30 Tagen wieder einen Job: Bei der Zeitarbeit.

BA und JobCenter haben in 2019 zu 25% in Leiharbeit vermittelt: Von ca. 197.000 197.000 Vermittlungen der BA und Jobcenter
gingen 55.000 in die Leiharbeit. Dabei wurden 6800 Menschen mit Eingliederungszuschuss für die Zeitarbeit gefördert.

24.05.2020 bundesregierung.de

'Im Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit

Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen
des Robert Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität.'

...

'Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich in Deutschland 178.281 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus
infiziert (Stand: 24. Mai, 0:00 Uhr). Das sind 431 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 31 auf 8.247.
Als genesen gelten rund 160.300 Menschen, etwa 500 mehr als am Vortag.'

...

24.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Grafik der BRD-Regierung zeigt den Verlauf seit 11.03.2020 bis zum 24.05.2020.

Der Anstieg der Anzahl der Neuerkrankungen endete mit dem 08.04.2020. Seit dem sinkt die Anzahl der Neuerkrankungen.

Der Anstieg der Genesenen hält fast linear an (45 Grad Neigung oberhalb der X-Achse (Horizontale).

Der Anstieg der Toten ist seit dem 01.04.2020 durchgehend fast linear wachsend. Das ist der Preis der Durchseuchung der
Bevölkerung. Wegen sinkender Anzahl der Neuinfizierungen und steigender Anzahl der Genesungen ist die steigende
Anzahl der Toten eine Selektion: Sinkende Neuinfizierung verhindert nicht linearen Anstieg der Toten, die damit
im Kontext der Corona-Seuche oder direkt an ihr sterben. Es kann sich also bei den Toten nur um Personen handeln,
die nicht genesen können, aber infiziert wurden. Die Ansteckungsrate spielt also weniger eine Rolle als die
Ansteckung von Personen, die keine Ressourcen zur Genesung haben. Die Schwachen sterben, weil die Infizierung
nicht unterbunden wird - exakt das ist DER Hinweis auf die Durchseuchung der Bevölkerung und die Opferung
der Schwachen mit zu wenig Genesungsressourcen.

Klar, darüber denkt die BRD-Regierung (Christjudentum und dessen SPD-Ableger) auf ihrer Webseite nicht nach.

30.05.2020 gegen-hartz.de

Der BRD-Gesetzgeber im Bundestag und Bundesrat ändert die finanzielle Corona-Seuche-Ausstattung von Hartz-4-Empfängern
nicht, obwohl der Regelsatz weder Kosten für Masken deckt noch Kosten für Desinfektionsmittel enthält. Auch ist die kostenlose
Abgabe von Masken an Harz-4-Empfänger nicht vorgesehen. Ziel ist es, Harz-4-Empfänger einem höheren Seuchenrisiko
auszusetzen.

30.05.2020 vom Autor dieser Dokuentation

Die Würde des Menschen ist unantastbar .... stürmisches Lachen in den Bundesställen Tag und Rat.

Der Gesetzgeber zeigt auch hier die grundsätzliche Ausrichtung des Gesundsheitsystems im Bereich Corona-Seuche:
Die Bevölkerung wird langsam durchseucht. Wer es nicht überlebt, hat Pech gehabt. Egal warum. Besonders
Randständige.

01.06.2020 zeit.de

Die BRD-Bundestag-Fraktionschefin der Grünen fordert die Implementierung eines Pandemierates, weil

der Rat über den Sommer ein Gutachten für die Bundesregierung erarbeiten soll.

es ein Fehler ist, dass in Deutschland nicht längst ein unabhängiges interdisziplinäres wissenschaftliches Beratungsgremium
geschaffen worden sei, das die Pandemie und ihre Folgen "laufend und aus umfassender Perspektive beurteilt".

01.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Grünen sind - wie die SPD - ein christjüdischer Ableger, der also, wenn er das Maul aufmacht, nichts Gutes offeriert:
3 Monate nach Beginn der Seuche wird das Prinzip "Wenn man mal nicht weiter weiß, gründet man nen Arbeitskreis" angewendet,
wo heute inzwischen die Anzahl der Neu-Erkrankungen die Anzahl der Toten unterschreitet. Alles in Butter, also wozu
einen Pandemierat ? ... Es stimmt, der Rat kommt nicht nur zu spät, sondern ist generell sinnlos: Die BRD-Regierung und
die BRD-Bundesländer-Chefs haben schon längst beschlossen, dass die BRD-Bevölkerung langsam durchseucht wird.
Und wer keinen Seuchenplan hat, der mit ausreichend (medizinischen) Seuchenschutz ausgestattet ist, der beschließt eben nicht,
Maskenzwang rechtzeitig einzuführen, sondern Beatmungsgeräte anzuschaffen, damit Menschen sich infizieren können
und dann erst (medizinisch) versorgt werden - das ist exakt die Durchseuchung von Anfang an.

Auch die Grünen zeigen wieder mal, wie notwendig es ist, die christjüdische Elite auszurotten.

04.06.2020 gegen-hartz.de

Der nicht zweckgebundene Kindergeld-Bonus wird unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Empfänger
ausgezahlt, wobei der Bonus

300 Euro pro Kind beträgt.

nicht der Grundsicherung Hartz 4 und nicht der Sozialhilfe angerechnet wird.

mit der Steuerrückzahlung ab einer bestimmten zu versteuernden Einkommenshöhe angerechnet wird.

17.06.2020 bundesregierung.de

'Finanzielle Hilfe Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen

Vor allem Kleinunternehmer und Solo-Selbständige können derzeit auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sein.
Die Bundesregierung hat deshalb den erleichterten Zugang zur Grundsicherung verlängert.

Unterstützung in der Corona-Pandemie: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gilt weiterhin.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Wer durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gerät, kann das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe weiterhin schnell und
unbürokratisch erhalten. Das Bundeskabinett hat die vereinfachten Zugangsbedingungen aus dem Sozialschutz-Paket I bis zum 30.
September 2020 verlängert. Das heißt unter anderem: Die Vermögensprüfungen werden weiterhin nur sehr eingeschränkt durchgeführt
und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Weitere Informationen zum vereinfachten Zugang zur
Grundsicherung finden Sie hier.
Mittagsversorgung abgesichert

Zudem hat das Kabinett die besonderen Regelungen zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II bis 30. September
verlängert. So ist gesichert, dass bedürftige Kita- und Schulkinder, die aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht an der
Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können, mit Mittagessen versorgt werden. Die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung in
Werkstätten für behinderte Menschen gelten ebenfalls weiter.
Mittwoch, 17. Juni 2020'

18.06.2020 heise.de

In der BRD ist der Datenschutz, der Ermittlungsorgan der BRD benachteiligt, grundsätzlich abgeschafft worden, wobei
dazu von Kontexten wie

Rechtsextremismus,
Hasskriminalität,
besonders schwere Straftaten,
strafbarer Internetinhalte,
"Billigen" oder Androhen von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken,
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
Störung des öffentlichen Friedens

auszugehen ist, so dass dann Daten im Klartext ermittelbar sind.

Polizei und Geheimdienste erhalten von Telekommunikationsdienstleistern etc. Kundendaten im Klartext:

Namen,
Anschrift,
Kennwörter, Pin, Puk für den Schutz von Kundendaten auf Nutzerkonten, Endgeräten, Speicherdienste wie Cloud.

Die Klartextdaten werden erhoben in den Bereichen

sozialen Medien,
Chatdiensten,
Spiele-Apps,
Suchmaschinen,
Shops,
privaten Seiten im Web,
Webmail-Dienste,
Podcasts,
Flirt-Communities.

Richterliche Genehmigung zur Erhebung der Daten ist nur nötig für
Passwörtern,
Sicherheitskennungen.

In der BRD wurde das Strafrecht auch um folgende Tatbestände erweitert: Drohungen mit Taten gegen

sexuelle Selbstbestimmung,
körperliche Unversehrtheit,
die persönliche Freiheit,
Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten.

Beispiel: Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, dem sollen bis zu zwei Jahre Haft drohen.

Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird um das "Delikt der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ergänzt.

19.06.2020 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html

'Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen

Pressemitteilung Nr. 49/2020 vom 19. Juni 2020

Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen über vier
Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich jeweils gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung richteten. Während
die Kammer zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen hat, hatten die anderen beiden
Verfassungsbeschwerden Erfolg.

Die Kammer hat diese Verfahren zum Anlass genommen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei ehrverletzenden Äußerungen klarstellend zusammenzufassen.
Dabei hat sie bekräftigt, dass die Beurteilung, ob eine ehrbeeinträchtigende Äußerung rechtswidrig und unter den Voraussetzungen der
§§ 185, 193 StGB strafbar ist, in aller Regel von einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen abhängig ist, die
eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen einer Äußerung und ihrer Bedeutung erfordert. Dabei hat sie wesentliche
Kriterien zusammengefasst, die bei dieser Abwägung von Bedeutung sein können. In Abgrenzung dazu hat die Kammer wiederholt,
dass eine Abwägung nur in besonderen Ausnahmefällen und nur unter engen Voraussetzungen entbehrlich sein kann, nämlich in den -
verfassungsrechtlich spezifisch definierten - Fällen einer Schmähkritik, einer Formalbeleidigung oder einer Verletzung der
Menschenwürde. Sie hat die speziellen Voraussetzungen solcher Fallkonstellationen klargestellt und hervorgehoben, dass deren
Bejahung von den Fachgerichten klar kenntlich zu machen und in gehaltvoller Weise zu begründen ist. Umgekehrt hat die Kammer
betont, dass die Ablehnung eines solchen Sonderfalls, insbesondere das Nichtvorliegen einer Schmähung, das Ergebnis der Abwägung
nicht präjudiziert.

Unter Anwendung dieser Maßstäbe hat die Kammer entschieden, dass in zwei Verfahren die von den Fachgerichten vorgenommene
Abwägung, wonach die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts die Meinungsfreiheit überwiege, verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden ist. Demgegenüber genügt die Abwägung in den anderen beiden Verfahren auch unter Berücksichtigung des
fachgerichtlichen Wertungsrahmens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil jeweils keine hinreichende
Auseinandersetzung mit den konkreten Situationen erkennbar ist, in denen die Äußerungen gefallen sind.

Sachverhalte:

1. Dem Verfahren 1 BvR 2397/19, in dem die Kammer die auch für die anderen Verfahren maßgeblichen Maßstäbe übergreifend
zusammenfasst, liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem von ihm geführten Internetblog zugrunde. Der Beschwerdeführer
hatte sich 2002 von seiner damaligen Partnerin getrennt und führte anschließend vor verschiedenen bayerischen Gerichten zahlreiche
rechtliche Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter, das ihm ab 2012 ganz verwehrt wurde. 2016
verfasste er in seinem Internetblog aus Anlass einer für ihn nachteiligen Berufungsentscheidung drei weitere Einträge. Darin nannte er
unter anderem die an der Entscheidung beteiligten Richter sowie diverse andere Personen namentlich, stellte Fotos von ihnen ins Netz
und bezeichnete sie mehrfach als ?asoziale Justizverbrecher", ?Provinzverbrecher" und ?Kindesentfremder", die Drahtzieher einer
Vertuschung von Verbrechen im Amt seien. Sie hätten auf Geheiß des namentlich genannten ?rechtsradikalen" Präsidenten des
Oberlandesgerichts offenkundig massiv rechtsbeugend agiert. Der Beschwerdeführer wurde deshalb von den Strafgerichten wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren
emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen
Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Die Kammer beurteilte das als verfassungsgemäß.

2. Dem Verfahren 1 BvR 2459/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einer verwaltungsgerichtlichen Klageschrift zugrunde.
Die Stadtbibliothek hatte - nach Rücksprache mit dem dortigen Rechtsamt - bei der Bestellung eines Buchs von ihm verlangt, das
Bestellformular selbst auszufüllen. Hintergrund war, dass der Beschwerdeführer vorher eine Fernleihgebühr für ein Buch nicht
entrichtet hatte, weil er der Ansicht gewesen war, ein anderes Buch bestellt zu haben. Schon zuvor hatte die Leiterin des Rechtsamtes in
einer anderen Angelegenheit Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer gestellt, aufgrund derer ein Strafverfahren wegen
Urkundenfälschung gegen ihn eingeleitet worden war. In diesem Verfahren hatte er die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens
über deren Geisteszustand beantragt. Noch ehe über diesen Antrag entschieden wurde, erhob der Beschwerdeführer wegen des Streits
mit der Stadtbibliothek Klage vor dem Verwaltungsgericht. In der Klageschrift äußerte er, ?unter Berücksichtigung, ? dass in der
Sache die Leiterin des Rechtsamtes R., eine in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen
Straftaten befindlichen Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein Gutachten zu deren Geisteskrankheit
Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, involviert ist", behalte er sich vor, ?ein Ordnungsgeld in angemessener Höhe
zu beantragen". Aufgrund dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe.
Zwar handele es sich nicht um einen Fall der Schmähkritik, da ein Sachbezug nicht völlig fehle. Die gebotene Abwägung falle jedoch
zugunsten des Persönlichkeitsrechts aus. Auch dies beurteilte die Kammer als verfassungsgemäß.

3. Dem Verfahren 1 BvR 362/18 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde.
Der als Rechtsanwalt tätige Beschwerdeführer vertrat 2015 einen Tierschutzverein, für den er vor einem Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt ein Erlaubnisverfahren führte, an dessen Ende die vom Verein beantragte Erlaubnis erteilt wurde.
Anschließend erhob der Beschwerdeführer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Abteilungsleiter, in der er die
Ansicht vertrat, das Amt habe eine unglaubliche materielle Unkenntnis, langsame Bearbeitungszeiten und eine offensichtlich
vorsätzliche Hinhaltetaktik in der Sache gezeigt. Nach Schilderung von aus Sicht des Beschwerdeführers kritikwürdigen Vorfällen
äußerte er, nunmehr gehe es noch um die Verfahrenskosten des Vereins. Diese habe die Behörde zwar bereits formell anerkannt, es
scheine aber so, als ob der zuständige Abteilungsleiter durch immer wieder neue Vorgaben letztlich die Kosten nicht erstatten möchte.
Weiter hieß es, dessen Verhalten ?sehen wir mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich
und insgesamt asozial uns gegenüber an". Die Strafgerichte verurteilten den Beschwerdeführer daraufhin wegen Beleidigung zu einer
Geldstrafe. Durch die verwendete Formulierung ?persönlich", ?hinterhältig" und ?asozial" sei es nur noch um eine konkrete
Diffamierung des von ihm namentlich ausdrücklich benannten Abteilungsleiters gegangen, ohne dass dabei noch ein konkreter Bezug
zur Sache erkennbar sei. Die Kammer beurteilte dies als eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

4. Dem Verfahren 1 BvR 1094/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem einkommensteuerrechtlichen
Festsetzungsverfahren zugrunde. Im Rahmen des Verfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches
Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer ein beigelegtes Rundschreiben des nordrhein-
westfälischen Finanzministers. Dort hieß es unter anderem, Steuern machten ?keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die
wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif". Daraufhin verfasste der Beschwerdeführer ein weiteres Schreiben an die
Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag zum
Gegenstand hatte. Am Ende erklärte er, weitere Dienstaufsichtsbeschwerden jetzt zu erheben, dürfte sinnlos sein: ?Solange in
Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der
Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt." Wegen
dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Beschwerdeführer
überschreite die Grenze eines Angriffs auf die Ehre des Finanzministers, den er als Person herabwürdige. Zwar werde nicht verkannt,
dass die freie Meinungsäußerung ein hohes Rechtsgut sei und dass in der Öffentlichkeit stehende Personen deutliche Kritik auszuhalten
hätten. Doch seien auch diese Personen wie andere Bürger geschützt, wenn die Grenze eines persönlichen Angriffs überschritten werde.
Auch dies beurteilte die Kammer als Verletzung der Meinungsfreiheit.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

I. Die Kammer hat das Verfahren 1 BvR 2397/19 genutzt, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage
zusammenzufassen, welche Anforderungen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit an strafrechtliche Verurteilungen wegen
ehrbeeinträchtigender Äußerungen stellt.

1. Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch
wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht, greifen strafrechtliche Verurteilungen wegen Beleidigung (§ 185 StGB) in
das Grundrecht der Meinungsfreiheit ein. Die Anwendung dieser Strafnorm erfordert daher eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende
Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerung und darauf aufbauend im Normalfall eine abwägende Gewichtung der
Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen. Hierfür bedarf es
einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falles und der Situation, in der die Äußerung fällt. Eine
ehrbeeinträchtigende Äußerung ist daher nur dann eine gemäß § 185 StGB tatbestandsmäßige und rechtswidrige (§ 193 StGB)
Beleidigung, wenn das Gewicht der persönlichen Ehre in der konkreten Situation die Meinungsfreiheit des Äußernden überwiegt.

a) Das Ergebnis der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Das
Bundesverfassungsgericht überprüft lediglich, ob die Gerichte innerhalb des ihnen zustehenden Wertungsrahmens die jeweils für den
Fall erheblichen Abwägungs- gesichtspunkte identifiziert und ausreichend in Rechnung gestellt haben. Die Kammer hat das Verfahren
zum Anlass genommen, wesentliche Abwägungsgesichtspunkte, die je nach der konkreten Situation zu berücksichtigen sein können,
aufzuzählen. Maßgeblich ist, dass die konkrete Situation der Äußerung erfasst und unter Berücksichtigung ihrer kontextbezogenen
Bedeutung wie ihrer emotionalen Einbettung in Blick auf die betroffenen Grundrechte hinreichend gewürdigt wird. Hierfür kann unter
Umständen letztlich dann auch eine recht knappe Abwägung ausreichen.

b) Zu den Umständen, die häufig bei der Abwägung von Bedeutung sein können, hat die Kammer ausgeführt, dass mit Blick auf den
Inhalt einer Äußerung zunächst deren konkreter ehrschmälernder Gehalt erheblich ist. Dieser hängt insbesondere davon ab, ob und
inwieweit die Äußerung grundlegende, allen Menschen gleichermaßen zukommende Achtungsansprüche betrifft oder ob sie eher das
jeweils unterschiedliche soziale Ansehen des Betroffenen schmälert. Auch ist das Gewicht der Meinungsfreiheit umso höher, je mehr
die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon
unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht. Da der grundrechtliche
Schutz gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist, ist in die Abwägung gegebenenfalls einzustellen, ob
die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken Gegenstand der Äußerung ist. Dabei kann zwischen Personen zu
unterscheiden sein, die wie etwa Politiker bewusst in die Öffentlichkeit treten, und solchen, denen als staatliche Amtswalter ohne ihr
besonderes Zutun eine Aufgabe mit Bürgerkontakt übertragen wurde. Der Gesichtspunkt der Machtkritik bleibt allerdings in die
Abwägung eingebunden und erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern. Denn die
Verfassung setzt gegenüber einer auf die Person abzielenden, insbesondere öffentlichen Verächtlichmachung oder Hetze allen Personen
gegenüber äußerungsrechtliche Grenzen.

Mit Blick auf Form und Begleitumstände einer Äußerung kann insbesondere erheblich sein, ob sie unvermittelt in einer hitzigen
Situation oder im Gegenteil mit längerem Vorbedacht gefallen ist. Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders
abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste. Ebenfalls erheblich kann sein,
ob und inwieweit für die betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass bestand und welche konkrete Verbreitung
und Wirkung sie entfaltet. Erhält nur ein kleiner Kreis von Personen von einer ehrbeeinträchtigenden Äußerung Kenntnis oder handelt
es sich um eine nicht schriftlich oder anderweitig perpetuierte Äußerung, ist die damit verbundene Beeinträchtigung der persönlichen
Ehre geringfügiger und flüchtiger als im gegenteiligen Fall, der je nach Situation bei Äußerungen in ?sozialen Netzwerken" im Internet
gegeben sein kann. Auch hier ist allerdings nicht allgemein auf das Medium als solches, sondern auf die konkrete Breitenwirkung
abzustellen.

2. Eine solche Abwägung kann zwar im Einzelfall entbehrlich sein, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines
anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Die Kammer hat aber in Bekräftigung der ständigen
Rechtsprechung noch einmal deutlich gemacht, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handelt, die an strenge Voraussetzungen geknüpft
sind.

a) Der eine Abwägung entbehrlich machende und damit die Meinungsfreiheit verdrängende Effekt dieser Ausnahmetatbestände gebietet
es in formaler Hinsicht, ihre Annahme klar kenntlich zu machen und in einer gehaltvollen und verfassungsrechtlich tragfähigen Weise
zu begründen. Diese Begründung darf sich nicht in der bloßen Behauptung erschöpfen, ihre Voraussetzungen lägen vor. Vielmehr sind
die maßgebenden Gründe unter Auseinandersetzung mit objektiv feststellbaren Umständen des Falles nachvollziehbar darzulegen.

b) Bejaht ein Gericht zu Unrecht einen solchen Ausnahmetatbestand und verzichtet daher auf eine Abwägung, so liegt darin ein
verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht. Umgekehrt schließt die
gerichtliche Feststellung des Vorliegens der genannten Ausnahmetatbestände eine - hilfsweise - Abwägung zwischen der
Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit nach den konkreten Umständen des Falles nicht aus, sondern bietet sich vielmehr
in den vielfach nicht eindeutig gelagerten Grenzfällen an.

c) Die Kammer hat diese Beschlüsse genutzt, um die engen Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände in Erinnerung zu rufen:

aa) Der Charakter einer Äußerung als Schmähkritik folgt nicht schon aus einem besonderen Gewicht der Ehrbeeinträchtigung. Eine
Schmähung ist nicht einfach eine besonders drastisch verunglimpfende Form von Beleidigung, sondern bestimmt sich nach sachlichen
Gesichtspunkten. Im verfassungsrechtlichen Sinn zeichnet sich die Schmähung dadurch aus, dass eine Äußerung keinen irgendwie
nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr allein um das grundlose Verächtlichmachen
der betroffenen Person als solcher geht. Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum
Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa aus verselbständigter persönlicher
Feindschaft (?Privatfehde") oder aber auch dann, wenn - insbesondere unter den Kommunikationsbedingungen des Internets - Personen
ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus
verunglimpft und verächtlich gemacht werden. Eine solche Annahme bedarf einer auf die konkreten Umstände des Falles bezogenen
Darlegung. Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist,
letztlich (überschießendes) Mittel zum Zweck der Kritik oder Ausdruck der Empörung über bestimmte Vorkommnisse ist und damit
nicht allein der Verächtlichmachung von Personen dient.

bb) Ebenfalls an strenge Maßstäbe geknüpft sind die Fälle der Formalbeleidigung im verfassungsrechtlichen Sinn. Um solche kann es
sich etwa bei mit Vorbedacht und nicht nur in der Hitze einer Auseinandersetzung verwendeten, nach allgemeiner Auffassung
besonders krassen, aus sich heraus herabwürdigenden Schimpfwörtern - etwa aus der Fäkalsprache - handeln. Bei ihnen ist das
maßgebliche Kriterium nicht der fehlende Sachbezug einer Herabsetzung, sondern die kontextunabhängig gesellschaftlich absolut
missbilligte und tabuisierte Begrifflichkeit, die die Betroffenen insgesamt verächtlich macht, und damit die spezifische Form dieser
Äußerung.

cc) Die Meinungsfreiheit muss zudem stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt. Dies kommt
indes nur in Betracht, wenn sich die Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten
Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht.

d) Die Kammer hat schließlich deutlich gemacht, dass das Fehlen einer dieser eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen keine
Vorfestlegung für einen Vorrang der Meinungsfreiheit begründet. Eine solche Vorfestlegung ergibt sich nicht aus der Vermutung
zugunsten der freien Rede, die keinen generellen Vorrang der Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsschutz begründet. Aus
ihr folgt aber, dass Meinungsäußerungen, die die Ehre anderer beeinträchtigen, im Normalfall nur nach Maßgabe einer Abwägung
sanktioniert werden können.

II. Diesen Maßstäben werden nur die zu den ersten beiden Sachverhalten ergangenen Entscheidungen gerecht:

Im Verfahren 1 BvR 2397/19 sind die Strafgerichte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu dem Ergebnis
gelangt, dass wegen des vorhandenen Sachbezugs noch keine Schmähkritik vorlag, dass bei der gebotenen Abwägung aber das Gewicht
des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers deutlich überwiegt. Überzeugend und tragfähig
wird begründet, dass im Streitfall die Aspekte der Machtkritik und des ?Kampfs um das Recht" den Schutz der persönlichen Ehre auch
von Amtsträgern nicht in unzumutbarer Weise zurückdrängen können, zumal hier die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen
weitgehend überlagert. Zudem haben die Fachgerichte in nachvollziehbarer Weise auf die wiederkehrende, besonders hartnäckige und
durch die Namensnennung, den anklagenden Duktus und die Untermalung durch Bilder anprangernde Form der Äußerungen abgestellt,
ferner darauf, dass es sich um Äußerungen handelt, die die berufliche Integrität der betroffenen Richter grundsätzlich infrage stellen
und gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen in einem der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Internetblog verbreitet
wurden. Die Kammer hält diese Abwägung für verfassungsrechtlich tragfähig und bestätigt, dass sie kaum anders hätte ausgehen
können.

Im Verfahren 1 BvR 2459/19 kann dahinstehen, ob die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers - wie das Amtsgericht
angenommen hat - bereits unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik gerechtfertigt wäre. Denn jedenfalls genügt die
Abwägungsentscheidung des Landgerichts den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine angemessene Berücksichtigung der
Meinungsfreiheit bei Handhabung des § 185 StGB. Dabei durfte es maßgeblich auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der
Äußerung und den nur schwach ausgeprägten Sachbezug abstellen. Ebenfalls überzeugend weist das Landgericht darauf hin, dass die
bestrafte, primär wertende Äußerung zum Geisteszustand der Betroffenen auch tatsächliche Elemente aufweist, die der
Beschwerdeführer bewusst falsch wiedergab. Im konkreten Kontext, den das Landgericht situationsbezogen gewürdigt hat, steht hier
der Verurteilung auch nicht entgegen, dass sich die Äußerung auf eine staatliche Amtsträgerin und deren dienstliche Handlungen bezog
und nur ein kleiner Personenkreis von ihr Kenntnis erhielt.

Im Verfahren 1 BvR 362/18 ist bereits unklar, ob die Gerichte von einer Schmähung ausgegangen sind. Dazu hätten sie in
Auseinandersetzung mit der Äußerung und ihren Umständen näher darlegen müssen, warum es nur noch um eine konkrete
Diffamierung ohne Sachbezug gegangen sein soll. Dies wird von den Gerichten nicht näher ausgeführt und ist auch nicht ersichtlich.
Vielmehr handelt es sich um eine persönlich formulierte Ehrkränkung in Anknüpfung und unter Bezug auf eine fortdauernde
Auseinandersetzung mit einem sachlichen Kern. Dabei stehen ersichtlich auch nicht verächtlich machende Beschimpfungen in Rede,
die gegenüber Dritten unter überhaupt keinen Bedingungen geäußert werden dürften und deshalb als Formalbeleidigung zu beurteilen
wären. Zur strafrechtlichen Verurteilung kann eine solche Äußerung folglich nur nach Maßgabe einer Abwägung zwischen dem
Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers führen. Die Gerichte erwähnen zwar das
Erfordernis einer ?Interessenabwägung", nehmen aber eine solche Abwägung in der Sache nicht vor, sondern stellen allein abstrakt auf
den Wortlaut der ehrverletzenden Äußerungen ab. Hierin liegt nicht, wie verfassungsrechtlich geboten, eine Auseinandersetzung mit
der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist.

Im Verfahren 1 BvR 1094/19 kann sich die strafgerichtliche Verurteilung ebenfalls nicht auf den Gesichtspunkt der Schmähkritik oder
der Formalbeleidigung stützen. Die angegriffenen Entscheidungen sind auch nicht von einer verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügenden Abwägung getragen. Sie lassen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung
gefallen ist, erkennen und zeigen nicht auf, weshalb das Interesse an einem Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein-
westfälischen Finanzministers die erheblichen für die Zulässigkeit der Äußerung sprechenden Gesichtspunkte überwiegt. Die
Entscheidungen gehen auf Inhalt, Anlass, Motivation sowie die konkrete Wirkung der Äußerung unter den konkreten Umständen des
Falls nicht sachhaltig ein, sondern weisen der Äußerung ohne nähere Begründung eine unmittelbar in die Privatsphäre reichende
Bedeutung zu, obwohl es angesichts der sonstigen Äußerungen des Beschwerdeführers in dem Verfahren naheliegend gewesen wäre,
sie in erster Linie auf das politische Handeln des Finanzministers zu beziehen. Auch berücksichtigen sie nicht, dass die Fähigkeit einer
Person zur sachgemäßen Führung höchster öffentlicher oder politischer Ämter nicht Teil des grundlegenden sozialen
Achtungsanspruchs ist, dass die Äußerung allein in einem an den zuständigen Sachbearbeiter gerichteten Schreiben im Rahmen eines
nichtöffentlichen behördlichen Verfahrens getätigt wurde und dass der Betroffene sich mit seinem personalisierten Schreiben selbst zu
Wort gemeldet und damit einen konkreten Anlass für die Reaktion des Beschwerdeführers gesetzt hatte.'

25.06.2020 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

kamen in 2019 von allen Asylbewerbern in der EU

22% nach Deutschland (165.615 Personen).

17% nach Frankreich (128.940 Personen).

16% nach Spanien (117.795 Personen).

sind in die BRD bisher 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist, davon 50% aus Syrien.

ist in Verbindung mit der Corona-Virus-Seuche der Flüchtlingszustrom in die EU um 87% zurückgegangen.

erfolgt der Zufluss von Flüchtlingen zunehmend aus Transitländern z.B. Venezuela, da von dort aus die Einreise in die EU
ohne Visum aber legal erfolgen kann: 25% aller Flüchtlinge nutzen diese Form der Einwanderung.

26.06.2020 zeit.de

Die im Zuge der Corona-Virus-Seuche von der BRD-Regierung durchgeführte Rückholung von Personen, die nicht per
Reiseveranstalter aus Ländern, die Flugverbindungen gekappt hatten, zurück geholt wurden, müssen diese Personen nun
die Kosten der Rückholung teilweise an den BRD-Staat zurückzahlen. Betroffen sind 67.000 Personen.

Rückholflug von

den Kanarischen Inseln und Nordafrika: 200 Euro.

südliches Afrika und die Karibik: 500 Euro.

von Südamerika und Asien: 600 Euro.

von Neuseeland und Australien: 1.000 Euro.

01.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im Zuge der Corona-Virus-Durchseuchung der BRD-Bevölkerung sind weiterhin massenweise Wucherpreise für FFP1-Masken
am Markt zu finden. Z.B. verkauft die Lidl-Tochter Kaufland (Korona-Kaufland) 5 dieser Masken für 6 Euro, also 1,20 Euro pro
Stück.

Auf Ebay sind Maskenpreise für 0,20 Euro pro FFP1-Maske zu finden, wenn man lang genug sucht.

02.07.2020 Niedriglohnsektor in BRD (ARD-Radio)

7,7 Millionen Niedriglöhner in BRD:

Größter Niedriglohnsektor in Europa.
50% der Niedriglöhner sind mehrere Jahre Niedriglöhner.
25% der Niedriglöhner können diesen verlassen und mehr Entgelt verdienen.
30% der Niedriglöhner erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Qualifizierte Tätigkeiten werden zunehmend in den Niedriglohnbereich unterhalb
des gesetzlichen Mindestlohnes verlagert.

Vollzeitjob mit Niedriglohn: Bundesweit durchschnittlich 1800 Euro brutto im Monat.
Vollzeitjob ohne Niedriglohn: Bundesweit durchschnittlich 3800 Euro brutto im Monat.

10.07.2020 zeit.de

Die 1. weibliche SPD-Chefin, Andrea Nahles, wird nach ihrem Scheitern als SPD-Chefin nun:
Beraterin des EU-Sozialkommissars Nicolas Schmit, um "ein gerechteres und sozialeres Europa zu gestalten".
ab 01.08.2020 Präsidentin der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.

21.07.2020 bundesregierung.de

'Europäischer Rat "Auf die Zukunft Europas ausgerichtet"

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich nach intensiven Beratungen auf einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der
Pandemie-Folgen sowie auf einen neuen "Mehrjährigen Finanzrahmen" verständigt. Der Europäische Rat habe eine "Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union" gegeben, erklärte Kanzlerin Merkel.

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach viertägigen Beratungen auf einen Mehrjährigen
Finanzrahmen (MRF) für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen davon 750
Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390
Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

Haben uns "zum Schluss zusammengerauft"

"Wir haben die Weichen für die finanziellen Grundlagen der EU der nächsten sieben Jahre gestellt und gleichzeitig eine Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union gegeben", erklärte Kanzlerin Merkel nach Abschluss der intensiven Beratungen in
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Merkel betonte, dass die Verhandlungen nicht
einfach gewesen seien - "aber was für mich zählt, ist, dass wir uns zum Schluss zusammengerauft haben und dass wir jetzt auch alle
davon überzeugt sind, aus dem, was wir beschlossen haben, auch wirklich etwas zu machen".

Zukunftsaufgaben im Fokus

Die Zuschüsse und Garantien aus dem Wiederaufbaufonds werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und
sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Zudem stehen große Zukunftsaufgaben im Fokus: 30 Prozent der Ausgaben sind
für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt.

So fließen etwa zehn Milliarden Euro in einen "Fonds für einen gerechten Übergang". Das Programm hilft Regionen mit traditionellen
Wirtschaftsstrukturen dabei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Auch die Forschungsförderung wird intensiviert. Insgesamt fünf
Milliarden fließen in das Wissenschaftsprogramm "Horizon Europe".

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden von Ratspräsident Charles Michel geleitet. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht vor
allem in der Verantwortung, wenn nach der Einigung im Rat eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament erzielt werden muss.
Auch bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen verabredeten Unterstützungsinstrumente wird Deutschland als
Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.

Projekte werden auf Zukunftsfähigkeit bewertet

Der Großteil der Zuschüsse soll über ein neues EU-Programm "Next Generation EU" verteilt werden. Mit diesen Mitteln werden
staatlich vorangetriebene Investitionen und Reformen unterstützt. Mitgliedsländer können entsprechende Projekte bei der Kommission
einreichen, die sie nach ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet.

"Der Haushalt ist auf die Zukunft Europas ausgerichtet", betonte Merkel. Er berücksichtige zudem, "dass der Binnenmarkt in der
schwersten wirtschaftlichen Krise der Europäischen Union weiterhin funktionieren kann und dass die Länder, die von der Pandemie in
besonderer Weise betroffen sind, ihre Wiederaufbauleistungen verbessern können", so die Kanzlerin.

Zusätzliche Mittel für Deutschland

Im Rahmen der Verhandlungen über den "Mehrjährigen Finanzrahmen" wurden auch für Deutschland zusätzliche Gelder beschlossen.
Jeweils 650 Millionen Euro sind für die Förderung der ostdeutschen Regionen und die ländliche Entwicklung vorgesehen.

Der Wiederaufbauplan und der "Mehrjährige Finanzrahmen" 2021-2027 (MFR) sind die zentralen Instrument für die wirtschaftliche
Erholung der EU. Zudem ist der EU-Haushalt ein bedeutendes Instrument zur Umsetzung der politischen Prioritäten. Erstmals ist im
"Mehrjährigen Finanzrahmen" ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ein Mechanismus zum Schutz des Haushalts verankert.

So wird es finanziert

Um die erheblichen Mehrkosten aufbringen zu können, haben sich die Staats- und Regierungschefs auf drei zusätzliche
Finanzierungsquellen geeinigt. So wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle ("Plastiksteuer")
geben. Zudem wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem ? eine CO2-Abgabe auf
Importe in die EU - sowie für eine Digitalabgabe vorlegen. Diese Vorschläge sollen eine Grundlage für zusätzliche Eigenmittel
schaffen, die Maßnahmen spätestens 2023 eingeführt werden.

So geht es weiter

Vor Inkrafttreten benötigt der neue "Mehrjährige Finanzrahmen" noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. In einem letzten
Schritt müssen dann die Mitgliedsländer den Finanzrahmen noch ratifizieren ? also als verbindlich anerkennen.
Dienstag, 21. Juli 2020'

21.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Eurozone wurde in eine gesamtschuldnerische Zone umgewandelt, wo Volksvermögen der Euroländer für diese
haften. Der BRD ist es - wie in der Finanzkrise - gelungen, dass Exporte der BRD in die EU auch an systemisch
instabile Euroländer erfolgen können, da diese mit Volksvermögen der Eurozone refinanziert werden. Dass für
Kredite letztendlich der Schuldenschnitt eintreten wird, ist glasklar. Ziel ist es, fremdes Vermögen fremder Völker
optimal zu verwerten. Der Euro ist wie bisher eine Schrottwährung.

Faschismus pur.

25.07.2020 heise.de

Das chinesische National Information Security Engineering Center (NISEC) beaufsichtigt die chinesischen Steuersoftware-Anbieter
Baiwang und Aisino. NISEC ist im Staatseigentum von China. Die beiden Anbieter liefern auch Software für die Verwaltung von
Umsatzsteuer in China.

Unternehmen aus den USA, die in China umsatzsteuerpflichtig agieren, müssen vordefinierte Software für Steuererklärungen
folgender Anbieter benutzen: Baiwang und Aisino.

Das FBI der USA warnt US-Unternehmen wegen Spionage in den Steuersoftwaren von Baiwang und Aisino:

Die Softwaren installieren über die Update-Funktion einen Backdoor mit passenden Treiber.

Da diese Softwaren benutzt werden müssen, werden betroffenen US-Unternehmen von China infiltriert.

25.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das war es dann mit Huawei und G5 aus China ebenfalls. ... Kommunisten können nicht anders, als andere zu zersetzen: Gier.

25.07.2020 heise.de

Die deutsche Corona-App wurde als inkompatibel zu den Betriebssystemen Google Android und Apple iO auf den Markt gebracht:

Nutzer der App wurden teilweise mehr als 10 Tage lang nicht durch die App informiert, dass sie Kontakt zu Infizierten hatten.

Der deutsche App-Hersteller "SAP" war nicht in der Lage, die App in das jeweilige Betriebssystem korrekt einzubinden:

Google Android unterstützt den Stromsparmodus, so dass es Smartphone-Hersteller gibt, deren angepasste Android-Version die
Hintergrundarbeit einer auf der Oberfläche geschlossenen App verhindert: Die Corona-App arbeitet nur, wenn die App
auf der Oberfläche geöffnet ist und oder der Stromsparmodus deaktiviert ist.

Apple iOS hat herstellerbedingte Einschränkungen der Hintergrundaktualisierung, so dass die Corona-App nicht im Hintergrund
funktionieren kann.

Die deutsche Corona-App wurde von Nutzern inzwischen 16,2 Millionen Mal heruntergeladen.

25.07.2020 dradio.de

SAP und die Deutsche Telekom als Hersteller der deutschen Corona-App haben ein Update zu der App bereitgestellt.

08.08.2020 morgenpost.de

"Corona-Krise"

...

"Der Ärzteverband Marburger Bund warnt vor wachsender Nachlässigkeit in der Corona-Pandemie in Deutschland. "Wir sehen schon
einen kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen - er ist flach, aber er ist da", sagte die Vorsitzende Susanne Johna der Deutschen
Presse-Agentur.

Gleichzeitig scheine die Bereitschaft zum Einhalten der Schutzregeln bei einem kleineren Teil der Bevölkerung abzunehmen. "Man muss also
von einem Trend sprechen, der uns klarmacht, dass es so nicht weitergehen kann." Abstand, Hygiene und die Maskenpflicht
müssten wieder konsequenter eingehalten werden.

Johna mahnte, es gebe Dinge, die man sich jetzt nicht leisten sollte. "Dazu gehört, es zu tolerieren, wenn Menschen im öffentlichen
Nahverkehr die Maske als Kinnschutz tragen. Das ist auch schnell eine Großveranstaltung, wenn in einem vollen Waggon viele
Menschen eng beieinanderstehen." Vielleicht müsse man manche auch wieder damit konfrontieren, dass die Covid-19-Erkrankung
weiter gefährlich sei.

"Viele empfinden das nicht mehr als Realität, weil sie in ihrem Bekanntenkreis niemanden kennen, der relevant erkrankt ist", erklärte
die Verbandschefin. "Manche haben dadurch das Gefühl, es sei weit weg. Aber es ist nicht weit weg." Es gebe weiter schreckliche
Schicksale Erkrankter, denen auch modernste Mittel der Medizin nicht mehr helfen konnten. "Was häufig vergessen wird: Unter den
Erkrankten gibt es auch Menschen, die lang andauernde Schäden zurückbehalten."

Johna befürwortete es, den Schulunterricht wieder aufzunehmen. "Die Schule ist eine Großveranstaltung - aber eine, die wir uns leisten
müssen." Dafür sei es wichtig, Corona-Regeln gut festzulegen. "Die Überlegungen dazu kommen teilweise erstaunlich spät, denn das
Schuljahr beginnt ja nun nicht überraschend." Dazu gehöre eine Strategie zum regelmäßigen Belüften der Räume, die auch im Herbst
und Winter durchzuhalten sei. Sinnvoll seien auch Masken auf dem Schulhof gerade in beengteren Bereichen. "Während des
Unterrichts halte ich das nicht für angebracht. Da gibt es ja auch Abstandsregeln." Allerdings hatten die Kultusminister der Länder
beschlossen, dass alle Schüler nach den Sommerferien wieder wie gewohnt in die Schule gehen sollen und dass dabei auf die
Abstandsregel verzichtet werden soll.

Beim Krisenmanagement bleibe es wichtig, möglichst alle Corona-Fälle nachzuverfolgen, machte Johna deutlich. "Wenn wir einzelnen
Fällen nicht mehr nachgehen, dann stoßen wir manchmal gar nicht auf eine Häufung von Infizierten." Dafür müssten die
Gesundheitsämter dauerhaft personell gestärkt werden, gerade im ärztlichen Bereich. "Der öffentliche Gesundheitsdienst war schon vor
Corona wichtig. Nur galt bisher: hoch gelobt und mies bezahlt. Damit muss Schluss sein, auch um dringend benötigten Nachwuchs zu
gewinnen."

Mit Blick auf die Kliniken sagte die Verbandschefin, für wieder steigende Corona-Patientenzahlen sollten in den Ländern regionale
Stufenkonzepte entwickelt werden. "Passend zu den Einwohnerzahlen, sollte in Stufe 1 eine Kapazität an Intensivbetten frei gehalten
werden. Wenn diese zu 70 oder 80 Prozent belegt sind, müsste automatisch die nächste Stufe ausgelöst werden, die weitere freie Betten
vorsieht. In einer dritten Stufe könnte dies dann damit verbunden sein, planbare Operationen einzuschränken."

Johna betonte: "Wir sollten so lange wie möglich die normale Krankenhausversorgung aufrechterhalten und Patienten ermutigen, mit
ernsten Erkrankungen in die Kliniken zu kommen." Inzwischen seien auch Hygienekonzepte mit getrennten Wegen realisiert. "Wir
offen, dass wir nicht erneut eine Knappheit an Schutzausrüstung erleben müssen", sagte die Chefin des Marburger Bundes, der unter
anderem Klinikärzte vertritt. Das Material in den Lagern der Krankenhäuser sollte auch noch einmal überprüft werden, denn leider
habe ein Teil der Lieferungen nach Deutschland nicht den Standards entsprochen.

Johna schlug zudem spezielle Quarantäneregeln für Menschen vor, die bei Veranstaltungen mit vielen Infizierten waren und mit vielen
Mitbewohnern zusammenleben. Sie sollten nicht zu Hause isoliert werden, sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). "Für
solche Personen müssen wir eine besondere Quarantänesituation anbieten, etwa in Hotels, und sie für eine Woche auch von ihrer
Familie oder anderen Mitbewohnern fernhalten." Um mehr Akzeptanz zu erreichen, könnten Quarantänezeiten auch von 14 Tagen auf
die Hälfte verkürzt werden. Sieben Tage könnten ausreichen, vor allem in Verbindung mit einem abschließenden negativen Test."

08.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist erstaunlich, welchen fachlichen Dünnschiss der Ärzteverband "Marburger Bund" wissentlich von sich gibt, denn

- Ein an Corona erkrankter Mensch ist das ab Infektion mit dem Virus.

- Ein an Corona erkrankter Mensch ist 5 Tage nach der Ansteckung infektiös und verteilt seine Viren. Zugleich sind
Symptome der Krankheit nicht zwingend verfügbar - geschweige Antikörper.

- Ein an Corona erkrankter Mensch mit Antikörper hat - abgesehen von der Immunität für sich selbst - bereits andere
unbemerkt anstecken können. In Kombination mit unbemerktem Krankheitsverlauf ist das der perfekte Trojaner.

- Ein an Corona erkrankter Mensch steckt nicht immer Massen von anderen an, kann das aber, wenn diese Massen
sich anstecken lassen, weil: Der Erkrankte trägt keine Maske UND die Anzusteckenden tragen keine Maske UND
der Sicherheitsabstand ist größer als der Transportweg des Virus in Feuchtigkeitskügelchen eines Atmens, welcher - und
das hat jeder Mensch im Winter schon mal gesehen - sich nicht an einen Sicherheitsabstand hält. Kurz gesagt: Wenn
nicht permanent Masken von allen getragen werden, steckt auch derjenige, der meint, gesund zu sein und daher andere nicht
abstecken kann, munter andere eben an. - Die Realitäten in der BRD zum Tragen einer Maske durch ALLE sind horrend
und belegen: Die BRD-Bevölkerung SOLL durchseucht werden und wer es nicht überlebt, landet als Dünger auf Wiesen
und in der Erde: Einfach Pech gehabt.

Den Quark, den der Ärzteverband "Marburger Bund" offeriert, muss man in die Tonne treten UND Alternativen vollziehen:

- Gruppen von Menschen, die nicht an Corona erkranken sollen, müssen von Corona-Quellen isoliert UND permanent homogen
corona-frei gehalten werden. Die Gruppe muss also physischen Abstand zu Corona-Quellen haben UND nachhaltig Masken tragen,
denn Mitglieder der Gruppe sind wegen gruppenfremder Sozialkontakten nicht sicher von Corona-Quellen isolierbar. Als
Qualitätsmanagement müssen auch Antikörper-Tests von allen Gruppenmitgliedern UND deren gruppenferne Sozialkontakte
erfolgen.

- Für die Schule bedeutet das:

Es spielt keine Rolle, wie alt Schüler sind und ob Schüler mehr oder weniger ansteckend sind.

Jede Schulklasse ist als Gruppe zu implementieren, wobei Eltern und deren Sozialkontakte nicht dazu gehören.
Es sind also Schnittstellen zu der Gruppe zu bilden: Blasenartige Ausgestaltung des Kontextes der Gruppe.

Eltern sind als eigenständig zu managen. Eltern haben zu garantieren, dass in die Gruppe der Import von Corona über den
Sozialkontext der Eltern nicht erfolgt, so dass Eltern ihrerseits Schnittstellen zu deren Kontext haben müssen. Der Minimalzustand
für Eltern ist die nachhaltige Testfolge auf Antikörper. Eltern, die Antikörper haben, sind als infektiös einzustufen und können
das Schulkind nur dann noch in der Gruppe lassen wenn ALLE Gruppenmitglieder Antikörper haben. Mit anderen Worten:
Soll das Schulkind nachhaltig unterrichtet werden, ist die Mitgliedschaft des Kindes in der Gruppe zwingend. Und nur dann
haben Eltern auch das Recht, diesen nachhaltigen Unterricht einfordern zu können, um Schaden wie z.B. aus Quarantäne als
elterliche Abwesenheit von Arbeitsstelle zu vermeiden bzw. von der Kommune ERSETZT zu bekommen (Schnittstelle der
Eltern zum Träger der Schule).

Die Gruppe ist als Einheit in den Schulablauf so einzubinden, dass Kontakte mit anderen Gruppen NUR gemanagt erfolgen
kann. Damit sind Kontakte in Schulpausen ohne Management nicht zulässig und das auch dann, wenn Masken getragen
werden UND der Sicherheitsabstand pro Person mit 2 Meter Umkreis eingehalten wird. Der Träger der Schule haftet für
das Schulmanagement, so dass auch Interesse am Management und dessen Qualität vorliegt. Weitere Kriterien des Managements:
Die Mehrfachverwendung von Schulräumen wie z.B. Chemie-Unterrichtsraum ist nur gestaffelt möglich: Je nach zeitlicher Länge
der Fußwege UND Dauer der Raumbelüftung - z.B. 10 Minuten - beginnen und enden Unterrichtseinheiten gestaffelt in
10-Minuten-Abständen, so dass auch der Raumwechsel ohne Gruppenkontakte auf den Gängen der Schule erfolgen kann. Dazu muss
die Raumnutzung mit dem Stundenplan der Gruppen optimiert werden - diese Optimierung erfolgt fortlaufend durch den Träger
der Schule, der somit das Management in der Schule kontrollieren kann.
Die Nutzung von IT-Technik muss personalisiert erfolgen, so das PC-Unterrichtsräume nicht mehr nutzbar sind, dafür aber der
Schüler über seine personalisierte IT-Technik auch zu Hause erreichbar ist. Für die Ausstattung und Implementation dieser
IT-Technik und der schulischen IT-Technik und Netzwerke und Internetzugang in der Schule ist der Träger der Schule zuständig.

Das oben kurz skizzierte Gruppenmanagement in Schulen ist in der BRD NICHT umsetzbar:

Deutschland ist seit vielen Jahren besonders christjüdisch so regiert worden, dass das BRD-Schulsystem weder leistungsfähig ist
noch eine Zukunft hat, die u.a. keine Geldfrage ist. Dazu kommt eine weitere soziale und systemische Selektion von u.a.
Kindern im Rahmen der Massen-Armut durch Bezug von Grundsicherung wie Hartz 4 (u.a. Zuflussprinzip). Das oben skizzierte
Gruppenmanagement bedarf nicht nur Investitionen im sozial runter gewirtschafteten Deutschland sondern auch Personal - besonders
qualifiziertes Personal -, das im Realkontext Problemen lösen kann und auch löst, so dass auch die gequirlte Scheiße, die der
Ärzteverband "Marburger Bund" von sich gibt, NICHT zum Zuge kommt: Die Durchseuchung der BRD-Bevölkerung als biologische
Lösung und Selektionslösung des Corona-Problems. Genau diese beiden Lösungen werden im Rahmen des Primates der Politik in
Sachen Gesundheit, Volksbildung etc. von Anfang an vollzogen: Besonders die christjüdische Elite will damit das Corona-Problem
lösen: Parasitär und faschistisch. - Und dagegen muss man sich wehren. Letzteres ist in der BRD allerdings ebenfalls nicht möglich,
da abgesehen vom Mangel an Wissen und Intelligenz der Politik auch das soziale Bildungsniveau der Bevölkerung in der BRD
wie das der u.a. christjüdischen Elite ist: Unterirdisch ... Wie der Herre so das Gescherre.

Der Systemwechsel benötigt objektiv die Ausrottung der vorhandenen regierenden Eliten aller Farben.

14.08.2020 sueddeutsche.de

In 2019 gab es in er BRD für 143.000 Menschen weder eine gesetzliche noch private Krankenversicherung. Diese Menschen
hatten gar keine Krankenversicherung (in 2015 waren es 79.000 Menschen).

25.08.2020 berliner-zeitung.de

Ländermonitoring der Bertelsmann-Stiftung "Frühkindliche Bildungssysteme" - Stand 01.03.2019

Ausbau der Kita-Plätze und Investitionen in zusätzliches Personal ergeben folgende Situation:

47.600 Kinder (84% der Kitagruppen) haben keine kindgerechte Kita-Personalversorgung.

Pro pädagogische Kita-Fachkraft gab es 5,6 Kinder.

Pro pädagogische Kindergarten-Fachkraft gab es 8,4 Kinder.

Pädagogisch arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Horte) sind zu 34% nicht padagogisch
ausgebildet (in Berlin 29%).

25.08.2020 berliner-zeitung.de

In Berlin ist die Situation an Schulen gekennzeichnet von u.a.

Nicht genügend Reinigungskräfte, um Oberflächen oder PC-Tatstaturen regelmäßig zu desinfizieren.

Geldmangel zum Einbau von ordentlichen Fenstern, so dass Lüften nicht möglich ist.

Mangelhafte hygienische Basics.

Für Schulgesetze, Bildungspläne und die Lehrkräfte ist das Land zuständig, und für das Gebäude die Kommune.
Wenn das Land Hygienemaßnahmen beschließe, übertrage es die Verantwortung der Umsetzung an die Kommune, so dass
das schwächste Glied - die Schulleitung- die Quadratur des Kreises vornimmt: Hygiene in einem Gebäude einzuhalten, das
einem erheblichen Sanierungsstau unterliegt.

Die bundesweite Umsetzung des Digitalpakts zeige, wie weit man von der Gleichzeitigkeit der Lebensverhältnisse entfernt sei.
Während einige Schulen digital bereits sehr gut aufgestellt seien, hätten andere noch nicht einmal die nötigen Anträge für die
Anschaffung von technischem Equipment gestellt.

25.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Dass die berliner Kommunisten zusammen mit ihren ebenfalls vollständig christjüdisch-assimilierten Partnern Grüne und SPD
mit dem Rücken an der Wand stehen, geht diesem Pack am Arsch vorbei: Das Bundesland mietet Klimaanlagen für Schulen, die
nicht saniert sind .... wollen die Kommunisten und Co. den Uringeruch verdreckter und kaputter Klos durch das Gebäude
miefen lassen ??? ... Klar, Maskentragen hilft gegen Gestank, aber nicht gegen den der Christjuden-Elite, die weiß, dass
das richtige Chaos erst noch kommt ... Da der berliner Senat sich eh langsam auflöst, ist zu erwarten, dass vor dem Chaos die
Nächstenliebe der Christjuden zuschlagen wird und sich weitere verpissen werden, um die eigene Haut zu retten.

02.09.2020 bundesregierung.de

"Hilfe für Unternehmen Sonderregel für Insolvenzantrag wird verlängert

Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, soll ausgesetzt bleiben, wenn ein Unternehmen als Folge der Corona-Pandemie
überschuldet ist. Eine Verlängerung des Gesetzes bis Jahresende hat das Kabinett auf den Weg gebracht.

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Insolvenzrecht und Corona-Pandemie: Das Bild zeigt ein hinter einer Glasscheibe hängendes Schild mit der Aufschrift "Wegen
Insolvenz geschlossen".

Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.

Foto: picture alliance / Frank May

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der
Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher
Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.

Die Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu
sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft
abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen.

Der Gesetzentwurf soll nun von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Mittwoch, 2. September 2020"

02.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Eine Insolvenzblase bildet sich. Strukturen aus insolventen Unternehmen, die ohne Wissen über den Insolvent-Status des
Struktur-Partners agieren, werden irgendwann wirksam. Wer keine Insolvenz melden muss, informiert andere nicht.
Idealer Weg für Betrug. Corona als Mittel zum Zweck für Unternehmen, die eh in Konkurs gehen würden: Mehr Zeit,
das Eigenkapital abzuziehen ... Insolvenzverschleppung.

05.09.2020 zeit.de

21,4% der Kita-Kinder wachsen in einem Umfeld auf, das Deutsch als gelernte Sprache weglässt bzw. verdrängt.

Unter den rund 3,2 Millionen Kindern in Kindertagesstätten gibt es rund 675.000 Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

Aktuell können Kitas mit besonderem Förderschwerpunkt aus dem Bundesprogramm Sprach-Kitas pro Jahr 25.000
Euro bekommen. Bundesweit ist etwa jede zehnte Kita eine sogenannte Sprach-Kita.

05.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das BRD-Recht sieht nicht vor, die ganzheitlichen Integration von Menschen, die in der BRD leben wollen, zu vollziehen.

Vielmehr ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht an die nachhaltige Unterlassung der Implementation von
Parallelgesellschaft, also einer sozialer Gruppierung, die keine normiert Schnittstelle wie z.B. die in der BRD geltenden Sprache
Deutsch nachhaltig bildet und fortschreibt, gebunden. Im Zuge der Masseneinwanderung, die vor allem christjüdischen Auffassungen
von Dasein der Gesellschaft entspricht, wurde die unumkehrbare Abschaffung des deutschen Stammes, also die Nicht-Bildung
der Eigenschaft "Deutsches Volk", weiter und vor allem nachhaltig so optimiert, dass alltägliche Daseinsauffassungen
eines deutschen Stammes z.T. komplett ignoriert werden. Z.B. der soziale Zusammenhalt bei gleichen Interessen.

Dass Parallelgesellschaften in Verbindung mit Religion zwingend zu Selektion anderer - bis hin zu Terrorismus - führen,
ist in der BRD seit langem Alltag. Es gibt im BRD-Recht eben nicht die Regel: Wer Deutsche Staatsbürgerschaft
haben will, muss dieses nachhaltig tun und zwar auch im sozialen Kontext einer Gesellschaft. Mit anderen Worten:
Eingewanderte Menschen mit bereits vorhandener nicht-deutscher Staatsbürgerschaft müssen diese behalten.
UND: Die Bildung einer Parallelgesellschaft ist eine Straftat, die auch mit der Beendigung der Eigenschaft, ein deutscher
Staatsbürger zu sein, normierbar sein muss.

Das BRD-Recht ist blanker Faschismus.

07.09.2020 bundesregierung.de

"Fragen und Antworten So wird der Kinderbonus gezahlt

Um Eltern in der Corona-Pandemie besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro
beschlossen. Dieser wird nun - im September und Oktober - ausgezahlt. Wer hat Anspruch? Wie viel Kinderbonus erhalten Familien?
Und muss man diesen beantragen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Grafik zum Kinderbonus (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Mit dem Kinderbonus unterstützt die Bundesregierung Familien und setzt zugleich einen Konjunkturimpuls.
Barrierefreie Beschreibung anzeigen

Foto: Bundesregierung
Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?

Der Kinderbonus beträgt einmalig 300 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Er ist eine von vielen Maßnahmen des
Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Bonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für
mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zusätzlich wird er auch für Kinder gezahlt, für die im September 2020

noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt) oder
kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im Juli abgeschlossen).

Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden. Somit gelten bezüglich
der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderbonus keine Besonderheiten gegenüber dem Kindergeld.
Muss man den Kinderbonus beantragen?

Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse
ausgezahlt. Nur in seltenen Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Familienkasse kontaktieren, um den Kinderbonus zu erhalten. Für
Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf
Kindergeld.

Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag an die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die
Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.

Die Auszahlungstermine für den Kinderbonus richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer:

Endziffer 0: 7. September Endziffer 0: 7. Oktober
Endziffer 1: 8. September Endziffer 1: 8. Oktober
Endziffer 2: 9. September Endziffer 2: 9. Oktober
Endziffer 3: 10. September Endziffer 3: 12. Oktober
Endziffer 4: 11. September Endziffer 4: 14. Oktober
Endziffer 5: 14. September Endziffer 5: 15. Oktober
Endziffer 6: 16. September Endziffer 6: 16.Oktober
Endziffer 7: 18. September Endziffer 7: 19.Oktober
Endziffer 8: 21. September Endziffer 8: 21. Oktober
Endziffer 9: 22. September Endziffer 9: 22.Oktober
Warum wird der Kinderbonus in zwei Raten ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt, um damit einen starken Konjunkturimpuls zu setzen. Mit der Zahlung in zwei Raten
werden außerdem nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden. Eine einmalige
Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro hätte zur Folge, dass Kinder getrennt lebender Eltern, für die der andere Elternteil
keinen Unterhalt zahlt, mehr Geld zur Verfügung hätten, als Kinder, bei denen der andere Elternteil Unterhalt zahlt. Denn der
Unterhaltsvorschuss, den die Kinder ohne Unterhaltszahlungen in der Regel bekommen, wäre in diesem Falle höher als der
Mindestunterhalt.
Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Der Kinderbonus wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag, von den Familien mit höherem
Einkommen profitieren, wird er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kommt somit gezielt Familien mit kleinen und mittleren
Einkommen zu Gute. Um auch Alleinerziehende besser zu unterstützen, wurde außerdem der Entlastungsbetrag für die Kinderjahre
2020 und 2021 angehoben.

Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey greift der Kinderbonus zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen
Familien finanziell unter die Arme. "Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu
kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen", so Giffey.
Montag, 7. September 2020"

18.09.2020 welt.de

Im Zuge der Corona-Seuche in der BRD hat diese folgende Neuverschuldungen des Staats:

In 2020 sind es 217,8 Milliarden Euro.

In 2021 sind es 96,2 Milliarden Euro.

In 2022 sind es 0 Euro.




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