Atheistischer Widerstand in der Gesellschaft - Dialektik



Ansatz

Abstraktion, Modellierung und Unschärfe der Erkenntnisgewinnung

Wenn das Weltall in seiner Vielfalt unendlich wäre, dann gäbe es das Weltall nicht:
Die Negation des Gesamtkontextes ist eine der unendlich vielen Varianten, würde
aber alle anderen Varianten unmöglich machen.

Wenn das Weltall mit einer Menge von Vielfalten unendlich ist, dann wäre die
Anzahl der Vielfalten trotzdem endlich, jedoch deren Gesamt-Daseinsformen nicht.
Die Menge der Vielfalten besteht zwingend aus einer endlichen Anzahl von
Vielfalten, wobei mindestens 1 Vielfalt unendlich sein kann.
Das Weltall kann unendlich sein, hat aber eine begrenzte Anzahl von Vielfalten.

Die begrenzte Anzahl von Vielfalten entspricht nicht zwingend der Begrenzung von
Ressourcen der Vielfalten. Wenn eine Ressource unendlich ist, dann kann die
Menge aller Ressourcen trotzdem endlich sein.

Eine Klasse, die ein Objekt abstrakt (nicht die Instanz des Objektes) beschreibt,
umfasst also

Beschreibung der Menge von Vielfalten, wobei axiomatisch die Menge endlich ist.

Beschreibung einer Unterklasse "Vielfalt" mit den Eigenschaften endlich bzw. unendlich.

Die Kapselung von Unendlichkeit ist die Abstraktion der Unendlichkeit im Sinne
des Limes gegen Unendlich. Die zu beschreibende Vielfalt muss mit Grenzwertermittlungen
erfolgen. Dazu passen Naturkonstanten wie z.B. Pi, die, deren Unendlichkeit, solange
diese nicht negiert bewiesen ist, nicht mit Reduktion z.B. auf eine ermittelbare
Stellenzahl nach dem Komma verwendet werden dürfen. Das erzwingt die
Wahrscheinlichkeitsrechnung, wenn die Unendlichkeit nicht bewiesen ist, bzw. den
bewiesenen Limes gegen unendlich.

Diese Klasse ist also auch eine Abstraktion der Abstraktion "Unendlichkeit".

Das ist die Unschärfe der Erkenntnisgewinnung, wenn nicht alle Vielfalten der Klasse
als endlich bzw. unendlich bewiesen wurden.

Unter der Annahme, dass eine Ressource der Vielfalt deren Dasein bestimmt, ist die
Vielfalt endlich oder unendlich. Der Kontext aller Ressourcen der o.g. Klasse
ist durch diese in der Unterklasse "Vielfalt" zu beschreiben (siehe Kapselung und
Wahrscheinlichkeit oben).

Entscheidend ist es also, dass bewiesen wird, ob die Natur mindestens 1 unendliche
Ressource hat, also mindestens 1 unendliche Vielfalt. Denn wenn diese durch
Erkenntnisgewinnung per Analyse und Synthese modelliert werden kann, dann
kann diese Ressource einer Anwendbarkeit (Gebrauch) zugeordnet werden, was dann
die Abstraktion per Klasse detaillierter machen muss.

Und da liegt der Haken: Es ist unklar, welche unendliche Ressourcen es gibt
und also welche zugehörige Vielfalten es gibt.

Zuordnung von Ressourcen zu Daseinsformen als Vielfälte

Die menschliche Rasse hat objektiv die Eigenschaft, die Zuordnung von Ressourcen zu
Daseinsformen nur so abstrahieren und modellieren zu können, dass die
Anwendung der Modellierung nur den aus menschlicher Sicht ermittelten "Realitäten"
entspricht. Ein Grund: Die menschliche Rasse unterliegt objektiv der religiösen Modellierung,
die immer die Dialektik von Religion, Sozialverhalten und Gier, also die von
Grund-Triebkräften einschliefst.

Die Frage ist nicht, dass diese o.g. Form der Abbildung von Vielfalten an ihre Grenzen
stößt, sondern wann und unter welchen Bedingungen etc. die Anwendung der Abbildung die
menschliche Rasse final zerstört, wenn also die begrenzten Ressourcen des Menschen
in Sachen Abstraktion, Modellierung und Unschärfe der Erkenntnisgewinnung diese final
negieren (und somit die Menschenrasse zerstört wird).

Der Mensch als Vielfalt "Naturform" ist objektiv endlich.

Die Frage ist, warum diese Endlichkeit objektiv ist.

Zuordnung von endlichen Ressourcen zu Daseinsformen als Vielfälte

Das menschliche Dasein gründet objektiv auf endliche Ressourcen des Kontextes vom Dasein.
Diese Endlichkeit ist kontextbezogen und damit eine Unterart "Vielfalt".

Es gibt keinen Beweis, dass mindestens 1 Ressource unendlich ist.

Es gibt keinen Beweis, dass mindestens 1 Ressource, die der Mensch modelliert hat und
für die grundlegende Daseinserhaltung verwendet, unendlich ist.

Damit gilt: Bewiesen ist, dass Ressourcen endlich sind. Und DAS ist - wenn objektiv - das
K. O.-Kriterium für die menschliche Rasse, die bewiesen auf die Daseinsform Sozialverhalten
systemisch angewiesen ist (abgesehen von Arbeitsteilung z.B. in der Wertschöpfung).

Die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier ist also bisher nicht ablehnbar.

Dieser Ansatz der Modellierung ist zulässig.

Objektive endliche Vielfalt "Menschliche Rasse"

Unter Ableitung o.g. Fakten lässt sich zwar ein Axiom postulieren, aber im
Realkontext der Menschen nicht einbinden, es sei denn, man nutzt das Axiom,
um z.B. die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier zu modellieren:

Die Existenz eines Gottes oder von Göttern.

Da die Modellierung immer den Zweck hat, Daseinsformen von Menschen und die
Kontexte der Daseinsformen zu verändern, ist die Religion als Systemkomponente
implementierbar: Apriori die Endlichkeit einer per Klasse modellierten und
dann instanzierten Systemkomponente - genannt z.B. als Gott etc..

Im Rahmen der endlichen Ressourcen für die Vielfalt "Mensch" ist die
die Modellierung zwingend dem Zweck zugeordnet, Daseinsformen von Menschen und die
Kontexte der Daseinsformen zu verändern, um Ressourcen (selektiv) anwendbar zu machen
(Gier).

Das Ressourcen-Management ist also fest auch in die Sozialstrukturen der Menschheit
eingebunden - abgesehen von z.B. Zerstörung der Umwelt als systemische Ressource
für die Existenz der menschlichen Rasse.

Für Menschen massenwirksame und vor allem nachhaltige Daseinsform ist die
die Endlichkeit eine per Klasse modellierten und dann instanzierten
Systemkomponente - genannt z.B. als Gott etc..

Darüber machen sich zeit Tausenden von Jahren Menschen einen Kopf, ohne zu wissen,
ob sie z.B. die Methode der Dialektik anwenden oder nicht, also ob sie eine
Methode anwenden, die im Rahmen der Erkenntnisgewinnung also objektiv
eingestuft ist und also als systemisch angewendet wird.

Der Grund ist einfach: Die Wechselbeziehungen von Religion, Sozialverhalten und Gier,
also von Grund-Triebkräften lassen sich empirisch (teil) ermitteln und anwendbar machen,
wenn zugleich eine Endlichkeit der Wechselbeziehungen zu Zweck der Verwertung
von Ressourcen, zu denen der Mensch seine Mitmenschen auch zählt, nicht nur
modelliert, sondern auch implementiert und nachhaltig umgesetzt wird: Diktatur.
Und zwar solange, bis (ev. bereits modellierte aber NICHT systemisch implementierte)
Wechselbeziehungen greifen. Die subjektiven Bedingungen des menschlichen
Daseins unter einem Gott-Implantat und Gott-Diktatur unterliegen Wechselbeziehungen,
die nicht immer vom Menschen also subjektiv beeinflussbar sind: Objektive
Wechselbeziehungen, deren Erkennung wie gesagt auch so empirisch erfolgen kann,
dass die Modellierung die Dialektik von Objektiv-Subjektiv nicht zulässt (Diktatur).

Alle menschlichen Gesellschaftsformen sind schon deswegen Diktaturen, da die
bisherige Abbildung UND Implementation einer Gesellschaft immer nach dem
Prinzip der systemischen Einzelvielfalt erfolgt ist.

Selbst der Kommunismus, der u.a. die Dialektik von Objektiven-Subjektiven
analytisch ermittelt, hat die Modellierung IMMER zum Zweck der Einzelvielfalt
wie "Partei und Parteiführer" vollzogen. Ein exzellentes Beispiel ist China.

Dass die Diktatur die einzige Daseinsform der Menschheit bleiben wird, liegt auch
in der Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier, deren eben diese Elemente
wegen begrenzten Ressourcen für die Vielfalt "Mensch als gesellschaftliches Wesen"
ebenfalls final begrenzt: Objektiv begrenzt.

Die Menschliche Rasse, die sich diesem objektiven Makel nicht entziehen KANN.

Unter der Annahme, dass Ressourcen für das Dasein der Menschheit problemlos
reproduzierbar bereitgestellt werden, wird die Dialektik von
Religion - Sozialverhalten - Gier nicht weniger wirksam: Das Sozialverhalten
spielt dabei die tragende Rolle, abgeleitet die mittels Sozialverhalten
implementierte und befriedigte Gier.

Die Gier wegen Ressourcenmangel ist nur eine Elementarform-Eigenschaft der
menschlichen Rasse, deren Teilelemente solange die Gier umsetzten können,
wie es (fremde) Ressourcen verwertbar gibt, die den Träger der Gier und dessen
Dasein nicht gefährden.

Beispiel 1 Die massenweise Vermehrung der menschlichen Rasse in Daseinsformen, die
nicht den Zusammenhang von Sozialverhalten der Gesellschaft und Individuum
abbilden und implementieren - ganz typisch in allen Religionsgesellschaften.

Beispiel 2 Der deutsch-nationalsozialistische Ansatz, Menschen auch elementar so
zu verwerten, in dem eine Teilmenge der Ressource isoliert wird: Z.B. KZ des
Dritten Reiches und Ausrottung von u.a. Juden als Volk. Oder: Aufbau eines
geschlossenen Flüchtlingslagers auf einer Insel von Griechenland (EU-Mitglied),
wobei die Konzentration den Zweck hat, nur das Festland nicht mit einer Form von
KZ auszugestalten.

Beispiel 3 Die auf Basis geringer Volksbildung leicht umsetzbare Isolation von
Fakten der Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier, so wie es in
den USA mit dem empirischen Denken und Regieren nicht erst unter der
Regierung Trump passiert und objektiv zu massiven innen- und außenpolitischen
Spannungen führt und weiter führen wird.

Beispiel 4 Auf Basis einer Binsenweisheit, die jeder zumindest leicht gebildete
Mensch aus seinem Dasein kennt: Ein in seinem Glauben gefestigter Mensch,
dem es gelingt, den Sozialstatus von sich und seines Kontextes (z.B.
Familie) so zu festigen, dass dabei auch die Verwertung anderer
menschlicher Ressourcen geduldet bzw. ermöglicht wird, der wird
natürlich annehmen, sich in Sicherheit und Berechtigung zu befinden
(Stammes-, Sippen-, Kastenverhalten). - Ganz typisch ist das für "Elite" als
Kaste, die auch religiös fundamentiert ist (z.B. Islamischer Staat,
Staatskommunismus China, Gottesstaaten BRD oder USA und und und).

Die 4 o.g. Beispiel sind im Übrigen nichts anderes als Formen des
offenen Faschismus.

Fazit:

Es ist bewiesen, dass es eben nicht reicht, die Welt nur zu interpretieren,
ohne sie zugleich zu verändern. Dazu gehört auch die o.g. Dialektik von
Religion - Sozialverhalten - Gier.

Der Autor dieser Dokumentation macht mit dieser genau das:

Für Menschen, die im Glauben oder ohne einen diesen leben, UND die
zugleich für die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier
in der gesamtgesellschaftlichen Konsequenz erkennen und anwenden
wollen, ermöglicht die Dokumentation des Autors dieser Dokumentation
das Verändern des Denkens und der Motive, ohne das Denken zu
infiltrieren: Es wird Dialektik, also Analyse und Synthese verwendet.

Die o.g. Beispiele 3 und 4 skizzieren einen objektiven Subjektivzusammenhang,
der sich real-plastisch so bebildern lässt: Ein Trumpwähler oder
ein Wähler der AfD werden die Dokumentation des Autors dieser
Dokumentation niemals verwenden, da deren Selbstverständnis die
Umwelt so normiert, dass diese zum Zweck des Selbsterhaltes verwertet
wird UND so z.B. auch nationalsozialistisch-völkische Politik
(wie im Dritten Reich) in der BRD seit langem Alltag werden lässt,
oder dass ein Führer einer Gottes-Nation andere Völker so verwertet,
dass diese nach nationalen Interessen ausgerichtet werden - das
machen z.B. Trump in den USA, die Kommunisten in Russland und China
und die Gottesstaaten BRD und Iran (und und und) so. (Trump: Eine
perfide Form der US-Politik in Sachen Daseinsform Palästina im Kontext
des Krieges Islam gegen Judentum und der Verwertung der palästinensischen
und israelischen Bevölkerung: USA und Israel maßen sich an, über das
Dasein Palästinas zu bestimmen).

Praktische Ableitung aus der objektiven endlichen Vielfalt der "Menschliche Rasse"

Die praktische Ableitung ist z.B. die detailreiche Ermittlung von Art und Umfang
von Sozialbeziehungen in deren Einzel- und Gesamtkontexten. Die Modellierung
als Abstraktion muss in tatsächliche Gegebenheiten überführbar sein.

Die Praxis wird also systemisch-dialektisch normiert betrachtet, um so z.B.
das konkrete Individuum in o.g. Kontext abbilden und normieren zu können
(Konsequenzen).

Beispiel Sozialkompetenz eines Individuums

Die Sozialkompetenz eines Mitwirkenden im Bereich des BRD-Sozialrechtes
bzw. dessen Umsetzung im Dasein von zu normierenden Individuen - z.B.
der Gesetzgeber wie Bundestag, oder ein Angestellter im JobCenter-
Kundendienst - ist so zu ermitteln, dass eine Ableitung der Sozialkompetenz
des Individuum nicht allein auf z.B. Regeln der Elite-Kaste (Lobbyismus)
oder Weisungsrecht des Arbeitgebers etc. basieren darf:
Die vom Mitwirkenden aus seiner Persönlichkeit bereitgestellten und
geschöpften Ressourcen des erlernten Sozialverhaltens müssen so klar
abgebildet und bewertet werden, dass ein individuell ausgeprägter
(subjektiver) Ausgangspunkt mit den objektiven Bedingungen (zu der
eben auch die subjektive Bestimmtheit der Anwendung von modellierten
objektiven Bedingungen gehört, sprich z.B. Fähigkeiten und Fertigkeiten
des Individuum) modellierbar und damit anwendbar wird.

Praktische Beispiele:

Das Verhalten der SPD-Funktionäre Ex-Kanzler Schröder und Ex-SPD-Parteichef
Müntefering im Kontext von "Agenda 2010" und Hartz 4 ist brillant
geeignet, die Sozialkompetenz nach o.g. Kriterien modellieren und
ableiten zu können, um charakterliche Eigenschaften der Individuen
im gesellschaftlichen Kontext ermitteln und auch mit Konsequenzen
anwenden zu können:

Zitate aus der Rede des Vorsitzenden der SPD, Franz Müntefering, in der
Kreuzkirche zu Bonn, am 1. Mai 2005:

"Ich möchte Sie einladen, mit mir ein paar Minuten
nachzudenken über das, was wir bei Matthäus
lesen über die Gerechten und über ihr Tun. Über
das, was in der Tradition der christlichen Kirchen
"Werke der Barmherzigkeit" heißt."

...

"Möchten Sie, dass man Sie einen Gerechten nennt?
Klingt das nicht wie: Selbstgerechter."

...

"Und auch der andere Begriff ist eher sperrig, in der
Umgangssprache heute fast ein Fremdwort:
Barmherzigkeit."

...

"Hoffen ist nötig und richtig, reicht aber nicht.
Ich habe von ihr verstanden: Es kommt darauf an,
wie man mit Menschen umgeht. Ob man sie mag.
Ob man teilt. Ob man verzeiht. Ob man hilft.

Liebe ist heute ein Modewort. Vielleicht ist das
aber ungerecht, vielleicht ist es besser zusagen:
ein Sehnsuchtswort."

...

"Aber das zweite - Liebe zu den Menschen und von
den Menschen- nennen wir wohl nicht Liebe,
sondern Nächstenliebe. Pragmatischer: Solidarität."

...

"Aber zunächst noch zum Glauben und zur
Hoffnung: Das Letztgültige, das Sinngebende, -
das ist Sache von Glauben."

...

"Der Glaube ist die Sache jedes Einzelnen."

...

"Aber ich weiß auch, Politik
gründet auf Werten und Politik zehrt in
Wertefragen von einer Substanz, die sie selbst
alleine nicht schaffen kann."

...

"Das Sich-nicht-einmischen von Politik in
Glaubensfragen ist nicht Desinteresse und nicht
Ahnungslosigkeit, sondern die realistische
Einschätzung der Grenzen von Politik.

Politik muss aber Platz schaffen und garantieren
für den Glauben.
Art. 4 GG: "Die Freiheit des Glaubens, des
Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind
unverletzlich.""

...

"Jeder Einzelne zählt und darf für
sich in Glaubensfragen Respekt und Akzeptanz
erwarten, wenn er das auch beim anderen
respektiert und akzeptiert."

...

"Und wenn er unser Grundgesetz und die aus ihm
entwickelten Gesetze achtet. In unserer
Demokratie wäre niemand gerechtfertigt, der
Gesetze verletzt mit dem Hinweis darauf, dass
sein Glaube ihm das erlaube. Das
Zusammenleben in unserem Land hat seine
Regeln in den Gesetzen unserer Demokratie, nicht
in dem einen oder anderen Glauben des einen
oder anderen."

...

Die Zitate aus der Rede Münteferings sind - abgesehen von der Lüge
Münteferings, dass aus dem BRD-Grundgesetz andere Gesetze entwickelt
werden - die Zitate Platzhalter und vor allem der Beleg der Tatsache,
dass die Modellierung immer den Zweck hat, Daseinsformen von Menschen
und die Kontexte der Daseinsformen zu verändern, um die die Religion
als Systemkomponente implementierbar zu halten: Apriori die Endlichkeit
eines per Klasse modellierten und dann instanzierten Systemkomponente -
genannt z.B. als Gott etc..

Im Kontext von Agenda 2010 sind die o.g. Zitate aus der Rede Münteferings auch
völlig anders "ansehbar":

16.01.2020 Franz Müntefering - Aktivitäten in der SPD (ARD-Radio)

Zum 80. Geburtstag des SPD-Funktionärs u.a. in der Regierung Schröder blickt die
ARD zurück - u.a.

Müntefering war 2x SPD-Chef:
u.a. als Nachfolger des 1. weiblichen SPD-Chefs: Nahles, die zurückgetreten ist.

Müntefering

sorgt in der Regierung Schröder maßgebend für die Durchsetzung von Hartz 4.

ist an der Rente mit 67 beteiligt.

Die Ermittlung der charakterlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Müntefering
im gesellschaftlichen Kontext Agenda 2020 und Hartz 4 liefern unter Anwendung
o.g. Regeln der Abbildung, also unter Anwendung der Auffassungen zur
(christlichen) Barmherzigkeit (Müntefering ist Katholik) in Verbindung
der entscheidenden Mitarbeit Münteferings in Sachen Agenda 2020 und Hartz 4
u.a. das Ergebnis:

Wer die Rede von Müntefering aus dem Jahr 2005 in der Kreuzkirche Bonn u.a. zum Thema
Barmherzigkeit und Menschenwürde - wer diese Rede mit dem Anliegen von Schröder
und Müntefering (beide SPD) in der Regierung Schröder kombiniert, wird feststellen:
Müntefering ist nicht nur größenwahnsinnig, sondern vor allem charakterlich
verdorben. Er ist ein Täuscher, der auch schon mal Gott spielt. Er ist vollkommener
Vertreter des Christjudentums und der traditionellen christjüdischen Ausrichtung
der SPD.

Dieses Ergebnis ist so extrem wie der Kontext Agenda 2010 und Hartz 4 ist: Die "Stimme"
des Herrn, des "barmherzigen" Katholiken, prägt elitär den offenen Faschismus im Dasein
von Teilen der nicht nur deutschen Bevölkerung in der BRD. Die Barmherzigkeit des
Münteferings ist kein Irrtum: Müntefering spielt Gott im Sozialsystem der Deutschen
und verwertet dabei gnadenlos. Er glaubt an sich fest und findet sich im Recht und
auch also barmherzig.

Ein in seinem Glauben gefestigter Mensch, dem es gelingt, den Sozialstatus von sich und
seines Kontextes (z.B. Familie) so zu festigen, dass dabei auch die Verwertung anderer
menschlicher Ressourcen geduldet bzw. ermöglicht werden, der wird natürlich annehmen,
sich in Sicherheit und Berechtigung zu befinden (Stammes- und Sippenverhalten). - Ganz
typisch ist das für "Elite" als Kaste, die auch religiös fundamentiert ist.

In der charakterlichen Bewertung einer SPD-Persönlichkeit, die die SPD maßgeblich
normiert hat, muss das Verhalten der SPD als Partei und deren Mitglieder natürlich
unter der elitären Maßgabe eines Müntefering berücksichtigt werden. Dabei reicht
es nicht zu behaupten: Mitgegangen, mitgefangen. ... Allein schon der Vorsatz,
Individuum-Ressourcen für eine Elite-Kaste bereitzustellen, die die Radikalisierung
der BRD seit vielen Jahren systemisch vorantreibt und massenweise Gleichgesinnte
im Gesetzgeber findet, muss die Konsequenz bei Systemwechsel haben, dass die
letztendlich faschistischen Triebkräfte in der Gesellschaft nachhaltig ausgerottet
werden müssen: Es geht dabei nicht um eine nachträgliche Anpassung oder Infiltration
der Menschen, die faschistische Triebkräfte vollziehen, sondern um deren
Einstufung nach den von diesen Menschen erlernten und erlebten Fähigkeiten
und Fertigkeiten in Verbindung mit dem gesellschaftlichem Dasein als Norm und
Realität. Diese Menschen sind in dieser Verbindung zu isolieren, um die Verbindung
und NICHT diese Menschen zu verändern. Deren Dasein resultiert aus der veränderten
Verbindung des Menschen zum gesellschaftlichen Dasein als Norm und (in der)
Realität: Das individuelle Dasein im gesellschaftlichen Dasein, also die Konsequenz,
um die es geht (nachhaltiger Systemwechsel), wobei nach gesellschaftlichen Normierungen
die Rückkopplung des Individuums auf seine Daseinsbedingungen zwingend möglich
sein müssen (Teil der Konsequenz, atheistischer Ansatz von Abbildung und Modellierung
eines Individuums im gesellschaftlichen Kontext).

Dialektik in der Abbildung der Realität als Modell der objektiven und subjektiven Verhältnisse ermöglicht
mit den Methoden der Analyse und Synthese auchden Ausschluss von Opportunismus. (TWS)

Der permanente Versuch, alles durch (langatmige) Relativierung zu erklären, ist tiefster Opportunismus,
der eine gründliche Überprüfung umschifft, um ungestört infiltrieren zu können. (TWS)

Nur Aussagen, die von Betroffenen und für Betroffene nachprüfbar sind, dienen der Transparenz als Teilziel
der Aktivitäten, zu denen Aussagen getroffen wurden. Statements allein können also nie Transparenz als Ziel
fördern. Ein Wesenszug des Opportunismus ist die Trennung von Statement und Aktivität, deren Kontext verbogen wird.

Methoden der Dialektik sind

Analyse,
Synthese,
abbildende Modellierung,
Implementation,
anpassende Analyse,

die als nachhaltiger Kreislauf wissenschaftliches
Arbeiten ausmachen, ohne z.B. nur empirisch vorgehen
zu müssen.

Dialektik ist ein Zeichen von Stil und Charakter im zwischenmenschlichen Kontext und damit auch ein
subjektiver Wesenszug der menschlichen Rasse, die andere Wesen zugleich fremdbestimmt,
um sie zu gebrauchen. - Eine objektive und existenzielle Systemdivergenz. (TWS)

Aus Sicht der christlichen Nächstenliebe müsste die Todesstrafe pure Rache sein, da
Nächstenliebe NUR ohne Vollzug der Hinrichtung wirksam sein kann. Der Verurteilte
kann sich der Nächstenlieben als Gnade anstelle Exekution sicher sein und muss sich
leidender Opfer widmen - und das wäre Gerechtigkeit. Z.B. In den USA, die Gottesstaten
haben, ist mehrheitlich eine 100%-tige Divergenz zur o.g. Nächstenliebe zu finden, denn
in diesen mehrheitlichen Bundesstaaten wird zum Tode verurteilt und das als gerecht
eingestuft. Erbarmungslos und gnadenlos.

Deutsche wählen traditionell alles. Deutsch-Nationale werden nur deswegen nicht ausreichend gewählt,
weil diese noch nicht in der Lage sind, z.B. das Dritte Reich und dessen im Gegenwartsalltag
bereits implementierten Fortwirkungsbedingungen abzubilden, zu modellieren, beherrschend zu
nutzen und auch zu vermitteln. Das methodische Problem betrifft alle opportunistischen Parteien
und damit jede Wahl - traditionell in den Köpfen und auch auf beiden Seiten der virtuellen
Mauer und im einst per Mauer physisch geteilten Deutschland. (TWS)

Kommunisten, die beginnen, an ihre Sache zu glauben, sind auf dem besten Weg zum Opportunismus
und werden dabei Schritt um Schritt menschlicher, also elementar gefährlich:
Wendehals als gottesähnliches Grundprinzip. (TWS)

Gewissensentscheidung und Gottesstaat

Der Status von Moral und individueller Abbildung der Realität ist Maßgabe für
Objekte mit eigenem Gewissen (Moral und Abbildung) - auch für den Kontext
von einem noch gar nicht geborenen Objekt.

Die Gewissensentscheidung ist objektiv vorausschauend, aber regelmäßig
subjektiv verfremdet. Die fehlende Anerkennung und Umsetzung der Dialektik,
besonders in der Fremdbestimmung von Menschen zum Zweck deren Verwertung, auch
für Gier, oder Gewissen als Methode des Vollzuges von Religion.

Dieser Gordische Knoten ist eine objektive Beschränktheit der Menschen als
Rasse, also als Menschheit. Der Gottesstaat ist die wichtigste Daseinsform
der Menschheit.

Der Mensch maßregelt die Natur, in dem das Dasein des Menschens verändert wird.
Dieser Ansatz ist bereits identisch mit einem Teil der Maßregelung per Religion.
Der Gottes- oder Götterstatus ist die Abbildung des Menschen von etwas,
das die Natur vermitteln SOLL unabhängig davon, ob auch wirklich macht,
da Religion ausschließlich der Maßregelung für Menschen unabhängig
von deren Intelligenz dient: Es ist ein Machtkampf zwischen Menschen, die
deswegen einer Selektion unterliegen. Auch Religion benutzt dazu die
Schwachstellen des menschlichen Sozialsystems und und nicht nur dessen Ressourcen,
sondern nachhaltig die der Natur.

Mit anderen Worten: Der Einfluss des Menschen auf die Natur wird diese
letztendlich schädigen und zerstören: Die objektive und daher konsequente
Ausweitung des menschlichen Einflusses unabhängig vom Erfolg der Zerstörung
bzw. temporären Wahrung von Natur, also unabhängig vom aktuell geltenden
Ideal der Abbildung von Natur und Gesellschaft: Es werden Stück für Stück
Prozesse geschaffen und aktiviert, deren Ressourcen unumkehrbar verwendet
werden. Dabei geht massiv Potential an Intelligenz des Sozialsystems und deren
Individuen verloren - auch ein Grund, warum es Religion gibt.

Der Kreis schließt sich. Auch das beweist also: Der Mensch ist tatsächlich
eine Perversion der Natur. Objektiv. Und das muss einen Grund haben, der
gern mit dem Begriff Chaos gekennzeichnet wird. Die relative Endlichkeit
in den Etappen einer nicht grundsätzlich abbildbaren Entwicklung, die damit
auch das Ende der Menschen erzwingen wird. - Daher die Verwendung des
Begriffes Perversion.

19.01.2016 heise.de

'Stephen Hawking warnt Menschheit vor selbstverschuldetem Untergang'

...

'Was ist die größte Gefahr für die Menschheit? Physiker Stephen Hawking glaubt: sie selbst.
Eindringlich warnt der 74-jährige Brite seine Mitmenschen vor einem selbst verschuldeten Untergang.
Ein Atomkrieg, die Erderwärmung, durch Gentechnik erzeugte Viren und Entwicklungen in Wissenschaft
und Technologie gehörten zu den existenziellen Gefahren, sagt Hawking in einem Gespräch der bereits
etablierten BBC-Vortragsreihe "The Reith Lectures".

Vorsicht geboten

Es ist nicht das erste Mal, dass der Astrophysiker mahnt und zugleich einen Ausweg aufzeigt. Das
Risiko einer Katastrophe auf der Erde in einem bestimmten Jahr sei zwar gering, aber für die
nächsten 1.000 oder 10.000 Jahre "beinahe Gewissheit", sagt Hawking. Seine Botschaft:
"Bis dahin sollten wir uns ins All ausgebreitet haben und zu anderen Sternen, so dass ein
Desaster auf der Erde nicht das Ende der Menschheit bedeuten würde." Da man in den kommenden
100 Jahren aber noch nicht so weit sein werde, müssten die Erdbewohner in dieser Zeit
"sehr vorsichtig" sein.'

...

'Gefahr Künstliche Intelligenz

Auch vor den Gefahren künstlicher Intelligenz hat Hawkings bereits mehrmals gewarnt. Vom Menschen
geschaffene Maschinen könnten eines Tages klüger werden als ihre Schöpfer - und eine Gefahr für
den Fortbestand der Menschheit darstellen.'

...

'"Ich bin ein Optimist", versichert er seinen Zuhörern. Er glaube, dass die Menschheit die Gefahren
erkennen und in den Griff kriegen könne.'

...

03.12.2016 heise.de

'Stephen Hawking: Künstliche Intelligenz und Automation bedrohen Arbeitsplätze'

...

'Stephen Hawking sorgt sich um die Zukunft der Arbeit. Künstliche Intelligenz und Automationssysteme
könnten in naher Zukunft sehr viele Jobs übernehmen, die heute von Menschen gemacht werden.
Das wird zu Beginn die Industrie und später auch den Dienstleistungssektor betreffen. Daraus folgt
laut Hawking eine immer größer werdende Ungleichheit zwischen den sozialen Schichten.

In einem Blogbeitrag warnt er, dass diese Ungleichheiten durch die globale Verbreitung des Internets
immer sichtbarer würden. Die uneingeschränkte Verfügbarkeit von Kommunikationstechnik bedeute, dass
"das Leben der reichsten Menschen in den wohlhabendsten Teilen der Welt für jeden, egal wie arm,
qualvoll sichtbar wird, solange Zugriff auf ein Smartphone besteht." Dies sorge für noch weitreichendere
Frustration und erhöhe den Anreiz für Wirtschaftsflucht.

Menschheit muss zusammenarbeiten

Hawkings Empfehlung lautet, die Barrieren zwischen Nationen abzubauen und besser zusammenzuarbeiten,
um die Herausforderungen der Menschheit zu überwinden. Probleme wie Umweltverschmutzung, Klimawandel
und Überbevölkerung seien "eine Mahnung, dass wir uns im gefährlichsten Moment der menschlichen
Entwicklung befinden. Wir haben jetzt die Technik den Planeten den wir bewohnen zu zerstören, aber
die Technik, um ihn zu verlassen, noch nicht entwickelt." Die Anführer der Welt müssten erkennen,
dass sie versagt haben und den Menschen helfen sich für eine neue Welt vorzubereiten.'

...

05.12.2016 dradio.de

'Weltweite Krisen'

...

'Die Vereinten Nationen benötigen im kommenden Jahr so viel Geld wie noch nie, um Menschen in Not zu helfen.

Nothilfekoordinator O'Brien nannte in Genf die Zahl von 22,2 Milliarden US-Dollar. Das entspricht einem Anstieg
von zehn Prozent zu diesem Jahr. O'Brien erklärte, seit dem Zweiten Weltkrieg habe es nicht mehr so viele
humanitäre Krisen auf der Welt gegeben. Mehr als 80 Prozent von ihnen seien durch menschengemachte Konflikte
entstanden. Insgesamt seien 128 Millionen Menschen dringend auf Unterstützung angewiesen. Allein ein Drittel der
angefragten finanziellen Mittel sind laut O'Brien erforderlich, um Menschen in Syrien und syrischen Flüchtlingen zu
helfen.'

05.12.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Was Hawking als Probleme ansieht, sind keine wirklichen Probleme, denn die Dialektik ist eine
völlig andere:

Abgesehen von der objektiven Notwendigkeit, dass biologisches Lebens in nachhaltiger Selbstorganisation
erst gedeihen kann - wobei der Intelligenzgrad höher sein kann, je facettenreicher die
Selbstorganisation ist (Intelligenz benötigt Selbstorganisation) -, ist das Dasein aller
Materieformen immer mit Ressourcenbegrenzung verbunden, also endlich. Dieser Rahmen
kann allerdings gedehnt werden: Beschaffung einer Energieausbeute, die größer ist, als
die investierte (und bereits beschaffte) Energie. Z.B. Anstelle der Wasserstoffbombe
einen Fusionsreaktor benutzen.

Nachhaltige Selbstorganisation und Ressourcenmangel widersprechen sich nur deshalb nicht, weil
erstere die Anpassung an den Mangel ermöglicht, in dem die Organisation erlernt und
also weitervermittelt wird.

Es ist also von JEDER Form des Menschlichen Daseins davon auszugehen, dass dieses u.a.
durch Vermittlung von Sozialverhalten im Dasein geprägt ist. Mehr oder weniger.
Der Mangel ist auch mit "Gier" und systemischer Dummheit der Menschenrasse benennbar.

Was auch immer die Natur erwartet - und damit auch der Mensch: Der Mensch wird - abgesehen
von Naturereignissen wie Einschlag eines Asteroiden etc. - niemals eine nachhaltige
biologische Lebensform sein, wenn die Ressourcenanpassung nicht nachhaltig optimiert
erfolgt. Optimiert auch in den Ergebnissen der menschlichen Schöpfungen, Wertschöpfungen
und deren Verwertung und Konsumierung.
Es spielt keine Rolle, wie intelligent Maschinen sind, wenn diese es bereits gelernt
haben, Ressourcenmangel mit Nachhaltigkeit so zu kombinieren, dass die Gefährdung der
maschinellen Lebensformen systemisch ausgerottet ist. - Am Mangel zu dieser Fähigkeit
scheitert der Mensch an sich - subjektive Divergenz als objektive Systemkomponente.
Maschinen müssen dabei nicht nachhelfen, wenn der Mensch sich und seine Umwelt per Krieg,
Gier und Verwertung zum Nachteil der Umwelt und Artgenossen UND vor allem per Verschwendung
der Ressourcen (inklusive biologische Ressourcen durch Ausrottung von Menschen und anderer
Natur per Raubbau und Krieg) ausrottet.

Wer die Zukunft im All sucht, muss nach maschinellem Leben suchen UND diesem
von Anfang an beweisen, dass Ressourcenmangel mit Nachhaltigkeit systemisch kombiniert SIND.
Ohne diesen Beweis keine Kommunikation.

Alles andere ist Gelaber.

Nachfolgend ein Beispiel für die Anwendung von Dialektik

Der Gesetzgeber hat das SGB II und dessen Primate wie z.B. Fordern und Fördern
auch als manipulierbar gestaltet: Die Kann-Bestimmung als Ermessensentscheidung.

Ziel des Gesetzgebers ist es, in einem Gesetz festgelegte Normen durch anderes
Recht nicht nur aufzuweichen, sondern auch zu negieren, wenn es der Gesetzgeber
für notwendig hält.

Dabei benutzt der Gesetzgeber eine Systemkomponente in der Rechtsprechung
zu Ermessensentscheidungen: Weil Ermessensentscheidungen nicht nur auf
Antrag gefällt werden, sondern grundsätzlich auch mündlich und ohne
Verbriefung zur Anwendung kommen, hat der Gesetzgeber die Beklagbarkeit
von mündlichen Ermessensentscheidungen faktisch annulliert. Ziel des
Gesetzgebers ist es, dem Ermessensentscheider optimalen Handlungsfreiraum
zu ermöglichen.

Eine systemische Komponente des SGB II ist die Eingliederung in Arbeit auch unter
den Primaten Fordern und Fördern. Der Gesetzgeber hat das SGB II so aufgestellt,
dass in Verbindung mit den SGB III die Arbeitsförderung im Bereich SGB II faktisch
so erfolgen kann, dass sie nicht stattfinden muss: Kein Rechtsanspruch auf
Integration in Arbeit. Ziel des Gesetzgebers ist es auch, den Bedürftigen so
fremd zubestimmen, dass dessen Normierung nach Gesetz im Alltag flexibel bleibt.
Als einen Meilenstein des gesetzgeberischen Willens gilt die Implementierung
des SGB II zusammen mit dem Niedriglohnsektor.

Das SGB III zum Zweck der Annullierung des Fördern-Primates des SG B II.

Die Förderung ist im SGB II in das SGB III essenziell ausgelagert. Das SGB II
an sich ist wertlos, wenn das Primat des Förderns systemisch auf Ermessen
umgestellt ist.

Die Richterschaft muss dem Gesetzgeber folgen, wenn dieser die Umstellung auf
Ermessen festgelegt hat: Der Einzelfall des Ermessens ist unter bestimmten
Bedingungen beklagbar.

Die Erdmessung wird in der alltäglichen Anwendung des SGB II und SGB III
regelmäßig mündlich festgelegt - z.B. in einem Vorladungstermin (mit
Sanktionsandrohung).

Die Sanktionierung des mit Ermessen zu Normierenden ist im SGB II parallel
systemisch integriert, so dass mündliche Ermessensentscheidungen wegen
z.B. Nichtwahrnehmung eines Vorladungstermines optimiert fällbar sind.
Die Sanktion soll gefügig machen.

Im Zuge der Erdmessung ist die schriftliche Begründung einer Ermessensentscheidung
nur im passenden Kontext notwendig - z.B. weil der zu Normierende einen Antrag
gestellt hat, der als widerspruchsfähig bescheidet wird. Damit geraten alle mündlichen
Ermessensentscheidungen in die Nichtbeklagbarkeit, wenn es keine andere
Zeugenschaft gibt, die in der Beklagung zudem zugelassen wird.

Diese Dialektik der o.g. Systemkomponenten des SGB II ist die des Grundanliegens
des Gesetzgebers, wenn dieser den Niedriglohnsektor systemisch-nachhaltig
ausgestalten will.

Nachfolgend die Teile des SGB III, die die Arbeitsförderung nach SGB II in eine
systemsch-ermessensbestimmte Komponente der Förderung, also deren
Einbau als Komponente der Forderung umwandeln. Ermessen ist die
Entscheidung, das Ermessen einzuhalten, oder, wenn beklagbar, anzufechten.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Und: Der Einzelfall entscheidet. Ein
systemische Anfechtbarkeit des Ermessens als Systemkomponente ist
wegen Einzelfallbezug nicht möglich. Politische Entscheidungen unterliegen
nicht der Rechtsprechung. Und diesem Primat unterwirft sich die Richterschaft
auch gern: Einhaltung von Recht und Gesetz. Gerechtigkeit ist eine Ermessensfrage.

(A) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I
S. 594) Stand 05.01.2017

"§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an
Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

1.Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

2.Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

3.Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

4.Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder

5.Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Für die Aktivierung von Arbeitslosen,
deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund
der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher
Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen.
Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach Satz 1 Nummer 3
gleichgestellt. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies
für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld
beschränkt werden.

(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen
oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils
die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.
Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die
Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.

(3) Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen
nach Absatz 1 beauftragen.

(4) Die Agentur für Arbeit kann der oder dem Berechtigten das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach
Absatz 1 bescheinigen und Maßnahmeziel und -inhalt festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden. Der
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt zur Auswahl

1.eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 zugelassene Maßnahme
anbietet,

2.eines Trägers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige
Beschäftigung anbietet, oder

3. eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme von einer Dauer
bis zu sechs Wochen anbietet.

Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 1 und der ausgewählte Arbeitgeber nach Satz 3 Nummer 3 haben der
Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Der
ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 2 hat der Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
nach erstmaligem Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen vorzulegen.

(5) Die Agentur für Arbeit soll die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins
nach Absatz 4 von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen
Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen.

(6) Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und kann aufwands- oder erfolgsbezogen
gestaltet sein; eine Pauschalierung ist zulässig. § 83 Absatz 2 gilt entsprechend. Bei einer erfolgreichen
Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen Träger nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2
beträgt die Vergütung 2 000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Absatz 1 des
Neunten Buches kann die Vergütung auf eine Höhe von bis zu 2 500 Euro festgelegt werden. Die Vergütung nach den
Sätzen 3 und 4 wird in Höhe von 1 000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach
einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Eine erfolgsbezogene Vergütung für die
Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung ist ausgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis

1.von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist oder

2.bei einem früheren Arbeitgeber begründet wird, bei dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während der
letzten vier Jahre vor Aufnahme der Beschäftigung mehr als drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war;
dies gilt nicht, wenn es sich um die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen
handelt.

(7) Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind,
haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. In die Frist
werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat.

(8) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 darf bei Langzeitarbeitslosen oder Arbeitslosen,
deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist,
die Teilnahme an Maßnahmen oder Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden,
jeweils die Dauer von zwölf Wochen nicht überschreiten."

Hinweise: Das Kauderwelsch des Gesetzestextes könnte wie folgt übersetzt werden:

Teilnahme an Maßnahmen

KANN gefördert werden
für folgenden Personenkreis

Ausbildungsuchende
von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
und Arbeitslose
mit folgenden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Einzel- oder Gruppenmaßnahmen)
1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit,
oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

SOLL gefördert werden

für folgenden Personenkreis
Arbeitslose mit besonders erschwerter Eingliederung in Arbeit (Erschwerung der Aktivierung)
wegen schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit,

mit folgenden Maßnahmen (Einzel- oder Gruppenmaßnahmen)
Aktivierung des Arbeitslosen zur beruflichen Eingliederung,
mit Ausgestaltung und Dauer der Maßnahme
angepasst an den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf.

Träger der o.g. Maßnahmen
Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von o.g.
Maßnahmen beauftragen.

Voraussetzungen der Förderung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Die Agentur für Arbeit KANN
- das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen.
- Maßnahmeziel und -inhalt festlegen.
Die Agentur SOLL die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins von der
Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von
Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
kann zeitlich befristet sein
kann regional beschränkt werden.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt zur Auswahl
eines Maßnahmeträgers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach SGB III § 179
zugelassene Maßnahme anbietet.
eines Arbeitsvermittlers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in
versicherungspflichtige Beschäftigung anbietet.
eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme anbietet,
wobei Dauer maximal 6 Wochen.

Dauer der o.g. Maßnahmen
richtet sich nach Zweck und Inhalt der Maßnahmen.
wenn nicht von einem Arbeitgeber durchgeführt UND wenn nicht von einem von der Agentur für Arbeit beauftragten
Maßnahmeträger, dann Dauer maximal 8 Wochen.
bei Langzeitarbeitslosen oder Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen ist die Teilnahme an
Maßnahmen oder Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die
Dauer von 12 Wochen begrenzt.
bei Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme anbietet, maximal
6 Wochen.

Kostenübernahme der o.g. Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit
in Höhe der notwendigen und angemessenen Kosten der Teilnahme des Arbeitslosen an der Maßnahme.
oder auch beschränkt auf Weiterleistung von Arbeitslosengeld.

Vergütung für Träger o.g. Maßnahmen
nach Art und Umfang der Maßnahme
kann aufwands- oder erfolgsbezogen gestaltet oder pauschal sein
wenn erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt: Vergütung 2 000 Euro
wenn Langzeitarbeitslose und behinderten Menschen gefördert, dann Vergütung bis zu 2 500 Euro möglich.

(B) Arbeitsförderung Grundsatz

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I
S. 594) Stand 05.01.2017

"§ 81 Grundsatz

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der
Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende
Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der
Weiterbildung anerkannt ist,

2.die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und

3.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen,
es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden
Berufsabschlusses, wenn sie

1.über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in
an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr
ausüben können, oder

2.nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine
Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen
solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn
eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht
möglich oder nicht zumutbar ist.

Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege einer pflegebedürftigen Person mit mindestens
Pflegegrad 2 stehen Zeiten einer Beschäftigung nach Satz 1 Nummer 1 gleich.

(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn

1.sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und

2.zu erwarten ist, dass sie an der Maßnahme erfolgreich teilnehmen werden.

Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht für
den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die
allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Leistungen Dritter zur
Aufstockung der Leistung bleiben anrechnungsfrei.

(3a) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zum Erwerb von Grundkompetenzen durch Übernahme der
Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1.die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind,

2.die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über ausreichende Grundkompetenzen verfügen, um erfolgreich an
einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach
bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, und

3.nach einer Teilnahme an der Maßnahme zum Erwerb von Grundkompetenzen der erfolgreiche Abschluss einer
beruflichen Weiterbildung nach Nummer 2 erwartet werden kann.

(4) Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung
bescheinigt (Bildungsgutschein).
Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.
Der von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den
Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Die Agentur für Arbeit kann auf die Ausstellung eines
Bildungsgutscheins bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verzichten, wenn der Arbeitgeber und
die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

(5) Für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen die Notwendigkeit
der Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses nach Absatz 2 anerkannt ist, können Arbeitgeber durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden
Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich
als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet; dieses umfasst auch
den darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag."

"§ 82 Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme
der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1.sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,

2.sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin
Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,

3.der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,

4.die Maßnahme außerhalb des Betriebs, dem sie angehören, durchgeführt wird,

5.Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige
Anpassungsfortbildungen hinausgehen, und

6.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 gelten nicht, wenn der Betrieb, dem die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer angehören, weniger als zehn Beschäftigte hat; in diesem Fall sollen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer durch volle Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. § 81 Absatz 4 gilt. Der
Bildungsgutschein kann in Förderhöhe und Förderumfang beschränkt werden. Bei der Feststellung der Zahl der
Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zehn
Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu
berücksichtigen."

Hinweis: Das Kauderwelsch des Gesetzestextes könnte wie folgt übersetzt werden: Bildungsgutschein gibt es für
Arbeitnehmer.

Implementation des Niedriglohnsektors

Im Bereich der Webseite zum Thema Systemänderung in der Beratung von Arbeitslosen zeigt der Autor dieser
Dokumentation im Detail, wie mit dem Prinzip der mündlichen Ermessensentscheidung die Integration in Arbeit auf
den Niedriglohnsektor ausgerichtet wird. Der Autor dieser Dokumentation zeigt Methoden und Ziele der vom
Gesetzgebers per vor allem mündlichem Ermessen erlaubten Beratung von besonders Langzeitarbeitslosen und deren
dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung als Form der "Sozialstaatlichkeit", die in den Niedriglohnbereich
mündet: Die Forderung nach Teilnahme am Niedriglohnsektor, wobei Ansatzpunkte der Anwendung des
Sanktionsrechtes sichtbar werden. Eine Zwingende Voraussetzung für die Durchsetzung der Integration
in Arbeit per mündlicher Ermessensentscheidungen ist die Benutzung von JobCenter-Mitarbeiter, die dem
zu Normierende im Wechsel - regelmäßig einmalige Benutzung - den Niedriglohnsektor infiltrieren. Der
Autor dieser Dokumentation zeigt die Kreativität dieser Job-Centermitarbeiter und deren Auffassungen
zum zu Normierenden u.a. in dessen beruflicher Entwicklung und in der der Menschenwürde des zu
Normierenden.

Es wird gezeigt, dass die BRD ein faschistischer "Sozial-" Staat ist.

Nachfolgend Beispiele für die Anwendung von Dialektik

Einstweiliger Rechtsschutz und Ermessensregelung im Sozialrecht

Die vom Gesetzgeber implementierte Ermessung, wie sie im SGB II-Kontext
stattfindet, wird von der Richterschaft rechtlich geprüft, wenn
eine Ermessung zur Klage vorbereitet oder beklagt wird. Dabei
ist der Einzelfall, der einer systemisch bedingten Ermessung
unterliegt, systemisch nicht beklagbar, da die Ermessung
an sich erlaubt ist UND Ermessung den Rechtsanspruch ersetzt.

Der Gesetzgeber hat also die Ermessung als systemerhaltende
Normierung implementiert, deren Grenzen in deren des Einzelfalls
liegen, wenn eine natürliche Person klagen will oder klagt.

Der Einfluss von Lobbyismus wird vom Gesetzgeber reduziert,
weil z.B. die politische Klage gegen Systemerscheinung
nur im Rechtssystem normierten Kontext erfolgen kann, denn
der Gesetzgeber ebenfalls bestimmt. Systemische Klagen
wie die vor einem Landes- oder Bundesgericht sind in der
3. Instanz im Sozialrecht nur durch Diejenigen möglich,
die die Klage finanzieren könne, z.B. anerkannte
gesellschaftliche Organisationen, Vereinigungen von
Klägern. Im Sozialrecht ist also die Systemklage,
solange diese z.B. keine Richterklage ist, eine Sache
des Geldbeutels.

Man beachte, dass im SGB II jeder Zufluss von z.B. Finanzen
der Prüfung einer Anrechnung an Leistungen des Trägers der
Grundsicherung unterliegt, so dass ein ALG-II-Empfänger
auf Fremdmittel, die ihm nicht zufließen dürfen, angewiesen
ist, oder auf Recht verzichtet. Im Fall der Grundsicherung
wird der Normierte gezielt fremdbestimmt, um z.B. einer
Verwertung im Bereich Niedriglohn zugeführt werden zu können
(Sanktionsrecht im SGB II im Bereich Eingliederung in Arbeit).

Diese oben gezeigte Dialektik wird vom Gesetzgeber
nachhaltig ausgebaut, wenn Stellschrauben sich rechnen,
z.B. die Normierung der Honorierung anwaltlicher
Leistungen.

Parteilichkeit eines Sozialrichters

Nachfolgend ein konkreter Fall am Sozialgericht in Brandenburg 2. Instanz:

Beklagt wurde ein Zufluss an Geldmitteln aus Mieterguthaben, das aus Mitteln des
Regelsatzes ALG II finanziert wurde, wobei die wegen Wohnungsumzug parallele
Wohnung und und nur diese - vom JobCenter übernommen wurde. Der Zufluss wird
vom JobCenter kassiert.

Nach Erhebung der Klage hat das JobCenter den beklagten Wert per Inkassoverfahren
beim Kläger eintreiben lassen: Androhung der Übernahme der Inkassokosten durch
den Kläger, der diese vermeiden wollte und den beklagten Wert (Mieterguthaben aus
Regelsatz) mit dem aktuellen Regelsatz bezahlt hat.

Der Beklagte, das JobCenter, führte in der Anhörung beim Richter das Argument vor,
dass sich der Kläger dem Unrecht seiner Klage bewusst war, denn der Kläger hat ja
schließlich den beklagten Wert an das JobCenter bezahlt.

Der Richter ging auf diese Argumentation des Beklagten nicht ein und ließ damit die
Argumentation zu, obwohl folgender Umstand Recht ist: Das Eintreiben eines beklagten
Wertes ist illegal. - Damit gilt: Der Richter hat ein illegales Argument gegen den
Kläger gelten lassen. Der Richter war damit ganz klar parteiisch. Der I-Punkt: Der
Anwalt des Klägers folge der Auffassung des Richters, da der Kläger ja eine
Einstweilige Verfügung gegen das Inkasso erwirken hätte können, anstatt zu zahlen.
Der Anwalt hat in der Anhörung also bewusst nicht dagegen interveniert, dass der
Beklagte den Kläger vor dem Gericht mit illegalem Mittel diffamiert hat.

Honorierung von anwaltlichen Leistungen im Sozialrecht

Der Gesetzgeber hat die Honorar-Vorschriften für Anwälte im
Bereich Sozialrecht reformiert. Ziel ist es, die Kosten der
Streitigkeiten im Sozialrecht so zu vergesellschaften, dass
die weniger finanziell Leistungsfähigen entlastet bleiben UND
mit einer Anwaltschaft zurechtkommen muss, deren Verdienste
im Sozialrecht gedeckelt wurden: Anwälte im Bereich Sozialrecht
müssen trotz genügend Klientel auf Kostendeckung der
Anwaltstelle achten. Mit anderen Worten: Einzelanwälte müssen
neben Sozialrecht eine anderes Klientel für Einnahmen haben,
so dass anwaltliche Ressourcen für das Sozialrecht gedeckelt sind.

Diese Deckelungs-Proportionalität hat der Gesetzgeber benutzt,
um z.B. die Anwaltsholding aus einen Netz von Anwaltkanzleien,
die Anwälte als Angestellte haben, rentabler zu machen.
Geballte Ressourcen lassen Massenabfertigung von Sozialfällen
zu, die in jedem Fall einer Einzelbetrachtungen unterliegen.

Im Bereich Gesundheitswesen ist eine ähnliche Entwicklung
vorhanden: Investoren lassen ein Bürogebäude bauen, das an
ein medizinisches Unternehmen vermietet wird, das sich sein
Ärzteschaft anstellt. Damit ist das Rendite-Portfolio
des "Gesundheitszentrum" - oder wie es auch immer genannt
wird - optimierbar, wenn die verfügbare Anzahl von
Niederlassungen neuer Ärzte, die auf eigene Rechnung
ihr Gewerbe betrieben, begrenzt oder ausgeschöpft
ist. - Der entgegengesetzte Trend ist im Bereich
Krankenhäuser, die Polikliniken mit ihren angestellten
Ärzten einer Kostenrechnung des Krankenhauses und dessen
Spektrum unterordnen und eventuell auf Polikliniken
verzichten müssen.

22.11.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der Gesetzgeber hat im SGB II die Möglichkeit eingebaut, dass der Träger der Grundsicherung seine Interessen durch Rechtsbeugung
durchsetzen kann: Legal.

Das im SGB II hinterlegte Recht, dass ein Verwaltungsakt in dessen Wirkung einer Unaufschiebbarkeit unterliegen, erlaubt es,
dass ein von Anfang an gesetzwidriger Verwaltungsakt vollzogen wird, ohne dass die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes
greifen kann. Diese Kombination ist legal Rechtsbeugung. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass der Träger der Grundsicherung
rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen darf, um so Interessen gegen den Bezieher der Grundsicherung, der mit Verwaltungsakt
normiert wird, zwangsweise durchzusetzen.

Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz hat der Gesetzgeber limitiert: Abgesehen von der Mindestgrenze im Streitwert
kann das Gericht den rechtlichen Umstand anwenden, dass keine Dringlichkeit der Rechtssache vorliegt, wenn diese
noch im Widerspruchsverfahren steht.

Der Gesetzgeber hat im SGB II die Widerspruchslösung implementiert. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass der
Erlasser des Verwaltungsaktes Zeit bekommt, seine Interessen weiter durchzusetzen. Der Gesetzgeber erlaubt
es damit auch, einen per Rechtsbeugung herbeigeführten Verwaltungsakt nachhaltig anwendbar zu halten.

Die Art der Rechtsbeugung ist ebenfalls im SGB II hinterlegt worden, wenn es um die Feststellung der
Bedürftigkeit des Beziehers der Grundsicherung geht: Die Feststellung der Vermögenslage unter Anwendung
der Freibeträge wurde vom Gesetzgeber limitiert, in dem Anträge auf erneuten Bezug (nicht Neu-Bezug)
von Grundsicherung nicht der Anwendung der Freibeträge unterliegen. Zugleich hat der Gesetzgeber
die Dauer der Gültigkeit eines Verwaltungsaktes zu Bewilligung ALG II auf 1 Jahr heraufgesetzt.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II und dessen Kontext eine Situation für Gerichte geschaffen, die
enorme Ressourcen aufwenden müssen, um Entscheidungen zu treffen. In Kombination der
Unaufschiebbarkeit des rechtswidrigen Verwaltungsaktes wird dieser über einen für den
Normierten nicht bestimmbaren Zeitraum rechtsfähig und damit vollziehbar sein.

Der Gesetzgeber hat damit folgende Rechtsbeugung legalisiert, weil als vollziehbar ausgestaltet:

Der Erlass eines Verwaltungsaktes im Rahmen der Wiederbewilligung von SGB II basiert auf falschen
Daten, obwohl die für die Feststellung der Bedürftigkeit benötigten Daten dem Träger der Grundsicherung,
also dem Erlasser des Verwaltungsaktes, vorliegen. Die Feststellung der Bedürftigkeit ist zwar rechtswidrig,
aber das nicht angewendete Recht und dessen Beugung sind rechtlich nicht wirksam bzw. unaufschiebbar,
wenn in Form des Verwaltungsaktes vorhanden (qualifizierte Rechtsbeugung).

Der erlassenen Verwaltungsakt muss innerhalb der Widerspruchsfrist angefochten werden, da ansonsten
die Rechtsbeugung dauerhaft gilt und der vom Verwaltungsakt Normierte seinen Anspruch auf
Feststellung der Rechtsbeugung verliert.

Der widersprochene Verwaltungsakt unterliegt einer Bearbeitungszeit durch den Erlasser. Dieser
weiß von Anfang an um die Rechtsbeugung, kann sich aber auf dieser nachhaltig verlassen.
Der Erlasser hat die Möglichkeit, den Widerspruch solange nicht zu bearbeiten,
bis die Unterlassungsklage des vom Verwaltungsakt Normieren greift.

Der durch Rechtsbeugung herbeigeführte Verwaltungsakt wird in seiner Wirksamkeit nachhaltig,
weil der Gesetzgeber Hand in Hand mit dem Erlasser des rechtswidrigen Verwaltungsaktes arbeitet.

Mit anderen Worten: Mafia.

Die o.g. Rechtsbeugung wird in Berlin durch das JobCenter Nord praktiziert: Der Autor dieser Dokumentation
ist der Normierte und wurde durch o.g. Form der Rechtswidrigkeit zum Mietschuldner gemacht.
Dieses Vorgehen des JobCenters ist eine Form das Sanktionierung ohne Sanktionsverwaltungsakt
aber durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zur Bestimmung der Kosten der Unterkunft im
Rahmen der Wiederbewilligung ALG II: Vorsätzliche Weglassung von Daten, die das JobCenter
nach dessen Bestätigung bereits zusammen mit dem Antrag auf Wiederbewilligung ALG II erhalten hat.
Die vom Normierten aus dessen Regelsatz finanzierten Rechtsberatungen ergaben, dass diese Konstellation
in der Rechtslage NUR die o.g. Aussicht hat. Es hat sich kein Anwalt gefunden, der Rechtsbeugung
vor Gericht schon deswegen anzeigen will, weil der Mietschuldnerstatus durch vorsätzliche Rechtsbeugung
herbeigeführt wurde. Vielmehr haben alle befragten Anwälte die Ansicht, dass das Gericht erst nach
Eintreffen der Mahnung etc., also auf drohende Obdachlosigkeit reagieren würde. Ein Hinweis
auf Menschenwürde ist nicht relevant, wenn es keine Möglichkeit auf Klage gibt, die außerhalb
der o.g. Aussicht erhoben werden kann UND vor Gericht anerkannt wird.

24.11.2018 vom Autor dieser Dokumemtation

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, stellt fest: "Der schnelle Übergang in die Grundsicherung entwertet
lange Arbeitsbiografien. Das wird als ungerecht empfunden."

Diese Auffassung des BA-Chefs hat nur dann Relevanz, wenn die Integration in Arbeit nach SGB II und SGB III für Bezieher
der Grundsicherung herangezogen wird: Wesentliche Systemkomponente ist die vom Gesetzgeber implementierte Ermessensgrundlage
in der Integration in Arbeit.

Der Autor dieser Dokumentation hat im Detail bewiesen, dass diese Systemkomponente die Implementation des Niedriglohnsektors ist:
Exakt dafür benutzt der Gesetzgeber die Grundsicherung, inklusive den vom Autor dieser Dokumentation benannten
Systemkomponenten der Unaufschiebbarkeit von Verwaltungsakten und dem Sanktionsrecht in der Grundsicherung SGB II.

O.g. Scheeles Feststellung belegt klar: Der Gesetzgeber normiert bewusst Bedürftige: "Der schnelle Übergang in die
Grundsicherung entwertet lange Arbeitsbiografien." und lässt das von JobCentern vollziehen.

Ganz klar: Mafia aus Judikative und Exekutive. Offener Faschismus.

19.09.2019 dradio.de

Der ehemalige US-Präsident Obama stellt zum Thema TV und Soziale Medien fest:

Die Daten von da draußen müssen anhand eines meinungsreichen Teams zu Kernthemen gesiebt und sortiert werden,
damit Entscheidungen vorbereitet werden können. Man muss die Menge an Lärm, Nebel und Zuckerguss des TV und
der Sozialen Medien entfernen, um das eigene Urteilsvermögen nicht zu vernebeln.

19.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der Autor dieser Dokumentation verwendet anstelle der Filtrierung von Daten von "Da draußen" eben diese Daten z.B. in ihrer
Meinungsfreiheit, um diese Daten mittels Analyse, Synthese und Dialektik in einem Modell abzubilden, um weniger dessen
Alltagstauglichkeit zu prüfen, sondern die Modell-Ergebnisse bezüglich Alltag und dessen Zukunft bzw. Vergangenheit
verdichtet aufzuzeigen. Und das ist genauso eine Frage der Intelligenz wie die Wahl, ein atheistisches Modell zu verwenden,
um z.B. Abstraktionen ebenfalls dialektisch für deren Anwendung im Alltag begründen zu können.

Gell, Obama ? Gott schütze die USA :-)

19.09.2019 berliner-zeitung.de

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte in 1986 im Berliner
Abgeordnetenhaus auf eine während ihrer Rede zum Thema "häusliche Gewalt" eingebrachte Zwischenfrage eines
Abgeordneten, der wissen wollte, wie Künast zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr
mit Kindern zu entkriminalisieren, geantwortet: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.".

Am 27. März hatte ein Netzaktivisten über o.g. Sachverhalt gepostet und erhielt 22 Kommentare von Lesern, die ihren
Meinungen zum Verhalten von Künast in 1986 mit extremer Wortwahl Luft machten. Daraufhin hat Künast in Berlin
geklagt. Das Landgericht hat Wortwahlen der 2 Kommentare analysiert und festgestellt, dass folgende Wortwahlen
der o.g. Kommentargeber nicht zu beanstanden sind und das auch begründet - u.a.

"Drecks Fotze". Begründung: Haarscharf an der Grenze des von der Klägerin noch Hinnehmbaren.

"Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird". Begründung: Kritik mittels Stilmittel der Polemik.

"vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef...". Begründung: Überspitzt zulässig.

Künast als "Sondermüll" zu entsorgen. Begründung: Sachbezug.

"Stück Scheiße", "Schlampe", "Geisteskranke". Begründung: Mittel der Auseinandersetzung in der Sache.

Künast hält das Urteil für eine Systemverletzung: "Solche Urteile greifen in den Kernbestand der Demokratie ein".

19.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die Meldung von berliner-zeitung.de ist so langweilig wie der Intelligenzmangel der Beteiligten an der o.g. Klage. Elite
radikalisiert - und Künast als Elitemitglied wundert sich ? Was für eine Verlogenheit. Und Richter sind ja unabhängig.
Z.B. in Ihrer Wahrnehmung der radikalisierten Umwelt, die Richter normieren wollen und sollen. Und Künast wundert sich
um einen Kernbestand der Demokratie ...... Ähm, .... um was ????

02.01.2020 zeit.de

Urteil Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Aktenzeichen 1 UF 140/19)

Die Annahme des Nachnahmens der Mutter, die nach einer Scheidung vom Ehemann selbst den Namen des neun Ehemannes
angenommen hat,

hat eine "persönlichkeitsrechtliche Komponente".

ist notwendig, wenn

eine Belastung durch die Namensverschiedenheit mit Mutter und Halbgeschwistern groß ist.

wenn das Kind, dessen Nachnahmen an den der Mutter angepasst werden soll, sich für die Anpassung entscheidet.

Das Urteil kann vor dem BRD-Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden, denn dieses Gericht hat in 2005
normiert, dass als Voraussetzung für die Namensänderung eine Kindeswohlgefährdung vorliegen müsse.

02.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Nach alltäglicher Guter Sitte im Denken und Handeln der BRD-Bevölkerung ist die Zuordnung von Personen zu einem
gemeinsamen Namensteil als Nachname üblich, um soziale Gegebenheiten zu würdigen, mit diesen umgehen zu können
und um die Sippenorientierung auszudrücken, denn z.B. ist Sippenhaft als Rechtsnorm unzulässig. Zu sozialen
Gegebenheiten gehört auch die Geburtszuordnung per Namen, z.B. per Nachname der Mutter oder desjenigen, der
eine Person adoptiert. Im Fall der Familie im Sinn der Erzeugung sind die elterlichen Gegebenheiten maßgebend,
wenn das Kind nicht zwangsweise einem anderen Kontext ausgesetzt wird. Sollten also die Eltern eine Namensänderung
des Elternteiles z.B. wegen Scheidung bewirken, ist die o.g. Geburtszuordnung nicht mehr möglich, wenn das Kind
einen anderen als den elterlichen Kontext erhält. Dieser elterlich bewirkte Wegfall der Geburtszuordnung ist für das
Kind nur dann zumutbar, wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. Wenn also keine Kindeswohlgefährdung
durch Namensänderung anliegt, ist die Namensänderung zulässig. Und eben NICHT: Wenn eine Kindeswohlgefährdung
vorliegt, wenn der Namen nicht geändert wird, ist die Namensänderung deswegen zulässig, um dem Kindeswohl zu
entsprechen - Diese Divergenz ist auch die der Realität zur gerichtlichen Auffassung zur Realität: Der Regelfall
ist das Kindeswohl und eben nicht die Gefährdung des Kindeswohles. Der Kontext des Kindeswohles und eben NICHT
der Gefährdung des Kindeswohles muss die Normierungsgrundlage sein. - Mit anderen Worten: Die Kontextänderung
ist in Relation zum Kindeswohl zu prüfen, da Kinder besonders schützenswerte Personen sind, was zudem den Guten
Sitten entspricht. Das Argument, dass das Kind die Namensänderung WILL, müsste diese bereits auslösen können, ohne
dass irgend andere Argumente wie das einer "persönlichkeitsrechtlichen Komponente" herangezogen werden müssen.

Im christ-jüdisch geprägten Gottesstaat BRD geht inzwischen so Einiges den Bach runter ... die kleingeistigen Mühen
der Ebene und Inzucht ...

17.01.2020 morgenpost.de

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat folgende Texte auf Wahlplakaten, die während einer Demonstration gezeigt werden dürfen,
zugelassen: "Nazis töten." "Hier könnte ein Nazi hängen". Die Staatsanwaltschaft begründet diese Zulassung:
Die Plakate sind nicht als Aufforderung zu Straftaten zu verstehen, denn es gibt keinen erhärteten Anfangsverdacht, da
im Gesamtkontext die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, als gering eingeschätzt wird. Konkret
geht es um den Bezug auf StGB Paragrafen 111 und 126.

17.01.2020 vom Autor dies Dokumentation

Im Gesamtkontext muss also auch die grammatikalische Umsetzung des Textes herangezogen werden, z.B. Subjekt-Prädikat-Objekt.
Der Text "Nazis töten." ist ein Satz ohne Objekt. Das Verb ist den Hauptwort zugeordnet. Das Verb ist in Aktiv-Form. Damit gilt,
dass Nazis töten. Es gilt z.B. auch, dass alle Nazis töten oder auch nur einzelne. Der Gebrauch des Satzes entscheidet.
Im Gebrauch eines Textes ist allerdings die Verkürzung - egal, was die Grammatik sagt - üblich: DANN wird Nazis zum Objekt
unter Weglassung des Subjektes. Und das ist dann klar die Aufforderung, Nazis zu töten (alle, einzelne). Und das gilt vor allem,
weil Wahlplakate an dinglichen Trägern hängend angebracht werden: "Hier könnte ein Nazi hängen" bedeutet also z.B. das
Bild des Nazis auf Plakat, oder die Person des Nazis selbst anstelle des Plakates.

Im Zuge der massiven Radikalisierung der deutschen Gesellschaft ist diese nun mit Hass und Aufforderung zum Töten ein Stück
weiter ausgestattet worden. Gedanken sind frei. Hass-Gedanken also auch und das besonders, wenn diese Radikalisierung
auf öffentlichen Demonstrationen und Wahlkampfveranstaltungen stattfindet. - Der Text "Nazis töten." wurde von der
"Die Partei" auf einem Wahlkampfplakat in folgenden Kontext veröffentlicht: "Nazis töten. Wählt Die Partei - sie ist sehr
ehrlich! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Ein anderes Plakat der "Die Partei" offeriert folgenden Textkontext:
Du has[s]t Rechte! Wählt Die Partei - sie hat immer Recht! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Die Suggestionswirkung
dieses Textkontextes hat nur 1 Ziel: Die totale Gültigkeit der öffentlichen Propagierung von Hass, wenn man Recht erlangen
bzw. anwenden will. Juristisches Recht und politische Rechte in 1 Suggestionsbild.
Das nennt man auch offener Faschismus.

Bildschirmcopy siehe oben (wie immer nur im Quellennachweis)

24.01.2020 morgenpost.de

Im Zuge der Klage vom Renate Künast gegen Facebook-User, die die Auffassung von Künast zum Sex mit Kindern beurteilten,
hat ein berliner Gericht erneut entschieden - u.a.

Folgende Nennungen sind Beleidigung, z.B.:

"Stück Scheisse",
"Schlampe",
"Drecks Fotze"
als "Sondermüll" "entsorgt".

Folgende Nennungen sind zulässig, z.B.:

"Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!"
"Wurde diese Dame vielleicht als Kind ein wenig viel gef... und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt."
"Pädophilen-Trulla".
"Pfui du altes grünes Dreckschwein ..".
"Der würde in den Kopf geschi ... War genug Platz da kein Hirn vorhanden war/ist".

Renate Künast nun in die nächste Instanz gehen.

19.09.2019 berliner-zeitung.de

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte in 1986 im Berliner
Abgeordnetenhaus auf eine während ihrer Rede zum Thema "häusliche Gewalt" eingebrachte Zwischenfrage eines
Abgeordneten, der wissen wollte, wie Künast zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr
mit Kindern zu entkriminalisieren, geantwortet: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.".

Am 27. März hatte ein Netzaktivisten über o.g. Sachverhalt gepostet und erhielt 22 Kommentare von Lesern, die ihren
Meinungen zum Verhalten von Künast in 1986 mit extremer Wortwahl Luft machten. Daraufhin hat Künast in Berlin
geklagt. Das Landgericht hat Wortwahlen der 2 Kommentare analysiert und festgestellt, dass folgende Wortwahlen
der o.g. Kommentargeber nicht zu beanstanden sind und das auch begründet - u.a.
"Drecks Fotze". Begründung: Haarscharf an der Grenze des von der Klägerin noch Hinnehmbaren.
"Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird". Begründung: Kritik mittels Stilmittel der Polemik.
"vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef...". Begründung: Überspitzt zulässig.
Künast als "Sondermüll" zu entsorgen. Begründung: Sachbezug.
"Stück Scheiße", "Schlampe", "Geisteskranke". Begründung: Mittel der Auseinandersetzung in der Sache.

Künast hält das Urteil für eine Systemverletzung: "Solche Urteile greifen in den Kernbestand der Demokratie ein".

29.05.2020 heise.de

US-Präsident Trump verbietet per Dekret die durch den Social-Media-Anbieter weitgehende Ergänzung von Nutzerbeiträgen.
Vor allem Faktenchecks und eigene Einschätzungen zu Inhalten sollen tabu sein.

29.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Marotte, dass Nutzerbeiträge kommentiert werden, ist ein Systemkennzeichen von sozialen Netzwerken, deren "Begabung",
Nutzerbeiträge im historischen Kontext unverändert zu lassen, so lange kein Rechtsbruch vorliegt, gegen Null geht.
Sogenannte Fake-Nachrichten etc. sind nichts anderes als das Produkt einer Glaubensgemeinschaft, die wegen ihrer
Selektion und Verwertung von Menschen nicht in der Lage sind, andere im Sinn von abweichende Informationen zu
verarbeiten ... um die Gemeinschaft vor Gefährdung zu schützen ? Um die Selektion und Verwertung nachhaltig
zu implementieren ! - Ein Prachtexemplar dieser Glaubensgemeinschaften ist der US-Präsident selbst, der mangels
Intellekt davon ausgeht, dass die Trumpschen Ergüsse z.B. auf Twitter die Welt interessieren und vor allem voran bringen.
Was Trump auf Twitter macht, ist blanke Infiltration, die natürlich nicht gestört werden soll, denn jeder Alpha-Mensch
will seine Getreuen zusammenhalten, um nicht ertappt zu werden, was für ein Schrott auf die Welt losgelassen wird.
Trump ist nicht in der Lage zu erkennen, dass Sozial-Media schon immer durch Gruppen infiltriert werden, die
ihren Glauben in diversen Formen der Dummheit und Arroganz ausleben wollen und damit Sozial Media unterlaufen.

Es ist völlig sinnlos, Nutzerbeiträge zu kommentieren oder einem Fakten-Check zu unterziehen, also den Kontext um
solche Informationen zu weiteren, die die Gläubigen weder verstehen wollen, noch als Glaubensgruppe verstehen
können. Anders nämlich lassen sich z.B. die Schrott-Arien des Trump nicht erklären - auch hier gilt wieder: Trump ist
ein Versager und hat von Sozial Media keine Ahnung, dafür von Infiltration und Selbstabbildung.

Nutzermeldungen als puren Kontext stehen lassen und parallel, aber separat, einen journalistischen Beitrag zu leisten,
in dem der Betreiber des Sozial Media SEINE Stellung abgibt UND hilfeleistend Links zu GEPRÜFTEN Informationen
zum Kontext, den er Nutzer in seiner Meldung offeriert, anbietet - Sozial Media als Plattform für Wissen, Diskussion
und gemeinsamen Voranschreiten. - Wer denkt, das Facebook so was zum Ziel haben kann, ist ein Vollidiot, denn Gier
ist eine spezielle Art von Agieren, das sich u.a. mit Glauben kennzeichnen lässt.

Analyse und Synthese in Verbindung mit Wissensvermittlung ist kein Allgemeingut der Intellekte eines Stammes bzw.
Volkes - und schon gar nicht einer Glaubensgemeinschaft und deren Götterboten wie US-Präsident Trump, die lieber
die Sau raus lassen ... weil es einfacher, dümmer und glaublicher ist.

Sozial Media sind ausnahmslos Glaubensplattformen, die verwertet werden, u.a. wegen Gier von Elitegruppen.




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