Beispiele für Notwendigkeiten des atheistischen Widerstandes im gesellschaftlichen Dasein

Beispiele für Notwendigkeiten des atheistischen Widerstandes im gesellschaftlichen Dasein
Beispiel - Abschaffung des Gottesstaates und dessen Rechtsform "Todesstrafe"
Beispiel - Missbrauch des Betreuungsgeldes durch Systemeigenschaft der Grundsicherung
Beispiel einer abartigen Rechtsprechung in erheblicher und vorsätzlicher Abweichung von der Realität
Beispiel einer (abartigen) Sicherheitsauffassung der BRD-Regierung zu ihrem Deutschen Volk
Beispiel - Verfahrensdauer Gerichtsbarkeit Bereich Hartz 4 verhindert Fortführung einer Klage
Beispiel - Kriegsflüchtlinge in der BRD und EU
Beispiel - Neue Partei in der BRD - "Alfa"
Beispiel - Politische Einflussnahme im BRD-Bundestag - alias "Gewissensfreiheit"
Beispiel - 29.01.2017 Umkehrbarkeit der Fehler der Masseneinwanderung
Beispiel - 26.08.2019 Protestwähler im Osten der BRD
Beispiel - 05.11.2019 BRD-Verfassungsgericht normiert das Sanktionsrecht im SGB-II-Bereich
Beispiel - Klima
Beispiel - Recht auf Waffenbesitz der Elite zum Selbstschutz
Beispiel - 16.01.2020 Abendland als Christjüdisches Europa
Beispiel - 17.01.2020 Tötungsaufruf auf Wahplakat
Beispiel - 04.02.2020 Muslimischen Vollverschleierung
Beispiel - 04.02.2020 USA und Israel dominieren Palästina
Beispiel - 07.02.2020 Thüringen als völkisch-nationalsozialistischer Ableger der AfD
Beispiel - 27.04.2020 Primat der Politik im Gesundheitssystem der BRD
Beispiel - 05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de - EZB-Urteil
Beispiel - 29.05.2020 US-Präsident Trumps Dekret zu Social-Media-Anbieter
Beispiel - 21.07.2020 Corona-Krise in der EU als Schuldenunion
Beispiel - 30.08.2020 Nationalsozialistische Reichskriegs-Strömung der BRD-Bevölkerung
Impressum



Beispiele für Notwendigkeiten des atheistischen Widerstandes im gesellschaftlichen Dasein             (Übersicht)

Beispiel - Abschaffung des Gottesstaates und dessen Rechtsform "Todesstrafe"             (Übersicht)

Aus Sicht der christlichen Nächstenliebe müsste die Todesstrafe pure Rache sein, da
Nächstenliebe NUR ohne Vollzug der Hinrichtung wirksam sein kann. Der Verurteilte
kann sich der Nächstenlieben als Gnade anstelle Exekution sicher sein und muss sich
leidender Opfer widmen - und das wäre Gerechtigkeit. Z.B. In den USA, die Gottesstaten
haben, ist mehrheitlich eine 100%-tige Divergenz zur o.g. Nächstenliebe zu finden, denn
in diesen mehrheitlichen Bundesstaaten wird zum Tode verurteilt und das als gerecht
eingestuft. Erbarmungslos und gnadenlos.

14.11.2013 faz.net

USA - Exekution wegen gerichtlicher Verurteilung zum Tode kann durch Organspende nur verschoben werden, wenn die
Organentnahme den zu Exekutierenden am Leben lässt. Die Organspende zum Zweck der Lebensrettung eines anderen
Menschens schließt den Wegfall der Exekution aus, da der mit weniger Organen Lebende exekutierbar ist - Vollzug des
Urteils bleibt möglich, wobei Folgen der Organentnahme bei einem Weiterleben wegen Exekutionsfähigkeit nicht relevant sind.

12.12.2013 morgenpost.de

Vollzug Todesstrafe in Japan

Japan lässt Exekutionen min einer minimalen Vorankündigungszeit zur bevorstehenden Exekution vollziehe, wobei zugleich
eine durchschnittliche Wartezeit der Häftlinge auf deren Exekution 6 Jahre beträgt.

Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International (AI) kritisieren die japanische Praxis scharf. Die Verurteilten müssten jeden Tag
mit ihrem Tod rechnen; manche würden darüber gar verrückt.

08.01.2014 dradio.de

In den USA ist ein zum Tode verteilter Mann nach 40 Jahren Wartezeit auf seine Exekution nun hingerichtet worden. Der Mann
hatte 1974 und 1980 insgesamt 3 Morde verübt, davon 1 Mord an einem Gefängniswärter.

16.01.2014 zeit.de

In den USA ist die Exekution durch Folter zugelassen worden:

Im US-Bundesstaat Ohio wurde ein zum Tode Verurteilter mit Gift derart exekutiert, dass der Sterbende mit Qualen 15 Minuten
brauchte, bis er starb. Methoden der Folter waren Schnappatmung, Erstickungskennzeichen und Würgen.

17.01.2014 zeit.de

In den USA ist die Exekution durch Folter zugelassen worden:

Im US-Bundesstaat Ohio wurde ein zum Tode Verurteilter mit Gift derart exekutiert, dass der Sterbende mit Qualen 25 Minuten
brauchte, bis er starb. Methoden der Folter waren Erstickungskennzeichen und Panik. Laut stellvertretenden Generalstaatsanwalt
Thomas Madden erlaube die US-Verfassung eine schmerzvolle Exekution, da diese Art der Exekution von der Verfassung nicht
ausgeschlossen wird: Kein Recht auf eine schmerzfreie Exekution.

Der bisherige Hersteller der chemischen Stoffe für die Exekution hat sich geweigert, weiter Stoffe für Exekution zu liefern.
Als Ersatz wurde eine Giftmischung verwendet, die die o.g. Folter ermöglicht.

30.04.2014 welt.de

Die aktuelle Exekution im US-Bundesstaat Oklahoma wurde als Quälerei vollstreckt. Der zu Exekutierende starb nach
43 qualvollen Minuten an einem wegen Venenriss eingetretenen Herzinfarkt. Der dabei Gequälte war Versuchskaninchen:
Die Giftmittel waren nicht erprobt.

17.07.2014 dradio.de

Die Todesstrafe wird im US-Bundesstaat Kalifornien willkürlich vollstreckt und ist damit verfassungswidrig: Seit 1978 seien von 900
Todesurteilen lediglich 13 vollstreckt worden. Bei einer so niedrigen Rate sei die Strafe willkürlich. Gegen das Verfassungs-Urteil des
Bundesgerichts ist noch Berufung möglich.

02.08.2014 morgenpost.de

Der Vollzug einer gerichtlich zur Fortsetzung angeordneten Hinrichtung per Giftspritzen in den USA hat den Hingerichteten anstelle
in 10 Minuten nun 120 Minuten sterben lassen (600 mal Schnappatmung). Grund war die Befüllung aller von 15 möglichen Spritzen
mit Giften, deren Kombination verzögert exekutiert hat. Die Hinrichtung fand in Arizona statt, wo die Justizbehörden davon ausgehen,
dass diese Exekution unter Ausschluss des Bewusstseins des Hingerichteten stattgefunden hat (vegetative Exekution). Die Gift-
Dosierungen waren gegenüber narkotischer Wirkung im Bereich Patientenversorgung höchstgradig überdosiert (1400%).
Die USA können Gifte für menschliche Exekutionen nicht mehr aus Europa beziehen, da dieses die Lieferung des Betäubungsmittels
Pentobarbital, das in der Tiermedizin verwendet wird, nicht mehr liefert.

17.09.2014 morgenpost.de

In Belgien wird ein Häftling wegen seinem Verlangen nach Tötung aus psychischer Störungen nun legal exekutiert werden.

Der Häftling

sitzt seit 1984 in Haft, nicht etwa um eine Tötung innerhalb einer Vergewaltigung zu büßen, sondern um als weggesperrt zu gelten:
Der Häftling ist grundsätzlich schuldunfähig.

wurde sei 1984 nicht psychisch therapiert, obwohl die als unheilbar geltende Psychose "unerträglichen psychischen Qualen"
bewirkt, von denen sich der Häftling per Exekution (aktive Sterbehilfe auf Verlangen) jetzt befreien will, obwohl Rechtslage
diese Form der Exekution bereits seit 2002 zulässt, jedoch die Richterschaft die Exekutionsform verweigert hat.

soll ab 2016 psychisch therapiert werden.

17.09.2014 vom Autor dieser Dokumentation

Diese Exekutionsform ist eine Abart der Euthanasie, die rechtlich ein als nicht lebenswertes Leben entsorgt. Denn der Wegfall der
Therapie eines Bedürftigen ist genau genommen Folter: Der Wegfall der Erleichterung der Haft, um überhaupt büßen zu können.
Der Wegfall der Bewusstwerdung unter temporärer Eingrenzung der störenden Dominanz bei Herbeiführung der Befähigung,
die Buße auch durch Arbeit und deren Ergebnisse (Entgelt) dinglich zu leisten. - Einer flog über das Kuckucksnest .... der
"Zivilisation" in Belgien.

29.10.2014 morgenpost.de

Die aktuelle Exekution in Texas (USA) erfolgte per Giftspritze an einem Dreifachmörder, dessen psychische Situation wegen
Fehler der Verteidigung nicht im Gerichtsprozess analysiert wurde.

22.11.2014 morgenpost.de

Eine Todesstrafe, die wegen Verfahrensfehler in Lebenslage Haft umgewandelt wurde, konnte nun in den USA wegen Lüge eines
Zeugen, der entgegen der Realität nicht Mordzeuge gewesen sein und damit den Verurteilten nicht hätte erkennen können,
beendet werden. Der Lügner ließ sich 39 Jahre Zeit, eh sein Glaube und Gewissen nicht nur den Priester sondern das Gericht
bemühten und dort die von der damaligen Polizei erzwungene Falschaussage der Zeugenschaft bekannt gab.

29.07.2015 faz.net

Ein Leitlöwe im Hwange-Nationalpark von Zimbabwe wurde durch einen US-Amerikaner per Köder aus den Nationalpark
gelockt, um das Tier per Pfeil zu verletzen, aber nicht zu töten. Die Tötung erfolgte 40 Stunden später, um das Tier anschließend
als Trophäe zu köpfen und zu häuten. Das am Tier befindliche GPS-Halsband, das der Oxford Universität zu Forschungszwecken
diente, wurde versteckt. Die Jagd im Wert von 50.000 Dollar wurde aber entdeckt, da die Tötung innerhalb des Nationalparks
grundsätzlich nicht erlaubt ist und die Tötung außerhalb des Parks einer Erlaubnis für den Grundstücksbesitzer bedarf, der
keine hatte. Das Löwenrudel im Park wird nun einen neuen Leitlöwen ermitteln, der den Nachwuchs des alten toten Löwen
naturgemäß töten wird.

29.07.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Die USA als Bündnis aus Gottesstaaten hat in etliches Bundesstaaten das Recht implementiert, Menschen aus Rechtslage zu
exekutieren, also aus Rechtslage keine Respekt vor Gottes Schöpfung zu haben. Das Analogon ist die ebenfalls völlig verkorkste
und steinzeitliche Haltung zur Tierwelt, die ebenfalls von Gottes Geschöpfen belebt wird. Abgesehen von der fehlenden Genehmigung
auf Exekution des Tieres zum Zweck dessen Verwertung ist der Gebrauchswert der Jagt, deren Kosten 50.000 Dollar betrugen,
völlig losgelöst von einer göttliches Sicht auf die Welt, in der die Menschen leben. Das belegt klar, dass die Gottesstaaten
nur nach Menschennorm ausgerichtete Gebilde sind, die u.a. 1 Zweck huldigen: Gier. Diese liege ebenfalls klar vor, denn das
Herauslocken des durch Menschen zu exekutierenden Gottesgeschöpfes aus einer Rechtsnorm des Verbotes in die der Gier -
wissend, dass deren Rechtfertigung nicht notwendig ist, sonst wäre es keine Gier, also wissend, dass eine andere Rechtsnorm
verletzt wird, um exekutieren zu können - wissend von dieser rechtlichen Logik und in deren Kontext wurde die Exekution
vollzogen. Unter der Annahme, dass in den USA das menschliche dem tierischen Lebens in nichts nachsteht, wenn diese
Lebensformen Gottesgeschöpfe, die zugleich exekutierbar sind, müsste der Jäger, der die illegale Exekution bewusst vollzogen
hat, ebenfalls exekutiert werden. Das aber wäre die erneute Verletzung Göttlicher Macht.

Das Beispiel zeigt, in welchen tiefsten Elend die Menschheit vegetiert und ihre Umwelt verwertend massakriert - Trotz und wegen
aller Religion, also menschlichem Abschaum als objektive Beschränktheit in der Modellierung der Welt.


Die rechtswirksame Implementation der Todesstrafe hat folgende Eigenschaften:

Die nur wegen der biologischen Begrenzung des Lebens befristete Wartezeit auf Exekution dient der Strafe
durch Folter, die erst mit der unbestimmten Wartezeit ermöglicht wird. Folter ist die eigentliche Strafe
und Exekution die Erlösung - die Hölle auf Erden, also nicht anderes als Faschismus.

Der Vollzug der Exekution beendet den Kontext von Grund der Exekution mit Ursachen des Grundes UND AUCH Grund der
Implementation der Todesstrafe.

Das Ableben des Betroffenen kann eine Strafe nicht wirksam machen, es sei denn, es wird ein Umstand erfunden, der Strafe auch
nach dem Ableben des Betroffenen zulässt, z.B. Gottesstaat und dessen Ausrichtung z.B. auf das Objekt "Himmel" oder Hölle.

Das Ableben des Betroffenen macht IMMER eine Strafe im überlebenden Sozialkontext wirksam, denn der Getötete wurde ja
geboren.

Die Zusammenführung von z.B. Mörder und Opfer wird terminiert. Die Opfer werden im Sinne der o.g. Umstandes wie "Hölle"
selektiert, wobei die materielle Entschädigung weder für das Opfer, noch für den exekutierten Mörder wirksam werden können.

Die Prozess der Feststellung von Schuld und Sühne wird im Zuge der Jahrzehntelangen Aufbewahrung von zur Exekution Befohlenen
nicht zwingend dynamisch, so dass vor jeder Exekution nicht zwingend eine Prozessrevision zulässig ist, allein um schon die
Datenlage abzugleichen. Und: Der Getötete hat keinerlei Chance, seine Verantwortung gegenüber den überlebenden Opfern zu zeigen,
also lebenslang "zu sühnen". - Allein dieser Umstand widerspricht grundsätzlich der christ-jüdischen Intention einer Religion,
die in den USA weit verbreitet bzw. als Gottesstaat implementiert ist.

Die Aufbewahrung des zu Tötenden ist grundsätzlich eine Quälerei und hat keinerlei Sinn, außer: Vollzug und Pflege des
Rechtssystems. Diese Verwertung des zu Tötenden ist grundsätzlich unzulässig, wenn die Exekution nicht zwingend zeitlich
festgelegt ist, also Strafe auch Strafe sein könnte - abgesehen vom Unsinn der Todesstrafe an sich.

Die Unterlassung der einheitlichen Normung der Exekution selektiert bei gleichem Sachverhalt den zu Tötenden ja nach dessen
Aktivität in einer Zone, die die jeweiligen Maßstäbe der Normierung individuell festlegen kann. Dass diese Selektion in den
USA systemisch zugelassen wurde, hat nur 1 Grund: Die Todesstrafe als Mittel zum Zweck je nach politischer Wetterlage.
Da aber der zu Tötende nicht unter dieser Maßgabe gehandelt haben kann, sondern konkrete Umstände hatte, müssen die
einheitlich abstrahiert, also genormt werden. Die Unterlassung dieser Normung muss verfassungswidrig sein, wenn das
geltende Recht z.B. humanistischen Auffassungen, die als Schnittmenge von Wertesystemen, die wiederum den ideologischen
Zusammenhalt von Staatenbündnissen bedingen, entsprechen kann. Die Unterlassung der Normung ist klar die Zersetzung
des Zusammenhaltes.

Neben diesen objektiven und subjektiven Kriterien gibt es einen finalen und objektiven Umstand, der das Dasein einer
Todesstrafe ermöglicht: Das Sozialsystem der Menschen ist systemisch so anfällig, dass die Aufrechterhaltung und Fortschreibung
von Sozialsystem und Sozialverhalten per Vermittlung von Werten - hier sei es mal egal,ob religiöser oder anderer Art -
UNTERBRECHBAR ist. Der Wunde Punkt ist das individuelle Verhalten als Trieb und Gier und Überlebenskampf MIT
objektiver Notwendigkeit der Bildung übergreifender Schnittstellen zwischen Menschen, damit das Individuum überleben kann.
Die Selbstorganisation der Tierart Mensch ist systemisch so instabil wie keine anderen Formen der evolutionären Fortschreibung der
Natur. Der Mensch ist also objektiv NICHT das intelligenteste Wesen, sondern von der angelernten Umsetzung einer Intelligenz per
Schule, alltäglichem Sozialverhalten, oder von der Erfindung der Todesstrafe und deren objektivnotwendigen Abschaffung
DAUERHAFT abhängig, obwohl diese Lernkette und Fortschreibungskette zugleich eben DAUERHAFT abschaltbar ist: Z.B. per
Exekution eines Menschen - auch per Krieg, Armut etc.. Die menschliche Rasse kann wegen der Unterbrechbarkeit objektiv nicht
überleben und ist somit nicht die intelligenteste Form der Selbstorganisation der Natur.

Die Todesstrafe ist systemisch auf den Niveau der Blutrache - also einem NUR von Überlebenden dominierten Sozialkontext,
der klar unterbrochen wird.

Die Todesstrafe muss daher in jedem humanistisch angelegten Staat oder Bündnis als systemisch ausgeschlossen gelten -
z.B. per Verfassung. - Die USA sind darin also ein enormes System der Hinterwäldler und vor allem Menschenhasser,
Hass gegen die Menschheit selbst: Die Menschen in den USA zersetzen sich selbst, wenn die Jury bei Gericht eine
beim Richter beantragte Todesstrafe zum Vollzug freigeben, in dem das Todesurteil verhängt wird. Das Rechtssystem der
USA ist also enorm instabil. Das zeigt sich u.a. in den Hassaktionen von Weißen und Schwarzen gegeneinander und vor allem
in der mangelhaften Implementation einer Nachhaltigkeit eines vollziehbaren, weil systemisch dialektisch gepflegten Rechtssystems.
Dass die USA massive Probleme haben, ist nicht erst seit dem US-Häftlingslager auf Cuba offensichtlich. .....

Unklar ist es auch, warum nicht direkt nach der Organentnahme während der Operation
exekutiert wird, es sei denn, der Zu Exekutierende muss den Gang zur Exekution und die Hinrichtung bewusst
erleben - was das allerdings wegen Tod dezimierter Fähigkeit des geistigen und körperlichen Quälens
bringen soll, außer das Quälen mit der Hinrichtung selbst, ist auch unklar.

Das abartige Recht der Todesstrafe entbehrt JEDER Dialektik des realen Lebens. Das Recht ist nichts anderes als das der
modifizierten Blutrache, also das Recht einer Religion, eines Wertesystems der politischen Kaste.
Es ist unendliche menschliche Dummheit des Triebverhaltens einer unmenschlichen Züchtigung zum Selbstzweck,
also als Analogon der Gier, einer Perversion wie die Maßgabe, dass der Exekutierte nach der bewusst quälenden
Exekution vor Gott tritt, um von diesem die Sündenbefreiung oder den Gang zu Hölle zu erhalten - der Mensch
als vorgöttliche pervertiere Instanz der "Sünde" aus Gotteskontext. Ergo Mensch als Gottes-Vorinstanz, Ergo
Gott als vom Menschen bestimmte Instanz.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Missbrauch des Betreuungsgeldes durch Systemeigenschaft der Grundsicherung             (Übersicht)

Den nachfolgenden Missbrauch ermöglicht der Gesetzgeber, der die Realität nach seiner Interessenslage abbildet.

15.10.2013 gegen-hartz.de

Zwang zur Refinanzierung von Hartz 4 durch Betreuungsgeld

Das seit dem 01.08.2013 verfügbare Betreuungsgeld ist wegen Status der Vorrangigkeit der Betreuungsgeldes vor der Erbringung
von Leistungen des Trägers der Grundsicherung anzusetzen. Dieses ist wirkungsgleich mit der Anrechnung von Betreuungsgeld
an Leistungen des Trägers der Grundsicherung. Der Unterschied: JobCenter fordern mögliche Bezieher von Betreuungsgeld auf,
die Refinanzierung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung zu ermöglichen und nicht etwa einen Kindergartenplatz zu
benutzen. Zu dieser Erkenntnis kommt die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel einer abartigen Rechtsprechung in erheblicher und vorsätzlicher Abweichung von der Realität             (Übersicht)

Ein Sozialgericht stellt einen Zusammenhang zwischen Babymilchpulver und Ernährung einer stillenden Mutter her:
Wegen Wegfall der Kosten fü Babypulver ist die die notwendige Ernährung der stillenden Mutter im SGB II refinanzierbar.

17.10.2013 heilpraxis.bet

Eine stillende Mutter hat als Hartz-4-Empfängerin mangels von Pauschale abweichender Normierung durch den Gesetzgeber
wegen Stillen des Kindes (Kinder) weder einen Anspruch auf Mehrbedarf noch hat die stillende Mutter einen unabweisbarer Bedarf.
Weitere Voraussetzung: Stillen ist nicht krankheitsbedingt. Diese Maßgabe erfolgte im Urteil des Landessozialgerichtes Hessen,
das in der wegen aus der Brust austretenden Milch eintretenden Ersparnis aus dem Wegfall des Kaufes von Babymilchpulver
die erhöhte Kalorienzufuhr für die Mutter als refinanzierbar ansieht. Dabei gilt auch die Maßgabe, dass die Normierungen des
Gesetzgebers in Form von typisierenden Pauschalen zur Ordnung halber zulässig sind und somit eine z.B. im Ernährungsanteil
individualisiert Normierung ausschließen darf.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel einer (abartigen) Sicherheitsauffassung der BRD-Regierung zu ihrem Deutschen Volk             (Übersicht)

24.08.2014 bundesregierung.de

Im Zuge der bevorstehenden Waffenlieferungen der BRD in ISIS-Kriegsgebiet erklärt der BRD-Innenminister, dass die mit
Waffenlieferungen verbundenen möglichen Erhöhung der Terrorgefahr in der BRD kein Maßstab des außenpolitischen
Handelns der BRD ist.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Verfahrensdauer Gerichtsbarkeit Bereich Hartz 4 verhindert Fortführung einer Klage             (Übersicht)

Am 15.11.2013 wurde um 10:45 Uhr im Sozialgericht Berlin in einer Anhörung zwischen
Richterin und Anwalt des Klägers festgelegt, das Verfahren in Sachen Refinanzierung der
vom Träger übernommenen Kosten der Unterkunft aus dem Mieterguthaben, das aus Teilen des
Regelsatzes gebildet wurde, also in Sachen Refinanzierung der Kosten der Unterkunft durch
Anteile des Regelsatzes und dessen faktische Kürzung, einzustellen.

Begründungen:

Der Anwalt kennt keinen weiteren Fall, der der Sachlage des Klägers entspricht.

Zwar sind die Daten der Sachlage aus 2009 bis 2010, aber das SGB II wurde vom Gesetzgeber
inzwischen derart abgeändert, dass Klagen mit der analogen Sachlage nicht mehr auftreten
können.

Der Streitwert in Euro ist gering.

Es wird angenommen, dass eine Fortführung der Klage aus obigen Gründen sinnlos ist:
Das Interesse des Gerichtes wird klein sein und die Kosten der 2. bzw. 3. Instanz werden
nicht rentabel sein.

Mit anderen Worten:

Die Klage ging verloren, weil die Rechtsprechung zu lange Zeit benötigt und damit eine Sachlage
begünstigt, die die Klage mehr als erschwert hat: Deren Abbruch.

Ist die anwaltliche Vertretung des Klägers - warum auch immer - nicht in der Lage, vorausschauend
die Folgen der Verfahrensdauer kompetent abzusehen, wird der Kläger mit sinnlosen Prozesskosten
belastet. Und: In die Irre geführt.

Das Hoheitsrecht der Gerichtsbarkeit und deren legalen, aber zu langen Verfahrensdauer mit der Gesetzgebung
zu verknüpfen, um Gerichtbarkeit für Kläger fremdbestimmt zu vollziehen, lohnt sich, auch wenn damit eine
faschistoide Methode als Hoheitsrecht vollzogen wird - getarnt als Mix aus Unabhängigkeit der Richter, mit der
geschützten Kunst der Rechtsvertretung und den Kosten für die Private Rechtschutzversicherung des Klägers.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Kriegsflüchtlinge in der BRD und EU             (Übersicht)

20.07.2015 heise.de

Die Bundesagentur für Arbeit will, dass die Umwandlung eines Asylanten in einen Einwanderer mit Familienzusammenführung
dann erfolgt, wenn der Asylant am deutschen Arbeitsmarkt als Arbeitskraft verwertbar ist: Hoch qualifizierte Flüchtlinge
(Asylanten) erhalten die "Blue Card" zum Zweck der Einwanderung als Arbeitskraft.

Die CDU/CSU zeigte sich für den Vorstoß der Bundesagentur für Arbeit offen.

20.07.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Deutschland ist ein Motor des Flächenbrandes.

Die Gier nach Einwanderern resultiert aus dem schwachen Binnenmarkt der BRD, die gesamtgesellschaftlich
vom Import von Waren und vom Export von Mehrwertwaren abhängig ist, da die BRD keine eigenen Ressourcen
mehr besitzt, sich selbst zu versorgen. Die Gier ist also auch Bestandteil der Exportländer, die in die
BRD liefern und diese auch abhängig machen - z.B. China. Es ist in der BRD-Wirtschaft egal, ob die Struktur
einer deutschen Gesellschaft umfassend vermischt bzw. zersetzt wird, da deren Binnenmarkt vom Import
abhängig ist. Es ist also egal, ob Waren unter dem Zwang der Einwanderung bzw. bei genügend verfügbaren
Humanressourcen in den Binnenmarkt fließen, da dieser nur begrenzt Waren benötigt: Die BRD wächst
nachhaltig im Exportbereich und schrumpft nachhaltig im Binnenbereich Lohnkosten, da der Niedriglohnsektor
wächst, der die Kaufkraft am Binnenmarkt reduziert bzw. per Hartz-4-Aufstockung sogar planwirtschaftlich
zersetzt. Der deutsche Binnenmarkt spielt also schon wegen der Importabhängigkeit der BRD eine gegenüber
dem Exportbereich untergeordnete Rolle. Die Einwanderung in den Binnenmarkt trifft auf dessen systemische
Beschränkung, wenn Einwandernde am Binnenmarkt und im Exportbereich nicht verwertbar sind.
Die Gier nach Einwanderung erzwingt also objektiv die Selektion der Einwanderer nach Verwertbarkeit in
der BRD. Es spielt also für Flüchtlinge mit geringem Bildungsstandard keine Rolle, dass sie Schutz vor
Verfolgung suchen, wenn diese Flüchtlinge nicht mit den - weil begrenzten und damit umzuverteilenden - Ressourcen
des Binnenmarktes "integriert" werden - und sei es in das Sozialsystem. Je höher also der Druck der Gier
nach verwertbaren Flüchtlingen, um so höher die Einwanderung in die Gesellschaftsstruktur unter Umverteilung
der gesellschaftlichen Ressourcen, denn Fluchtgründe wie Krieg sind zwar forcierbar (z.B. Russland
und sein imperiales Streben in der Ukraine oder in Syrien), aber weniger nachhaltig planbar. Damit muss
eine Gesellschaft zum Zweck der Einwanderung auch kurzfristig systemisch verändert werden, wobei im
Fall der BRD davon ausgegangen wird, dass die Einwanderung weder systemische noch nachhaltige Verwerfungen
bringen wird. Ein Irrtum. Z.B. werden deutsche Langzeitarbeitslose, die am Markt nicht verwertbar sind, sozial per
Hartz 4 gezielt und endgültig selektiert.

Die BRD muss aus o.g. Gründen die Einwanderung als Selektion implementieren und setzt damit eine faschistische
deutsche Tradition fort. Die Verwertbarkeit von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten (z.B. dem Flächenbrand
im Bereich Syrien, Iran, Irak, Israel) ist dabei Maßgabe. Zwar suchen Kriegsflüchtlinge Schutz vor Verfolgung
und Niedergang, sind aber in der Struktur des Gebietes, das z.Z. Krieg hat, ausgebildet und erzogen worden.
Es werden neben unterschiedlichen Bildungsstandards, Lebensauffassungen und individuelle Modellierungen
der Gesellschaft auch ganz normierte Bereich der Kriegsregion flüchten: Die Religionen.
Die BRD, die Kriegsflüchtlinge zu Einwanderern erklärt, wenn die so selektierten Flüchtlinge wie ihre nicht
selektierten Mitmenschen aus Kriegsgründen einwandern, erklärt die nicht selektierten Menschen zu so minderwertig,
dass deren Dasein von Flüchtlingsrecht bewertet wird, wobei dieses Recht gewollt vom Recht der Einwanderung
z.B. aus Gründen der Familienzusammenführung oder Gründen der Arbeitsaufnahme abweicht. Diese Selektion
ist offener Faschismus, besonders wenn ein Asylant in einen Einwanderer (Schutz vor Krieg zu Arbeitsaufnahme
mit Einwanderung und Familienzusammenführung) ungewandelt wird.

Die Begrenztheit der Einwanderung in die EU, die fast geschlossen eine Einwanderung aus Kriegsgebieten
ablehnt und nur in EU-Zonen mit hohem Arbeitskräftebedarf (z.B. wegen Ausrichtung auf Export) die
Kriegszuwanderung begrenzt zulässt, hat eine weitere Ursache. Die Massen an Kriegsflüchtlingen werden
in den Grenzländern des Flächenbrandes, also z.B. in der Türkei untergebracht, wobei die direkten
Kriegsteilnehmer (wie ISIS oder Syrien als Staat) oder die indirekten Kriegsteilnehmer (wie Russland
und seine Flächenbrandinteressen in Syrien und Ukraine) direkt davon profitieren. Die Kriegsflucht ist Element
des Flächenbrandes und des Exportes von Unruhen und Belastungen in die Gebiete, die Flüchtlinge
aufnehmen. Es wird also direkt und indirekt Krieg geführt. Damit gilt: Die deutsche Selektion
der Verwertbarkeit von Kriegsflüchtlingen ist eine indirekte Fortführung des Krieges. Die Deutsche
Regierung macht sich mitschuldig. Die Begrenztheit der Flüchtlingsmassen in Richtung EU hat auch noch
den Grund, dass diese Flüchtlinge, die in die EU wollen, nur 1 Ziel haben: Einwanderung in die EU
und NICHT Schutz vor Krieg. Die EU-Zonen, in die geflüchtet wird, sind wegen anerkannten Menschenrechten
verpflichtet, Schutzbedürftige zu integrieren, bis die Rückführung in die beruhigten Kriegsgebiete
möglich ist, wenn nicht die o.g. Selektion greift. Es ist also Demjenigen, der in die EU kommen will,
nicht egal, ob Kriegsflucht oder Einwanderung vorliegt, wenn der Flüchtende weiß, dass er verwertbar ist.
Die so erfolgte Abwanderung von Fachkräften aus den Kriegsgebieten ist ebenfalls die Fortführung des
Krieges und damit offener Faschismus, wenn Kriegsflüchtlinge selektiert werden. Im Gegensatz zur
Chance, über diverse Flächenbrände und Zersetzungen in weltweiten Zonen rascher in die EU zu gelangen,
ist die Einwanderung schwerer. Und genau das ist der Grund, warum Heerscharen von Männern aus den
Chaosgebieten per z.B. hochgradig riskanten Mittelmeerreisen in die EU-Außenzonen gelangen und dann
in diejenigen EU-Zonen abwandern, die Kriegsflüchtlinge zum Zweck der Verwertung selektieren - z.B.
Deutschland.

Mit anderen Worten: Die Zuwanderung per Selektion von Kriegsflüchtlingen wird die BRD nachhaltig
verändern. Die Islamisierung der BRD ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Vermischung der
Kulturen und Rassen etc. wird Ressourcenexpansion benötigen, aber nicht erhalten (verfassungsrechtlicher
Ausschluss der Neuverschuldung außerhalb erheblicher Gefahr für BRD). Die Umverteilung in den
Einwanderungsgebieten ist gezielt selektiv. Z.B. steht in der BRD ein Langzeitarbeitsloser in der Sozialhierarchie
an unterster Stufe, also UNTERHALB des verwertbaren Kriegsflüchtlings.

Es ist in der BRD objektiv notwendig, einen Systemwechsel zu vollziehen, wenn die Struktur der
Deutschseins als Volksstamm aufrecht erhalten werden soll. Die Ausrottung z.B. der z.Z. regierenden
Politkaste des christjüdischen Sozialismus ist zwingend, um die gesellschaftliche Integration
von Menschen anderer Herkunft vollziehen zu können - sei es für Einwanderer oder Kriegsflüchtlinge,
in dem genügend Ressourcen für vorhandene Deutsche und für Zuziehende verfügbar sind, in dem also
die BRD ihr Wirtschaftssystem analog wie die USA auf Wachstum per Binnenmarkt (erst dann Export)
umstellt. Der Systemwechsel muss zwingend die Kriegspolitik des Flächenbrandes beseitigen helfen - es
wird also gegenüber Russland zu Divergenzen kommen, die nur im Falle der systemischen Gefährdung
durch imperiales Kriegsgelüste der Russen zur Aufrüstung führen muss, also auch zu einem Systemwechsel
im Bereich der NATO oder der BRD-Bundeswehr als z.Z. implementierte Regierungsarmee von z.T.
jämmerlicher Qualität. Das veränderte Verhältnis zu Russland macht dieses unberechenbarer, denn
die regierenden Kommunisten sind von der Flächenbrandstrategie überzeugt. Russland muss also
als Gaslieferant für die BRD weniger dominant werden.

Eine für Deutschland außenpolitische Gefährdung ist die z.B. christjüdisch-sozialdemokratisch
geprägte Auffassung in den Flächenbrandgebieten um Iran, Irak und Syrien bis Israel. Entgegen
der Realität haben regierenden Deutsche nicht begriffen, dass die Rolle der Atomwaffenfähigkeit
eines Landes in der Epoche der gezielten Flächenbrände, die u.a. von Atomwaffenländern wie
Russland und China, oder von NATO-Ländern (Bereiche Ukraine und Syrien / ISIS) forciert werden,
eine untergeordnete Rolle spielt. Wer also den Judenstaat Israel nachhaltig mit Waffen vernichten
will, muss sich nicht als Atomwaffenbesitzer outen, sondern nur dafür sorgen, dass der Flächenbrand
um Israel anwächst, also Menschenmassen in den Brandgebieten sich zersetzen und dann in Ruhegebiete
wie Israel auswandern bzw. auf diese Gebiete über religiöse Regierungen einwirken. Die Flächenbrandmethode
ist objektiv imperial, da es nicht um einzelne Länder geht. Deutschland wird aber nachhaltig in die
Gebiete investieren, die Flächenbrände forcieren. Deutschland wirtschaftet nachhaltig mit
Ländern, die Flächenbrand als Außenpolitik vollziehen und dabei Abhängigkeiten durch Gewalt
erzeugen. Deutschland ist in seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von China und Russland
an Verursacher von Flächenbränden gebunden. Die Einwanderung aus den Flächenbränden wirkt
mit Gewalt. Diese Gewalt kann und will der regierende Christjüdische Sozialismus nicht ausschalten.
Daher muss in der BRD der Systemwechsel (inklusive Abschaffung des verbreiteten Opportunismus
z.B. der Kommunisten (Linke / PDS) oder der Parasiten wie AfD oder ALFA, also die Abschaffung
der Klötzer am Bein) eingeleitet werden. Das deutsche Volk muss agieren dürfen und dazu in die
Lage versetzt werden. Ablenkungen wie der NSU-Prozeß oder die Verneinung der Judenausrottung
durch das Dritte Reich sind dabei erheblich störend, wenn der deutsche Nationalstolz als Merkmal
eines aktiven Volkes (Frankreich hat einen ausgeprägten Nationalstolz, Griechenland ist gerade dabei
den Stolz der Bevölkerung des Land zu zersetzen) ohne jediglichen Politreligion und -Politopportunismus
aufgebaut wird. Und zwar vorwärtsblickend und nicht in Traditionen des Dritten Reiches, dessen Zeit
objektiv abgelaufen ist, vor allem weil das deutsche Volk es mit Deutschland richtig machen muss.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Neue Partei in der BRD - "Alfa"             (Übersicht)

20.07.2015 sueddeutsche.de

In der deutschen Öffentlichkeit gibt es nun 2 Instanzen namens "Alfa"

Aktion Lebensrecht für Alle - ALFA-Aktion.

Allianz für Fortschritt und Aufbruch - Alfa-Partei des ehemaligen AfD-Chefs Lucke.

20.05.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Wie kann man nur so dämlich sein, eine Partei als "Alfa" zu benennen. Klar, das liegt auf der Hand: Die Partei der abgehobenen
Alfa-Tiere als Prof. Dr.Dr. und andere Intelligenzbestien. Oder: Unsere Führung, unsere Alfas. Gottesstatus Alfa-Tier. Und das
beim vor "Charm" nur so strotzenden Lucke :-))))). Analogon: Die "Piraten". - Was Deutschland alles so an Zersetzung gebärt.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Politische Einflussnahme im BRD-Bundestag - alias "Gewissensfreiheit"             (Übersicht)

10.08.2015 sueddeutsche.de

Änderung der Umsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Gewissensfreiheit eines Abgeordneten:

Der CDU-CSU-Fraktionschef im BRD-Bundestag verlangt die Selektion von Abgeordneten, die nicht die Regierungslinie
mittragen. Die Selektion soll als Verbot der Teilnahme an Ausschüssen, die für die Durchsetzung der Regierungsinteressen
wichtig sind, vollzogen werden, da eine durch Abweichler verursachte Gefährdung der Regierungs-Mehrheit im Ausschuss
verhindert werden muss.

10.08.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Man beachte, dass eine Selektion zur Wahrung der Regierungsmehrheit im BRD-Bundestag von der BRD-Verfassung a priori
gedeckt ist: Die Selektion ist eine Frage von Gewissen in der Machterhaltung. Die BRD-Verfassung hat im Prinzip mit der
Gewissensfreiheit auch den Weg in den offenen Faschismus geebnet - z.B. im Zusammenhang mit der christlichen Orientierung
der BRD den christjüdischen Staat, also den Gottesstaat implementiert.

09.07.2016 sueddeutsche.de

Der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) stellt bezüglich Volksentscheide auf Bundesebene fest:

Volksentscheide auf Bundesebene

sind von der Verfassung nicht gedeckt.
sind der repräsentativen Demokratie nicht überlegen.

werden gebraucht, um

Schwäche der Politiker durch Volkswillen zu ersetzen.
politische Gruppen-Interessen als Gesetz zu implementieren.
politische Prozesse zu vereinfachen.

10.07.2016 dradio.de

Der Bundestagspräsident Lammert stellt fest:

Auf Basis der in der BRD-Verfassung maßgebenden Regelung, dass Bundestagsabgeordnete allein ihrem Gewissen
verpflichtet und zugleich Vertreter des gesamten Volkes sind, haben diese Bundestagsabgeordnete gegenüber der
BRD-Regierung mehr Souveränität zu zeigen und gleichzeitig per parlamentarische Mehrheit die BRD-Regierung
mitzutragen.

10.07.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Lammert ist Christjude.

01.08.2016 faz.net

BRD-Bundestagsabgeordnete erhalten pro Monat Diäten wie

Abgeordnetenentschädigung von rund 9300 Euro.

steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von etwa 4300 Euro.

Nach dem der BRD-Bundestagsabgeordneten Hinz (SPD) die Fälschung ihres Lebenslaufes nachgewiesen wurde (weder Abitur noch
juristische Staatsexamina kann Hinz nachweisen), hatte Hinz ihren Verzicht auf das Bundestagsmandat angekündigt, aber
bisher nicht rechtswirksam erklärt, obwohl der BRD-Bundestagspräsident verfügbar war. Ebenfalls entgegen der Aussage der
Anwältin von Hinz, dass Hinz im August einen Termin mit dem BRD-Bundestagspräsidenten erhalten wolle, ist die nun
vorliegende Krankschreibung der Hinz ein Fortführung der Abgeordnetenschaft, inklusive der zustehenden Diäten von
ca. 14.000 Euro pro Monat.

09.08.2016 dradio.de

Die Fälscherin Hinz (SPD) macht nun die Niederlegung ihres Bundestagsmandates nun von der Hinz behandelnden Ärzteschaft
abhängig: Mandatrückgabe erst nach Ende der klinischen Behandlung von Hinz.

10.08.2016 sueddeutsche.de

Die Fälscherin Hinz (SPD) hat von ihren Ärzten die Zustimmung bekommen, das Bundestagsmandat der Hinz zum Ende August
2016 niederlegen zu können.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 29.01.2017 Umkehrbarkeit der Fehler der Masseneinwanderung             (Übersicht)

29.01.2017 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD stellt das Mitglied der BRD-Regierung, Finanzminister Schäuble (CDU), fest:
In 2015 war der BRD die Einwanderung aus dem Ruder gelaufen, was ein menschlich begründetes Versagen ist:
"Wir Politiker sind Menschen, auch wir machen Fehler. Aber man kann wenigstens aus Fehlern lernen."

29.01.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist klar und umfangreich beweisen, dass die Masseneinwanderung keinen Fehlern unterlag: Das Recht der BRD-Kanzlerin
auf Festlegung der Ausrichtung eines Landes durch das Handeln der BRD-Regierung ist Verfassungsrecht. Damit gilt:
Die "Fehler" sind "Absicht". Vielmehr versucht der Christjude Schäuble zu suggerieren, dass diese "Fehler" umkehrbar sind.
Auch dass ist als Lüge klar bewiesen: Es gab genügend Exekutionen von Menschen während mit der Masseneinwanderung
verbundenen Terrorakten in der BRD.

Es ist extrem deutlich, wie zwingend der Systemwechsel in der BRD ist, um weiteren Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden.

22.03.2017 faz.net

Der türkische Staatspräsident Erdogan stellt gegenüber den Europäern fest:

Die Türkei sei kein Land, mit dessen Ehre gespielt werden dürfe. "Wenn Sie sich weiterhin so verhalten, dann wird morgen weltweit
kein Europäer, kein Bürger des Westens in Sicherheit und Frieden die Straßen betreten können". "Wenn sie diesen gefährlichen Weg
weitergehen, werden sie großen Schaden erleiden."

"Wir als Türkei rufen Europa auf, Demokratie, Menschenrechte und Freiheiten zu respektieren."

22.03.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Die Türkei ist ein islamischer Gottesstaat, der in der BRD die doppelte Staatsbürgerschaft genießt.

31.03.2017 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD ist die Anzahl der erkannten Mitglieder der islamischen Salafistenbewegung
in der BRD auf 10.000 Personen gestiegen (in 2011 wurden 3.800 Personen erkannt).

20.07.2017 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD entstehenden Massenklagen gegen Asylentscheidungen des BAMF bewirken
im Kontext, dass die Justiz nicht genügend Personal am Markt findet, den Umstand, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit der BRD
ihrem Ende zustrebt: Derzeit sind 250.000 Gerichtsverfahren anhängig. Die Zahl ergebe sich aus einem Abgleich der Statistiken des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit denen der EU-Behörde Eurostat.

29.07.2017 derstandard.at

Mordfall in Hamburg an Bürgern der Stadt Hamburg:

Der Täter ist ein Mann palästinensischer Abstammung, der nachweislich in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren ist,
aber über in Norwegen, Schweden und Spanien im März 2015 in die BRD einreiste, um einen Asylantrag zu stellen: Als
Dokument hat der Mann nur eine Geburtsurkunde vorgelegt.

Ende 2016 hat das zuständige Bundesamt den Asylantrag des Mannes abgelehnt, so dass eine Ausreiseverfahren gestartet
wurde, das mangels verfügbarer Passersatzpapierbeschaffung nicht abschließbar ist, so dass der Mann nicht abgeschoben
werden kann. Die Verfügbarkeit der Ersatzpapiere war als demnächst eingestuft wurden.

Der Mann hat nun in einen hamburger Supermarkt 1 Menschen liquidiert und 5 weitere Menschen z.T. schwer verletzt.
Tatwaffe war ein Messer. Der Mann wurde von Passanten dingefest gemacht, wobei ein Passant türkischer Abstammung
durch den Täter verletzt wurde.

Der Täter ist 26 Jahre alt und war den hamburger Behörden als Islamist bekannt, wurde aber als unmittelbar ungefährlich
eingestuft, auch wenn es Anzeichen der Radikalisierung gab.

29.07.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Im Zuge der durch die BRD-Regierung verfügten Masseneinwanderung in die BRD sind nicht nur massenhaft Menschen ohne
Identität in die BRD eingereist. Es reiste auch der u.a. palästinensisch-islamische Terrorismus und der religiöse Judenhass massenhaft
ein. Die BRD hat nun eine Teil-Bevölkerung, deren Ursprung systemdivergent zu dem in der BRD ist, da in der BRD über 60%
der Bevölkerung christjüdischer Religion sind. Im Zuge der ebenfalls notwendigen Integration der Einwanderer lässt es sich also
objektiv nicht vermeiden, dass u.a. wegen der massenhaften Identitätslosigkeit der Einreisenden deren Abschiebung wegen versagtem
Asyl nicht vollziehbar ist. Diese Situation zwischen Tür und Angel ist die ideale Basis für Terrorismus durch Schläfer, also
Menschen, die einen Kontext solange vortäuschen, bis die Ausführung des Terrorismus optimal(er) ist. - Eine Form des
offenen Faschismus.

Auch wenn nur vermutbar ist, dass in die BRD massenhaft Schläfer eingewandert sind, ist der Tatbestand der identitätslosen
Masseneinwanderung und Nichtvollziehbarkeit von Asylrecht eine Voraussetzung für die DIREKTE Gefährdung des
Deutschen Volkes durch die von der BRD-Regierung verfügten Masseneinwanderung. In diesem Kontext ist ein Begehren
nach effektivem Schutz von Leib, Leben und Gut zu sehen, so dass eine vorbeugende Einstellung des Kontextes von
Menschen deren aktive Beschaffung von Voraussetzungen eines effektiven Schutzes bedingt: Im Fall des Hamburger Mörders
wäre die Anwendung der Schusswaffe durch den von Mord- und Terrorkontext betroffenen Hamburger Bürgern die einzige
effektive Maßnahme gewesen, um Schädigung von Leib und Seele zu minimieren. Diese Art der Maßnahme ist in der BRD
systemisch untersagt, wobei der Kontext keine Rolle spielt.

Mit anderen Worten: Die Masseneinwanderung, die durch den die BRD regierenden Christjüdischen Sozialismus verfügt wurde,
bedingt eine Radikalisierung der Bevölkerung, deren Begehren nach z.B. Schusswaffen eine Form des systemischen
Alltagsfaschismus in der BRD ist.

Die Systemänderung ist mehr als überfällig.

14.06.2018 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

stellt BRD-Kanzlerin Merkel (CDU) fest: Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze halte ist nicht für das
richtige Mittel.

stellt BRD-Innenminister Seehofer (CSU) fest: Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze wird von ihm notfalls
im Alleingang implementiert.

14.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Deutschlandfunk hat vergessen zu melden, um welche Flüchtlinge es sich handelt.

Der BRD-Innenminister will die Zurückweisung nur von denjenigen Flüchtlingen an der Deutschen Grenze implementieren, die bereits
in anderen EU-Ländern registriert sind. Diese Zurückweisung entspricht dem Dublin-Abkommen der EU, so dass die BRD-Kanzlerin
wieder mal das Dublin-Abkommen aussetzen will. Ca. 30% der Flüchtlinge an der Deutschen Grenze sind Flüchtlinge mit dem Status
laut Dublin-Abkommen. Das Dublin-Abkommen ermöglicht es, den EU-Staaten an der EU-Grenze alle an dieser einreisenden
Flüchtlinge den EU-Grenzstaaten aufzulasten, wenn diese nicht dem Wunsch der Flüchtlinge entsprechen, in welchem EU-Land
Asyl angestrebt wird. Dieser Wunsch ist zum UN-Flüchtlingsregelwerk nicht rechtskonform: Der Ort des Asyles ist nicht wählbar.

Mit anderen Worten: Zwar hat die BRD-Regierung die Masseneinwanderung forciert und das Dublin-Abkommen für die gesamte
EU negiert, so dass die Masseneinwanderung über die EU-Grenzstaaten in die BRD locker vollzogen wurde, aber die BRD
hat niemals versucht, an den EU-Grenzen Gebiete zu implementieren, die dem Transit-Status entsprechen, so dass aus diesen
Gebieten dann die Umverteilung der Flüchtlinge in die EU erfolgt. Gerade die BRD-Kanzlerin hat die unkontrollierte Einwanderung
in die EU implementiert und damit die EU-Staaten im Nationalrecht kastriert, um dann von diesen zu fordern, dass sie die
Flüchtlinge umverteilen MÜSSEN (ansonsten will die EU EU-Hilfen an das Verweigerungsland kürzen). - Das ist purer Faschismus
christjüdischer Art der "Deutschen". Nun zoffen sich die deutschen Christjuden untereinander, wissend, dass diese Transitzonen nun in
der BRD sofort fällig werden, will man Recht und Ordnung im Außenverhältnis vollziehen können. Diese Transitzentren werden
allerdings Ankerzentren genannt, die eine Masseninternierung von Flüchtlingen ermöglichen, denn die EU-weite Umverteilung von
Flüchtlingen ist nicht vorhanden. Da die BRD das Land ist, das unter Bruch des EU-Rechtes die Masseneinwanderung in die EU
implementiert hat UND zugleich die EU wirtschaftlich und politisch dominiert, muss also der Christjudenzoff ein EU-weites Problem
bleiben: Die BRD-Kanzlerin will das Dublin-Verfahren nicht anwenden, wenn es das Gebiet der BRD betrifft. Das elitäre
Christjudentum vergeht sich also ungestraft schon wieder am Deutschen Volksstamm. - Mit anderen Worten: Es ist sehr deutlich, dass
das elitäre Christjudentum in der BRD mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden muss - inklusive den assimilierten Strömungen der
SPD und Co. Das ist notwendig, damit der Deutsche Volksstamm wenigstens ansatzweise eine Chance bekommt, ein Volk analog wie
das jeweilig Volk der anderen EU-Länder zu werden.

21.06.2018 nzz.ch

US-Präsident Trump hat die Abschreckung illegaler Einwanderung eingeschränkt: Die Trennung von illegal eingewanderten
Familien ist nicht mehr zulässig. Damit wirkt das US-Recht, dass Kinder maximal 20 Tage inhaftiert werden dürfen.
Damit gilt die Maßgabe, dass die Entscheidung Asyl bzw. Abschiebung innerhalb 20 Tagen getroffen werden muss.

21.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Auch Trump hat es - wie Merkel - nicht begriffen:

Flüchtlinge müssen in Transitzentren, die neutrale Boden unter Verwaltung des Landes, wo das Zentrum liegt, sind,
so dass dort die Entscheidung des Asyls getroffen wird: Wer keine Asyl oder Duldung hat, wird aus dem Transitzentrum
zum Quellort der Einreise verbracht und verlässt neutralen Boden. Das Asylrecht OHNE Einreise zu vollziehen, ist
die einzige Möglichkeit, Asyl zügig umzusetzen bzw. es entfällt die Abschiebung. Damit gilt aber auch, dass der
Migrant nur dann Rechtsmittel einlegen kann, wenn Asyl gestellt und final beurteilt wurde, also der Asylant
rechtlich normiert wurde. Wer kein Asylantrag stellt, kann in der Transitzone nur solange geduldet werden, bis
der Wegfall des Asylantrages durch den Asylanten selbst final festgestellt wurde, wobei ein Duldungszeitraum
bis zur Final-Erklärung begrenzt ist, um die Zumutbarkeit für den Träger der Asylzentren zu gewähren.
Asylzentren sind also auf dem Gebiet des Einwanderungslandes und nicht im Herkunftsland der Flüchtlinge
zu implementieren. Selbstverständlich muss der Sozialkontakt auch zum Kontext außerhalb der Asylzentren
nutzbar sein, der mehr als nur das Asylverfahren betrifft. - Dieser dialektische Ansatz ermöglicht die
weltweit normierte Einwanderung, denn dann können auch Asylanten z.B. in Kanada ein Asyl in der BRD
beantragen. Die Borniertheit der deutschen Christjuden bezüglich der Masseneinwanderung in die EU
behindert o.g. Transitzentren gezielt, denn das Dublin-Verfahren ist systemischer Schrott einer verwahrlosten
Elite und Mafia in der EU unter Führung der Deutschen.

23.06.2018 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

wird der BRD-Innenminister ab Juli 2018 alle bereits in anderen EU-Ländern registrierten Flüchtlinge an der Grenze zur
BRD abweisen lassen.

wird die BRD-Kanzlerin den BRD-Innenminister entlassen, wenn dieser die o.g. Abweisung implementiert.

will die BRD-Kanzlerin bilaterale Abkommen mit EU-Ländern - außer Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn -
implementieren, um so Flüchtlinge aus der BRD an die EU-Länder zurückgeben zu können.

23.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

In der Meldung des dradio wurde vergessen: Österreich wird synchron zur BRD ebenfalls abweisen. Tschechien wird sein Grenze
physisch abriegeln, wenn die BRD Flüchtlinge an der BRD-Grenze abweist.

25.06.2018 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU verweigert Spanien privaten Rettungsschiffen die Nutzung spanischer Häfen:
Spanien will nicht zur Rettungsorganisation für ganz Europa werden.

25.06.2018 tagesspiegel.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

haben 16 aller EU-Länder beschlossen, dass Asylzentren nur innerhalb Europa implementiert werden. Damit wenden sich
die EU-Länder gegen Österreich und Dänemark, die für Asylzentren außerhalb Europas plädieren.

hat die BRD-Kanzlerin erklärt, dass die BRD bilaterale Vereinbarungen mit anderen EU-Staaten aushandeln und die
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren erreichen will. Bilaterale Abkommen sind EU-Regeln-konform.

25.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Na bitte, die EU einen deutlichen Schritt weiter gen Zerfall der EU. Die deutschen Christjuden haben die Bildung der EU und die
Einführung des Euro forciert (u.a. Bundeskanzler Kohl (CDU) und werden nun den Zerfall der Zone optimieren, denn bilaterale
Abkommen anstelle EU-weiter Kompromiss bedeuten ganz klar Spaltung. So was kommt von so was: Die BRD hat massenhaft
und unkontrolliert in die EU einwandern lassen - gepaart mit dem Größenwahn der BRD-Kanzlerin Merkel. Eine Systemänderung
in der BRD ist Voraussetzung für den Erhalt der EU - ob eine objektive Voraussetzung, das ist noch zu prüfen.
04.07.2018 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD stellt der BRD-Innenminister fest:
Transitzentren dienen dem Erstempfang der Asylanten für max. 2 Tage.

04.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die die BRD regierende Christjuden-Elite hat es immer noch nicht begriffen, wie Asylrecht in welcher Form zu
implementieren ist: Per rechtlich geschlossener Transit-Zentren, die die gesamte Asylsache vollziehen. Also
parallel und damit mit Schnittstellen der Integration (Berufsausbildung etc.) zur "Umwelt". Die rechtliche
und physische Betreuung per Asylzentren ist zwingend, will man illegale Einwanderung in den Griff bekommen.
z.B. muss damit das Recht auf Schnittstellen so implementiert werden, dass deren Verletzung das Asylrecht mehr
als nur eine Duldung verwirkt wird und der Vollzug der Verletzung im Kontext "Umwelt" der Asylzentren eine
Straftat ist.

07.11.2018 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD hat das BRD-Bundesland Baden-Württemberg die Integration von Asylanten
in Arbeit ausgebaut: Es lohnt sich abzuwarten, ob eine 3-Jähre Berufsausbildung angetreten werden kann, denn ab dann
gibt es für 5 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung in der BRD. Der Anreiz für Flüchtlinge, gegen Geld eine freiwillig
Ausreise aus der BRD anzutreten, sinkt: In 2017 sind gegenüber 2016 ca. 50% weniger solcher Ausreisen erfolgt:
4368 Ausreisen gab es in 2017.

27.11.2018 Islam in der BRD (ARD-Radio)

Der CDU-Politiker Schäuble stellt am Beginn der 1. Islamkonferenz in der BRD
vor 12 Jahren fest:

Der Islam ist Teil Deutschlands.
Der Islam ist Teil Europas.
Der Islam ist Teil unserer Gegenwart.
Der Islam ist Teil unserer Zukunft.
Muslime sind in Deutschland willkommen.
Muslime sollen Deutschland mit weiter voranbringen.

Nachfolgend Informationen zur Gegenwart und Zukunft Deutschlands:

Die evangelische Kirche der Pfalz geht davon aus, dass die
Diskussion um den Islam von divergenten Wahrnehmungen geprägt
ist:

Die Aggressionen gegen islamische Gemeinden und deren
Moscheen beeinflussen die seelische Lage der Muslime.
Dieses Agieren wird nicht alltäglich wahrgenommen.

Die vom türkischen Staat verwalteten Islamteile in der BRD
verhindern eine Kritik am türkischen Eingreifen in das
Dasein auch der Muslime.

Eine Annäherung der divergierenden Ansicht ist notwendig.

25% der Muslime in der BRD sind in großen türkischen Verbänden
organisiert, die mehrheitlich Finanzen und Imame (Gemeindepfarrer
oder Gemeindeprediger) aus dem Ausland erhalten. Ziel dieser
Verbände ist es auch, eine Integration betroffener Muslime
in die BRD zu verhindern. Imame aus der Türkei sind Beamte
des türkischen Staates.

Nicht nur der türkische Staat ist Betreiber von Moscheen in der BRD.

In der BRD soll eine hochschul- bzw. universitätsgesteuerte
Ausbildung von Imamen der ausländischen Ausbildung entgegengesetzt
werden, weil so die in der BRD ausgebildeten Imame praktische
Ausbildungen für das Gemeindeleben in Deutschland erhalten, wobei
zugleich diese Imame von den Gemeinden selbst zu bezahlen sind.
In der Ausbildung soll deutsche Kultur etc. in die Begründung
des islamischen Glaubens in der BRD einfliessen.

Hinweise:

Der Zugriff des türkischen Staates auf den Rechtsraum der BRD
ist an die in der BRD erlaubte doppelte Staatsbürgerschaft
gebunden. Da der Islam auch rechtliches Agieren impliziert,
kann die BRD ein souveräner Staat nur dann sein, wenn
Fremdbestimmung, die die doppelte Staatsbürgerschaft benutzt,
abgeschaltet wird. Dau gehört also das Verbot der doppelten
Staatsbürgerschaft. Dieses Verbot wäre ein Systemwechsel,
der schon seit vielen Jahrzehnten notwendig ist, aber
im Gottesstaat BRD nicht umgesetzt wird.
Wegen Zugriff des türkischen Staates auf die BRD ist diese
somit ein Staat der Parallelgesellschaften.

Der Zugriff von Staaten auf den Rechtsraum der BRD unter
Benutzung des Islames in der BRD erfolgt mit Duldung
des Staates BRD. Das Parlament der BRD ist somit nicht
der Vertreter des Souverän "Volk", sondern dessen Gegner:
Das Volk wird mit systemischer Parallelgesellschaft
normiert und konditioniert - z.B. in Form der AfD etc..

Die BRD als Staat der Parallelgesellschaften ist auch ein
Produkt des christjüdischen Gesetzgebers und anderer
Formen der regierenden Elite. Die innerstaatlichen Konflikte
werden gezielt gezündelt - u.a. die Masseneinwanderung
in die EU und BRD - letztere ohne Einwanderungsgesetz und
ohne Grenzschutz, dafür mit islamischer Masseneinwanderung.
Fortschreibung des Staates BRD als Staat der
Parallelgesellschaften, wie es die Realität im Dasein
des Volkes in der BRD auch belegt: Das Volk wird mit
systemischer Parallelgesellschaft normiert und
konditioniert - z.B. in Form der AfD etc..
Der Übergang der BRD in ein rassistischen Staat ist so
nah wie der Weiterentwicklung der USA zum Rassenhass-Staat,
obwohl die USA eine mit Einwanderungsgesetzen kontrollierte
Einwanderung hat. - Es gibt Gemeinsamkeiten der BRD und
den USA: Beide sind jeweils ein Gottesstaat.
Dieser Ansatz ist der Grundansatz für die Islamisierung
in der BRD als Teil Europas, das in der Einwanderungspolitik
divergent zoniert ist, so dass Austritte aus der EU, wie
Großbritannien es macht, um britische Souveränität z.B.
in Sachen Einwanderung nachhaltig beherrschen zu können,
objektiv notwendig sind. Die BRD ist also mit ihrer
Islamisierung ein Feind des souveränen Teils Europas.
Die Teilung der Welt der Ungläubigen ist neben der
Ausrottung der Juden eine Systemkomponente JEDER Form
des Islams, der wie jede Religion eine Parallelgesellschaft
ist, denn: Religionen normieren, selektieren und
verwerten Menschen durch den Menschen.
Die von der BRD betriebene Masseneinwanderung in die
EU und BRD ist ein Verbrechen der Deutschen am
eigenen und dem europäischen Volk. Das regierende
Christjudentum in der BRD ist grenzenlos parasitär
und das schon deswegen, weil Parallelgesellschaften
systemisch bedingt sind.

Parallelgesellschaften sind eine der Spitzen des Eisberges
im deutschen und europäischen Sumpf und Elend.

24.12.2019 sueddeutsche.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

waren Ende November 2019 in Griechenland 5276 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, davon

9% unter 14 Jahren.

92% männlichen Geschlechts.

Griechenland ist hat nur 2216 für o.g. Minderjährige geeignete Plätze.

hat die EU-Kommission die EU-Staaten aufgefordert, die o.g. Minderjährigen aus Griechenland aufzunehmen.

24.12.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Aus Sicht der deutschen Volksvermehrung und der bereits massiven Einwanderung in die BRD ist die Zufuhr weiterer ethnischer
Gattungen kein Problem mehr, auch wenn das fast nur männliche Wesen sind. Die vom Christjudentum in der EU und Deutschland
implementierte Einwanderung z.B. in die deutschen Sozialsysteme funktioniert prächtig und unumkehrbar:

- Deutsche Staatsbürger als Hartz-4-Empfänger sind Asylanten mit anderer Staatsbürgerschaft als Hartz-4-Empfänger
gleichgestellt worden.

- Parallelgesellschaften, die auch alles andere als Integration in das deutsche System vorhaben, sind z.B. in Berliner Alltag
ausführlich so erlebbar, dass mancher rein deutschsprachiger Taxifahrer bereits erwartet, z.B. Arabisch lernen zu müssen,
da die Kundschaft sich ändert. Die Parallelgesellschaften sind auch am Vermehrungstrieb der Mitglieder der Parallelgesellschaften
z.B. in Berlin bestens erkennbar. Und: In Berlin werden Kietze, in denen Armut weiter einwandert - z.B. Prenzlauer Berg oder
Weißensee - ethnisch bereinigt: Angestammte Schichten der Bevölkerung verschwinden, besonders ältere Menschen.
Das Straßenbild der Kietze ändert sich, da z.B. die Geschäftswelt der Straßen sich z.T. arabisiert - nur jüdischer wird
das Straßenbild nicht - woher auch.

Es werden innerhalb kurzer Zeit per Masseneinwanderung ethnische Gruppen kombiniert, die wegen der Integration in die
Sozialsysteme existenziell zwangskombiniert sind und es daher kein historisches Zusammenwachsen möglich ist, denn die
ethnischen Gruppen haben u.a. 100% divergente Auffassungen von Stamm, Gesellschaft, Staat etc.. Und der Judenhass
wandert massiv ein, um sich mit deutschen Gleichgesinnten zu paaren.

Die BRD, die zugleich die EU anführt, hat ein optimiert gestörtes Verhältnis zur Einwanderung in eine Gesellschaft mit
Einwanderungstradition: Ein christjüdisch geprägtes Verhältnis des Gottesstaates BRD. - Analogon ist übrigens in den
USA die trumpsche Störung der USA in Sachen Einwanderung: In EU-Bürgern werden ganz klar potenzielle Terroristen
gesehen und auch so behandelt, und die USA haben 11 Millionen Illegale über die Grenze zu Mexiko in Land geholt und
vor allem auch z.T. fest-nachhaltig integriert - divergenter geht die US-Einwanderungspolitik nicht, wobei der aktuelle
US-Präsident Trump in seiner direkten Vorgängerschaft zu seiner Generation eine deutsche Abstammung hat und
ebenfalls Christjude ist.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 26.08.2019 Protestwähler im Osten der BRD (ARD-Radio)             (Übersicht)

26.08.2019 Protestwähler im Osten der BRD (ARD-Radio)

Im Zuge der auch kurz bevorstehenden Landtagswahlen in Teilen des Ostens
der BRD thematisiert die ARD das potenzielle Wahlverhalten der Ostdeutschen
bezüglich der AFD.

Als Gäste:

Politologe, aus Leipzig stammend, verheiratet nach Westen und tätig im Westen.

TAZ-Schreiber, aus Berlin Ost stammend.

Theologe und Bürgerrechtler, aus Meißen stammend, ehemals CDU-Mitglied.

Angesprochene Themen sind u.a.:

TAZ-Schreiber

Die DDR war kein antifaschistisches Land. Daher wählen Ossis auch stramm rechts.
Politiker sollten Lösungen liefern.

DDR-Flüchtlinge wurden von der BRD mit offenen Armen empfangen.

Demokraten aus dem Osten werden zu wenig gewürdigt, um die Opferrolle der
Menschen im Osten unwirksam machen zu können.

Theologe und Bürgerrechtler

Es gibt im Osten nicht mehr Rechtsextreme als im Westen.
Der Westen kann seine bürgerliche Mitte wegen dessen Zufriedenheit besser
mobilisieren. Im Westen ist die bürgerliche Mitte in der Lage, gegen die
Rechtsaußen stehenden Verderber der Gesellschaft mobil zu werden. Aus der
DDR sind massenweise Menschen in den Westen abgewandert. Daher kann es im
Osten nicht genügend an o.g. bürgerliche Mitte geben.

Wer in die Rechte Ecke abgleitet und die Grundfeste der demokratischen Ordnung
angreift, MUSS politisch bekämpft werden.

Die BRD-West hat im Zuge der Wirtschaft mittels Marshall-Plan die Demokratie und
den Wohlstand für des gesamte Bevölkerung implementiert. Im Osten wurde die
Demokratie mit Deindustrialisierung bis hin zur Niedrigrente implementiert.

Wer AfD wählt, wählt national-radikal völkisch.

Der Osten muss auch sozial-psychologisch betrachtet werden: Die DDR war ein
Konstrukt von Sinn und Sicherheit. Das Konstrukt ging mit der DDR unter.

Der Vermögensübergang aus der DDR-Wirtschaft in die BRD-Wirtschaft wurde
auch durch Eliminierung der Betriebs- und Kombinatsführungen und des
ökonomischen und technischen Personal im DDR-Unternehmen vollzogen:
Entlassungen.

Der Osten hat Menschen, die mangels Bildung im Bereich Politik, Ästhetik,
Kultur und Muse nicht in der Lage sind, die BRD als politische Ordnung
zu verstehen und daher anzunehmen. Dieser Mangel ist in Sachsen
strukturell vorhanden. Mit der Äußerung von Biedenkopfs, Sachsen ist
Immun gegen Rechtsextremismus, hat Biedenkopf sehr viel Schaden angerichtet.

AfD-Wähler sind entweder sozial abgehängt oder in der kulturellen Stabilität
beschädigt. Im Osten sind AfD-Wähler beides.

Politologe

Rechtsaußen wird gesellschaftlich und politisch im Osten mehr als im Westen
akzeptiert. Besonders Männer ab 50 Jahren aufwärts sind AfD-Wähler in
Sachsen. Dieser Überschuss existiert, weil die Jungen und Menschen, die
Widerspruch leisten könnten, den Osten verlassen haben, weil dort besonders
Männer rechtsorientiert sind. Zu diesen die DDR verlassenden Menschen gehört
der Politologe selbst, der nicht in rechtsorientiertem Umfeld leben will.
Rechtsaußen in der DDR betrifft männliche Geburten der 70-ger Jahren, für
die bereits ab den 80-ger Jahren in der DDR klar war, dass eine von dem
sich als antifaschistisch bezeichnenden Staat, dessen Antifaschismus
hohl war, parallele Gesellschaftsform sich bildet. In der BRD der 90-ger Jahre
liefen dann prügelnde Rechte durch die Straßen im Osten. Diese Art
von Gesinnung ist heute überproportional im Osten zu finden - vor allem
Männer als AfD-Wähler. Das AfD-Problem ist Osten ist vor allem ein Problem
von rechtsradikalen männlichen Menschen im Osten: Gäbe es diese nicht,
wäre das AfD-Problem geringer. Diese Menschgruppe sind die im Osten
gebliebenen Menschen, die also nicht in den Westen gegangen sind.
Diese Menschengruppe ist großteilig gebildet und sozial so statuiert,
dass keine soziale Abgehängtheit vorhanden ist. Die Gesinnung dieser
Menschengruppe ist aus der DDR her historisch gewachsen.

Wer AfD wählt, wählt den Systemwechsel.

Die in der DDR erlebte Zwangskollektivierung der Bevölkerung führt zum Defizit
im Umgang mit Parteien und Kirche.

Der Beitritt der DDR zur BRD war bezüglich Erwartungen der Ostbürger
NIE erfüllbar. Die DDR-Bürger waren selbst dran schuld, dass in den
5 Jahren nach Einführung der Westwaren in den Läden, wo die Ostwaren
verdrängt wurden, der Kauf nur von Westwaren den Niedergang der
ostdeutschen Warenherstellung bewirkt hat.

Der Vermögensübergang aus der DDR-Wirtschaft in die BRD-Wirtschaft
hat Zahlungen von Entschädigungen verhindert, die anstelle der
Überganges für den Verbleib in der Ost-Wirtschaft gezahlt hätten
werde können: Entschädigung für nicht zurückgegebenes Vermögen
aus der DDR-Wirtschaft.

In den 90-ger Jahren haben die Sachsen einen Fürsprecher der
Treuhandanstalt, Biedenkopf, mehrheitlich gewählt.
Die Sachsen haben gehofft, das Schlaraffenland irgendwann
zu finden.

Die DDR-Bürger sind in das Sozialsystem der BRD eingewandert.

Die aktuelle Einwanderung in das Sozialsystem der BRD darf nicht
verwendet werden, um Flüchtlinge und Migranten auszugrenzen.
Ansonsten wäre das Rassismus.

Die NPD ist in der AfD aufgegangen: Die NPD-Strömung ist die größte
der AfD.

Die AfD ist ein Unfall im Osten.

Hinweise:

Die ARD-Sendung liefert eine Gesinnungsdiskussion über die Ost-Zone und deren
Berechtigung und Dasein. Interessant sind nicht die Plattheiten der
Möchtegern-Demokraten - z.B. eines Ossis, der in den Westen verduftet ist,
sich für clever hält und die Ossis nun beurteilt.
Es geht in den Ausschnitten um bewusste Entgleisungen der Diskutanten im
Verhalten und Auffassungen zum Osten, wobei die AfD als Trittbrett und
Mittel zum Zweck benutzt wird.

Die Auszüge umfassen nur Kernaussagen, damit auch die Infiltration der
Diskutanten sichtbar wird - u.a. Stigmatisierung der Ost-Zone.

Das eigentlich Fatale an der z.T. geheuchelt-verlogenen Diskussion ist
der Umstand, dass es Ostbürger gibt, die tatsächlich davon überzeugt
sind, dass der Gang zur Wahlurne einen Machtwechsel bewirkt, der zu
Gunsten der Wähler vollzogen wird. - Diese Einbildung hat bisher
in den deutschen Diktaturen, und Deutsche kennen NUR diese
Daseinsform, noch nie zur Veränderung ohne Verwertung der
Wähler geführt.

Natürlich ist dieser fatale Umstand NICHT in der ARD-Sendung thematisiert
worden.

Biedenkopf war Christjude (CDU).

Das DDR-Sozialsystem z.B. Rente wurde im Beitritt der DDR zur BRD abgewickelt
und zugleich in eine Struktur gepresst, die in das BRD-West-System passt.
Dabei kam es zu systemischen z.T. sehr tiefen Schnitten, die z.B. im Bereich
der DDR-Elite von der BRD-West-Elite durch z.T. Liquidation und Strafe
politisch-finanziell vollzogen wurde: Der offene Hass der BRD-West gegen
Bundesbürger aus der ehemaligen DDR war z.T. unfassbar (z.B. der Hass
des Rentenlügners Blühm (CDU)).

Das Rentenrecht und die Systemklagen zum Thema DDR-Beitritt sind klare
Anzeichen für den offenen Faschismus, in den das Beitrittsgebiet mit
dem Beitritt zur BRD gewechselt hat.

Es gab keine Vereinigung und auch keine Wiedervereinigung, da das
BRD-Recht auf diese Art der Einverleibung des Ostens nicht ausgerichtet
war.

Flüchtlinge aus der DDR haben ihre Rentenansprüche nach dem Fremdenrecht
der BRD konvertiert bekommen, um dann mit dem Beitritt der DDR zur BRD
als DDR-Bürger normiert zu werden, obwohl die DDR vor dem Beitritt
per Flucht verlassen wurde (als wäre man also nie geflüchtet).

Die Beitritts-Analogie zur aktuellen Einwanderung in die Sozialsysteme der BRD
gibt es objektiv nicht. Der Versuch, Beitritt der DDR und Einwanderung
in die DDR zu vermischen, ist eine Radikalisierung mit Mitteln der
Infiltration zum Zweck der Spaltung, also offener Faschismus.

Nicht nur die AfD bedient sich solcher Mittel.

02.09.2019 www.landtag.sachsen.de/de/landtag/wahlen-gesetzgebung/wahlergebnisse-und-sitzverteilung.cshtml

"Am 1. September 2019 fand die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt. Wahlberechtigt waren rund 3,3 Millionen
Sachsen, von denen sich 2.188 535 an der Wahl beteiligten. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 66,6 Prozent.
Nach dem vorläufigem amtlichen Endergebnis gehören dem neuen Landtag fünf Fraktionen an. Der neue Landtag
muss sich spätestens am 1. Oktober 2019 konstituieren."

vorläufiges Ergebnis der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag

CDU 32,1%
AfD 27,5%
DIE LINKE 10,4%
SPD 7,7%
GRÜNE 8,6%
Sonstige 5,8%
FDP 4,5%
FREIE WÄHLER 3,4%

Sitzverteilung im 7. Sächsischen Landtag

CDU 45 Sitze
AfD 38 Sitze
DIE LINKE 14 Sitze
GRÜNE 12 Sitze
SPD 10 Sitze

02.09.2019 focus.de

Vorläufiges amtliches Endergebnis der Landtagswahl Brandenburg:

SPD 26,2%
AfD 23,5 %
CDU 15,6 %
GRÜNE 10,8 %
DIE LINKE 10,7 %
BVB/FW 5,0 %
FDP 4,1 %

02.09.2019 welt.de

Die Wahlbeteiligung stieg in Sachsen von 49,1 auf 66,6%.
Die Wahlbeteiligung stieg in Brandenburg von 47,9 auf 61,3%.

02.09.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der steigende Einflussbereich der AfD lässt die Wahlbeteiligung ansteigen, wobei ca. 33% der Wahlberechtigten nicht an der
Wahl teilnehmen.

In Sachsen reichte die Wahlbeteiligung bereits aus, um mit den Christjuden weiterso zu machen, wie bisher. Nur, dass
die Machtanteile der Christjudenableger SPD und Grüne anders verteilt werden.
Trotz AfD hat sich nichts an der Situation in Sachsen geändert, da die AfD nicht die stärkste Fraktion ist.
Die stärkste Fraktion, die CDU, hat das Sagen.

In Brandenburg reichte die Wahlbeteiligung bereits aus, um mit dem Christjudenableger SPD weiterso zu machen, wie bisher. Nur,
dass die Machtanteile der CDU und des Christjudenablegers Grüne anders verteilt werden.
Der brandenburger Ministerpräsident hat kurz vor den Wahlen erklärt, auf die Regierungsbeteiligung in der BRD-Regierung
nicht verzichten zu wollen und den Kohleausstieg erst 2038 anzustreben.
Trotz AfD hat sich nichts an der Situation in Brandenburg geändert, da die AfD nicht die stärkste Fraktion ist.
Die stärkste Fraktion, die SPD, hat das Sagen.

Was sich in Sachsen zeigt: Der Christjudenableger SPD wird nicht mehr benötigt.

Was sich in Sachen und Brandenburg zeigt: Die Linken werden nicht benötigt.

Die AfD hat es optimal getroffen

aus Sicht der herrschenden Christjuden-Parteien CDU bzw. SPD: Die AfD kam niemandem in die Quere.

aus Sicht der AfD: Die AfD muss nicht in die Regierung.

Mit anderen Worten:

Die Radikalisierung in Sachsen und Brandenburg nimmt nachhaltig zu.

Die christjüdischen Ziele der herrschenden Elite bewirken weiterhin eine Radikalisierung der Bevölkerung
in deren Verwertung durch die Christjuden-Elite und deren Partner. Daran wird sich nichts ändern:
Wer stillhält, wird verwertet.

Die AfD kann die Radikalen auf der Straße mobilisieren.

Damit muss die Radikalisierung synchronisiert werden, damit weder Christjuden noch AfD in den Machtbereichen
behindert werden. - Es sei denn, die AfD wird stärkste Kraft. Das aber erst in 5 Jahren, wenn die radikalisierte
Bevölkerung keine Änderungen vorher erzwingt. Hier spielt die Wahlbeteiligung eine Rolle: Nichtwähler
müssen radikalisiert-mobilisiert werden, auf Straßen, im Sozialverhalten etc.. Die AfD wäre mit Regierungsbeteiligung
unsinnig abgelenkt und vor allem überfordert. Die Radikalisierung der Straße hat die AfD aber schlecht im Griff,
weil die national-völkische Ausrichtung wichtiger ist, die aber noch nicht Lebensweise der Straße ist, denn
dazu bedarf es eine völkischen Bewegung im Alltag. Die AfD-Führungen in der BRD sind dazu weder
intellektuell noch gebildet dazu in der Lage. Die Durchsetzung nationalsozialistischer Lebensweise bedarf
weder Spenden an die AfD noch NPD-orientierte Versager, sondern den Willen der Straße, sich manipulieren
zu lassen, um leidensfähig mal wieder das Maul zu halten (was Ossis nun mal historisch erlebt haben
trotz der "Bürgerrechtler" wie der Christjude-SPD-Bonze Thierse, trotz Kirche. Kohl hat Bananen mit
Bart gezeigt (DM-Währung) und die ostdeutschen "Brüder und Schwestern" schrien auf) ... oder um
leidensfähig den Kopf hinzuhalten und die Suppe der Eliten selbst auszulöffeln.
Es kommt alles wieder !

Die Wahlen in Sachsen und Brandenburg haben eine aktuelle Bedeutung:

Was den deutschen Juden hoffentlich schon lange klar ist: Das Judentum hat in Deutschland keine Chance.
Die Deutschen sind kein Volk, sondern ein Volksstamm, der der Verwertung dauerhaft zugeführt ist. Es gibt
keinen Zusammenhalt der Deutschen, denn z.B. die Radikalisierung in den Slumzonen der Westzone, z.B.
im Ruhrpott, wird noch durchschlagen. Deutsche sind systemisch labil und vor allem politisch ungebildet
und das noch zonal verschieden. Die Einigung der Zonen sind das Aufmarschgebiet auch der braunen Elite,
deren Vorstufe auch die AfD ist, vor allem aber die Christjuden-Elite und deren Ableger wie SPD selbst.
Christjuden und AfD werden koalieren - nur eine Frage der Zeit.

Kommunisten werden - wie damals in der Weimarer Republik - versumpfen. Niemand braucht sie.

Eine SPD wie damals in der Weimarer Republik gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr.

Wenn deutsche Juden in Deutschland bleiben wollen, müssen sie sich dem atheistischen Widerstand
anschließen, denn der richtet sich gegen Religionen, die Menschen verwerten und auch braun verheizen.
Es kommt alles wieder ! Nie vergessen: Immer konkret vorbereitetes Ziel muss die rechtzeitige
Auswanderung aus Deutschland sein.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 05.11.2019 BRD-Verfassungsgericht normiert das Sanktionsrecht im SGB-II-Bereich (ARD-Radio)             (Übersicht)

05.11.2019 nzz.ch

BRD-Verfassungsgericht normiert das Sanktionsrecht im SGB-II-Bereich, z.B.

Der Gesetzgeber darf erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen
Bedürftigkeit auferlegen, die Sanktion einschliesst.

Absenkung des ALG-II-Regelsatzes um 30% soll eine abschreckende Wirkung ausüben, wenn keine aussergewöhnlicher Härte
bedingt wird.

Absenkung des ALG-II ist verfassungswidrig, wenn das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum unterschritten wird.

Absenkung des ALG-II ist unzulässig, sobald der sanktionierte Bezüger die Mitwirkungspflichten wieder erfüllt,
oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklärt, den Pflichten nachzukommen.

05.11.2019 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

'Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019

Urteil vom 05. November 2019
1 BvL 7/16

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also
nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern
von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die
Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden
außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite
Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren
Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich
sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer
Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet.
Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die
Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt
oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit
der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle
Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden
Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.

Sachverhalt:

1. Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten
darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten,
wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen,
fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in
Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. Rechtsfolge dieser Pflichtverletzungen ist nach § 31a
SGB II die Minderung des Arbeitslosengeldes II in einer ersten Stufe um 30 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
maßgebenden Regelbedarfs. Bei der zweiten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf um 60 %. Bei jeder weiteren wiederholten
Pflichtverletzung entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Die Dauer der Minderung beträgt nach § 31b SGB II drei Monate.

2. Das zuständige Jobcenter verhängte gegen den Kläger des Ausgangsverfahrens zunächst eine Sanktion der Minderung des
maßgeblichen Regelbedarfes in Höhe von 30 %, nachdem dieser als ausgebildeter Lagerist gegenüber einem ihm durch das Jobcenter
vermittelten Arbeitgeber geäußert hatte, kein Interesse an der angebotenen Tätigkeit im Lager zu haben, sondern sich für den
Verkaufsbereich bewerben zu wollen. Nachdem der Kläger einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine praktische
Erprobung im Verkaufsbereich nicht eingelöst hatte, minderte das Jobcenter den Regelbedarf um 60 %. Nach erfolglosem Widerspruch
erhob er Klage vor dem Sozialgericht. Dieses setzte das Verfahren aus und legte im Wege der konkreten Normenkontrolle dem
Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Regelungen in § 31a in Verbindung mit § 31 und § 31b SGB II mit dem Grundgesetz
vereinbar seien.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Die zentralen Anforderungen für die Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber
verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum.

Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die
Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1
Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der
menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre
Existenz nicht selbst sichern können. Damit gestaltet der Gesetzgeber das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG aus.

Der Nachranggrundsatz kann nicht nur eine Pflicht zum vorrangigen Einsatz aktuell verfügbarer Mittel aus Einkommen, Vermögen
oder Zuwendungen Dritter enthalten. Das Grundgesetz steht auch der gesetzgeberischen Entscheidung nicht entgegen, von denjenigen,
die staatliche Leistungen der sozialen Sicherung in Anspruch nehmen, zu verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit
selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen. Solche Mitwirkungspflichten beschränken allerdings
die Handlungsfreiheit der Betroffenen und müssen sich daher verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen. Verfolgt der Gesetzgeber mit
Mitwirkungspflichten das legitime Ziel, dass Menschen die eigene Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Erwerbsarbeit vermeiden
oder überwinden, müssen sie dafür auch geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

Der Gesetzgeber darf verhältnismäßige Mitwirkungspflichten auch durchsetzbar ausgestalten. Er kann für den Fall, dass Menschen eine
ihnen klar bekannte und zumutbare Mitwirkungspflicht ohne wichtigen Grund nicht erfüllen, belastende Sanktionen vorsehen, um so
ihre Pflicht zur Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit durchzusetzen. Solche Regelungen berücksichtigen die
Eigenverantwortung, da die Betroffenen die Folgen zu tragen haben, die das Gesetz an ihr Handeln knüpft.

Entscheidet sich der Gesetzgeber für die Sanktion der vorübergehenden Minderung existenzsichernder Leistungen, fehlen der
bedürftigen Person allerdings Mittel, die sie benötigt, um die Bedarfe zu decken, die ihr eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.
Mit dem Grundgesetz kann das dennoch vereinbar sein, wenn diese Sanktion darauf ausgerichtet ist, dass Mitwirkungspflichten erfüllt
werden, die gerade dazu dienen, die existenzielle Bedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Es gelten jedoch strenge
Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Der sonst bestehende weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist enger, wenn er auf
existenzsichernde Leistungen zugreift. Je länger eine solche Sanktionsregelung in Kraft ist, umso tragfähigerer Erkenntnisse bedarf es,
um ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu belegen.

Bei der Ausgestaltung der Sanktionen sind zudem weitere Grundrechte zu beachten, wenn ihr Schutzbereich berührt ist.

II.1. Die Regelungen staatlicher Sozialleistungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie erwerbsfähige Erwachsene zu einer
zumutbaren Mitwirkung verpflichten, um ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verhindern.

Der Gesetzgeber verfolgt mit den in § 31 Abs. 1 SGB II geregelten Mitwirkungspflichten legitime Ziele, denn sie sollen Menschen
wieder in Arbeit bringen. Diese Pflichten sind auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, die erwähnten Ziele zu erreichen. Der
Gesetzgeber überschreitet auch nicht seinen Einschätzungsspielraum zur Erforderlichkeit, denn es ist nicht evident, dass weniger
belastende Mitwirkungshandlungen oder positive Anreize dasselbe bewirken könnten. Die Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten ist
auch zumutbar. Der Gesetzgeber muss hier ? anders als im Recht der Arbeitsförderung ? keinen Berufsschutz normieren, denn das
Recht der Sozialversicherung und das Grundsicherungsrecht unterscheiden sich strukturell. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass hier
andere als bislang ausgeübte und auch geringerwertige Tätigkeiten zumutbar sind. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass eine der in
§ 31 Abs. 1 SGB II benannten Mitwirkungspflichten gegen das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 2 GG) verstoßen würde. Es ist
verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Mitwirkungspflicht eine Erwerbstätigkeit betrifft, die nicht dem eigenen
Berufswunsch entspricht. In den allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen, die auch für die Mitwirkungspflichten gelten, ist auch der
grundrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 GG) berücksichtigt.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, legitime Pflichten mit Sanktionen durchzusetzen, ist verfassungsrechtlich im Ausgangspunkt
nicht zu beanstanden, denn damit verfolgt er ein legitimes Ziel. Die hier zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen genügen allerdings
dem in diesem Bereich geltenden strengen Maßstab der Verhältnismäßigkeit nicht.

a) Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II normierte Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs ist nach den
derzeitigen Erkenntnissen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zwar ist schon die Belastungswirkung dieser Sanktion
außerordentlich und die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit sind entsprechend hoch. Doch kann sich der Gesetzgeber auf
plausible Annahmen stützen, wonach eine solche Minderung der Grundsicherungsleistungen auch aufgrund einer abschreckenden
Wirkung dazu beiträgt, die Mitwirkung zu erreichen, und er kann davon ausgehen, dass mildere Mittel nicht ebenso effektiv wären.
Zumutbar ist eine Leistungsminderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs jedoch nur, wenn in einem Fall
außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und wenn die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der
Betroffenen starr drei Monate andauert.

aa) Der in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II geregelten Leistungsminderung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs ist im Ergebnis eine
generelle Eignung zur Erreichung ihres Zieles, durch Mitwirkung die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht abzusprechen. Der
gesetzgeberische Einschätzungsspielraum ist zwar begrenzt, weil das grundrechtlich geschützte Existenzminimum berührt ist. Doch
genügt die Annahme, die Sanktion trage zur Erreichung ihrer Ziele bei, den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil der
Gesetzgeber jedenfalls von einer abschreckenden ex ante-Wirkung dieser Leistungsminderung ausgehen kann. Zudem hat er
Vorkehrungen getroffen, die den Zusammenhang zwischen der Mitwirkungspflicht zwecks eigenständiger Existenzsicherung und der
Leistungsminderung zu deren Durchsetzung stärken.

Auch die Einschätzung des Gesetzgebers, dass eine solche Sanktion zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten erforderlich ist, hält
sich noch in seinem Einschätzungsspielraum. Die gesetzgeberische Annahme, dass mildere, aber gleich wirksame Mittel nicht zur
Verfügung stehen, ist hinreichend tragfähig. Es erscheint jedenfalls plausibel, dass eine spürbar belastende Reaktion die Betroffenen
dazu motivieren kann, ihren Pflichten nachzukommen, und eine geringere Sanktion oder positive Anreize keine generell gleichermaßen
wirksame Alternative darstellen.

Die Regelung verletzt insgesamt auch nicht die hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

bb) Hingegen genügt die weitere Ausgestaltung dieser Sanktion zur Durchsetzung legitimer Mitwirkungspflichten den
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II, den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung
ohne weitere Prüfung immer zwingend zu mindern, ist jedenfalls unzumutbar. Der Gesetzgeber stellt derzeit nicht sicher, dass
Minderungen unterbleiben können, wenn sie außergewöhnliche Härten bewirken, insbesondere weil sie in der Gesamtbetrachtung
untragbar erscheinen. Er muss solchen Ausnahmesituationen Rechnung tragen, in denen es Menschen zwar an sich möglich ist, eine
Mitwirkungspflicht zu erfüllen, die Sanktion aber dennoch im konkreten Einzelfall aufgrund besonderer Umstände unzumutbar
erscheint.

cc) Nach der hier vorzunehmenden Gesamtabwägung ist es auch unzumutbar, dass die Sanktion der Minderung des Regelbedarfs nach
§ 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II unabhängig von der Mitwirkung, auf die sie zielt, immer erst nach drei Monaten endet. Der starr
andauernde Leistungsentzug überschreitet die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Da der Gesetzgeber an die
Eigenverantwortung der Betroffenen anknüpfen muss, wenn er existenzsichernde Leistungen suspendiert, weil zumutbare Mitwirkung
verweigert wird, ist dies nur zumutbar, wenn eine solche Sanktion grundsätzlich endet, sobald die Mitwirkung erfolgt. Die Bedürftigen
müssen selbst die Voraussetzungen dafür schaffen können, die Leistung tatsächlich wieder zu erhalten. Ist die Mitwirkung nicht mehr
möglich, erklären sie aber ihre Bereitschaft dazu ernsthaft und nachhaltig, muss die Leistung jedenfalls in zumutbarer Zeit wieder
gewährt werden. Auch hier ist der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers begrenzt, weil die vorübergehende Minderung
existenzsichernder Leistungen im durch Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Bereich harte
Belastungen schafft, ohne dass sich die existenziellen Bedarfe der Betroffenen zu diesem Zeitpunkt verändert hätten.

b) Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung
der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar. In der Gesamtabwägung der damit einhergehenden gravierenden Belastung mit den Zielen der Durchsetzung
von Mitwirkungspflichten zur Integration in den Arbeitsmarkt ist die Regelung in der derzeitigen Ausgestaltung auf Grundlage der
derzeitigen Erkenntnisse über die Eignung und Erforderlichkeit einer Leistungsminderung in dieser Höhe verfassungsrechtlich nicht zu
rechtfertigen. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, erneut zu sanktionieren, wenn sich eine Pflichtverletzung wiederholt und die
Mitwirkungspflicht tatsächlich nur so durchgesetzt werden kann. Doch ist die Minderung in der Höhe von 60 % des Regelbedarfs
unzumutbar, denn die hier entstehende Belastung reicht weit in das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum hinein.

aa) Der Gesetzgeber hat zwar Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass Menschen durch eine Sanktion die Grundlagen dafür
verlieren, überhaupt wieder in Arbeit zu kommen. Sie beseitigen aber die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Der Gesetzgeber
kann sich bei der Minderung um 60 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht auf tragfähige Erkenntnisse dazu stützen, dass die
erwünschten Wirkungen bei einer Sanktion in dieser Höhe tatsächlich erzielt und negative Effekte vermieden werden. Die Wirksamkeit
dieser Leistungsminderung ist bisher nicht hinreichend erforscht. Wenn sich die Eignung tragfähig belegen lässt, Betroffene zur
Mitwirkung an der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbsarbeit zu veranlassen, mag der Gesetzgeber ausnahmsweise auch
eine besonders harte Sanktion vorsehen. Die allgemeine Annahme, diese Leistungsminderung erreiche ihre Zwecke, genügt aber
angesichts der gravierenden Belastung der Betroffenen dafür nicht. Es ist im Übrigen auch zweifelhaft, dass einer wiederholten
Pflichtverletzung nicht durch mildere Mittel hinreichend effektiv entgegengewirkt werden könnte, wie durch eine zweite Sanktion in
geringerer Höhe oder längerer Dauer.

Die Zweifel an der Eignung dieser Leistungsminderung in Höhe von 60 % des maßgebenden Regelbedarfs beseitigt die Regelung zu
möglichen ergänzenden Leistungen in § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II nicht, da ihre Ausgestaltung den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht hinreichend Rechnung trägt.

bb) Im Übrigen ergeben sich auch bei der Minderung in Höhe von 60 % des Regelbedarfs nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II die
genannten Zweifel daran, dass die Sanktion auch in erkennbar ungeeigneten Fällen zwingend vorgegeben ist und unabhängig von jeder
Mitwirkung starr drei Monate andauern muss.

c) Der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeldes II nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II ist auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse
mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar. Hier entfallen neben den Geldzahlungen für den maßgebenden Regelbedarf
hinaus auch die Leistungen für Mehrbedarfe und für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Daher bestehen bereits Zweifel, ob damit die Grundlagen der Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben. Es liegen
keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre,
das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.

aa) Auch gegen die Erforderlichkeit dieser Sanktion bestehen erhebliche Bedenken. Der grundsätzliche Einschätzungsspielraum des
Gesetzgebers ist hier eng, weil die Sanktion eine gravierende Belastung im grundrechtlich geschützten Bereich der menschenwürdigen
Existenz bewirkt. Er ist überschritten, weil in keiner Weise belegt ist, dass ein Wegfall existenzsichernder Leistungen notwendig wäre,
um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es ist offen, ob eine Minderung der Regelbedarfsleistungen in geringerer Höhe, eine
Verlängerung des Minderungszeitraumes oder auch eine teilweise Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen und geldwerte
Leistungen nicht genauso wirksam oder sogar wirksamer wäre, weil die negativen Effekte der Totalsanktion unterblieben.

bb) Schon angesichts der Eignungsmängel und der Zweifel an der Erforderlichkeit einer derart belastenden Sanktion zur Durchsetzung
der Mitwirkungspflichten ergibt sich in der Gesamtabwägung, dass der völlige Wegfall aller Leistungen auch mit den begrenzten
Möglichkeiten ergänzender Leistungen bereits wegen dieser Höhe nicht mit den hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit
vereinbar ist.

Unabhängig davon hat der Gesetzgeber auch im Fall eines vollständigen Wegfalls des Arbeitslosengeldes II dafür Sorge zu tragen, dass
die Chance realisierbar bleibt, existenzsichernde Leistungen zu erhalten, wenn zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllt werden oder,
falls das nicht möglich ist, die ernsthafte und nachhaltige Bereitschaft zur Mitwirkung tatsächlich vorliegt. Anders liegt dies, wenn und
solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre
menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Wird eine solche
tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit
bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu
rechtfertigen sein.

III. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt die ? für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende -
Leistungsminderung in Höhe von 30 % nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Maßgabe anwendbar, dass eine Sanktionierung nicht
erfolgen muss, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Die gesetzlichen Regelungen zur
Leistungsminderung um 60 % sowie zum vollständigen Leistungsentzug (§ 31a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB II) sind bis zu einer
Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass wegen wiederholter Pflichtverletzung eine Leistungsminderung nicht über 30 % des
maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf und von einer Sanktionierung auch hier abgesehen werden kann, wenn dies zu einer
außergewöhnlichen Härte führen würde. § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II zur zwingenden dreimonatigen Dauer des Leistungsentzugs ist bis
zu einer Neuregelung mit der Einschränkung anzuwenden, dass die Behörde die Leistung wieder erbringen kann, sobald die
Mitwirkungspflicht erfüllt wird oder Leistungsberechtigte sich ernsthaft und nachhaltig bereit erklären, ihren Pflichten
nachzukommen.'

05.11.2019 BRD-Verfassungsgericht normiert Sanktionsrecht im SGB II (ARD-Radio)

Das BRD-Verfassungsgericht normiert eine Teilmenge des Sanktionsrechtes im SGB II
und führt Kann-Vorschriften ein, die also keinen Soll-Charakter haben.
Zulässig ist die Kürzung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums um 30%.

Von dieser Normierung ist die Gruppe der unter 35-Jährigen nicht betroffen.
Diese Gruppe darf weiterhin extrem sanktioniert werden. Dieser Auffassung
ist die CSU in Bayern als Teil des Gesetzgebers, der z.B. De-Sozialisierung
und Obdachlosigkeit als zulässige Sanktionsmittel hält.

Hinweise:

Dass Sanktionen dokumentiert werden müssen, ist im SGB II grundsätzlich vorgesehen,
weil das Sanktionsrecht per Verwaltungsakt den Widerspruch gegen diesen
vorsieht, aber der Verwaltungsakt zugleich keine aufschiebende Wirkung hat.
Es ist also keinerlei Mehraufwand in der Dokumentierung zu erwarten.

Weil Sanktionen immer im Einzelfall zu prüfen sind (Einzelfallprüfung ist
im SGB II ein Primat), ist die zu dokumentierende Begründung auch
einzelfallspezifisch (kein Mehraufwand).

Dass das Sanktionsrecht vom Gesetzgeber als grundsätzlich subjektiv vollziehbar
implementiert wurde, macht sich in den Verwaltungsvorschriften des jeweiligen
JobCenters bemerkbar. Dazu kommt die Qualität der Tätigkeit der JobCenter-Mitarbeiter.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB-II-Sanktionsrecht die Willkür implementiert,
wobei das BRD-Verfassungsgericht diese nicht normiert: Das SGB II ist
ein Tummelfeld der Grauzonen, so dass sich Massenklagen zwingend ergeben.

Das Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes stammt - wie erwartet - aus der Steinzeit.
Daher sollte das Urteil vor einem EU-Gericht oder UN-Gericht revisioniert werden.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Klima             (Übersicht)

26.11.2019 dradio.de

Klima-Monitoringbericht 2019 der BRD-Regierung - u.a.

Seit 1881 hat sich in Deutschland die mittlere Lufttemperatur um 1,5 Grad erwärmt.

Die klimabedingte Sterblichkeit in der BRD nimmt zu.

Wassermangel im Bereich Grundwasser und Wasserversorgung nimmt zu.

Für Land- und Forstwirte ist das Risko auf Missernten bzw. Misserträge gestiegen.

UNO-Umweltprogramm UNEP stellt fest:

Der Vollzig aller Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens wird den Anstieg der globalen Wärme um 3,2 Grad bedingen
(1,5 Grad ist ein Irrtum). Um doch auf 1,5 Grad Anstieg zu kommen, müssen zusätzlich zum Vollzig aller Maßnahmen des
Klimaabkommens folgende Maßnahme weltweit umgesetzt werden: Bis 2030 muss der weltweite CO2-Ausstoß jährlich um
7,6 % sinken (78 % der CO2-Emmissionen kommen von den 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern).

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/das_monitoringbericht_2019_barrierefrei.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/monitoringbericht_2015_zur_deutschen_
anpassungsstrategie_an_den_klimawandel.pdf

26.11.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Das Pariser Klimaabkommen ist bereits Geschichte, da die USA machen, was sie wollen. Es geht also um ab 3,2 Grad Erwärmung.
Auch die "Freitag-für-Zukunft-Bewegung" ist sinnlos, da mit Polemik die USA weiterhin nicht zur Mitarbeit bewegt werden
können. In der BRD ist der deutsche Ableger der "Freitag-für-Zukunft-Bewegung" vom christjüdischen Klientel in Form der
Partei "Die Gründen / Bündnis 90) unterlaufen worden: Der Kopf der Bewegung ist nicht nur parteizugehörig.

In Frankreich ergießen sich z.Z. massivste Regenfälle. In Italien ist Wasserhochstand in Venedig .... Das ist nicht mal die
kleinste Spitze des "Eisberges" Klimawandel.

Um die Erderwärmung zu verhindern, ist eine Systemänderung, wie sie der Autor diese Dokumentation auch im Bereich
"Atheistischer Widerstand" der Dokumentation eben des Autors grundlegend dargelegt und begründet hat, notwendig:
Das betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, da z.B. neben dem Geld- auch das Rechtssystem grundlegen geändert werden
muss. - Eine andere Alternative gibt es nicht, da gesellschaftliche Ressourcen final und systemisch freigelegt werden müssen,
damit die Menschheit überhaupt eine Chance auf Überleben hat.

27.11.2019 Emergiespeicherung in BRD (ARD-Radio)

Die ARD thematisiert die Energiespeicherung im Rahmen des Atom- und Kohleausstieges - u.a.

Grüner Wasserstoff: Wasserstoffgas, das anhand CO2-freier Energie wie Windenergie
hergestellt wird.

Blauer Wasserstoff: Wasserstoffgas, das anhand Bioenergie hergestellt wird.

Da die BRD die ausreichende Bereitstellung von Energie per Wasserstoff nicht
erbringen wird, wird der Import der BRD von Energie in Form von importiertem
Wasserstoff zunehmen (BRD wird also vom Import abhängig sein). Importe aus dem
EU-Binnenmarkt sollen es richten.

Die Kosten des Stromverbrauches müssen sinken, um die Anwendung von Wasserstoff
zu verbilligen. Der wegen Absenkung wegfallende Anteil im Strompreis soll durch
die CO2-Bepreisung (Zwangsabgabe auf Produkte, zu deren Herstellung CO2-behaftete
Energie benutzt wird) kompensiert werden, so dass Verbraucher die vom Hersteller
weitergereichte CO2-Bepreisung bezahlen UND Hersteller zugleich von hohen
Stromkosten freistellen.

Wasserstoffgas kann in die verfügbaren Gasspeicher eingespeist werden. Das so
gespeicherte Wasserstoffgas reicht für die Stabilisierung der Energieversorgung der BRD
in 3 Monatszeitraum aus, wenn keine Windenergie, aus der das Wasserstoffgas
erzeugt wird, verfügbar ist.

Energiespeicherung in Wasserstoffgas erfolgt in Zwischenschritten, die zugleich
Energie verloren gehen lassen.

Die Erzeugung von Blauem Wasserstoff bedingt erheblich mehr Energieverluste
als die Erzeugung von Grünem Wasserstoff. Der Import von CO2-behafteten
Energieträgern wie Äthanol aus Herstellerländern, die von Öl auf Bioenergie
umgestiegen sind, bietet sich an. Der Energieverlust bei der Umwandlung von
Strom in Wasserstoffgas beträgt ca. 33%. Die z.Z. verfügbare Windrad-
Energiekapazitäten im Norden der BRD muss für die Herstellung von Wasserstoffgas
um 200% auf 300% wachsen.

Elektrofahrzeuge mit Batterien sollten für den Nicht-Langstreckenverkehr benutzt werden.

Elektrofahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle sind für Langstrecken geeignet.

Flugzeuge und Schiffe müssen komprimiertes Wasserstoffgas an Bord haben,
da nur so die benötigte Energiedichte verfügbar ist.

Hinweise:

Das permanente Dazwischenreden und das Abwürgen von Meinungen durch die Moderation
wurden entfernt, um das Thema überhaupt konzentriert vermitteln zu können.
Politische Banalitäten und Infiltrationen wurden entfernt.

Die Auslassungen einer Politfunktionärin der Partei "Die Grünen", die für die
Energiewirtschaft Lobbyismus betreibt, wurden wegen dem Gelaber um
"Grüne Energie" im Auszug belassen. Aussagen der grünen Politbonzin
zum Zweck der Verbreitung von purem Lobbyismus wurden im Auszug
jedoch nicht berücksichtigt.

Mit der Verlagerung der Stromkosten aus dem Strompreis in die CO2-Abgabe, die der
Verbraucher zahlt, wenn die Abgabe wie bei der Mehrwertsteuer dem Endverbraucher
zugeschlagen wird, ermöglicht es, dass Stromhersteller wie Windrad-Betreiber
Strom billiger am Markt platzieren können (die Subventionierung von Windrädern
läuft bald aus, so dass sich Windstrom am freien Markt behaupten muss).
In jedem Fall profitiert der Strommarkt mit seiner Strompreis-Börse und
Hersteller. Verbraucher bezahlen die Zeche, oder bekommen den Strom abgestellt.

29.11.2019 Klimapaket der BRD (ARD-Radio)

Der grüne Ministerpräsident vom BRD-Bundesland BaWü zum
von CDU, CSU und SPD im Bundestag und Bundesrat beschlossenen
Klimapaket und dessen Komponente der Bepreisung des CO2-
Ausstosses:

CDU, CSU und SPD sind über die minimale CO2-Bepreisung im
Bundesrat einig, wobei die SPD keine Argumente für eine
höhere CO2-Bepreisung vorgetragen hat. Die CDU, CSU
und SPD vollziehen damit schweres Politikversagen.

Der grüne Ministerpräsident vom BRD-Bundesland BaWü will,
dass die BRD mit dem deutschen Klimaschutz Vorbild für
Innovationen, die vom Rest der Welt kopiert werden
können, ist, denn so hat die BRD Verantwortung
gegenüber den Rest der Welt.

Hinweis:

Wirre Fantasien einen greisen Politbonzen der Grünen.

02.12.2019 Zukunft der SPD (ARD-Radio)

Die ARD thematisiert die Zukunft der SPD im Zuge der Wahl der
neuen regulären SPD-Parteiführung - u.a.

SPD-Funktionärin

Der von der Großen Koalition beschlossene aktuelle Haushaltes des
Staates der BRD entspricht sozialdemokratischen Interessen
der SPD-Bundestagsfraktion: Wer dem Haushalt nicht zustimmt, muss
die Fraktion verlassen, das ist ganz klar. Ein Haushalt,
der beschlossen wurde, erlaubt es, eine anschließende
Änderung der Regierungsverhältnisse praktikabel zu machen.

Der Bundestag hat den nächsten Haushalt der BRD beschlossen, so dass
im nächsten Jahr eine Neuwahl nicht zwingend ist. Die CDU/CSU will die
Koalition mit der SPD im Bundestag nicht scheitern lassen.

Die SPD muss Glaubwürdigkeit gewinnen.

Der Staat BRD wird strukturell auf Verschleiß gefahren: Seit Jahren
wird der Bevölkerung das grundlegend Dasein - z.B. Infrastruktur,
Bildung, Armut, prekäre Beschäftigung - verschlechtert, was die
Glaubwürdigkeit der SPD verringert.

Demokratieforscher

Wenn die Große Koalition zerbricht, wird die SPD in der Opposition,
wenn die SPD dort von der Mitte nach links abwandert, unglaubwürdig.
Der Zerfall der Großen Koalition wird nur dann der SPD nicht
nachteilig, wenn die SPD in der Opposition die gleiche Politik
wie in der Großen Koalition macht. Die SPD muss dann also auch weiterhin
die Null-Neuverschuldung des Staates unterstützen. Die SPD hat zu dem
keine charismatischen Redner und Führungspersonen, sondern hat sich
eher in der 2. Reihe platziert.

Die SPD ist gespalten: Lager der Mitte und Lager der Linke.
Die aktuell vorgesehene neue SPD-Führung stammt aus dem linken
Lager.

Die SPD bedient das Klientel, das den rechten Parteien zugeneigt ist,
nicht.

Politikwissenschaftler

Eine Minderheitsregierung kann auf den bereits beschlossenen Haushalt
aufsetzen.

An der SPD-internen Bestimmung der neuen regulären SPD-Führung hatten
53% der SPD-Mitglieder kein Interesse und nahmen also nicht teil.

Der Koalitionsvertrag enthält eine Revisionsklausel, die die SPD
benutzen könnte.

Die Neuverschuldung des Staates muss erfolgen, will man z.B. das
Klimapaket mit expansiven Investitionen umsetzen.

Hinweise

Die SPD ist fester Teil der christjüdischen Politik im Staate BRD und
wird ein fester Teil bleiben, da nur dann die SPD gebraucht wird.
Parallel wird die SPD bereits in Ansätzen durch die AfD als
weiterer Teil der christjüdischen Elite verdrängt, da die AfD
bereits eine Kooperation mit den Christjuden der CDU und CSU diesen
angeboten hat: Die Duldung einer Minderheitsregierung von CDU
und CSU im Bundestag.

Die SPD schafft sich selbst ab, in dem die SPD der AfD den Regierungsplatz
vorwärmt und verschafft, denn die Christjuden der CDU und CSU sind nicht
daran interessiert, an den Intentionen und Motivationen der Christjuden-
Elite zweifeln zu lassen und nicht beherrschbaren Kontext bereits im
Ansatz zu erlauben.

Das Versagen der SPD hat ein Analogon, das zu Zeiten der Weimarer Republik
mit dem Einzug der reichsweiten-faschistischen Elite in die Reichsführung
zu tun hat - auch gemeinsam mit der SPD und den Kommunisten wurde die
Weimarer Republik zum Dritten Reich, das zwar scheiterte, aber
politisch - noch zersplittert - weiter existiert, denn die BRD ist
systemisch ein faschistischer Staat, den auch die SPD massiv zum
Aufblühen verholfen hat und verhelfen wird, um dann der AfD
weichen zu müssen.

Es geht um Zersetzung der Gesellschaft der BRD durch die
SPD, um offenen Faschismus in Form der SPD, die sich ganz klar
zur faschistischen Ausrichtung der BRD bekannt hat. Die christjüdische
Ausgestaltung der Gesellschaft in den grundlegenden Daseinsformen
wie z.B. Infrastruktur, Bildung, Armut, prekäre Beschäftigung
ist keine Frage einer Glaubwürdigkeit, sondern ein Ergebnis der
diktatorischen Konstellation in der Gesellschaft und deren
Führung, zu der sich die SPD zählt. Es ist also schlichtweg
nicht nur verlogen, wenn die SPD um Glaubwürdigkeit "kämpft",
sondern klar der Vorsatz, die Zersetzung der Gesellschaft zu
kaschieren, wobei rechte Strömungen wie z.B. die AfD sich an diesem
elitären Elend der SPD weiden und die SPD gnadenlos verwerten,
um wieder vom Vorhaben der Elite abzulenken: Die Verwertung
von fremden Ressourcen der Mitglieder der Gesellschaft.

Es geht nicht um ein Versagen der SPD sondern um die systemische
Ausrottung der SPD-Elite, soll ein Systemwechsel in der BRD diesen
Staat vom faschistischen Weg abbringen, wobei die z.B. Singerei
der ehemaligen SPD-Chefin, die sich im Bundestag als Püppi
Langstrumpf outet, in dem sie singend gegen diejenigen Christjuden
wettert, deren Elite die SPD-Chefin dann zeitnah beigetreten ist,
um das Land als Große Koalition mit zu regieren, als ein noch angenehmer
Teil der Historie der Gesellschaft, die sich Dingen bieten lässt,
die ein Volk wie die Franzosen nicht dulden würde, erscheint:
Was den deutschen Stamm erwartet, ist die braune Zukunft.
Was die SPD nachhaltig und systemisch in die Gesellschaft
implementiert hat - Z.B. Hartz 4 -, um dann gemeinsam mit
der damaligen politischen Konkurrenz der Christjuden CDU und
CSU an weiterer Zersetzung der Gesellschaft zu arbeiten -
als Große Koalition getarnte christjüdische Assimilation
der Motive und Gier der SPD in das elitäre Regierungssystem
von heute - das, was also die SPD implementiert hat, kann
objektiv nicht "gekittet" werden, da die durch Verwertung
in Form der systemischen Umverteilung als Vernichtung von
menschlichen Ressourcen in Form des Entzuges dieser zum
Zweck der Verwertung eben offener Faschismus ist. Die Gesellschaft,
die keine Ressourcen hat, die Folgen der Verwertung zu
annullieren, kann nur in der Diktatur, deren Aggressivität
wächst, existieren. - Es führt kein Weg vorbei: Die
christjüdische Elite muss ausgerottet werden, soll ein
Systemwechsel zum Erhalt der Gesellschaft und deren
Individuen vollzogen UND deren braune Zukunft verhindert
werden.
Für ein Verbot der SPD als Partei, die die Gesellschaft massiv
zersetzt hat, spricht auch der Umstand, dass die Parteimitglieder
nicht deutlich mehrheitlich an der Änderung der Zersetzung
durch die Partei interessiert sind: Beliebigkeit der Führung
der SPD, welche damit keine gesellschaftliche Relevanz hat,
haben kann und somit nicht haben darf.

Beispiel für die Perversität des regierenden Christjudentums, also
auch der "Sozialdemokratischen" Partei in Deutschland:

Die von der Großen Koalition beschlossene Grundrente (der
abartige Name heißt "Respektrente") basiert auf der Finanzierung
aus Mitteln einer EU-weit noch einzuführenden Steuer auf
Umsätzen aus Transaktionen von Finanzen etc., wobei es z.Z.
klar ist, dass die Einstimmigkeit aller 27 EU-Staaten zu
dieser Steuer nicht zustanden kommen wird. - Die Grundrente
ist also NICHT finanzierbar !
Die SPD ist auf gutem Weg, brauner zu werden, bis die AfD
einspringt und die SPD-Traditionen effektiver fortsetzt.

Das von der gossen Koalition und Bundesrat bewilligte
Klimapaket im Bereich der CO2-Bepreisung wurde ohne
Widerspruch der SPD implementiert, obwohl klar ist,
welche Konsequenzen das für die Klimaziele der BRD hat.
Die SPD ist auf gutem Weg, brauner zu werden, bis die AfD
einspringt, wobei die AfD nicht von einem Klimaproblem
durch Menschenhand ausgeht und auch kein Problem in
der Abgasverschmutzung durch Dieselfahrzeuge sieht
(im Wahlkampf der letzten EU-Wahlen verlangte die AfD
den Erhalt der Dieselfahrzeuge am Verkehrsmarkt der EU).


- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - Recht auf Waffenbesitz der Elite zum Selbstschutz             (Übersicht)

10.01.2020 welt.de

Das deutsche Recht sieht den Schutz von Leib und Seele und Familie durch Besitz einer Waffe, mit der getötet werden kann,
für Personen, die Hoheitsträger sind, vor: Hoheitsträger dürfen sich durch tödliche Waffen schützen.

Der Bürgermeister von Kamp-Lintfort hat seinen Wunsch nach einem Waffenschein bekräftigt. Er werde seit geraumer Zeit aus der
rechten Szene bedroht, teilte Christoph Landscheidt (SPD) am Freitag mit. Speziell für diese Notwehrsituationen habe er den
Waffenschein beantragt: um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein.

10.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Elite schützt sich durch Waffen gegen den Rest, der natürlich auch aus Menschen besteht, die ebenfalls Waffen besitzen - ob
illegal oder legal, das ist egal. Ein Teil der Bevölkerung bekommt vom Gesetzgeber eine höhere Wertigkeit im Überleben
von radikalen Auseinandersetzungen, die auch Tötungen einschliessen. Und Radikalisierung ist Alltag in der BRD. Wer sich
an das Waffenrecht hält, für den kann es zu spät sein: "Es habe bereits zahlreiche Situationen gegeben, in denen die Polizei zu spät
gekommen wäre, erklärte Landscheidt." - Was, wenn die Polizei Teil der Radikalisierung ist ...

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 16.01.2020 Abendland als Christjüdisches Europa (ARD-Radio)             (Übersicht)

16.01.2020 Abendland als Christjüdisches Europa (ARD-Radio)

Im Rahmen der täglichen Kasteiung wird die katholische Ansicht zur
abendländischen Ausrichtung Europas auf die Christjüdische
Religion und Gesellschaft thematisiert - u.a.

Die jüdische Abstammung des Christentums unter Einbezug griechisch-römischer
Auffassungen als Grundlage und Kern jeder menschlichen Gemeinschaft.

Bündelung der grundlegenden europäische Kultur zu dem Begriff "Person":

Jeder Mensch ist mehr als seine Eigenschaften und Funktionen, mit denen
er austauschbar ist. Jeder Mensch ist ein Wesen mit moralischer und
rechtlicher Verantwortung.

Zwischen Menschen besteht die gegenseitige Schuld auf Achtung, Respekt,
Wohlwollen in Form der gegenseitigen und vorbehaltlosen Liebe und
Freundschaft als Ziel und Erfüllung des menschlichen Daseins.

Die Evolution ergibt nicht den Menschen im Umfeld zu Mitbewerbern.
Der Mensch ist das Ebenbild Gottes, das die menschliche Würde ausmacht.

Grundprinzipien der katholischen Soziallehre, die die Ecksteine Europas bilden,
das u.a. auf Solidarität mit Schwachen und Ausgegrenzten basiert. Zugleich
ist ein Staat verpflichtet, der kleinsten menschliche Verbindungsform
die Hilfe der Höheren Ebene zu erbringen. Gerechtigkeit ist die Basis für das
Prinzip des Gemeinwohles. Die menschliche Person hat gegenüber dem Kollektiv
und dem Staat Vorrang, findet aber Erfüllung nur in der Gemeinschaft
mit dem Kollektiv und der gegenseitigen Freundschaft und Liebe.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 17.01.2020 Tötungsaufruf auf Wahplakat             (Übersicht)

17.01.2020 morgenpost.de

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat folgende Texte auf Wahlplakaten, die während einer Demonstration gezeigt werden dürfen,
zugelassen: "Nazis töten." "Hier könnte ein Nazi hängen". Die Staatsanwaltschaft begründet diese Zulassung:
Die Plakate sind nicht als Aufforderung zu Straftaten zu verstehen, denn es gibt keinen erhärteten Anfangsverdacht, da
im Gesamtkontext die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, als gering eingeschätzt wird. Konkret
geht es um den Bezug auf StGB Paragrafen 111 und 126.

17.01.2020 vom Autor dies Dokumentation

Im Gesamtkontext muss also auch die grammatikalische Umsetzung des Textes herangezogen werden, z.B. Subjekt-Prädikat-Objekt.
Der Text "Nazis töten." ist ein Satz ohne Objekt. Das Verb ist den Hauptwort zugeordnet. Das Verb ist in Aktiv-Form. Damit gilt,
dass Nazis töten. Es gilt z.B. auch, dass alle Nazis töten oder auch nur einzelne. Der Gebrauch des Satzes entscheidet.
Im Gebrauch eines Textes ist allerdings die Verkürzung - egal, was die Grammatik sagt - üblich: DANN wird Nazis zum Objekt
unter Weglassung des Subjektes. Und das ist dann klar die Aufforderung, Nazis zu töten (alle, einzelne). Und das gilt vor allem,
weil Wahlplakate an dinglichen Trägern hängend angebracht werden: "Hier könnte ein Nazi hängen" bedeutet also z.B. das
Bild des Nazis auf Plakat, oder die Person des Nazis selbst anstelle des Plakates.

Im Zuge der massiven Radikalisierung der deutschen Gesellschaft ist diese nun mit Hass und Aufforderung zum Töten ein Stück
weiter ausgestattet worden. Gedanken sind frei. Hass-Gedanken also auch und das besonders, wenn diese Radikalisierung
auf öffentlichen Demonstrationen und Wahlkampfveranstaltungen stattfindet. - Der Text "Nazis töten." wurde von der
"Die Partei" auf einem Wahlkampfplakat in folgenden Kontext veröffentlicht: "Nazis töten. Wählt Die Partei - sie ist sehr
ehrlich! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Ein anderes Plakat der "Die Partei" offeriert folgenden Textkontext:
Du has[s]t Rechte! Wählt Die Partei - sie hat immer Recht! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Die Suggestionswirkung
dieses Textkontextes hat nur 1 Ziel: Die totale Gültigkeit der öffentlichen Propagierung von Hass, wenn man Recht erlangen
bzw. anwenden will. Juristisches Recht und politische Rechte in 1 Suggestionsbild.
Das nennt man auch offener Faschismus.

Bildschirmcopy siehe oben (wie immer nur im Quellennachweis)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 04.02.2020 Muslimischen Vollverschleierung             (Übersicht)

04.02.2020 dradio.de

Am 03.02.2020 hat Oberverwaltungsgericht in Hamburg entschieden: In Ermangelung einer Rechtsgrundlage ist das Verbot der
muslimischen Vollverschleierung an der Berufsschule nicht möglich.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will auf eine muslimische Vollverschleierung wie folgt reagieren:

Ermitteln, warum Vollschleier getragen wird.

Prüfen, ob die ermittelten Gründe die einer Radikalisierung sind.

Dialog mit denjenigen führen, die die Vollverschleierung umsetzen (lassen). Pädagogische Richtungsweisung.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Ermittlung eines Grades einer Radikalisierung kann nicht Aufgabe der Schule sein.

Der Eingriff in den Kontext einer Vollverschleierung kann allein mit dem Hausrecht umgesetzt werden., wenn es genügend
Schulen gibt, die islamische Tradition pflegen. Dass allerdings setzt die Integration des Islams beidseitig voraus: Der Islam
findet Zugang z.B. in das Schulsystem und verletzt die Trennung von Schule und Religion nicht, wenn es um eine
staatliche Schule geht.

Die BRD ist kein Einwanderungsland aus Tradition sondern ein traditionelles Auswanderungsland. Mit anderen Worten:
Die Bildung von Parallelwelten sind Zeugnis des Integration, die nicht die eines traditionellen Einwanderungslandes ist.
Parallelgesellschaften haben z.Z. nur 1 Hauptzweck: Die Dominanz des einen über das andere System - keine Koexistenz
und keine gegenseitige Abhängigkeit.

Deutschland schafft sich ab. Sarrazin hat Recht.

04.02.2020 dradio.de

Die Revision des Urteiles vom Urteil, das selbst ein Urteil revisioniert, ist in Sachen Relief "Judensau" an der Stadtkirche der
Lutherstadt Wittenberg zugelassen worden. Der Kläger, ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, hat bisher erfolglos um eine
Entfernung des im 13. Jahrhunderts an die Kirche angebrachten Reliefs geklagt, das mit der Kirche unter dem UNESCO-
Welterbeschutz steht und folgenden Kontext zeigt:

Ein weibliches Hausschwein (Sau) hat an den Zitzen saugende Juden.

Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After.

1570 kam in das Relief die Inschrift "Rabini-Schem HaMphoras" hinzu. Sie ist vermutlich inspiriert von Luthers antijüdischer Schrift
"Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" aus dem Jahr 1543. "Schem Ha Mphoras" steht für den Namen Gottes im
Judentum, den gläubige Menschen nicht aussprechen.

1988 wurde zusätzlich eine Informationstafel zu dem Relief angebracht.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Ein in Deutschland lebender Jude versteht es nicht, den historischen Kontext einer Kultur eines Landes einzuordnen, wo er lebt.
Es ist allerdings jedem Juden erlaubt, nach Israel auszuwandern. Selbst wenn der jüdische Kläger ein Deutscher ist, ist die
Klage ein klares Anzeichen von Parallelgesellschaft, die einen religiös fremden Kontext zersetzend dominieren will und auch
das Klagerecht dafür hat, obwohl der beklagte Kontext bereits vor der Klage beweist, dass Juden der Gegenwart nicht Gegenstand
des historischen Objektes sind. Dieses allerdings auch nicht Gegenstand des praktizierten Judentums des Klägers.
Es gibt da nur eine Lösung: Man trennt sich, um gegenwärtigen Antisemitismus zu vermeiden, denn der betrifft eben auch
den klagenden Juden. Die Hoffnung auf Einsicht des Klägers ist deswegen schon nicht gegeben, weil die Urteile
revisionierbar sind und es bereits einmal revisioniert wurde: Der jüdische Kläger hat andere Interessen, als es die richterliche
Belehrung anerkennt: Der Jude will den Erhalt christjüdischer Daseinsformen in der deutschen Historie so beschränken,
wie es das vor Ort praktizierte Judentum will (jüdische Gemeinden sich Einrichtungen des praktischen Vollzuges der
Religion im Kontext der Gemeinde unter der Führung eines Religionsbeauftragten der Gemeinde - quasi dem Pfarrer etc..
Die Gemeindeformen können sich also unterscheiden. Das ist ein wichtiger Unterschied des Judentums zum Christjudentum.)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 04.02.2020 USA und Israel dominieren Palästina             (Übersicht)

04.02.2020 sueddeutsche.de

Palästina-Israel-Krieg

Die USA und Israel haben nach ihren Vorstellungen festgelegt, wie der Palästina-Staat zu existieren habe - u.a.
Die israelische Annexion des Jordantals und israelische Immobilien in annektierten Gebieten sind erlaubt.
Ost-Jerusalem wird nicht Hauptstadt von Palästina.

Die EU stellt fest:

Die USA und Israel mit ihren Vorstellungen halten sich nicht an die bereits ausgehandelte Zwei-Staaten-Lösung mit den Grenzen von
1967 und gleichwertigem Landtausch. Für anhaltenden Frieden brauche es direkte Verhandlungen zwischen Israel und
Palästina über die ungelösten Fragen. wie z.B. um Grenzverläufe, den Status Jerusalems, Sicherheitsaspekte und Flüchtlingsfragen.
Zugleich muss die von Israel angekündigte Annexion von Teilen des Westjordanlands und des Jordantals unterbleiben.

Palästina hat das Ende der Beziehungen zu USA und zu Israel erklärt und verzichtet damit auch auf Verhandlungen um
Sicherheitsfragen.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Mit einem Dritten über die Elementarinteressen verhandeln und wissend, das bei Einbezug des Trägers der Elementarinteressen
dieser Träger nicht verhandeln würde, ist nicht nur dreist und dumm, sondern - wie man sieht - US-republikanisch auf Niveau
von Trump, der sich nicht um bereits verbindlich definierte Verhandlungsziele (Grenzen von 1976) kümmert, sondern lieber
hofft, dass der Dritte auf Kosten des Trägers der Elementarinteressen bevorteilt wird, obwohl eben dieser Träger den Dritten
liquidieren will. .... eigentlich ist unbeschreiblich dumm und treibt die Kriegstätigkeiten gut voran, denn dass Palästina
so reagiert, wie es reagiert hat, war vollkommen klar, ansonsten gäbe es schon den Palästina-Staat. Dieser hat aber
z.Z. nur das Ziel, Israel zu liquidieren. Palästina und friedliche Koexistenz sind genauso nicht kombinierbar wie
Judentum und faires Dasein seiner Nachbarn in Sachen Gebiete und Völkerrecht.
Eigentlich hilft nur, dass Israel und Palästina sich vernichten und damit den Rest der Welt nicht mehr in das atomare
Risiko einzubeziehen. Und eigentlich müsste Trump andere Aufgaben bekommen, z.B. 365 Tage im Jahr Golf und mit
eigenem Geld spielen, Betonung auf EIGENES Geld.

Israel, Palästina und die USA sind gottesrechtliche Zentren in der Welt, die mit Macht ausgestattet versuchen, ihre
Interessen dominierend in der Welt zu verteilen und fremde Ressourcen zu verwerten. Die Hilfen an Palästina
haben auch zur Fortsetzung des Krieges gegen Israel geführt. Israel nimmt sich das Recht, seine Bevölkerung
auf fremden Boden wachsen zu lassen, wissend, dass diese Menschen irgendwann Flüchtlinge werden.

Es hat also keinen Sinn, am Wohl Palästinas diese o.g. 3 Zentren systemisch zu beteiligen. Vielmehr muss - und das
geht wegen der Existenz des UN-Sicherheitsrates nicht - das Gebiet von Israel und Palästina so verwaltet werden, dass
die Religionskriege ein Ende haben, oder ein Kriegspartner isoliert wird. Da Israel bereits eine Staatsform hat, muss
Palästina zu eingerichtet werden, dass religiöse Schwerpunkte, die Juden und Palästina betreffen, religionsübergreifend
verwaltet werden: Jerusalem wird insofern für Sitze der Regierung möglich, wie religiöse Einrichtungen nicht
Staatsgebiet werden. Jerusalem wird also neutral verwaltet, hat Gebiete mit Hoheitsrecht der 2 Staaten und ansonsten
eine nicht behinderten Zugang unter UN-Recht. Israel und Palästina dürfen sich einigen, wer wo seinen Sitz in Jerusalem
baut und einrichtet, aber über die religiösen Einrichtungen kann nur die UN entscheiden, denn das religiöse Jerusalem
ist nicht Eigentum der Juden und Palästinenser sondern Welterbe von Religionen, die nicht nur historisch von einander
abhängig sind - und das nicht nur in Jerusalem.

Israel muss fremdes Land zurückgeben, oder den palästinensischen Einfluss auf die Gebietsplanungen etc. erlauben.
Die annektierten Gebiet werden also Gebiete von Mischbevölkerung bei gleichzeitiger Religionsfreiheit, ohne die
ein Palästina generell nicht möglich ist: Die Ausrottung von Israel ist als Staatsziel nicht mehr möglich.
Palästina muss Zugang zu einem Meer haben.

Die Implementation Palästinas erfolgt mit Unterstützung Israels, wobei die Grenzüberwachung Palästinas auf
israelische Seite zuerst greifen muss. Das betrifft auch den Meereszugang von Palästina. Ziel ist es, Palästina
als militärisches Schutzgebiet waffenfrei zu implementieren. Israel muss für diesen Schutz Palästina ebenfalls sorgen.
Der Einfluss Israels auf Palästina resultiert aus den Anforderungen der Implementation des Staates Palästina.
Es gibt keine Alternative zu diesem Vorgehen, soll Palästina entstehen, wobei der UN-Sicherheitsrat beschließen
soll, welche Rahmenbedingungen so notwendig sind, dass ein Veto-Recht nicht zum Zuge kommen kann.
Der UN-Sicherheitsrat nutzt UN-Kompetenzen und sorgt dafür, dass noch bestehenden kriegerischen Handlungen
nachhaltig beendet werden: Alliierte Waffeneinheiten begleiten Friedensverhandlungen im Umfeld von Israel und
Palästina ....

Yep, diese Alternative wird es niemals geben, weil die Kriegstreiber, Juden, Araber und an Intelligenzmangel
leidende US-Amerikaner das Sagen haben ... Formen des objektiven Grundproblems der menschlichen Rasse: Gier
u.a. in Form von Religion bei Verwertung fremder Ressourcen, ohne die Gier nicht möglich ist.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 07.02.2020 Thüringen als völkisch-nationalsozialistischer Ableger der AfD             (Übersicht)

07.02.2020 dradio.de

Der gewählte Thüringer Ministerpräsident Kemmerich (FDP) soll aus Sicht der Linke, SPD und Grünen zurücktreten.

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landesparlament hat dessen die Auflösung beantragt. Die Thüringer FDP-Parteiführung will
allerdings, dass Ministerpräsident Kemmerich (FDP) im Amt bleibt.

Der Thüringer CDU-Chef will keine Neuwahlen.

07.02.2020 zeit.de

Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich ist zum Ministerpräsidenten Thüringens gewählt worden, weil

die FDP diesen Politiker im 3. und letzten Wahlgang aufgestellt hat.

die AfD im 3. Wahlgang ihren eigenen Kandidaten aufgegeben und die Stimmen der FDP gegeben hat.

CDU und FDP hatten vor der Wahl eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen.

07.02.2020 wahl.tagesschau.de

Amtliches Ergebnis der Thüringer Landtagswahl in 2019

Linke 31,0%
AfD 23,4%
CDU 21,7%
SPD 8,20%
Grüne 5,3%
FDP 5%
alle anderen 5,5%

07.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das amtlichen Endergebnis wurde von den Parteien vorab so umgewertet, dass es egal ist, was die Wähler wählen werden.

Die CDU lehnt Koalition mit Linken und AfD ab.
Die Linken lehnt die Koalition mit der AfD ab.
Die Grünen lehnen die Koalition mit der AfD ab.
Die FDP lehnt angeblich die Koalition mit der AfD ab.
Die AfD lehnt Koalition mit Linken ab.

Damit gilt:

AfD 23,4% ist raus.

Linke 31,0% und CDU 21,7% sind zusammen 51,7% aber sind raus.
Linke 31,0% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% sind raus da < 50%.
Linke 31,0% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% und FDP 5% sind raus da < 50%.

CDU 21,7% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% sind raus da < 50%.

CDU 21,7% und SPD 8,20% und Grüne 5,3% und FDP 5% sind raus da < 50%.

Es gibt keine Koalitionsmöglichkeit mit Stimmenmehrheit.

Mit der Duldung einer Minderheitsregierung wäre eine Wahl zum Ministerpräsidenten möglich.
Zu diesem Zweck haben Linke, AfD und FDP je einen eigenen Kandidaten aufgestellt. Die CDU nicht.

Die Wahl des Ministerpräsidenten läuft in 3 Runden ab, wobei die Verteilung bezüglich notwendiger Mehrheiten
sinkt. Der 3. Wahlgang ermittelt dann den Kandidaten, der die meisten Zustimmungen bekommen hat.

In den ersten beiden Wahlgängen standen NUR die Kandidaten der Linken und AfD zur Verfügung und hatten
keine Chance, je gewählt zu werden.

Im letzten, dem dritten Wahlgang, hat die FDP einen Kandidaten aufgestellt. Weiterhin standen die Kandidaten der
der Linken und AfD zur Verfügung. Da letztere beiden Kandidaten chancenlos sind, hat die AfD ihrem eigenen
Kandidaten alle AfD-Stimmen versagt und diese an die FDP vergeben.

Die Partei, die mit 5% in den Landtag eingezogen ist, stellt den Ministerpräsidenten. Dieser Umstand ist im
Wahlergebnis der Landtagswahlen nicht sichtbar. Vielmehr ist es egal, was wie gewählt wurde, weil Parteien
im Landesparlament das Wahlergebnis eigenständig verwerten. Die Wahl war also völlig sinnlos, weil vor
der Wahl bereits Ausschlüsse definiert wurden, die beim Wähler tatsächlich keine Rolle spielten. DIESE
Konstellation ist ein Knackpunkt des Wahlproblemes in Thüringen.

Dass die AfD ihre Stimmen der FDP gab, war richtig, denn nun muss sich ein Parlament entscheiden: Für oder
gegen die AfD in Thüringen. Der nationalsozialistisch-völkische Ableger der AfD ist die AfD-Thüringen,
die gut im Thüringer Landtag vertreten ist.

Mit der Auflösung des Parlamentes wäre Neuwahl nötig.
Mit der fehlschlagenden Neubestimmung des Ministerpräsidenten könnte das Parlament sich auflösen.
Neuwahlen tragen das Risiko, dass Wähler DANN die von den Parteien definierten Ausschlüssen
berücksichtigen könnten, was bedeutet:

Die Anzahl der AfD-Stimmen muss erheblich steigen, und oder die AfD wird als koalitionsfähig eingestuft.

Die Anzahl der Linken-Stimmen muss erheblich steigen. Der letzte Ministerpräsident kam von den Linken,
Sollte der Wähler also diesen Ministerpräsidenten wiederhaben wollen, müssen auch die Stimme der
SPD und Grünen steigen, um eine Mehrheit zu erhalten.

Wenn die Anzahl der CDU-Stimmen steigt, dann müssen die Anzahl der SPD- Grünen- und FDP-Stimmen steigen.

Wenn die Anzahl der SPD- Grünen- und FDP-Stimmen ausreichend steigen, dann kann die Linke gegenüber der CDU
gewinnen oder verlieren UND die AfD bliebe weiter außen vor.

Wenn die Anzahl der AfD-Stimmen steigt, dann ist das Ansteigen der Stimmen von CDU und FDP wichtig, damit
die AfD zumindest eine christjüdische Regierung unterstützen kann.

Es wird also mit den nächsten Wahlen so sein, dass die Anzahl der AfD-Stimmen den Rest bestimmt, WEIL
Christjuden bereits den Ausschluss einer Partei definiert hat, die der Wähler zuletzt mehrheitlich bedient hat.
Das Christjudentum arbeitet also mit der AfD taktisch zwingend zusammen.

Das Agieren des Christjudentums in Verbindung mit der AfD ist IMMER ein gemeinsames Agieren, denn
in der Ostzone - speziell in Thüringen - ist der Einzug einer braun-schwarzen Regierung systemisch möglich,
wobei diese Chance nicht verloren gegen darf. Was die Bundesparteiführungen sagen, ist eh egal, da die
Landesparteien in Thüringen entscheiden. Die Ostzone ist also systemisch instabil haltbar.

Der Autor dieser Dokumentation hat schon bei mehreren prekären Sachlagen festgestellt, dass auch Juden in Deutschland
keine Zukunft haben, da die BRD ein faschistischer Staat ist, der z.Z. neben NSU und AfD massiv mit der
antisemitischen Islameinwanderung umgestaltet wird, so dass instabile Verhältnisse in der Bevölkerung und
deren Teilen implementiert werden. Es ist also nicht nur die braune Zukunft, die Deutschland erwartet.
Dass Juden und andere Betroffene wie z.B. vor der NS-Zeit des Dritten Reichen zögern, um das Reichsgebiet
zu verlassen, kann diesmal in anderer Nuance wieder zum Massenproblem werden, wobei der Islam weltweit
gegen Juden und sogar gegen andere Islamströmungen liquidativ vorgehen wird. Im Dritten Reich gab es eine
Zusammenarbeit von Islamströmungen mit der NS-Regierung des Dritten Reiches, um Juden auszurotten. ....

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 27.04.2020 Primat der Politik im Gesundheitssystem der BRD (ARD-Radio)             (Übersicht)

27.04.2020 Primat der Politik im Gesundheitssystem der BRD (ARD-Radio)

Der BRD-Bundestags-Präsident Schäuble (CDU) stellt fest:

Virologen dürfen nur Entscheidungen treffen, die der Politik konform sind.
Grund: Virologen sind nicht in der Lage, den Weg aus der Corona-Virus-Seuche zu bestimmen,
da nur die Politik das richtige Maß findet: Der BRD-Bundestag. Dieser soll dafür sorgen,
dass Entscheidungen für die Bevölkerung transparent sind.

Der Schutz von Leben ist nicht das Primat in der BRD-Verfassung. Diese hat genau 1 absoluten
Wert: Die Würde des Menschen.

Hinweise:

"Würde" ist ein Begriff, der Subjektivität abbilden kann. Meist wird der Begriff empirisch gedeutet.
Die Anhängigkeit der Würde vom Kontext wie dem Sozialkontext bedeutet die Abhängigkeit von
anderen Abbildungen. Es ist also nicht möglich, Würde als Absolutum zu definieren, z.B. als eine
göttliche Gnade oder als Primat für Abbildungen im Sozialkontext. Dieses Verbot der absoluten
Definition ist objektiv, wird aber subjektiv implementiert, so dass z.B. ein elitärer Christjude
in seinem Elitekontext die Normierung anderer Menschen per Maßgabe der elitär zugestandenen Würde
nachhaltig behaupten und eintreiben kann.

"Würde" im Kontext von Leben und Tod ist trotz (scheinbarer) Divergenz dieser 2 Daseinsformen
ganzheitlich abbildbar, wenn der Kontext von Leben und Tod u.a. eine Würde definiert, die als
Abstraktion, also als Abbildung, z.B. im Recht Eingang findet, wenn dieses Recht auf absolute
Werte, also auch auf Definitionen eines Absolutum verzichtet, wenn das Recht also nicht diktatorisch
und damit nicht faschistisch ist.

Das Absolutum ist zwar immer relativ zum Nicht-Absoluten, schließt aber die Abbildung durch
Analyse und Synthese aus, denn Subjektivität und Objektivität widersprechen schon vom Wesen her
den Absolutum-Ansatz. Im Gegensatz zum Absolutum nutzt der atheistische Ansatz den Begriff
"Axiom", um eine Abgrenzung innerhalb der objektiven und subjektiven Kontexte zu erlangen,
ohne mit der Dialektik zu brechen. ....

Würde man die BRD-Verfassung als Menge von Axiomen betrachten, käme trotzdem der identische
Schluss zustande: Das BRD-Grundgesetzt ist zwar keine Verfassung (da Ostdeutschland als Staat
einem anderen Staat BEIGETRETEN ist und in das System der BRD-West überführt wurde, so
dass es einer Verfassungsgebung nicht bedarf, auch wenn im Zuge der Bildung der BRD-West
ein völlig anderer Ansatz verwendet wurde: Die tatsächlich herbeizuführende Vereinigung
des gespaltenen Deutschlands.), hat aber wegen deklarierender Systematik keine Abbildung
mit anschließender Normierung, sondern allein die Normierung zum Ziel - geschweige
einen dialektischen Ansatz zum Ziel. Und: Das BRD-Grundgesetzt ist Ergebnis vor allem
christjüdischer Elitepolitik bis heute: Menge von Absoluten, die behauptet, aber nicht
bewiesen werden müssen. - Das widerlichste Zeugnis dieses Christjudenansatzes ist neben
dem Fehlen einer Verfassung die zulässige Möglichkeit, dass der Gesetzgeber Gesetze erlassen
und implementieren kann, die "verfassungswidrig" sind, also dem Grundgesetz entgegen stehen,
also NICHT aus dem Grundgesetz abgeleitet wurden .... Ein Zeichen der Diktatur, denn diese
benötigt - wie die Religion - zwingend Absoluten, um Menschen elitär normen und
verwerten zu können. - Ein perverses Beispiel dieser Diktatur: Ein hochrangiger elitärer
Christjude behauptet, dass Leben von der Würde bedingt wird. Der Christjude tut dies,
obwohl die Würde als Gottes Gnaden - ein Absolutum - anzusehen ist: Abgleitet von
göttlicher Maßgabe als absolute Norm. Der Christjude postuliert also ein Absolutum Würde
gegenüber dem Absolutum Leben, wobei beide von Gott gegeben sind, der das Absolutum
seiner Gaben und Gnaden definiert und so monopolisiert, dass Gott selbst als Absolutum
Vorrang hat: Göttlichen Vorrang derart, dass dem Menschen die Inanspruchnahme der Festlegung
von Absoluten und Vorrängen untersagt ist, will der Mensch sich nicht gegen Gott versündigen.
Mit anderen Worten: Der o.g. Christjude betreibt blanke Gotteslästerung und gebraucht dabei ein
Grundgesetz, wobei dieses selbst Gotteslästerung sein könnte bzw. ist. .... JEDE Religion
benötigt dieses Instrument der Gotteslästerung, denn Religion hat NUR menschliche Ziele:
Die Selektion und Verwertung von Menschen durch Menschen. Ziele, die die Gottesinstanz
zum Zweck verbiegen und verformen ... z.B. im elitär-christjüdischen Ansatz des BRD-
Gesetzgebers.

27.04.2020 de.wikipedia.org/wiki/Würde

"Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet zumeist einen moralischen oder allgemein in einer Werthierarchie
hohen Rang bzw. eine Vorrangstellung von Personen, die Achtung gebietet. Traditionell wird Würde
Institutionen ebenso wie Personen zugesprochen, auch Funktionen (Ämter) oder ein bestimmter sozialer
Status oder Stand konnten Träger gewisser Würde sein. Dem Grad der Würde entsprechen dabei verschieden
abgestufte Erwartungen an das Verhalten der Träger der Würde sowie an den Respekt, der ihnen
entgegenzubringen sei.

Mit dem Begriff der Menschenwürde wird diese Vorstellung ausgeweitet und an eine besondere Bestimmung
des Daseins geknüpft, die jeden Menschen von allen anderen Lebewesen unterscheiden soll. In jüngerer
Literatur wird auch von einer Würde von Tieren oder der Natur gesprochen, die der Menschenwürde
gleichgestellt sein oder diese sogar mit umfassen soll.

Im modernen Gebrauch wird die auf Intrinsischen Eigenschaften beruhende Würde als ?innere Ehre? von
der (äußeren) Ehre unterschieden.[2] Von der Vorstellung der Würde selbst ist ihre Anerkennung in
Form von Prestige zu unterscheiden. Die Verleihung oder Zuschreibung von Würde als Tätigkeit,
wird als Würdigen oder Würdigung bezeichnet.!"

...

"Christlich geprägte Anthropologie

Das Christentum interpretiert die alttestamentliche Rede vom Menschen als Ebenbild Gottes und von seiner
Vorrangstellung unter Gottes Geschöpfen traditionell dahingehend, dass seine Würde gottgegeben und
nicht verlierbar ist. Sie komme jedem Menschen als solchem zu und sei mithin unabhängig von
Lebensumständen oder Verhalten."

...

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de - EZB-Urteil (ARD-Radio)             (Übersicht)

05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de

"Urteil vom 05. Mai 2020 - 2 BvR 859/15

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2020

- 2 BvR 859/15 -

- 2 BvR 1651/15 -

- 2 BvR 2006/15 -

- 2 BvR 980/16 -

1. Stellt sich bei einer Ultra-vires- oder Identitätskontrolle die Frage nach der Gültigkeit oder Auslegung einer Maßnahme von
Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, so legt das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung
grundsätzlich den Inhalt und die Beurteilung zugrunde, die die Maßnahme durch den Gerichtshof der Europäischen Union erhalten hat.

2. Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der
Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist.
Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem
Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.

3. Bei der Berührung fundamentaler Belange der Mitgliedstaaten, wie dies bei der Auslegung der Verbandskompetenz der
Europäischen Union und ihres demokratisch legitimierten Integrationsprogramms in der Regel der Fall ist, darf die gerichtliche
Kontrolle die behaupteten Absichten der Europäischen Zentralbank nicht unbesehen übernehmen.

4. Die Kombination eines weiten Ermessens des handelnden Organs und einer Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch den
Gerichtshof der Europäischen Union trägt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung offensichtlich nicht hinreichend Rechnung
und eröffnet den Weg zu einer kontinuierlichen Erosion mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten.

5. Die Wahrung der kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union hat entscheidende Bedeutung für die Gewährleistung des
demokratischen Prinzips. Die Finalität des Integrationsprogramms darf nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten
Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Europäischen Union faktisch außer Kraft gesetzt wird.

6. a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten
und die damit verbundene wertende Gesamtbetrachtung besitzen ein für das Demokratieprinzip und den Grundsatz der
Volkssouveränität erhebliches Gewicht. Ihre Missachtung ist geeignet, die kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union zu
verschieben und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu unterlaufen.

b) Die Verhältnismäßigkeit eines Programms zum Ankauf von Staatsanleihen setzt neben seiner Eignung zur Erreichung des
angestrebten Ziels und seiner Erforderlichkeit voraus, dass das währungspolitische Ziel und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen
benannt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Die unbedingte Verfolgung des währungspolitischen Ziels unter
Ausblendung der mit dem Programm verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen missachtet offensichtlich den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV.

c) Dass das Europäische System der Zentralbanken keine Wirtschafts- und Sozialpolitik betreiben darf, schließt es nicht aus, unter dem
Gesichtspunkt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV die Auswirkungen zu erfassen, die ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen
etwa für die Staatsverschuldung, Sparguthaben, Altersvorsorge, Immobilienpreise, das Überleben wirtschaftlich nicht
überlebensfähiger Unternehmen hat, und sie ? im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ? zu dem angestrebten und erreichbaren
währungspolitischen Ziel in Beziehung zu setzen.

7. Ob ein Programm wie das PSPP eine offenkundige Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV darstellt, entscheidet sich jedoch nicht an
der Einhaltung eines einzelnen Kriteriums, sondern nur auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung. Vor allem die
Ankaufobergrenze von 33 % und die Verteilung der Ankäufe nach dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank verhindern,
dass unter dem PSPP selektive Maßnahmen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten getroffen werden und dass das Eurosystem zum
Mehrheitsgläubiger eines Mitgliedstaats wird.

8. Eine (nachträgliche) Änderung der Risikoverteilung für die unter dem PSPP erworbenen Staatsanleihen würde die Grenzen der
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren und wäre mit Art. 79 Abs. 3 GG unvereinbar. Sie
stellte in der Sache eine vom Grundgesetz verbotene Haftungsübernahme für Willensentscheidungen Dritter mit schwer kalkulierbaren
Folgen dar.

9. Bundesregierung und Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken. Sie müssen ihre Rechtsauffassung gegenüber der Europäischen Zentralbank deutlich
machen oder auf sonstige Weise für die Wiederherstellung vertragskonformer Zustände sorgen.

10. Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder
Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Das gilt grundsätzlich auch für die Bundesbank."

...

PDF-Download per

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.pdf
?__blob=publicationFile&v=7

05.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das Urteil des BRD-Verfassungsgericht zur Kompetenz der EZB und des EuGH (z.B. "Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19
Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der
Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist. Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln
vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner
Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79
Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.") ist sinnlos, wenn nationale Gerichte keinen Einfluss
auf die EU-Organe haben, ohne die von den EU-Organen benutzten nationalen Organen (wie Bundesbank der BRD) dem
EU-Prozess zu entziehen, also ohne einen Zerfall zu provozieren. Sinnvoll sind Urteile nationaler Gerichte, wenn diese feststellen,
dass der Verbleib in der EU national-verfassungswidrig ist, wenn die EU-Organe im Vollzug der EU nationales Recht verletzen
und die Souveränität des Nationalstaates zersetzen.

Der Euro ist eine Zonenwährung, die nicht gedeckt ist. Der Euro ist eine zonale virtuelle Währung, die ausschließlich der Verwertung
vorhandener Ressourcen an Ergebnissen der Wertschöpfung dient, ohne diese Ressourcen nachhaltig ERWEITERT zu reproduzieren.
Das BRD-Wirtschaftssystem basiert auf dieses Euro-Prinzip und kann sich so des nationalen Binnenmarktes entledigen, da dieser
nicht genügend Rendite liefert. Dass der BRD-Export gegen Euro aus Schulden des Importeurs finanziert wird, ist mit der Einführung
des Euros implementiert worden. Ebenfalls ist die Herstellung von Euro durch Nationalstaaten in der Eurozone Standard, denn nur
so lassen sich gedruckte Euro in "Wert" umwandeln, der weder nachhaltig noch überhaupt abgesichert ist, dafür aber Schulden
so verwertet, dass diese den Eurofluss zum am EU-Binnenmarkt agierenden Exporteur (z.B. BRD) ermöglicht: Der Übergang einer
gedruckten also virtuellen Währung in das Vermögen in der BRD. Geldwäsche !

Das Drucken von Euro, um Schulden zu kaufen, die nicht mal absehbar den verkauften Euro per Schuldentilgung refinanzieren,
ist in der EU Standard. - Ein enormes wirtschaftliches Risiko für ausländische Nicht-EU-Investoren in die Eurozone, wenn diese
Investoren nicht genügend Euro SELBST horten. China hat gewaltige Euro-Reserven, die aus der per Export Chinas erzielten
Konvertierung der chinesischen Binnenwährung in Euro resultieren: China kann mit verfügbarem Euro investieren und damit
Ressourcen der Euro-Zone direkt abkaufen, z.B. Übernahmen von Unternehmen in der BRD. Diese Euros werden zugleich
für den Import von Wissen und Methoden in der Produktherstellung etc. benutzt, wobei dann das importierte Wissen mittels
Binnenwährung Chinas investiert wird, um dann gegen Euro exportiert zu werden ... ein Kreislauf, der die Eurozone
optimiert verwertet und zersetzt.

Der atheistische Ansatz, den der Autor seiner Dokumentation in dieser vorstellt und begründet, verändert die Abhängigkeit
einer Wirtschaft von virtueller Währung, die im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft diese zersetzt, durch u.a.
Notwendigkeit der Einführung von Binnenwährungen in der EU-Zone bei gemeinsamer Außenwährung der EU-Zone.
Der atheistische Ansatz ist der einzige Weg, die wirtschaftliche Zersetzung der EU z.B. durch China zu verhindern.
Dazu ist in der EU und in den Nationalstaaten ein Systemwechsel notwendig, der das kapitalistische Dasein der EU-Zone
abschafft und vor allem den imperialen Faschismus der BRD in der EU ausrottet. Die BRD muss systemisch eine andere
Form des staatlichen Daseins erhalten.

Mit anderen Worten: Da das BRD-Verfassungsgericht den atheistischen Ansatz niemals vertreten kann, da dieses Gericht sich an
rechtliche Normen halten muss, sind Urteile des Gerichtes, die die Systemveränderung eines Staats verlangen, sinnlos.
Das Kompetenz-Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes ist blankes Gewäsch - egal ob intelligent oder nicht. IN DER EU
wurde das Recht bereits so vergesellschaftet, dass nicht-demokratisch gewählte EU-Instanzen "Recht sprechen". Das ist
blanker Faschismus und eine Unterart der Diktatur. Es ist blanke Gier per "Recht"sprechung.

08.05.2020 dradio.de

Der EuGH stellt fest, dass ein nationales Gericht nicht für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zuständig sein kann.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 29.05.2020 US-Präsident Trumps Dekret zu Social-Media-Anbieter             (Übersicht)

29.05.2020 heise.de

US-Präsident Trump verbietet per Dekret die durch den Social-Media-Anbieter weitgehende Ergänzung von Nutzerbeiträgen.
Vor allem Faktenchecks und eigene Einschätzungen zu Inhalten sollen tabu sein.

29.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Marotte, dass Nutzerbeiträge kommentiert werden, ist ein Systemkennzeichen von sozialen Netzwerken, deren "Begabung",
Nutzerbeiträge im historischen Kontext unverändert zu lassen, so lange kein Rechtsbruch vorliegt, gegen Null geht.
Sogenannte Fake-Nachrichten etc. sind nichts anderes als das Produkt einer Glaubensgemeinschaft, die wegen ihrer
Selektion und Verwertung von Menschen nicht in der Lage sind, andere im Sinn von abweichende Informationen zu
verarbeiten ... um die Gemeinschaft vor Gefährdung zu schützen ? Um die Selektion und Verwertung nachhaltig
zu implementieren ! - Ein Prachtexemplar dieser Glaubensgemeinschaften ist der US-Präsident selbst, der mangels
Intellekt davon ausgeht, dass die Trumpschen Ergüsse z.B. auf Twitter die Welt interessieren und vor allem voran bringen.
Was Trump auf Twitter macht, ist blanke Infiltration, die natürlich nicht gestört werden soll, denn jeder Alpha-Mensch
will seine Getreuen zusammenhalten, um nicht ertappt zu werden, was für ein Schrott auf die Welt losgelassen wird.
Trump ist nicht in der Lage zu erkennen, dass Sozial-Media schon immer durch Gruppen infiltriert werden, die
ihren Glauben in diversen Formen der Dummheit und Arroganz ausleben wollen und damit Sozial Media unterlaufen.

Es ist völlig sinnlos, Nutzerbeiträge zu kommentieren oder einem Fakten-Check zu unterziehen, also den Kontext um
solche Informationen zu weiteren, die die Gläubigen weder verstehen wollen, noch als Glaubensgruppe verstehen
können. Anders nämlich lassen sich z.B. die Schrott-Arien des Trump nicht erklären - auch hier gilt wieder: Trump ist
ein Versager und hat von Sozial Media keine Ahnung, dafür von Infiltration und Selbstabbildung.

Nutzermeldungen als puren Kontext stehen lassen und parallel, aber separat, einen journalistischen Beitrag zu leisten,
in dem der Betreiber des Sozial Media SEINE Stellung abgibt UND hilfeleistend Links zu GEPRÜFTEN Informationen
zum Kontext, den er Nutzer in seiner Meldung offeriert, anbietet - Sozial Media als Plattform für Wissen, Diskussion
und gemeinsamen Voranschreiten. - Wer denkt, das Facebook so was zum Ziel haben kann, ist ein Vollidiot, denn Gier
ist eine spezielle Art von Agieren, das sich u.a. mit Glauben kennzeichnen lässt.

Analyse und Synthese in Verbindung mit Wissensvermittlung ist kein Allgemeingut der Intellekte eines Stammes bzw.
Volkes - und schon gar nicht einer Glaubensgemeinschaft und deren Götterboten wie US-Präsident Trump, die lieber
die Sau raus lassen ... weil es einfacher, dümmer und glaublicher ist.

Sozial Media sind ausnahmslos Glaubensplattformen, die verwertet werden, u.a. wegen Gier von Elitegruppen.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 21.07.2020 Corona-Krise in der EU als Schuldenunion             (Übersicht)

21.07.2020 bundesregierung.de

'Europäischer Rat "Auf die Zukunft Europas ausgerichtet"

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich nach intensiven Beratungen auf einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der
Pandemie-Folgen sowie auf einen neuen "Mehrjährigen Finanzrahmen" verständigt. Der Europäische Rat habe eine "Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union" gegeben, erklärte Kanzlerin Merkel.

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach viertägigen Beratungen auf einen Mehrjährigen
Finanzrahmen (MRF) für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen davon 750
Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390
Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

Haben uns "zum Schluss zusammengerauft"

"Wir haben die Weichen für die finanziellen Grundlagen der EU der nächsten sieben Jahre gestellt und gleichzeitig eine Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union gegeben", erklärte Kanzlerin Merkel nach Abschluss der intensiven Beratungen in
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Merkel betonte, dass die Verhandlungen nicht
einfach gewesen seien - "aber was für mich zählt, ist, dass wir uns zum Schluss zusammengerauft haben und dass wir jetzt auch alle
davon überzeugt sind, aus dem, was wir beschlossen haben, auch wirklich etwas zu machen".

Zukunftsaufgaben im Fokus

Die Zuschüsse und Garantien aus dem Wiederaufbaufonds werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und
sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Zudem stehen große Zukunftsaufgaben im Fokus: 30 Prozent der Ausgaben sind
für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt.

So fließen etwa zehn Milliarden Euro in einen "Fonds für einen gerechten Übergang". Das Programm hilft Regionen mit traditionellen
Wirtschaftsstrukturen dabei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Auch die Forschungsförderung wird intensiviert. Insgesamt fünf
Milliarden fließen in das Wissenschaftsprogramm "Horizon Europe".

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden von Ratspräsident Charles Michel geleitet. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht vor
allem in der Verantwortung, wenn nach der Einigung im Rat eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament erzielt werden muss.
Auch bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen verabredeten Unterstützungsinstrumente wird Deutschland als
Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.

Projekte werden auf Zukunftsfähigkeit bewertet

Der Großteil der Zuschüsse soll über ein neues EU-Programm "Next Generation EU" verteilt werden. Mit diesen Mitteln werden
staatlich vorangetriebene Investitionen und Reformen unterstützt. Mitgliedsländer können entsprechende Projekte bei der Kommission
einreichen, die sie nach ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet.

"Der Haushalt ist auf die Zukunft Europas ausgerichtet", betonte Merkel. Er berücksichtige zudem, "dass der Binnenmarkt in der
schwersten wirtschaftlichen Krise der Europäischen Union weiterhin funktionieren kann und dass die Länder, die von der Pandemie in
besonderer Weise betroffen sind, ihre Wiederaufbauleistungen verbessern können", so die Kanzlerin.

Zusätzliche Mittel für Deutschland

Im Rahmen der Verhandlungen über den "Mehrjährigen Finanzrahmen" wurden auch für Deutschland zusätzliche Gelder beschlossen.
Jeweils 650 Millionen Euro sind für die Förderung der ostdeutschen Regionen und die ländliche Entwicklung vorgesehen.

Der Wiederaufbauplan und der "Mehrjährige Finanzrahmen" 2021-2027 (MFR) sind die zentralen Instrument für die wirtschaftliche
Erholung der EU. Zudem ist der EU-Haushalt ein bedeutendes Instrument zur Umsetzung der politischen Prioritäten. Erstmals ist im
"Mehrjährigen Finanzrahmen" ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ein Mechanismus zum Schutz des Haushalts verankert.

So wird es finanziert

Um die erheblichen Mehrkosten aufbringen zu können, haben sich die Staats- und Regierungschefs auf drei zusätzliche
Finanzierungsquellen geeinigt. So wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle ("Plastiksteuer")
geben. Zudem wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem ? eine CO2-Abgabe auf
Importe in die EU - sowie für eine Digitalabgabe vorlegen. Diese Vorschläge sollen eine Grundlage für zusätzliche Eigenmittel
schaffen, die Maßnahmen spätestens 2023 eingeführt werden.

So geht es weiter

Vor Inkrafttreten benötigt der neue "Mehrjährige Finanzrahmen" noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. In einem letzten
Schritt müssen dann die Mitgliedsländer den Finanzrahmen noch ratifizieren ? also als verbindlich anerkennen.
Dienstag, 21. Juli 2020'

21.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Eurozone wurde in eine gesamtschuldnerische Zone umgewandelt, wo Volksvermögen der Euroländer für diese
haften. Der BRD ist es - wie in der Finanzkrise - gelungen, dass Exporte der BRD in die EU auch an systemisch
instabile Euroländer erfolgen können, da diese mit Volksvermögen der Eurozone refinanziert werden. Dass für
Kredite letztendlich der Schuldenschnitt eintreten wird, ist glasklar. Ziel ist es, fremdes Vermögen fremder Völker
optimal zu verwerten. Der Euro ist wie bisher eine Schrottwährung.

Faschismus pur.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Beispiel - 30.08.2020 Nationalsozialistische Reichskriegs-Strömung der BRD-Bevölkerung             (Übersicht)

30.08.2020 zdf.de

Am Rande der Proteste in Berlin trugen Teilnehmende auch die Reichskriegsflagge. Ihre öffentliche Zurschaustellung gilt als Ausdruck
rechter Gesinnung.

Die gezeigte Flagge:

Ein längliches weißes Rechteck, darauf ein schwarzes Kreuz, in dessen Mitte sich ein Adler befindet, im linken
oberen Feld die Farben Schwarz-Weiß-Rot mit dem Eisernen Kreuz.

Die nicht gezeigte Flagge:

Reichskriegsflagge von 1935 bis 1945. Sie hat einen roten Hintergrund und in der Mitte ein Hakenkreuz anstelle eines Adlers.

Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1945 und geht
zurück auf das Jahr 1867. Damals wurde sie als Flagge der Marine des Norddeutschen Bundes geschaffen. Diese Kriegsflagge wurde
vom Kaiserreich mit dessen Gründung 1871 übernommen. In der wilhelminischen Zeit ab 1888 wurde sie zum deutschen Großmacht-
Symbol. Die Weimarer Republik behielt die Reichskriegsflagge bei, wählte 1922 im oberen linken Feld aber Schwarz-Rot-Gold als
Farben anstatt Schwarz-Weiß-Rot. Strafbar ist die Verwendung und Verbreitung der von den Nationalsozialisten verwendeten
Reichskriegsflagge von 1935 bis 1945. Sie hat einen roten Hintergrund und in der Mitte ein Hakenkreuz anstelle eines Adlers.

30.08.2020 tagesspiegel.de/images/protest-gegen-corona-massnahmen-berlin/26141054/3-format43.jpg

Dem Deutschen Volke - Reichsflaggen auf den Stufen des BRD-Bundestages.
Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis.

30.08.2020 luzernerzeitung.ch

Reichsflaggen an den Coronademos in Berlin und Zürich:

22.000 Menschen in Berlin, gut 1000 in Zürich: Am Wochenende gingen Gegner der Coronamassnahmen in Deutschland und der
Schweiz wieder auf die Strasse und machten ihrem Unmut über die geltenden Einschränkungen Luft. Gesichtsmasken trugen die
wenigsten. Dafür wurden auffällig viele Reichskriegsflaggen geschwenkt.

Die Reichskriegsflagge wurde anlässlich der Neugründung des Deutschen Reiches 1871 geschaffen und unter anderem als Kriegsflagge
der deutschen Marine und später der gesamten deutschen Streitkräfte verwendet. Die nationalsozialistische Variante der
Reichskriegsflagge, die an Stelle des deutschen Adlers ein Hakenkreuz (Swastika) setzte, wurde offenbar von Adolf Hitler persönlich
entworfen und erstmals 1935 gehisst. Teilweise wurde das Hakenkreuz zusätzlich auf die Rückseite der Flagge genäht, damit es von
beiden Seiten betrachtet nach rechts deutete. Die Flagge wurde primär auf Kriegsschiffen, an Wehrmachtsgebäuden und zur
Bedeckung der Särge gefallener Soldaten verwendet. Sie ist in Deutschland verboten, in der Schweiz hingegen nicht.

30.08.2020 de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge

"Reichskriegsflagge

Die Kaiserliche Kriegsflagge war bis 1892 die offizielle Kriegsflagge der Kaiserlichen Marine, danach unter der Bezeichnung
Reichskriegsflagge die Flagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches bis 1921. Die zum Teil davon abgeleiteten Versionen in der
Weimarer Republik sowie die Flaggen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden ebenfalls als Reichskriegsflaggen bezeichnet.

Deutschordenskreuz

Die Verwendung des Deutschordenskreuzes in Flaggen stammt aus der Zeit der Kreuzzüge. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grunde
bildete das Abzeichen der Ritter des Deutschen Ordens. Als solches wurde dieser Kreuzbalken in die Flagge des Norddeutschen
Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs und der NS-Zeit übernommen. Noch heute nutzt die Bundeswehr es als
Hoheitszeichen."

...

30.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Reichskriegsflagge basiert auf Traditions-Symbole und epochenbezogene Symbole in Kombination bzw. als Ersatz.

Allen Varianten der Reichskriegsflagge sind folgende Zwecke eigen:

Die Darstellung von militärischer Macht, auch als Kriegsmacht.

Der Bezug auf eine Elite des Deutschtums, das Selektion zum Ziel hat: Die Dominanz einer Art des Deutschtums.

Der Bezug auf Deutschtum ist Tradition in Varianten, die ALLE elitär und damit an den Träger des Deutschtums gebunden sind:

Deutscher Ritterorden.

Kaiserreiche der Deutschen.

Nationalsozialistisches Reich der Deutschen.

Christjüdisch-elitär-systemisch geprägtes Bundesdeutschland.

Passend zu den Varianten der Reichskriegsflaggen ist die epochenbezogene Nationalhymne wie "Deutschland Deutschland über alles"
oder die Zitathymmne (3. Strophe) aus "Das Lied der Deutschen" (Deutschlandlied) von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
(26. August 1841). Der konkrete Anlass für Hoffmann, das Lied zu verfassen, war seine Auffassung über deutschen Einigkeit, die
allein die Voraussetzung für Abwehr feindlicher Angriffe jeder Größenordnung bieten könne (erste Strophe). Zur Zeit des
Nationalsozialismus (1933?1945) wurde nur die erste Strophe gesungen, auf die danach stets das Horst-Wessel-Lied folgte.

Das Lied der Deutschen:

"Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt ?
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang ?
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand -
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!"

Die Flaggen- und Hymmnentradition der Deutschen basiert auch auf Rechstnachfolgeschaft und deren Anpassung an jeweilige
Rechtsansprüche. So gilt z.B. in der BRD teilweise Recht des Nationalsozialismus-Deutschland, da die BRD der Rechtsnachfolger
des Dritten Reiches ist. Der bundesdeutsche Gesetzgeber will an der Flaggen- und Hymmnentradition der Deutschen nicht
zweifeln. Daher ist es eine kosmetische Normierung, wenn nur die Reichskriegsflagge des Nationalsozialistischen Reiches
verboten ist.

Die elitäre Selektion im Namen der Deutschen hat bis heute ihren Zweck, denn auch die BRD-Bundeswehr unterliegt der
Reichskriegsflaggen-Tradition.

Der imperiale und auch kriegerische Ansatz der Deutschen zum Zweck der aggressiven Selektion als Domination ist bis heute klar
sichtbar und wird vom Gesetzgeber (vor allem dem christjüdischen Gesetzgeber und dessen Assimilierte) vertreten. Die Eurozone ist
ein prägnantes Beispiel für christjüdische Selektion und aggressivste Verwertung fremder Ressourcen: Es ist eine Form des Kalten
Krieges mit imperialem Anspruch des Deutschtums.

Fazit:

In Ermangelung des systemischen Abgrenzung des Gesetzgebers, der in der BRD hauptsächlich christjüdisch war und ist,
ist auch das Verbot der Reichskriegsflagge des NS-Deutschlands nur ein Mittel zum Zweck, die Reichskriegs-Tradition des
Deutschtums ungestört im Volk, also quasi völkisch fortzuschreiben. Dass Reichskriegsflaggen überhaupt gezeigt werden
dürfen, ist ganz klar die Förderung auch von Reichsinteressen-Traditionen des Deutschtums. Es ist also damit völlig
legitim, dass Reichskriegsflaggen auch am BRD-Bundestag gezeigt werden, denn genau da sitzt ja der genannte Gesetzgeber.
Es ist Verlogenheit in Reinkultur, wenn eben dieser Gesetzgeber sich über das Zeigen von Reichsflaggen empört zeigt.

Es muss u.a. den Juden in Deutschland klar sein, dass diese in Deutschland weder eine Chance haben noch bekommen werden.
Der deutsche Antisemitismus - u.a. begründet vom evangelischen Christjuden Martin Luther, der das Christjudentum
um eine Bibel bereicherte, die auf Selektion basierte, um sich so vom religiösen Ursprung des Judentums abzugrenzen.
Dass im Dritten Reich Juden systematisch verwertet und ausgerottet wurden, war damals noch nicht erkennbar. Dass im
Deutschtum immer dann Juden selektiert wurden, wenn diese (ideologische) verwertet werden sollen, ist bis heute so:
Holocaust-Leugner und Reichskriegstraditionen von damals wie heute sind Marken des Deutschtums, das immer weiter
zu den Traditionen des Dritten Reiches neigt, da die Radikalisierung, für die auch die Juden nur Mittel sind, die Ausgrenzung
auch der Juden vor allem christjüdisch-elitär gesteuert wird: Judenhass als Wesenszug im deutschen Alltag. Auch Judenhass im
Zuge der christjüdisch-verursachten unkontrollierten Masseneinwanderung in die EU und BRD.




atwi

Impressum:

www.at-wi.de
Thomas Wenzlaff
10407 Berlin

Email: atwi@at-wi.de